Echte Vielfalt

7. März 2019

Landtagsbeschluss zu Konversionstherapien

KIEL. Anlässlich der heutigen (7.3.19) Landtagsbefassung zum Thema der sogenannten Homoheilung betont Familienminister Heiner Garg: „Es gibt Formen von Aber- und Irrglauben, deren Hartnäckigkeit schlichtweg erstaunt. Dazu gehört die Annahme, mit Menschen, die Menschen gleichen Geschlechts lieben, könnte irgendetwas nicht in Ordnung sein. Diese Annahme ist nicht weniger abwegig als die Idee, die Erde sei eine Scheibe.

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Allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Pathologisierung von Schwul- oder Lesbisch-Sein noch immer Menschen das Leben zur Qual machen kann. Darum ist die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit keine randständige Spinnerei, die man womöglich auch ignorieren könnte. Es handelt sich um nichts anders als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die bekämpft gehört. Und sie ist in der medizinischen Fachwelt längst als Irrtum verworfen. Vor fast drei Jahrzehnten, im Mai 1990, hat die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation beschlossen, Homosexualität aus dem ICD-Katalog zu streichen. Die schlichte Realität ist: Homosexuelle Menschen sind nicht krank, sie müssen nicht geheilt werden. Homosexualität ist Teil der menschlichen Natur und eine menschenrechtlich geschützte Ausprägung der Persönlichkeit. Deshalb haben die Delegierten der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes 2013 vor sogenannten Reparations- beziehungsweise Konversionstherapien in klaren Worten gewarnt. Denn es gibt, so der auch von der Bundesärztekammer getragene Beschluss, für diese sogenannten Therapien keine medizinische Indikation. Vielmehr stellen sie eine ernste Gefahr für die psychische Gesundheit und die Menschenrechte der Betroffenen dar.

Konversationstherapie zielt auf die Reduzierung homosexueller Neigungen und die Entwicklung heterosexueller Potentiale. Dazu soll die Homosexualität der Betroffenen in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umgewandelt werden. Derartige Therapien entbehren jeglicher wissenschaftlichen oder medizinischen Grundlage.

Nachgewiesen wurden schädliche Effekte dieser Behandlungen auf die therapierten Personen. Hierzu gehören Depressivität, Suizidgedanken, Ängste und soziale Isolation. Besonders minderjährige Menschen sind vor derartigen Behandlungen zu schützen, dazu ist der Staat verpflichtet. Das bedeutet: das Anbieten, Bewerben und Durchführen von derartigen Therapien mit dem Ziel, die ursprüngliche sexuelle Orientierung von Minderjährigen zu verändern, muss ausnahmslos verboten werden. Eine solche Kindeswohlgefährdung kann auch unter dem Deckmantel der Religionsausübung nicht akzeptiert werden. Das beinhaltet auch, dass Organisationen, die Konversionstherapien befürworten, nicht durch öffentliche Mittel gefördert werden oder als z. B. Freier Träger der Jugendhilfe anerkannt werden können. Diese Therapien sind unethisch. Dieses Verbot sollte strafbewehrt werden. Es geht um Kindeswohl und Menschenrecht.

Ich sehe und begrüße, dass auch der Bundesgesundheitsminister sich für ein wirksames und verfassungskonformes Verbot sogenannter konversionstherapeutischer Ansätze einsetzt. Ich habe auch den Eindruck dass auch er sich ein schnelleres entsprechendes Gesetz wünscht: ein Gesetz, dass dann auch keine Schlupflöcher unter dem Vorwand lässt, in Wahrheit den Betroffenen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen. Schleswig-Holstein sollte sich auf Bundesebene dafür stark machen, ein solches Gesetz endlich auf den Weg zu bringen – das unterstütze ich mit Nachdruck.

Homosexuelle Menschen brauchen keine Gehirnwäsche. Sie benötigen und haben Anspruch auf Respekt und die Solidarität der Mehrheitsgesellschaft.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium

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