Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist:

https://www.youtube.com/watch?v=2CBI1kjd5PM&feature=youtu.be

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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Marcel Danner (30) hat die seltene und begehrte Blutgruppe „0 negativ“, die für Universalspenden verwendet werden kann. Bis er 20 war ging er Blut spenden. Doch dann durfte er nicht mehr – weil er sich als schwul outete und mit Männern schlief. Dieses Verbot sei ungerecht.

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Danner, der den Titel „Mr. Gay Germany 2019“ hält, will die Social-Media-Aufmerksamkeit, die er genießt, zur Aufklärung über diese Thematik nutzen. In einem Interview mit dem Online-Netzwerk Funk erklärt er deshalb, warum es ungerecht sei, dass homosexuelle Männer durch das Transfusionsgesetz „über einen Kamm geschert“ würden. Demnach dürfen Schwule erst nach 12 Monaten der sexuellen Enthaltsamkeit Blut spenden. Zwar gäbe es beim Analsex das höchste Infektionsrisiko für sexuell übertragbare Krankheiten, Danner weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Schwule das gleiche Sexverhalten hätten. Erstens könne man sich durch Kondome oder die Einnahme des Vorsorge-Medikaments PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) vor einer HIV-Ansteckung schützen. Und zweitens bedeute Sex zwischen zwei Männern nicht immer gleich Analsex: „Sex ist vielfältig, wie jeder Mensch vielfältig ist“, so Danner. Deswegen rief er 2019 die Social-Media-Kampagne #Blutsbruder zur Unterstützung einer Online-Petition ins Leben, die darauf aufmerksam machen soll, dass es nicht um sexuelle Orientierung, sondern um das individuelle Sexualverhalten gehen sollte: „Denn wir Schwule sind mehr als eine Risikogruppe“. Solche Herangehensweisen gäbe es auch bereits in anderen Ländern wie Spanien und Portugal: Dort werde man nicht danach gefragt mit wem man Sex habe, sondern wie oft und unter welchen Umständen. Dies schaffe Bedingungen, unter denen mehr Menschen Blut spenden könnten. Bislang dürften in Deutschland nur 33% der Bevölkerung Blut spenden, nur 3-4% täten es tatsächlich. Die bestehenden Regelungen für Schwule würden dies nicht nur noch weiter einschränken, sondern auch das falsche Bild untermauern, dass HIV eine „Schwulen-Krankheit“ sei: Jede*r könne HIV bekommen. Aber jede*r sollte auch Blut spenden dürfen, sofern er*sie sich schützt.

Finden Sie hier einen Überblick über HIV/Aids Präventions- und Therapie-Maßnahmen und Möglichkeiten.

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Am 18. und 19. November organisierte das Bundesfamilienministerium in Berlin eine europäische (Online-)Konferenz zu lesbischer Sichtbarkeit. Die Konferenz ist die erste internationale Veranstaltung, welche die Interessen und Lebensrealitäten lesbischer Frauen und Regenbogenfamilien in der EU thematisiert hat.

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An beiden Tagen fanden verschiedene Online-Vortrags und Diskussionspanels in englische Sprache statt, so zum Beispiel zu lesbischen Perspektiven auf Flucht und Migration, der Sichtbarkeit von lesbischen Frauen in der wissenschaftlichen Forschung oder der rechtlichen Gleichstellung von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der EU.

Angestrebtes Ziel der Konferenz ist die Umsetzung einer übergreifenden EU-Strategie für die Förderung von LSBTI*-Rechten sowie auch  die spezifischen Lebenssituationen lesbischer Frauen in politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen. Das „L“ in LGBTI* werde meist nur mitgesprochen, so eine Sprecherin des Familienministeriums, während „Bedarfe lesbischer Frauen und der häufig weiblichen Regenbogenfamilien“ oft nicht betrachtet würden. In einem Panel diskutierte zum Beispiel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, und der Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, über eine neue EU-Strategie zu LSBTI*-Gleichstellungspolitik.

Zentraler Ansatz der Konferenz ist das Konzept der Intersektionalität. Mit diesem theoretischen Ansatz aus der Frauen- und Geschlechterforschung soll die Aufmerksamkeit auf die vielfältigen sich überlappenden und verstärkenden Diskriminierungserfahrungen, denen in diesen Fall lesbische Frauen ausgesetzt sind, gelenkt werden. Mehrfachdiskriminierungen zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Behinderung und sozial-ökonomischen Status sollen auf diese Weise mitgedacht werden: „Eine schwarze lesbische Frau erlebt auch in Deutschland sehr wahrscheinlich andere Benachteiligungen als eine weiße lesbische oder auch eine weiße heterosexuelle Frau. Dieses Wissen ist der Schlüssel dazu, in den Ländern der Europäischen Union politische Maßnahmen zu ergreifen, die alle erreichen: die heterosexuellen, die lesbischen, die schwarzen Frauen und Frauen mit Behinderung“ schreibt das Bundesfamilienministerium dazu auf seiner Webseite.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Nach einer langen Geschichte der institutionellen Diskriminierung schwuler Soldaten öffnet sich die Bundeswehr und arbeitet die Vergangenheit auf.

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Die Bundeswehr vermittelt ein Bild eines toleranten Arbeitgebers, und bekennt sich zur einer vielfältigen Gesellschaft.  Auch rechtlich sind heute homosexuelle Soldat*innen mit heterosexuellen Angehörigen in der Bundeswehr gleichgestellt. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz hat das Ziel, Diskriminierung von Soldat*innen unter anderem auf Grund der sexuellen Identität zu verhindern.

Doch dies war nicht immer so. Bis 1969 mussten Soldaten, die nach dem ehemaligen § 175 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, auch bei der Bundeswehr mit Konsequenzen rechnen. Dazu gehörten zum Beispiel die Herabsetzung ihres Dienstgrades oder eine Entlassung. Nachdem Homosexualität schließlich entkriminalisiert worden war,  ergab  1970 ein Urteil des  Bundesverwaltungsgericht, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen außerhalb des Dienstes kein Dienstvergehen darstellen. Trotzdem ging die Diskriminierung auch nach den Gesetzesreformen weiter. Erst im Jahre 2000 wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung der Erlass zur „Personalführung homosexueller Soldaten“ aufgehoben, und in der Folge eine  „Führungshilfe für Vorgesetzte – Umgang mit Sexualität“ veröffentlicht Die Verpflichtung zur Kameradschaft beinhalte auch Toleranz gegenüber verschiedenen Formen der sexuellen Orientierung, heißt es darin. Die eigenen Lebensentwürfe könnten nicht zum Maßstab für andere gemacht werden.

Studie untersucht die Diskriminierungsgeschichte und den Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr

Eine systematische Aufarbeitung der Diskriminierung schwuler Soldaten erfolgte nun erstmals durch die Studie „Zwischen Tabu und Toleranz". In der Studie wurde der Umgang der Bundeswehr mit Homosexuellen von 1955 bis zur Jahrtausendwende untersucht und die Ergebnisse im September vom Bundesministerium für Verteidigung vorgestellt. Sie liefert einen ausführlichen Einblick in die bis zur Jahrtausendwende praktizierte systematische Diskriminierung und Verfolgung von schwulen Soldaten innerhalb der Bundeswehr.  So wurde eine gleichgeschlechtliche Orientierung als Sicherheitsrisiko aufgefasst und verhinderte eine Offizierskarriere.  Autor der Studie ist Oberstleutnant und Militärhistoriker Klaus Storkmann. Für seine Forschung sprach er mit mehr als 60 Zeitzeug*innen, und wertete Archivdokumente aus.

Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten geplant

Das Verteidigungsministerium hat im Zusammenhang mit der Studie auch einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Bundeswehrsoldaten vorgelegt, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden sind. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer bezeichnete die Diskriminierung von Soldaten auf Grund ihrer sexuellen Orientierung als "beschämend und unerhört" und bat die Betroffenen um Entschuldigung.

LGBTI-Organisationen begrüßten den Gesetzesentwurf, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung des LGBTI-Bundeswehrverbandes QueerBw, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) hervor.

In Deutschland engagiert sich der Verein QueerBw für die Rechte und Interessen aller queeren Angehörigen der Bundeswehr. Der Verein wurde im Jahre 2002 als Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr e. V (AHsAB) gegründet. Der Verein möchte Diskriminierung und Benachteiligung bekämpfen und nimmt dazu Kontakt mit Führungskräften auf sowie bietet Beratung und Aufklärung rund um Fragen zu Homosexualität in der Bundeswehr an. Dazu fordert QueerBW auch die Einrichtung von Ansprechstellen innerhalb der Bundeswehr und ein zentrales Diversity Management. Seit langem schon fordert die Organisation eine Rehabilitierung von Soldat*innen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt worden sind.

In einem Interview auf der Webseite des Verteidigungsministeriums äußert sich Leutnant Sven Bäring, Vorsitzender von QueerBW, zu den aktuellen Entwicklungen um die historische Aufarbeitung: „Bis vor 20 Jahren gab es in der Bundeswehr ein de facto Berufsverbot für homosexuelle Soldaten. Es war ja keine heimliche oder indirekte Diskriminierung – im Gegenteil: Man kann in den Vorschriften nachlesen, wie Homosexuelle systematisch ausgegrenzt wurden, dass sie weniger Wert waren als andere Soldaten.“ Bäring plädiert in diesem Zusammenhang auch dafür, die Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Vielfalt zu einem verpflichtenden Teil der soldatischen Ausbildung zu machen.

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Der Rainbow Europe Country Index der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA Europe) misst die Unterschiede von LSBTIQ-Rechten in europäischen Ländern.

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Auch wenn in Europa in allen Ländern Homosexualität erlaubt ist, leben LSBTIQ-Personen nicht in allen Staaten wirklich gleichberechtigt und diskriminierungsfrei im Vergleich zur restlichen Bevölkerung. Um Unterschiede zwischen insbesondere der rechtlichen Situation von LSBTIQ in verschiedenen Ländern, veröffentlicht die ILGA seit zehn Jahren den Rainbow Europe Country Index. Dabei werden Punkte für verschiedene Faktoren vergeben, zum  Beispiel der Schutz durch Antidiskriminierungsgesetze oder der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Auch die rechtliche Verfolgung von Hassverbrechen gegen LSBTIQ wird mit einbezogen. Hieraus ergibt sich schließlich eine Rangfolge der LSBTIQ-freundlichsten Länder Europas. Nach veröffentlichten Index 2020 ist der Inselstaat Malta seit fünf Jahren in Folge führend, gefolgt von Belgien und Luxemburg. Schlusslichter sind Russland, Armenien, die Türkei und Aserbaidschan.

Deutschland ist laut des Index im Mittelfeld angesiedelt, und erfüllt derzeit 51% der von der ILGA aufgestellten Kriterien zur Messung von LSBTIQ-Rechten.

Der Index bildet auch die politischen Veränderungen in einigen Ländern ab, so schneidet zum Beispiel in Ungarn im Vergleich zu den Vorjahren schlechter ab. In der Hälfte der europäischen Länder habe es im Vergleich zum Vorjahr keine positiven Veränderungen gegeben, und zum zweiten mal in Folge verschlechtere sich die Situation sogar.

Und es gäbe “Gründe, äußerst besorgt zu sein, dass sich diese Situation ausbreiten wird, da die politische Aufmerksamkeit auf die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 gerichtet ist" so die ILGA Europe Vorsitzende Evelyne Paradis.

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Das Jugendnetzwerk Lambda Nord e.V. ist ein queerer Jugendverband mit Sitz in Lübeck. Der Verein setzt sich in Schleswig-Holstein und Hamburg für die Interessen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Lambda Nord gehört außerdem dem bundesweit aktiven Verband Lambda an, der sich in der queeren Jugendarbeit engagiert.

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Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen des Vereins bieten Informationen- und Beratungsangebote an, führen Jugendfreizeiten und Seminare durch oder betreuen Jugendgruppen. Jeden Mittwoch trifft sich zum Beispiel die offene Jugendgruppe des Vereins, auch die „Rosa Einhorn Brigade“ genannt, im Kinder- und Jugendkulturhaus "Die Röhre" in Lübeck.

Beratung rund um Fragen und Problemlagen junger LSBTIQ*-Personen findet in der Informations- und Beratungsstelle „Na Sowas“, ebenfalls in Lübeck, statt. Hier können junge queere Menschen oder ihre Angehörigen Unterstützung erhalten und ein offenes Ohr finden.

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HAKI e.V.

7. Oktober 2020

HAKI e.V. ist ein in Kiel und in Schleswig-Holstein aktiver Verein, der sich den Themen geschlechtliche Vielfalt, gleichgeschlechtliche Lebensformen sowie der Vielfalt sexueller Orientierungen widmet. Das HAKI-Zentrum in Kiel ist Anlaufstelle und Treffpunkt für alle Menschen aus dem LSBTIQ*-Spektrum in Schleswig-Holstein.

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Schwerpunkte der Arbeit sind Aufklärungs- und Bildungsangebote zum Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung und die Stärkung der Selbstbestimmung von LSBTIQ* und Unterstützung bei Problemen durch Beratungs- und Jugendarbeit. Auch Selbsthilfe- und Freizeitangebote gehören zum Engagement von HAKI e.V.

Verschiedene (Arbeits-)Gruppen beschäftigen sich mit spezifischen Themen oder sprechen bestimmte Zielgruppen an. So zum Beispiel queere Migrant*innen und Geflüchtete oder LSBTIQ* mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

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Wie kann eine LSBTIQ* wertschätzende beraterische oder therapeutische Begleitung gestaltet werden? Dieser und weiteren Fragen widmet sich die ab Herbst 2020 zum zweiten Mal stattfindende berufsbegleitende wissenschaftliche Weiterbildung LSBTIQ*-Beratung (CAS).

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Der Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie (VLSP*) bietet diese in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe an. Der VLSP* ist ein Zusammenschluss von in psychologischen Berufsfeldern tätigen Menschen, die sich mit den Themen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt auseinandersetzen wollen.

Wie Dr. Gisela Wolf, Psychotherapeutin und Vorstandsmitglied von VLSP* in einem Fachartikel erläutert, gehören lesbische, schwule und bisexuelle KlientInnen zu den Personengruppen, die relativ häufig psychotherapeutischen Versorgung in Anspruch nehmen. Dennoch würde sexuelle Orientierung in den psychotherapeutischen Ausbildungen kaum thematisiert, und damit nicht auf die psychotherapeutischen Bedarfe von queeren Klient*innen und die dafür notwendige Fachkompentenz  vorbereitet.

Diese bisherige Leerstelle in der Qualifikation von psychotherapeutisch arbeitenden Personen wird mit der Weiterbildung "LSBTIQ*-Beratung (CAS)“ nun entsprechend gefüllt. Das Weiterbildungsangebot richtet sich dabei nicht nur an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen, sondern auch Berufsfelder wie die soziale Arbeit sind hiervon adressiert. Kenntnisse rund um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt in Psychotherapie und Beratung werden im Rahmen der Fortbildung vermittelt. Neben Grundlagenwissen zu LSBTIQ* wird zum Beispiel Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen oder die Vielfalt von Beratungsanliegen in diesem Kontext erlernt. Neben Anregung zur Selbstreflexion sollen die Beratenden für eine LSBTIQ*-sensible Umsetzung von Beratungs- und Therapiemethoden qualifiziert werden.

Die Weiterbildung wird in Form von Seminaren absolviert, die sowohl als Präsenzlehre wie auch in Fernlehre durchgeführt werden. Nach einer Abschlussprüfung wird das CAS-Zertifikat (Certificate of Advanced Studies) erworben.

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HAKI e.V. bietet Beratungen für LSBTIQ*, Angehörige und Fachkräfte in ganz Schleswig-Holstein an. Walkerdamm 17, 24103 Kiel Telefon: 0431 17090 haki-sh.de post@haki-sh.de queeres-kiel@haki-sh.de

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Wie?

Wir bieten eine fundierte psychosoziale Beratung zu allen Fragen von LSBTIQ* an. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht, kann anonym erfolgen und ist kostenfrei. Unsere unterstützende und wertschätzende Beratung bietet Raum zur Selbstreflexion, ermöglicht das eigene „Verstehen“ und erweitert Perspektiven und Handlungsoptionen. Die Beratung erfolgt:

  • persönlich im HAKI-Zentrum
  • telefonisch
  • per Mail
  • als Video-Beratung (Zoom)

Beratungsthemen:

  • Coming-out
  • Familie, Adoption und Kinderwunsch
  • Geschlechtliche Identität und Transition
  • Gewalt und Diskriminierung
  • Handicaps und Behinderung
  • HIV & STIs, Leben mit HIV
  • Migration, Asyl und Flucht
  • Partner*innenschaft und Beziehung
  • Pflege und Alter
  • Rehabilitierung und Entschädigung (§175)

Was?

Wir sind für Dich da! Wir haben ein offenes Ohr für Anliegen, Sorgen und Befürchtungen, finden in der Beratung gemeinsam Rat und leisten Beistand bei Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen. Bei Bedarf vermitteln wir an weitere professionelle Unterstützungsangebote weiter.

Wer?

Neben Lesben, Schwulen, Bi*, Trans*, Inter*, Queers etc. ist unsere niedrigschwellige Beratung auch für Angehörige, Paare und Partner*innen offen. Auch Mediziner*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen, Jurist*innen usw., die mit dem Thema LSBTIQ* beruflich in Berührung gekommen sind, möchten wir ausdrücklich ermutigen uns anzusprechen und den Austausch zu suchen.

Wer berät?

Im Beratungsteam engagieren sich Menschen aus verschiedenen Teilen des LSBTIQ*-Spektrums. Die Qualität der Arbeit wird durch regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sichergestellt. Du möchtest Dich als Peer-Berater*in in unserem Team engagieren? Dann schreib uns gern eine Mail.

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