Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Wie Queer.de im Januar 2020 berichtete, plane die Bundesregierung „eine lang geforderte Reform“ der Rechtslage um geschlechtsverändernde operative Eingriffe an intersexuellen Kindern. Dazu habe das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, durch den das Sterilisationsverbot von Kindern unter 14 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden solle. Bislang jedoch können Eltern für ihr Kind entscheiden – und willigen noch oft ein.

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Wie aus einer Auswertung der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, wurden zwischen 2005 und 2016 im Schnitt jährlich 1871 „normangleichende“ Operationen an unter 10-Jährigen in Deutschland verzeichnet. Doch obwohl inter* Menschen in Deutschland (und weltweit) schon seit Jahren das Verbot unfreiwilliger Eingriffe im Kindesalter fordern, und im schwarz-roten Koalitionsvertrag ein Gesetzeserlass noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen ist, ist seit über einem Jahr kein Fortschritt des Gesetzes bekannt gegeben worden – trotz der Wichtigkeit eines gesetzlichen Verbots. Wie Grünen Queer-Politik-Sprecher Sven Lehmann kommentiert, können unfreiwillige Genitaloperationen für viele Menschen Leid verursachen. So auch für den inter* geborenen Christian, der heute als Mann lebt, dessen äußerliche Geschlechtsmerkmale jedoch mit einem Jahr operativ „feminisiert“ wurden, und dessen Arzt seinen Eltern empfahl, ihn als Mädchen zu erziehen. Er selbst erfuhr erst mit elf Jahren von seinen Eltern, dass er inter* geboren worden war. Doch auch dann blieb es für Freund*innen und Familie ein „Tabu-Thema“: „Eigentlich gibt es uns gar nicht für die Gesellschaft. Wir sind so gesehen unsichtbar. Viele wissen auch gar nicht, was das ist“, schildert Christian der Deutschen Welle in einer Kurz-Reportage – obwohl in Deutschland etwa 160.000 Menschen inter* sind und fast jeden Tag ein inter* Kind geboren wird. Deren Eltern wird oft empfohlen ihr Kind entweder als Mädchen oder Jungen zu erziehen, wie auch bei Christian, der unter dem ihm auferlegten und an-operierten Geschlecht in der Jugend sehr litt. Als erwachsener Mann konfrontierte er die Chirurgin, die ihn als Säugling operiert hatte – eine Operation, die Grund dafür ist, dass er heute nicht, wie er sich eigentlich wünscht, Kinder wird zeugen können. Dass die Chirurgin sich laut Christian zwar bei ihm entschuldigte, dabei aber „kühl und distanziert“ blieb, unterstreicht die Notwendigkeit eines Gesetzes deutlich. Nicht nur für das Verbot „normangleichender“ Eingriffe an Kindern, sondern, wie Sven Lehmann fordert, auch der Auflegung eines Fonds für die Entschädigung intergeschlechtlicher Menschen, „die unter den Folgen von nicht medizinisch indizierten geschlechtsangleichenden oder -verändernden Operationen leiden“.

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Kurz nach seiner Amtseinführung kippte der neue Präsident der USA, Joe Biden, das Verbot für trans* Personen im US-Militär.

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Durch eine exekutive Anordnung Bidens wurde das von Donald Trump im Jahr 2018 erlassene Verbot aufgehoben. Eine der offiziellen Begründungen für die hoch umstrittene Anordnung Trumps lautete damals, trans* Soldat*innen hätten spezielle medizinische Bedürfnisse, und seien daher eine finanzielle und logistische Belastung für das Verteidigungsministerium. Zuvor war es unter der Regierung Obamas, Trumps Vorgänger, zu einer Inklusion von trans* Menschen in die Streitkräfte gekommen. Transgeschlechtlichen Menschen war es erlaubt, im Militär zu dienen, ohne ihre Identität verbergen zu müssen.

Das weiße Haus erklärte nach der Aufhebung des Verbotes: „Präsident Biden ist davon überzeugt, dass die Geschlechtsidentität kein Hindernis für den Militärdienst sein sollte und dass Amerikas Stärke in seiner Vielfalt liegt".

Zuvor hatte sich bereits der neue Verteidigungsminister, Austin, dafür ausgesprochen, das Verbot zu kippen. "Wenn man fit und qualifiziert ist, um zu dienen, sollte man dienen dürfen", sagte Austin.

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Ein breites Bündnis von 60 LSBTI*-Organisationen startet die Kampagne um die Erweiterung des Artikels 3 im Grundgesetz um sexuelle und geschlechtliche Identität und erhält dabei Unterstützung von hoher Prominenz.

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Ein Gastbeitrag von Frank Thies.


Noch vor der Bundestagswahl am 26.9.2021 soll der Artikel 3 des Grundgesetzes geändert werden. Bislang heißt es:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

[caption id="attachment_10966" align="aligncenter" width="240"] (c) @AllOut[/caption]

Doch nun sollen drei Themen im Grundgesetz angegangen werden: 1. Der Rassebegriff soll ersetzt werden. 2. Die Kinderrechte sollen verankert werden. 3. Die geschlechtliche und sexuelle Identität soll geschützt werden.

Doch während die Presse bislang oft über die Änderung des Rassebegriffs berichtet hat, fallen die anderen beiden Themen eher unter den Tisch. Außerdem wünscht sich so manch LSBTI*-feindliche Person, dass der Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter*, Queers, Pansexuellen, Nicht-Binären und Asexuellen keinen Einzug erhält.

Seit langer Zeit gibt es den Runden Tisch „Ergänzung Artikel 3 GG“ mit vielen Videokonferenzen, an der u.a. All Out, der LSVD, das Aktionsbündnis gegen Homophobie e. V., BiNe – Bisexuelles Netzwerk e. V., Bundesverband Trans*, CSD Deutschland e. V., Intersexuelle Menschen e. V., Projekt 100% Mensch gUG und alle queeren Untergruppen der großen demokratischen Parteien beteiligt sind.

An dem Appell auf der Website grundgesetz-fuer-alle.de wurde lange gefeilt, damit alle ihn tragen können. Da es in der Politik auch oft um Befindlichkeiten geht, musste einiges berücksichtigt werden. Die Zeit drängt, denn Bundesregierung und Bundestag verhandeln gerade über die Änderung des Grundgesetzes.

[caption id="attachment_10967" align="aligncenter" width="240"] (c) @AllOut[/caption]

Zu den prominenten Erstunterzeichnenden gehören u. a.

  • Moderatorin Anne Will,
  • ehemaliger Olympionike Balian Buschbaum,
  • Comedienne Carolin Kebekus,
  • Komikerin Hella von Sinnen,
  • Autor und Blogger Johannes Kram,
  • Schauspieler Ralf Nierhoff,
  • Dragqueen Olivia Jones,
  • Comiczeichner Ralf König,
  • Aktivist Raul Krauthausen,
  • LSBTI*-Sonderbotschafter des EU-Parlament Riccardo Simonetti,
  • Showmacher Thomas Hermanns.

Anne Will sagt: „Es ist höchste Zeit, sowohl den Rassebegriff aus dem Artikel 3 GG zu streichen, als auch queere Menschen endlich durch das Grundgesetz vor Diskriminierung zu schützen.“

Mit-Organisator Frank Thies vom Bisexuellen Netzwerk meint dazu: „Als Lehrer und Bi-Aktivist liegt mir der Schutz vor Diskriminierung am Herzen. Bisexuelle werden oft unsichtbar gemacht – bitte nicht auch noch im Grundgesetz!“

[caption id="attachment_11003" align="aligncenter" width="190"] (c) Frank Thies[/caption]

Schließlich wurden gleichgeschlechtlich liebende Männer noch bis 1994 mit dem im Dritten Reich verschärften Paragraf 175 verfolgt.

Der Appell fordert alle Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, alle Menschen der queeren Community durch die Ergänzung des Artikel 3 (3) GG zu schützen. Abwiegelungen, dass die jetzige Form ausreiche, wird u. a. aus obigem Grund nicht geteilt. Ferner wird der Gesetzesänderungsentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen begrüßt. Nach dem Eklat der SPD in dem Onlinetalk mit der LSBTI*-feindlichen FAZ-Feuilletonchefin Sandra Kegel hat die Partei nun eine Chance zu zeigen, ob sie auf der Seite der queeren Menschen steht. Denn für eine Änderung des Grundgesetzes bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit. Und so zählt jede Stimme.

Das Logo von „Grundgesetz für alle“ soll an das für die „Ehe für alle“ erinnern. Das Start-Kampagnenbild ist nur eins von vielen, mehr Vielfalt versprechen die Designer*innen für die Zukunft.

Der Hashtag lautet #GrundgesetzFürAlle, gerne ergänzt durch #Artikel3.

Wer die Idee unterstützen will, kann das durch Teilen der Kampagnenseite, Teilen der Petition und Machen einer Instastory oder Facebook Story tun.

Die Petition kann hier unterschrieben werden.

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Vor 20 Jahren wurdes es beschlossen: Das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedete am 16. Februar 2001 das Gesetz, dass gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubte, rechtlich in einer Ehe-ähnlichen Gemeinschaft zu leben.

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Teile der CDU stellten sich gegen die eingetragene Partnerschaft, oder CDU-geführte Bundesländer blockierten es im Bundesrat. Sie befürchteten, völlig unbegründet, dass die Lebenspartnerschaft gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verstoßen würde. Bundesländer mit CDU-Regierung klagten dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies entschied jedoch in einem Urteil in 2002 für das Gesetz und begründete dies folgendermaßen: "Ziel des Gesetzes ist es, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.“

Im Vergleich zur Ehe hatte die Lebenspartnerschaft die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte, zum Beispiel steuerrechtlich. Erst 2017 kam dann die Ehe für alle: Schwulen und Lesben wurde es endlich erlaubt zu heiraten, und ihre Ehe damit der Hetero-Ehe gleichgestellt.

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2011, vor zehn Jahren, erklärte das Bundesverfassungsgericht den im Transsexuellen-Gesetz seit 1981 vorgeschriebenen OP- und Sterilisationszwang für trans Personen für einen Verstoß gegen das das Grundgesetz. Und obwohl dieser Gesetzesabschnitt seitdem nicht mehr angewandt werden darf, hat ihn die Bundesregierung bislang noch nicht offiziell geändert oder gestrichen – trotz Aufrufen der Opposition und von trans Aktivist*innen. Nun sieht es so aus, als würde die Union neuen Anlauf nehmen.

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Nachdem das SPD-geführte Bundesjustizministerium bereits im Frühjahr 2019 einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt hatte, hat nun das CSU-geführte Innenministerium ein Gesetzentwurf „zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ erarbeitet. Anders als im von der Opposition geforderten „Selbstbestimmungsgesetz“, jedoch, beinhaltet der Entwurf der Union nach wie vor die aufwändige und diskriminierende Praktik einer „Beratung“ (davor: „Begutachtung“).

Dies kritisierte auch Jens Brandenburg, der LSBTI-politische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Die Reform sollte nicht alte Vorurteile kultivieren, sondern die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. Die Rechtfertigung des Gutachtenzwangs durch die Union ist an den Haaren herbeigezogen.“ Seine Fraktion schlage außerdem gesenkte Altersgrenze von 14 Jahren zur rechtlichen Änderung des Geschlechts vor, nicht wie die Union eine von 18 Jahren. Dass die Union diese Grenze mit der Gefahr einer willkürlichen Geschlechtsänderung von Jugendlichen begründete hält Brandenburg für „absurd“: Das Gesetz müsse dringend reformiert werden.

Außerdem brauche es Entschädigungen für Opfer des Gesetzes, so Bundesverband Trans*-Vorstandsmitglied Frank Krüger: „Die Bundesregierung sollte sich ein Beispiel an Regierungen Schweden und den Niederlanden nehmen, die sich ihrer rechtsstaatlichen Verantwortung diesbezüglich stellen, geschehenes Unrecht aufzuarbeiten.“

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Die Kampagne #NoHateMe ist eine Initiative des Vereins Liebe wen Du willst e.V. und setzt sich für ein Internet ohne Hass auf LSBTIQ-Menschen ein.

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„Hass im Netz existiert nicht losgelöst vom analogen Leben, sondern greift reale Macht- und Diskriminierungsstrukturen auf, aus denen er sich speist. Zusätzlich lässt sich im Internet eine Art Enthemmungseffekt beobachten. Meinungen, die im realen Leben oft nur von einer Minderheit offen vertreten werden, sind mit wenigen Klicks veröffentlicht und finden im Internet eine große Bühne.“ schreibt die Initiative auf ihrer Homepage.

Das wichtigste Ziel der Studierenden und jungen Menschen, die sich bei NoHateMe engagieren, ist die Präventionsarbeit gegen digitales Mobbing bzw. Cyber-Mobbing und Hate Speech. Dies soll unter anderem durch Förderung von Medienkompetenz, der Stärkung von Selbstvertrauen und der Vermittlung von sozialen und kommunikativen Fähigkeiten erreicht werden. Betroffene sollen informiert werden, welche Rechte sie im Internet haben, und wie man sich gegen Hass und Diskriminierung im Netz zur Wehr setzen kann.

Auch Bildungs- und Aufklärungsarbeit wird durch das Projekt geleistet, zum Beispiel durch Workshops in Schulen und Jugendzentren.

Über die Webseite von Liebe wen Du willst können außerdem Vorfälle gemeldet werden, und darüber beraten werden, ob eine strafrechtliche Verfolgung Sinn machen kann.

Erreichbar ist die Initiative auch über Facebook und Instagram.

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Anfang 2020 hatte das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgelegt. Nach diesem sollen chirurgische Eingriffe an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern nur noch erlaubt sein, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.

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„In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind“ heißt es in dem Entwurf.  Auch bestehende medizinische Leitlinien rieten davon ab, solche irreversiblen Eingriffe vorzunehmen.

Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, neben dem „Schutz der körperlichen Integrität des Kindes […] das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.“

Ab 14 Jahren sollen intergeschlechtliche Kinder mit Genehmigung eines Familiengerichtes dann selbst entscheiden, ob sie operiert werden möchten. Dafür müssen außerdem die Eltern einwilligen und der Eingriff dem Kindeswohl nicht widersprechen.

Im Dezember 2020 beriet des Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD] begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich den Entwurf. Er forderte jedoch Nachbesserungen, da zu befürchten sei, dass Eltern und Mediziner*innen versuchen, das Verbot zu umgehen.

In einer Expert*innen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die am 13. Januar 2021 stattfand, stieß der inzwischen überarbeitete Entwurf bei den eingeladenen Expert*innen überwiegend auf Zustimmung, jedoch wurde auch ein hoher Nachbesserungsbedarf attestiert.
Die Meinungen verschiedener medizinischer Sachverständigen gingen mitunter auseinander. So sagte die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche zudem nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und werde der Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht.

Die Vertreterin der Kinder Endokrinolog*innen, Professorin Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. Ebenso konstatierte die Psychologin Prof. Katinka Schweizer von der Hamburg Medical School: „Insgesamt sind der Gesetzentwurf und seine Ziele, den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und leiblichen Souveränität zu gewährleisten, zu begrüßen.“ Es bestehe jedoch erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich, und werde damit in der alltagsweltlichen Praxis von Familien nicht gerecht.

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Die Bundestagsfraktion der FDP hat den Antrag „Vielfalt schützen – Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen“ ins Parlament eingebracht.

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Um der wachsenden homo- und transfeindlichen Hasskriminalität zu entgegnen, wird der Bundestag aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit zu entwickeln.

„In einem freiheitlich-demokratischen Land darf niemand aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität Angst vor gewaltsamen Übergriffen haben müssen. Die Zunahme von homo- und transfeindlichen Straftaten zeigt, wie zerbrechlich vermeintlich selbstverständliche Minderheitenrechte sein können“ schreibt die Fraktion in ihrer Begründung für den Antrag.

Der Vorschlag für den Aktionsplan beinhaltet Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen. Bei Polizei und Staatsanwaltschaften sollen jeweils LSBTI-Ansprechpersonen benannt werden, und homo- und transfeindliche Straftaten einheitlich in der Kriminalstatistik erfasst werden. Laut dem Antrag ist Berlin bisher das einzige Bundesland, das homo- und transfeindliche Hintergründe von Straftaten gezielt in Polizeiberichten benennt und regelmäßig die dazu gemeldeten Fallzahlen veröffentlicht.

Die Stärkung von Aufklärungs- und Bildungsangeboten über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sieht der Antrag ebenfalls vor, und Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Betroffene sollen ausgebaut werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung außerdem auf, den Schutz vor Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern.

In 15 von 16 Bundesländern gibt es bereits Landesaktionspläne gegen Homo- und Transphobie. Einzig Bayern sieht dies bisher nicht als notwendig an.

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Das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. (mhc) ist ein Beratungs-, Kultur und Jugendzentrum in Hamburg und existiert seit über 35 Jahren. Ziel der Arbeit des mhc ist die „Gleichstellung, gesellschaftliche Chancengleichheit und die positive Wertschätzung einer heterogenen Gesellschaft.“. 

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Angeboten werden unter anderem Gruppen und Selbsthilfegruppen für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Trans*. In der Beratungsstelle des mhc erhalten Menschen professionelle Unterstützung zu allen Fragen, die mit sexueller Identität und Orientierung zusammenhängen. Ein Kulturprogramm mit Vorträgen, Theater- und Musikveranstaltungen lädt ebenfalls ein, das mhc und sein dazugehöriges Café zu besuchen.

Magnus-Hirschfeld-Centrum
Borgweg 8
22303 Hamburg
www.mhc-hh.de

Telefon: 040.278 778 00

E-Mail: info@mhc-hamburg.de

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Noch immer werden Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren rechtlich diskriminiert. Zwei Frauen gehen nun den rechtlichen Weg, um beide als Mütter in der Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen zu werden.

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Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann fordern, mit heterosexuellen Elternpaaren rechtlich gleichgestellt zu werden. Denn bei diesen wird der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn eine biologische Vaterschaft nicht besteht, z.B. weil das Kind mit einer Samenspende entstanden ist. Homosexuelle Elternpaare müssen stattdessen nach der derzeitigen rechtlichen Regelung das lange dauernde Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Tochter Paula hat daher bisher rein rechtlich nur einen Elternteil.

Nach Ansicht der beiden Mütter ist Paula jedoch kein Adoptionskind, wie Verena Ackermann in einem Interview erläutert: „Wir haben uns von Anfang an gemeinsam für ein Kind entschieden. Sind jeden Schritt gemeinsam gegangen. Paula muss nicht adoptiert werden, denn sie hat mich und Gesa als ihre Mütter. Dass die Gesetze unseres Staates diese Tatsache nicht anerkennen, erleben wir als massive Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren und Familien, dort fragt auch niemand nach der genetischen Elternschaft des Vaters.“

Gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte kämpfen die beiden Frauen gegen ihre rechtliche Benachteiligung, von der vor allem auch Paula selbst betroffen ist.  Nach der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigen die Fälle wie dieser auf, wie Familien derzeit bei der Anerkennung ihrer Elternschaft diskriminiert würden. Doch es prägten vielfältige Familienkonstellationen die Gesellschaft – etwa 14.000 Kinder würden in Deutschland in nicht heterosexuellen Familien aufwachsen.

Das Oberlandesgericht Celle beschäftigte sich nun am 13.01. mit dem Fall in einer Anhörung, zuvor waren bereits Anträge in erster Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen worden. Die Anwältin der beiden Frauen, Lucy Chebout, äußerte sich nach der Anhörung  positiv: „Das war ein guter Tag! Das Oberlandesgericht Celle hat sich viel Zeit genommen, um die persönlichen und rechtlichen Dimensionen zu erörtern.“

Unter dem Hashtag #paulahatzweimamas kam es in den sozialen Medien, z.B. auf Twitter, zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen. So schreibt zum Beispiel eine Twitter-Userin: „Wenn es in einer Familie zwei Mütter gibt, müssen sie rechtlich gleichbehandelt werden. Weil dies bisher nicht geschieht, signalisiert man gesellschaftlich, dass solche Familien "nicht richtig" sind. Das ist falsch, und das ist Diskriminierung.“

Eine umfassende Reform des Abstammungsrecht sei nach dem Bundesjustizministerium in Arbeit. So lange wollen das Paar und ihre Unterstützer*innen jedoch nicht warten:  "Es bleibt immer wieder bei Ankündigungen", kritisierte Gesa Teichert-Akkermann. "Wir vertrauen nicht darauf, dass uns der politische Prozess zu Recht verhilft. Bisher gab es nur Sonntagsreden, aber keine Anpassung der Gesetze."

Das Paar möchte den Rechtsweg weiter verfolgen – wenn notwendig mit einer Verfassungsbeschwerde.

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