Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Der Rainbow Europe Country Index der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA Europe) misst die Unterschiede von LSBTIQ-Rechten in europäischen Ländern.

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Auch wenn in Europa in allen Ländern Homosexualität erlaubt ist, leben LSBTIQ-Personen nicht in allen Staaten wirklich gleichberechtigt und diskriminierungsfrei im Vergleich zur restlichen Bevölkerung. Um Unterschiede zwischen insbesondere der rechtlichen Situation von LSBTIQ in verschiedenen Ländern, veröffentlicht die ILGA seit zehn Jahren den Rainbow Europe Country Index. Dabei werden Punkte für verschiedene Faktoren vergeben, zum  Beispiel der Schutz durch Antidiskriminierungsgesetze oder der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Auch die rechtliche Verfolgung von Hassverbrechen gegen LSBTIQ wird mit einbezogen. Hieraus ergibt sich schließlich eine Rangfolge der LSBTIQ-freundlichsten Länder Europas. Nach veröffentlichten Index 2020 ist der Inselstaat Malta seit fünf Jahren in Folge führend, gefolgt von Belgien und Luxemburg. Schlusslichter sind Russland, Armenien, die Türkei und Aserbaidschan.

Deutschland ist laut des Index im Mittelfeld angesiedelt, und erfüllt derzeit 51% der von der ILGA aufgestellten Kriterien zur Messung von LSBTIQ-Rechten.

Der Index bildet auch die politischen Veränderungen in einigen Ländern ab, so schneidet zum Beispiel in Ungarn im Vergleich zu den Vorjahren schlechter ab. In der Hälfte der europäischen Länder habe es im Vergleich zum Vorjahr keine positiven Veränderungen gegeben, und zum zweiten mal in Folge verschlechtere sich die Situation sogar.

Und es gäbe “Gründe, äußerst besorgt zu sein, dass sich diese Situation ausbreiten wird, da die politische Aufmerksamkeit auf die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 gerichtet ist" so die ILGA Europe Vorsitzende Evelyne Paradis.

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Das Jugendnetzwerk Lambda Nord e.V. ist ein queerer Jugendverband mit Sitz in Lübeck. Der Verein setzt sich in Schleswig-Holstein und Hamburg für die Interessen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Lambda Nord gehört außerdem dem bundesweit aktiven Verband Lambda an, der sich in der queeren Jugendarbeit engagiert.

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Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen des Vereins bieten Informationen- und Beratungsangebote an, führen Jugendfreizeiten und Seminare durch oder betreuen Jugendgruppen. Jeden Mittwoch trifft sich zum Beispiel die offene Jugendgruppe des Vereins, auch die „Rosa Einhorn Brigade“ genannt, im Kinder- und Jugendkulturhaus "Die Röhre" in Lübeck.

Beratung rund um Fragen und Problemlagen junger LSBTIQ*-Personen findet in der Informations- und Beratungsstelle „Na Sowas“, ebenfalls in Lübeck, statt. Hier können junge queere Menschen oder ihre Angehörigen Unterstützung erhalten und ein offenes Ohr finden.

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HAKI e.V.

7. Oktober 2020

HAKI e.V. ist ein in Kiel und in Schleswig-Holstein aktiver Verein, der sich den Themen geschlechtliche Vielfalt, gleichgeschlechtliche Lebensformen sowie der Vielfalt sexueller Orientierungen widmet. Das HAKI-Zentrum in Kiel ist Anlaufstelle und Treffpunkt für alle Menschen aus dem LSBTIQ*-Spektrum in Schleswig-Holstein.

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Schwerpunkte der Arbeit sind Aufklärungs- und Bildungsangebote zum Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung und die Stärkung der Selbstbestimmung von LSBTIQ* und Unterstützung bei Problemen durch Beratungs- und Jugendarbeit. Auch Selbsthilfe- und Freizeitangebote gehören zum Engagement von HAKI e.V.

Verschiedene (Arbeits-)Gruppen beschäftigen sich mit spezifischen Themen oder sprechen bestimmte Zielgruppen an. So zum Beispiel queere Migrant*innen und Geflüchtete oder LSBTIQ* mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

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Wie kann eine LSBTIQ* wertschätzende beraterische oder therapeutische Begleitung gestaltet werden? Dieser und weiteren Fragen widmet sich die ab Herbst 2020 zum zweiten Mal stattfindende berufsbegleitende wissenschaftliche Weiterbildung LSBTIQ*-Beratung (CAS).

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Der Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie (VLSP*) bietet diese in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe an. Der VLSP* ist ein Zusammenschluss von in psychologischen Berufsfeldern tätigen Menschen, die sich mit den Themen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt auseinandersetzen wollen.

Wie Dr. Gisela Wolf, Psychotherapeutin und Vorstandsmitglied von VLSP* in einem Fachartikel erläutert, gehören lesbische, schwule und bisexuelle KlientInnen zu den Personengruppen, die relativ häufig psychotherapeutischen Versorgung in Anspruch nehmen. Dennoch würde sexuelle Orientierung in den psychotherapeutischen Ausbildungen kaum thematisiert, und damit nicht auf die psychotherapeutischen Bedarfe von queeren Klient*innen und die dafür notwendige Fachkompentenz  vorbereitet.

Diese bisherige Leerstelle in der Qualifikation von psychotherapeutisch arbeitenden Personen wird mit der Weiterbildung "LSBTIQ*-Beratung (CAS)“ nun entsprechend gefüllt. Das Weiterbildungsangebot richtet sich dabei nicht nur an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen, sondern auch Berufsfelder wie die soziale Arbeit sind hiervon adressiert. Kenntnisse rund um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt in Psychotherapie und Beratung werden im Rahmen der Fortbildung vermittelt. Neben Grundlagenwissen zu LSBTIQ* wird zum Beispiel Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen oder die Vielfalt von Beratungsanliegen in diesem Kontext erlernt. Neben Anregung zur Selbstreflexion sollen die Beratenden für eine LSBTIQ*-sensible Umsetzung von Beratungs- und Therapiemethoden qualifiziert werden.

Die Weiterbildung wird in Form von Seminaren absolviert, die sowohl als Präsenzlehre wie auch in Fernlehre durchgeführt werden. Nach einer Abschlussprüfung wird das CAS-Zertifikat (Certificate of Advanced Studies) erworben.

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HAKI e.V. bietet Beratungen für LSBTIQ*, Angehörige und Fachkräfte in ganz Schleswig-Holstein an. Walkerdamm 17, 24103 Kiel Telefon: 0431 17090 haki-sh.de post@haki-sh.de queeres-kiel@haki-sh.de

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Wie?

Wir bieten eine fundierte psychosoziale Beratung zu allen Fragen von LSBTIQ* an. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht, kann anonym erfolgen und ist kostenfrei. Unsere unterstützende und wertschätzende Beratung bietet Raum zur Selbstreflexion, ermöglicht das eigene „Verstehen“ und erweitert Perspektiven und Handlungsoptionen. Die Beratung erfolgt:

  • persönlich im HAKI-Zentrum
  • telefonisch
  • per Mail
  • als Video-Beratung (Zoom)

Beratungsthemen:

  • Coming-out
  • Familie, Adoption und Kinderwunsch
  • Geschlechtliche Identität und Transition
  • Gewalt und Diskriminierung
  • Handicaps und Behinderung
  • HIV & STIs, Leben mit HIV
  • Migration, Asyl und Flucht
  • Partner*innenschaft und Beziehung
  • Pflege und Alter
  • Rehabilitierung und Entschädigung (§175)

Was?

Wir sind für Dich da! Wir haben ein offenes Ohr für Anliegen, Sorgen und Befürchtungen, finden in der Beratung gemeinsam Rat und leisten Beistand bei Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen. Bei Bedarf vermitteln wir an weitere professionelle Unterstützungsangebote weiter.

Wer?

Neben Lesben, Schwulen, Bi*, Trans*, Inter*, Queers etc. ist unsere niedrigschwellige Beratung auch für Angehörige, Paare und Partner*innen offen. Auch Mediziner*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen, Jurist*innen usw., die mit dem Thema LSBTIQ* beruflich in Berührung gekommen sind, möchten wir ausdrücklich ermutigen uns anzusprechen und den Austausch zu suchen.

Wer berät?

Im Beratungsteam engagieren sich Menschen aus verschiedenen Teilen des LSBTIQ*-Spektrums. Die Qualität der Arbeit wird durch regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sichergestellt. Du möchtest Dich als Peer-Berater*in in unserem Team engagieren? Dann schreib uns gern eine Mail.

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Familienminister Garg: Bundesrat stimmt Initiative zum Verbot sogenannter Homo-Heilung zu – klares Zeichen für Vielfalt am internationalen Tag gegen Homophobie

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 BERLIN. Der Bundesrat hat heute (17.5.) am Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie, Biphobie und Interphobie der Initiative für ein Verbot der „Konversionstherapien“ zugestimmt, die Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Bundesländern im April eingebracht hatte.

Familienminister Heiner Garg betont: „Die Bundesländer setzen damit ein klares Zeichen, dass die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit nicht akzeptabel ist. Wir dürfen keinen Platz lassen für eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, nichts Anderes sind so genannte Konversionstherapien. Homosexuelle Menschen sind so gesund wie alle anderen Menschen und brauchen keine Gehirnwäsche. Unterschiedliche sexuelle Orientierungen sollte in allen Teilen unserer Gesellschaft zur Selbstverständlichkeit werden.“

Ziel der Bundesratsinitiative ist es, Angebote zu verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Identität homo- und bisexueller Personen sowie die geschlechtliche Identität trans- und intersexueller Personen gezielt zu verändern. Insbesondere Minderjährige sollen danach in besonderer Weise vor „Konversionstherapien“ geschützt und in der freien Entfaltung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit wertschätzend und diskriminierungsfrei unterstützt werden. Neben der Bitte an die Bundesregierung durch den Bundesrat, geeignete Regelungen im Gesundheitssystem zu treffen, fordern die Ländern, die Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung zu betreiben.

„Dem Staat kommt ein besonderer Schutzauftrag zu, da sogenannte Behandlungen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzten“, so Minister Garg.

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung zudem gebeten sicher zu stellen, dass „Konversionstherapien“ keine medizinische Vergütung erhalten.

Verantwortlich für den Pressetext: Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein: Christian Kohl I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium;
www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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Familienminister Garg: Menschen vor Konversionstherapien schützen – Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zum Verbot der sogenannten Homo-Heilung

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KIEL. Das Landeskabinett hat gestern (2.4.) eine Initiative für ein Verbot der sogenannten Konversionstherapien auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit dem Bundesland Hessen bringt Schleswig-Holstein einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat ein.

Familienminister Heiner Garg betont: „Ich freue mich, dass Schleswig-Holstein auf Länderebene bei diesem wichtigen Thema vorneweg geht. Die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit ist keine randständige Spinnerei, die man ignorieren könnte. Es handelt sich um nichts anders als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die verboten gehört. Homosexuelle Menschen sind nicht krank, sie müssen nicht geheilt werden und brauchen keine Gehirnwäsche. Sondern sie haben Anspruch auf Respekt und unser aller Solidarität."

Ziel der Bundesratsinitiative ist es u.a., Angebote zu verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Identität homo- und bisexueller Personen sowie die geschlechtliche Identität trans- und intersexueller Personen gezielt zu verändern. Insbesondere Minderjährige sollen danach in besonderer Weise vor „Konversionstherapien" geschützt und in der freien Entfaltung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit wertschätzend und diskriminierungsfrei unterstützt werden.

Neben geeigneten Regelungen im Gesundheitssystem wirbt die Initiative für Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung. Dem Staat komme ein besonderer Schutzauftrag zu, da „Behandlungen" der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzten.

„Eine offene und informierte Gesellschaft, die ein wertschätzendes Miteinander lebt, kommt ohne solche Ausprägungen von Aber- und Irrglauben aus", so Minister Garg. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Susann Wilke | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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KIEL. Anlässlich der heutigen (7.3.19) Landtagsbefassung zum Thema der sogenannten Homoheilung betont Familienminister Heiner Garg: „Es gibt Formen von Aber- und Irrglauben, deren Hartnäckigkeit schlichtweg erstaunt. Dazu gehört die Annahme, mit Menschen, die Menschen gleichen Geschlechts lieben, könnte irgendetwas nicht in Ordnung sein. Diese Annahme ist nicht weniger abwegig als die Idee, die Erde sei eine Scheibe.

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Allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Pathologisierung von Schwul- oder Lesbisch-Sein noch immer Menschen das Leben zur Qual machen kann. Darum ist die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit keine randständige Spinnerei, die man womöglich auch ignorieren könnte. Es handelt sich um nichts anders als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die bekämpft gehört. Und sie ist in der medizinischen Fachwelt längst als Irrtum verworfen. Vor fast drei Jahrzehnten, im Mai 1990, hat die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation beschlossen, Homosexualität aus dem ICD-Katalog zu streichen. Die schlichte Realität ist: Homosexuelle Menschen sind nicht krank, sie müssen nicht geheilt werden. Homosexualität ist Teil der menschlichen Natur und eine menschenrechtlich geschützte Ausprägung der Persönlichkeit. Deshalb haben die Delegierten der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes 2013 vor sogenannten Reparations- beziehungsweise Konversionstherapien in klaren Worten gewarnt. Denn es gibt, so der auch von der Bundesärztekammer getragene Beschluss, für diese sogenannten Therapien keine medizinische Indikation. Vielmehr stellen sie eine ernste Gefahr für die psychische Gesundheit und die Menschenrechte der Betroffenen dar.

Konversationstherapie zielt auf die Reduzierung homosexueller Neigungen und die Entwicklung heterosexueller Potentiale. Dazu soll die Homosexualität der Betroffenen in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umgewandelt werden. Derartige Therapien entbehren jeglicher wissenschaftlichen oder medizinischen Grundlage.

Nachgewiesen wurden schädliche Effekte dieser Behandlungen auf die therapierten Personen. Hierzu gehören Depressivität, Suizidgedanken, Ängste und soziale Isolation. Besonders minderjährige Menschen sind vor derartigen Behandlungen zu schützen, dazu ist der Staat verpflichtet. Das bedeutet: das Anbieten, Bewerben und Durchführen von derartigen Therapien mit dem Ziel, die ursprüngliche sexuelle Orientierung von Minderjährigen zu verändern, muss ausnahmslos verboten werden. Eine solche Kindeswohlgefährdung kann auch unter dem Deckmantel der Religionsausübung nicht akzeptiert werden. Das beinhaltet auch, dass Organisationen, die Konversionstherapien befürworten, nicht durch öffentliche Mittel gefördert werden oder als z. B. Freier Träger der Jugendhilfe anerkannt werden können. Diese Therapien sind unethisch. Dieses Verbot sollte strafbewehrt werden. Es geht um Kindeswohl und Menschenrecht.

Ich sehe und begrüße, dass auch der Bundesgesundheitsminister sich für ein wirksames und verfassungskonformes Verbot sogenannter konversionstherapeutischer Ansätze einsetzt. Ich habe auch den Eindruck dass auch er sich ein schnelleres entsprechendes Gesetz wünscht: ein Gesetz, dass dann auch keine Schlupflöcher unter dem Vorwand lässt, in Wahrheit den Betroffenen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen. Schleswig-Holstein sollte sich auf Bundesebene dafür stark machen, ein solches Gesetz endlich auf den Weg zu bringen – das unterstütze ich mit Nachdruck.

Homosexuelle Menschen brauchen keine Gehirnwäsche. Sie benötigen und haben Anspruch auf Respekt und die Solidarität der Mehrheitsgesellschaft.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium

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Gewalttaten gegen lesbische Frauen, schwule Männer, bisexuelle Personen, transgender, inter* und queere Menschen (LSBTIQ*) haben keinen Platz in unserer Gesellschaft.

Um Vertrauen zu schaffen und zu verdeutlichen, dass wir NEIN zu jeglicher Form der Hasskriminalität sagen, stehen Ihnen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein Ansprechpersonen für LSBTIQ* zur Verfügung.

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Nur wenn Sie sich an die Polizei wenden, können Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden.

Unsere Ansprechpersonen für LSBTIQ* sind per E-Mail oder Telefon für Sie erreichbar. Sie können für Anzeigen auch die Online-Wache nutzen.

Die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* der Landespolizei Schleswig-Holstein steht jeder/ jedem offen. Sie ist im Besonderen Ansprechpartner*in für LSBTIQ* Gewaltopfer sowie für Initiativen und Organisationen, die sich der Aufklärung und Prävention widmen.

Auch innerhalb der Polizeiorganisation steht die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* den Dienststellen beratend und unterstützend zur Verfügung.

Die Aufgaben werden landesweit behördenübergreifend von zwei Polizeibeamten wahrgenommen.

Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* der Landespolizei

Mühlenweg 166 24116 Kiel

Tel.: 0431 160 60020

Beratung und Vermittlung: LSBTIQ@polizei.landsh.de

https://www.schleswig-holstein.de/lsbtiq

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Der Schleswig-Holsteinische Landtag befasst sich heute (26.9.) mit der geschlecht­lichen Identität. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem auch die geschlechtliche Identität jener Personen geschützt ist, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Daher müsse auch das Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechts­eintrag zulassen.

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Derzeit  arbeitet die Bundesregierung an einer Gesetzesänderung, die das Urteil in Bezug auf das Personenstandsrecht umsetzt. Der jetzige Entwurf sieht vor, als drittes und neues Merkmal die Kategorie „divers“ einzuführen.

Familienminister Dr. Heiner Garg betont:

„Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung hier den Wünschen der Betroffenen angeschlossen hat und den Begriff divers berücksichtigen möchte. Wir sollten die Wünsche der Betroffenen nicht nur respektieren, sondern sie in den Mittelpunkt unserer Überlegungen stellen. Deshalb sollten wir auch keine hohen Hürden für eine Änderung der Geschlechtsangabe aufbauen. Die Betroffenen haben oftmals eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Sie sollten der geschlechtlichen Identität Ausdruck verleihen können, die sie fühlen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass die geschlechtliche Identität aller zu schützen ist. Das bedeutet für mich daher auch: Niemand sollte sich für seine Identität rechtfertigen müssen.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Susann Wilke | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de

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