Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Wenn es um das Recht der Selbst-Bestimmung, Anerkennung – und sogar den Schutz – der eigenen geschlechtlichen Identität geht, müssen sich cis-geschlechtliche Menschen, die sich entweder als Mann oder Frau fühlen, kaum bis keine Gedanken machen. Werden sie mit zwei Kästchen konfrontiert, zwischen denen sie aussuchen müssen, werden die meisten, ohne nachzudenken, männlich oder weiblich ankreuzen können. Doch wie sollen Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität hier auswählen?

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In Deutschland, Kanada, und den Niederlanden gibt es – nach vielerlei bürokratischer Hürden – bereits tatsächlich die Option, sich das nicht-binäre Geschlecht X eintragen zu lassen. In vielen anderen Ländern jedoch, unter anderem auch dem Vereinigten Königreich, ist dies jedoch noch nicht möglich. Und das obwohl, wie die Huffington Post berichtet, Aktivist*innen wie Christie Elane-Cane seit über 20 Jahren dafür kämpfen. Doch, nachdem Elane-Cane zuletzt 2019 vor dem Berufungsgericht dafür argumentierte, wurde der Antrag Anfang letzten Jahres abgelehnt. Dabei sollte das simple Recht, die eigene Geschlechtsidentität in einem so wichtigen legalen Dokument wie dem Pass zu bestimmen, so nicht-binäre*r Journalist*in Jamie Windust, eine Selbstverständlichkeit sein – und nichts, was über 20 Jahre erkämpft werden muss.

So werden nicht-binäre, inter- und trans-geschlechtliche Menschen gezwungen, sich selbst als Mann oder Frau zu klassifizieren, was eine psychisch hochbelastende Situation darstellen könne, da diese Entscheidung die eigene Identität abspreche. Es könne nicht sein, so Windust, dass die Existenz nicht-binärer Geschlechtsidentitäten immer noch nicht anerkannt würde. Windust könne sich dies nur damit erklären, dass cis-geschlechtliche Menschen sich nicht vorstellen könnten, ständig solche grundlegenden Barrieren überwinden zu müssen. „Wir sind keine Gruppe, deren Echtheit es zu debattieren gilt. Wir sind eine Gemeinschaft, die kämpft und braucht, dass endlich gehandelt wird“. Gender-neutrale Pässe wären daher ein wichtiger symbolischer Schritt für nicht-binäre Menschen.

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In diesem Artikel berichtete Echte Vielfalt bereits über den Forschungsbericht des „Monitoring Trans- und homophobe Gewalt“ in Berlin. Schwerpunktthema des diesjährigen Berichtes war eine Untersuchung über lesbenfeindliche Gewalt. Die wichtigsten Ergebnisse dieses Schwerpunktes sollen im Folgenden kurz dargestellt werden.

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Statistiken zu Homophobie würden Lesben tendenziell unsichtbar belassen, so die Autor*innen der Studie. Bisherige Studien zu lesbenfeindlicher Gewalt zeigten jedoch, dass diese mangelnde Repräsentanz lesbischer Frauen aber nicht darauf zurückgehe, dass dies weniger von Gewalt betroffen seien. Frauen neigen zudem laut der Forschung dazu, homophobe Beleidigungen eher hinzunehmen, da sie durch den alltäglichen Sexismus an Abwertungen gewöhnt seien.

Für die Untersuchung wurden 188 Teilnehmer*innen befragt. Von diesen bezeichnen sich die meisten als weiblich (87 %) bzw. divers (14 %) und lesbisch (58 %) bzw. queer (35 %). Die meisten Befragten sind zwischen 25 und 35 Jahre alt und 28 % sind nach eigener Einschätzung oft als lesbisch/queer sichtbar.

Die Befragten schildern, dass die Gewalt gegen sie überwiegend im öffentlichen Raum stattfindet und zumeist von Einzelpersonen ausgeht. Beschimpfungen und Beleidigungen werden als häufigste Form von Gewalt genannt. Ein Nicht-Eingreifen Unbeteiligter in solchen Situationen wird als besonders verletzend empfunden. Gewalt im persönlichen Umfeld von Betroffenen wird zwar weniger häufig benannt, wird aber oft als belastender empfunden.

Viele lesbische Frauen treffen Vorsichtsmaßnahmen, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Sie weisen verschiedenen Orten in der Stadt ein Gefühl von Unsicherheit oder Sicherheit zu, es ließen sich daraus jedoch keine allgemeineren Schlüsse bezüglich bestimmter Bezirke ableiten.  Berlin werde zwar insgesamt als „Zufluchtsort“ erlebt, doch das Sicherheitsgefühl der Befragten hat in den letzten Jahren abgenommen.

Verschränkungen mit anderen Diskriminierungsformen spielen bei Gewalt gegen Lesben eine große Rolle. Bei lesbenfeindlicher Gewalt verschränken sich fast immer Homophobie und Sexismus. Dies macht diese Form der Gewalt im öffentlichen Bewusstsein eher unsichtbar und führt möglicherweise auch mit dazu, dass die Dunkelziffer bei lesbenfeindlicher Gewalt besonders hoch zu sein scheint. Das bestätigt sich auch in der Befragung: Von 188 Befragten berichtet über ein Drittel von lesbenfeindlicher Gewalt oder übergriffigem Verhalten im vergangenen Jahr. Doch nur jeweils 3 % wendeten sich  an eine Beratungsstelle oder zeigten die Tat bei der Polizei an. Insgesamt wurden im Jahr 2018 48 Fälle durch Beratungsstellen und Polizei registriert. Viele Befragten nehmen an, dass die Polizei nichts unternehmen wird oder unternehmen kann, und wenden sich daher nicht an sie.

Zu den Gründen, warum lesbenfeindliche Gewalt in der Öffentlichkeit verhältnismäßig unbemerkt bleibt, äußert sich auch Albrecht Lüter, einer der Autor*innen des Berichts, in einem Interview: „Wir haben es hier mit vorrangig privaten Bewältigungsformen zu tun, die die Öffentlichkeit nicht erreichen. Zum einen ist es so, dass es in der Schwulenszene eine professionellere und längere Auseinandersetzung mit Antigewaltarbeit gibt. Außerdem wird die Polizei als maskuline Organisation wahrgenommen, der man eher mangelnde Sensibilität für die Belange und Gefühlswelt nach einem Angriff auf lesbische und bisexuelle Frauen unterstellt, deshalb wird die Polizei als Institution gemieden“ so Lüter. Als einen weiteren Punkt nennt er die bereits thematisierte Überschneidung von Lesbenfeindlichkeit und Sexismus. Gewalterfahrungen einer lesbischen Frau betreffen diese als Frau und als Lesbe. In einer heterosexistischen Gesellschaft seien solche Übergriffe normalisiert und würden daher nicht polizeilich angezeigt.

Lesbenfeindliche Gewalt wird auch innerhalb von LSBTIQ*-Communities beschrieben, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung. Solche Vorfälle werden ebenfalls als besonders belastend beschrieben, da sie sich in Räumen ereignen, die eigentlich als Rückzugs- und Schutzorte fungieren sollten.

Insgesamt wünschen sich die Befragten stärkere gesellschaftliche Bemühungen in Bezug auf ihre spezifische Problemlage, beispielsweise Aktionen für mehr Solidarität und Zivilcourage.

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Es erscheint paradox: Ausgerechnet im liberalen Berlin, in dem queeres Leben so sichtbar ist und weswegen queere Menschen extra dorthin ziehen, kommt es zu vielen Fällen homo- und transfeindlicher Gewalt. Im Jahr 2020 erschien der erste Bericht des Monitorings für trans- und homophobe Gewalt in Berlin, um diese Vorfälle zu erfassen.

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Ziel des Monitorings ist es, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Form von Gewalt gegen LSBTIQ detailliert zu dokumentieren und gesellschaftlich für das Problem zu sensibilisieren. Hierfür wurden Statistiken von Polizei und Beratungsstellen analysiert, aber auch Berliner*innen befragt. Außerdem wird vertiefend auf lesbenfeindliche Gewalt eingegangen. Insgesamt wird von einer honen Dunkelziffer von Gewalt gegen LSBTIQ ausgegangen. Das Monitoring soll daher zusätzlich zu einer Sichtbarkeit für diese spezifischen Formen von Gewalt sorgen und Betroffene stärken. Berlins Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Diskriminierung, Dr. Dirk Behrend, sagte dazu: „So wollen wir nicht nur ein öffentliches Bewusstsein schaffen, sondern auch Betroffene motivieren, Vorfälle zu melden und zur Anzeige zu bringen.“

Der Bericht erscheint im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt” (IGSV) alle zwei Jahre und wird von der Camino gGmbH erstellt.

Erstmals wurden für den Bericht auch die Daten des polizeilichen Staatsschutzes zu „Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung und/oder sexuelle Identität“ für Berlin im Zeitraum von 2010 bis 2018 differenziert ausgewertet.

In Berlin werden dem Bericht zufolge mehr Fälle von Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Identität polizeilich angezeigt, als im gesamten sonstigen Bundesgebiet. Ab 2018, so die Autor*innen des Berichts, steigt die Zahl der Anzeigen von Hasskriminalität gegen die sexuelle Orien­tierung und/oder sexuelle Identität insgesamt stark an. Auch bei Gewaltdelikten im engeren Sinn fänden sich deutliche Zuwächse, die allerdings etwas geringer ausfal­len.

Die Tatverdächtigen unterscheiden sich in Bezug auf ihre Staatsangehörigkeit nicht von der Berliner Gesamtgesellschaft. Sie sind mit großer Mehrheit männlich und oftmals bereits polizeilich bekannt.

Der Bericht ergab, dass der überwiegende Anteil aller angezeigten Übergriffe (67,3 %) im öffentlichen und halböffentlichen Raum stattfindet. Mehr als zwei Drittel der Übergriffe in Berlin richten sich gegen ein einzelnes Opfer, wobei Männer* zu größeren Teilen (42 %) von Gewaltdelikten betroffen sind als Frauen* (36 %).  Beleidigungen stellten das häufigste Delikt dar.

Ein Großteil der Delikte wurde an Wochenenden, im Sommer und am späten Abend verübt. Dies lässt einen Zusammenhang mit dem Ausgehverhalten und queerer Präsenz im öffentlichen Raum vermuten.

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Nicht notwendige, geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern sind zukünftig verboten.

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Dies hat eine Mehrheit von CDU und SPD im Bundestag beschlossen. Operative Eingriffe können nur nach Zustimmung eines Familiengerichts durchgeführt werden, und müssen dem Kindeswohl dienen. Außerdem können Eltern einer geschlechtsverändernden Operation nur zustimmen, wenn der Eingriff nicht zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.

FDP, Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung und kritisierten, dass das Gesetz weiterhin Lücken hätte, die den Schutz intergeschlechtlicher Kinder gefährden. Außerdem fordert die Opposition ein Zentralregister, in dem geschlechtsverändernde Behandlungen erfasst werden.

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Im Januar berichtete Echte Vielfalt über den Kampf der beiden Frauen Verena und Gesa Akkermann, beide rechtlich als Elternteile für ihre Tochter Paula gelten zu können.

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Das Sorgerecht hat bisher nur die biologische Mutter Gesa, ihre Frau Verena müsste den langen Weg einer Stiefkind-Adoption gehen. Das Paar sah seine Grundrechte durch die bestehende Rechtslage verletzt und klagte dagegen.

Das Oberlandesgericht Celle entschied nun:  Das bestehende Abstammungsrecht ist verfassungswidrig.Der gemeinsame Entschluss beider Partnerinnen sei in diesen Fällen die Voraussetzung dafür, dass neues Leben entstehe. Der hierdurch gegenüber dem Kind begründeten Verpflichtung folge zugleich das Recht, die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen zu können, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun über den Fall entscheiden. Dies hätte wohlmöglich eine Gesetzesänderung und eine Reform des Abstammungsrechts zur Folge.

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Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung wurden 2007 auf Initiative des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) gegründet. Sie wurde nach  Magnus Hirschfeld, Sexualforscher und Pionier der Schwulenbewegung sowie der lesbischen Menschenrechtsaktivistin Fannyann Eddy aus Sierra Leone benannt.

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Die Stiftung setzt sich weltweit für Menschenrechte von LSBTIQ ein und unterstützt Partnerorganisationen im globalen Süden und in Osteuropa. Durch Aufklärung- und Überzeugungsarbeit bei politisch Verantwortlichen sowie Kampagnen gegen Homophobie und strafrechtliche Verfolgung soll die Menschenrechtssituation von LSBTIQ verbessert werden.

„In 76 Staaten wird Homosexualität heute noch strafrechtlich verfolgt, in einigen Ländern der islamischen Welt sogar mit Todesstrafe bedroht. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender beteiligt, verweigern ihnen jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt“ so schreibt die Stiftung über ihr Problemfeld. Auch in Europa schlage Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender mitunter noch Hass entgegen und werden ihre Grundrechte eingeschränkt.

Grundlage der Arbeit sind die Yogykarta-Prinzipien, eine Zusammenstellung von Menschenrechtsstandards in Bezug auf sexuelle Minderheiten und LSBTIQ, die von führenden Menschenrechtsexpert*innen entwickelt wurde. Zu den Strategien der Stiftung zählt die direkte Hilfe für LSBTIQ-Organisationen und Projekten im Ausland, die Organisation von Menschenrechtskongressen und Tagungen, internationale Lobbyarbeit, Informationsvermittlung und Forschung. Die Arbeitsschwerpunkte liegen bisher in Afrika, Mittelamerika und Osteuropa.

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung gibt außerdem eine Schriftenreihe heraus. Zu den erschienenen Bänden gehört unter anderem eine deutschsprachige Übersetzung der Yogykarta-Prinzipien.

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Erfolg für die LSBTIQ-Community in Japan: Ein Gericht hat die fehlende rechtliche Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare als verfassungswidrig erklärt.

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Japan hat als bisher einziger G7-Staat die „Ehe für alle“ bisher nicht anerkannt. Nun entschied in der nordjapanischen Stadt Sapporo ein Bezirksgericht, dass Weigerung Japans, gleichgeschlechtliche Ehen offiziell anzuerkennen, das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung verletzt.

2019 hatten mehrere Paare von verschiedenen Gerichten des Landes gegen ihre Diskriminierung geklagt und verlangten außerdem eine Entschädigung für das Unrecht. Vor dem Gericht in Sapporo hatten drei Paare geklagt.  Das Urteil von Sapporo könnte nun wegweisend für weitere Gerichtsverfahren sein.

Aktivist*innen begrüßten das Urteil. Die Anwälte der Kläger*innen betonten, es handle sich um "einen großen Schritt hin zur Gleichberechtigung bei der Ehe".

Ob der Gesetzgeber nun jedoch die notwendigen Reformen einleitet, um die gleichgeschlechtliche Ehe endlich zu ermöglichen, ist weiterhin unklar. Für eine Gesetzesänderung ist eine Mehrheit im Parlament von Nöten. Laut Umfragen befürwortet inzwischen jedoch eine Mehrheit der Japaner*innen die rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe.

Einige Gemeinden haben bereits in den letzten Jahren Partnerschaften von homosexuellen Menschen eigenständig anerkannt. Hier können sich Paare ein Zertifikat als „gleichgeschlechtliche Lebenspartner“ ausstellen lassen. Eine solche Eintragung einer Partnerschaft ist zwar rechtlich nicht bindend, ist aber ein Schritt gegen alltägliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare haben Menschen, die eine solche Lebenspartnerschaft eintragen lassen, jedoch auch weiterhin nicht.

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Vor Kurzem verabschiedete das Bundeskabinett ein „LSBTI-Inklusionskonzept für Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit“. Darin verpflichtet sich Deutschland, den Schutz der Menschenrechte von queeren Menschen zu einem wichtigen Bestandteil der Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit zu machen. So können zum Beispiel in Ländern, die finanzielle Hilfen erhalten aber wo Homosexualität verboten ist, gezielt LSBTI-Organisationen unterstützt werden. Auch greift das Konzept zentrale Forderungen von LSBTI-Organisationen auf, wie etwa LSBTI-Themen in den Kontext der Menschenrechte einzubetten oder auf die besondere Schutzwürdigkeit von Minderjährigen einzugehen.

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Außenamts-Staatsminister Michael Roth (SPD) äußerte sich in einem TAZ-Interview über die Hintergründe des Beschlusses: „Weltweit, aber auch in Europa, gehören LGBTI nach wie vor mit zu den verwundbarsten Gruppen, die Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt ausgesetzt sind. In mehr als 70 Staaten weltweit werden LGBTI vom Staat verfolgt und bestraft. In einigen Staaten steht auf Homosexualität sogar noch die Todesstrafe.“  Es solle Grundsatz der Politik der Bundesregierung in der internationalen Politik werden, dass LGBTI-Rechte Menschenrechte seien. Vorreiter*innen mit ähnlichen Strategien seien unter anderem die skandinavischen Länder.

Die queerpolitischen Sprecher*innen der grünen Bundestagsfraktion begrüßten das Konzept kritisierten jedoch, dass dieses „längt überfällig“ gewesen sei. Nun müsse der Beschluss schnellstmöglich in die Arbeit des Auswärtigen Amtes und des Entwicklungsministeriums Einzug erhalten: „Deutschland als eines der größten Geberländer darf angesichts der verheerenden Situation für LSBTI in manchen Regionen der Welt keine weitere Zeit zu verlieren.“ Der Beschluss der Bundesregierung müsse auch Selbstverpflichtung sein, viel stärker als bisher auf die Einhaltung von Menschenrechten zu drängen. Außerdem dürfe die Bundesregierung nicht mehr Staaten zu „sicheren Herkunftsländern“ erklären und Abschiebungen in diese durchführen, in denen Homosexualität strafrechtlich verfolgt werde.

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Ein Forschungsprojekt untersuchte erstmals systematische juristische Diskriminierung lesbischer Mütter in der Nachkriegszeit Westdeutschlands.

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Gerichte der Bundesrepublik entzogen Müttern bis mindestens in die 1980er Jahre ihre Kinder – wenn bekannt wurde, dass die Mütter lesbisch lebten. Dies führte auch dazu, dass Frauen die Existenz einer Partnerin verbargen. Die erste historische Studie zu dem Thema hat nun erstmals einen Teil dieser Unrechtsgeschichte aufgearbeitet. In Auftrag gegeben wurde sie vom Land Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel stellte die Untersuchung mit dem Titel „…in ständiger Angst…“ im Januar diesen Jahres vor und entschuldigte sich für das entstandene Unrecht: „Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Frauen, die sich scheiden ließen, um in einer Liebesbeziehung mit einer Frau zu leben jahrzehntelang das Sorgerecht entzogen wurde. Die Studie deckt strukturelle Diskriminierungen lesbischer Mütter bis zum Jahr 2000 auf. Das ist bedrückend und beschämend zugleich“ so Spiegel.

Die Studie, legt auch Gründe dar, die zu der Diskriminierung lesbischer Mütter führten. Dazu gehören, dass die gesellschaftlichen Erwartungen in den 50er, 60er und 70er Jahren an Frauen waren, sich als Ehefrau und Mutter ausschließlich der Familie zu widmen. Auch das bis 1977 gültige Schuldprinzip im Scheidungsrecht führte dazu, dass schuldig geschiedene Ehepartner*innen den Unterhalt verloren. Außerdem galt damaligen Wertvorstellungen gemäß eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft für das Kindeswohl als bedenklich.

Verantwortlich für die Forschungsarbeit war die Historikerin Dr. Kirsten Plötz, welche die Studie für das Institut für Zeitgeschichte und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchführte. Sie befragte für die Studie auch betroffene Zeitzeug*innen, die sich bereit erklärt hatten in Interviews über ihre schmerzhaften Erfahrungen zu berichten. Im einem Interview mit dem Deutschlandfunk erläutert sie die Schwierigkeiten im Forschungsprozess, da kaum offizielle Quellen vorhanden sind. „Wir haben ein unglaubliches Quellenproblem“, so Plötz dazu. Sie betont auch, wie erst 1984 erstmals gerichtlich entschieden wurde, dass die Bindung und die Versorgung des Kindes wichtig seien und das Kind bei einer offen lesbisch lebenden Mutter belassen werden konnte. „Es gab eine Veränderung, aber sehr langsam“, kommentiert Plötz.

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Vor Kurzem berichtete Echte Vielfalt über die Initiative „Grundgesetz für alle“, die queeren Menschen rechtlichen Schutz im Grundgesetz zukommen lassen möchte. Das Merkmal „sexuelle Identität“ soll als verbotene Diskriminierung verfassungsrechtlich anerkannt werden.

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Nun äußerte sich der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) in einem Gespräch mit der LSU (Lesben und Schwule in der Union) zu der Frage. Am Saarland solle eine solche Grundgesetzveränderung nicht scheitern, so Hans. Andererseits dürfe man Parteifreund*innen mit der Änderung nicht überfordern. Er setze jedoch darauf, „dass wir mit den Argumenten überzeugen und am Ende auch eine breite Mehrheit haben“, sagte der Ministerpräsident. Gleichzeitig betonte er, dass eine Inklusion von LSBTIQ in die Verfassung keine reine Symbolpolitik sei, sondern sich auch auf das Zusammenleben der Menschen auswirken könne: „Wenn etwas Verfassungsrang hat, wenn etwas in die Verfassung geschrieben ist, hat das Auswirkungen auf die Art und Weise wie Menschen zusammenleben in einem Land. Die Verfassung ist ganz wichtig für unser Zusammenleben und hier im Saarland führt das ganz sicherlich auch dazu, dass man sich drei mal überlegt, wie man sich verhält, wenn man damit rechnen muss das so etwas dann auch Gegenstand eines Verfahrens vorm Verfassungsgericht werden kann.”

Bisher haben sich alle anderen demokratischen Parteien im Bundestag für eine entsprechende Änderung im Grundgesetz ausgesprochen, die AFD lehnt dies ab. Die CDU signalisierte, dies nicht mehr grundsätzlich abzulehnen.

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