Echte Vielfalt

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Am 24. Juni verkündete der Oberste Gerichtshof der USA seine Entscheidung, die das garantierte, landesweite Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch effektiv aufhebt. Lesen Sie in diesem Artikel, warum dieses Urteil nicht nur Cis-Hetero-US-Amerikanerinnen betrifft, sondern Menschen aller Geschlechter und Sexualitäten.

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In seinem Urteil stimmte das Gericht mit 5:3 Stimmen dafür, die früheren Entscheidungen des Gerichts im Fall Roe v. Wade aufzuheben, die das Recht auf Abtreibung auf Bundesebene garantiert hatten. Die offizielle Stellungnahme, die von Richter Samuel Alito verfasst wurde, scheint weitgehend identisch mit der Version zu sein, die im vergangenen Monat durchgesickert war. In dieser Stellungnahme vertritt Alito die streng originalistische Auffassung, dass die Verfassung, die ausschließlich von Menschen geschrieben wurde, die nie eine reproduktive Versorgung benötigten (=Cis-Männer), in Bezug auf die Abtreibung neutral ist und dass der Gerichtshof die zuvor festgelegten Schutzbestimmungen niemals hätte gewähren dürfen. "Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung", schließt Alito in seiner Stellungnahme.

So kritisierte Alito das frühere Gericht für die "schädlichen Auswirkungen" von Roe v. Wade auf den politischen Diskurs in den USA. Tastsächlich wird der Schaden der aktuellen Entscheidung des Gerichts jedoch vermutlich von den Menschen getragen werden, die dringend Abtreibungen und die damit verbundene reproduktive Versorgung benötigen - nicht nur cis-hetero-Frauen, sondern auch queere Menschen, trans Männer und Leute aller Geschlechter, die einen Uterus haben: Ein schwuler trans Mann kann von seinem Cis Partner Schwanger werden, eine lesbische cis Frau kann von ihrer trans Partnerin Schwanger werden, eine pansexuelle nicht-binäre Person mit Uterus kann von einer anderen nicht-binären Person schwanger werden…

"Dieses Thema ist für unsere Gemeinschaft nicht nur eine philosophische Frage. Trans Personen bekommen Babys, brauchen allgemeinen Zugang zu reproduktiven medizinischen Dienstleistungen und nehmen Abtreibungen vor", sagte die Gründerin von TransLash Media, Imara Jones, im März der Teen Vogue. "Wir tun dies jedoch innerhalb eines Gesundheitssystems, das unserer Existenz oft feindlich gegenübersteht".

Aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs werde sich diese Feindseligkeit nur noch verstärken, da sichtbar queere Menschen versuchen werden, Zugang zu einer Versorgung zu erhalten, die jetzt nur durch ein freies Durcheinander der einzelnen Bundesstaaten möglich ist.

Doch leider werden die negativen Auswirkungen der Entscheidung nicht nur bei der Abtreibung zu spüren sein: Lesen Sie hier mehr über die Konsequenzen des Abtreibungsverbotes für wichtige Fragen der körperlichen Autonomie.

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San Francisco hat einen Plan zur Beendigung der Obdachlosigkeit von trans Personen bis 2027 vorgestellt und ist damit die erste amerikanische Stadt, die sich zu einem solchen Ziel verpflichtet.

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Der Plan sieht eine neue Unterkunft für trans und gendervariante (aus dem Englischen: gender-nonconforming) https://echte-vielfalt.de/lebensbereiche/lsbtiq/nicht-binaer-gendervariant-genderlos-weder-mann-noch-frau-oder-beides/ Jugendliche vor. So kündigte Bürgermeisterin London Breed am Dienstag an, dass die Stadt in ihrem Zwei-Jahres-Budget 6,5 Millionen Dollar speziell für eine Initiative zur Beendigung der Obdachlosigkeit von trans und gendervarianten Menschen bereitstellen werde, wie das queere Onlinemagazin them berichtete https://www.them.us/story/san-francisco-end-trans-homelesness-2027 .

Demzufolge beinhalte der Plan in der Anfangsphase die Bereitstellung von mindestens 150 langfristigen Wohnsubventionen für trans und gendervariante Personen und die Entwicklung einer neuen dauerhaften Wohnanlage für trans und gendervariante Jugendliche. Der Großteil der Mittel werde für kurzfristige Mietzuschüsse und flexible finanzielle Unterstützung für die Bewohner*innen sowie für die Unterstützung der beteiligten gemeinnützigen Organisationen verwendet werden. Fünfhunderttausend Dollar sollen für die Finanzierung von Gesundheitsdiensten für trans und gendervariante Bürger*innen verwendet werden.

Trans und gendervariante Personen sind überproportional häufig von Wohnungsunsicherheit betroffen und erleben, wenn sie Zugang zu einer Unterkunft haben, mit größerer Wahrscheinlichkeit Diskriminierung und Missbrauch. Laut der Bürgermeisterin seien trans und gendervariante San Franciscaner*innen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung 18-mal häufiger von Obdachlosigkeit betroffen, wobei die Rate bei BIPOC trans Menschen noch höher sei.

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Trans* Frauen müssen sich oft der Frage stellen, woran sie Weiblichkeit festmachen und was es für sie ausmacht, eine Frau zu sein. Dank des veralteten „Transsexuellengesetzes“ in Deutschland müssen sie (und trans* Männer natürlich auch) sich sogar psychologischen Gutachten unterziehen und diese Position verteidigen, um ihr gesetzliches Geschlecht ändern oder eine geschlechtsangleichende Operation vornehmen lassen zu können. Cis-Frauen dagegen müssen sich nicht dafür rechtfertigen eine Frau zu sein, um ihren gesetzlichen Eintrag als „weiblich“ behalten zu dürfen. Ist das fair?

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Die Autorin und Musikerin Iva Moor stellte kürzlich auf Twitter die folgende Frage: „Liebe Cis-Frauen in der Bubble: Woher wisst ihr, dass ihr cis seid? Ist Weiblichkeit/Frausein ein bestimmtes Gefühl für euch? Gerade, wenn ihr mit Rollen(erwartungen) clasht: Woran macht ihr euer Frausein fest?“. Dem trug sie nach: „Ich frage mich halt, ob es generell Leute gibt, die ein explizites Gefühl für ihr Geschlecht haben und es daher einfach wissen, und andere haben dieses Gefühl einfach nicht?“.

Die Antworten auf diese Fragen variierten stark, und die Lektüre des Twitter-Threads ist für Interessierte durchaus empfehlenswert. Wichtiger jedoch ist, dass Menschen sich diese Fragen selbst stellen, und sich bewusst machen, woher die Diversität in den Antworten kommt: Nämlich davon, dass Geschlecht ein gesellschaftliches Konstrukt ist, mit dem man sich auf viele Weisen verbunden, oder eben nicht verbunden, fühlen kann. Wie die Politikwissenschaftlerin Felicia Ewert in ihrem Buch „Trans.Frau.Sein“ schreibt, gilt dabei auch, dass Cisgeschlechtliche Menschen nicht „normal“ sind, sondern eben Cis. In diesem Kontext schreibt der Blogger Captain Cato: „Es gibt keine Tabelle, in der man uns einteilen kann und das ist vollkommen okay so. Wir müssen nicht auf einer Skala von Mann bis Frau existieren, damit es greifbarer für binäre Menschen ist“. Demnach muss man vielleicht auch nicht unbedingt wissen, was einen zu einer Cis-Person macht – genauso wenig müssen das aber eben auch trans* und nicht-binäre Personen.

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Vergangene Woche wurde der neue Papst gewählt: Der 69-jährige Kardinal Robert Francis Prevost wird am Sonntag, den 18. Mai, in sein neues Amt eingeführt und ab dann als Papst Leo XIV. das neue Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche sein. Während der verstorbene Papst Franziskus mit seiner progressiven Einstellung gegenüber LSBTIQ*-Rechten aufgefallen ist, stellt sich nun die Frage, ob Papst Leo diesen Weg weiterführen wird.

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Jedoch bereiten frühere Äußerungen des neuen Papstes queeren Gläubigen Sorgen hinsichtlich seiner Einstellung gegenüber LSBTIQ*. Nach Angaben von The Guardian kritisierte Robert Francis Prevost im Jahr 2012 die „westlichen Massenmedien“, die „Sympathien für unchristliche Lebensstile wecken“ würden. Darunter nennt er neben Abtreibung auch „homosexuelle Lebensstile“.

Im Vergleich dazu äußerte sich Papst Franziskus im Jahr 2013 öffentlich gegen Diskriminierung homosexueller Personen: „Wenn jemand schwul ist und den Herrn sucht und guten Willen hat, wer bin ich, dass ich darüber urteile?“ Auch später machte er deutlich, dass die Kriminalisierung von Homosexualität ungerecht sei, so das unabhängige Nachrichtenportal The 19th.

Ob der neue Papst seine Haltung zu Homosexualität inzwischen geändert hat, ist unklar. Das Online-Magazin Them erklärt, dass er noch keine klare Position für oder gegen die Segnung von homosexuellen Paaren eingenommen habe. Jedoch würde er generell eine inklusivere Kirche im Sinne von Papst Franziskus befürworten.

Katholische LSBTIQ*-Organisationen haben bereits ihre Enttäuschung zu den damaligen Aussagen von Roberto Francis Prevost geäußert. Francis DeBernado, Executive Director der US-amerikanischen Gruppe New Ways Ministry, erklärt in seinem Willkommensstatement für Papst Leo XIV., er hoffe, dass dieser den inklusiven Weg von Papst Franziskus weitergehen wird. Mit scharfen Worten kritisiert er die anhaltende Diskriminierung queerer Menschen in der katholischen Kirche: „Katholiken müssen von der tödlichen Homophobie und Transphobie befreit werden, die ihr persönliches und geistiges Wachstum hemmen.“

DeBernado zeigt sich jedoch optimistisch: „Wir glauben, dass der Heilige Geist Papst Leo XIV. in einer Weise leiten wird, die unserer Kirche und unserer Welt zugutekommen wird. Auch wenn der Weg nicht einfach sein mag, hoffen und beten wir, dass er zuhört und offen ist für alle - auch für LGBTQ+ Menschen -, damit Spaltungen und Schmerz geheilt werden können.“

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Der Bundesverband Trans* e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wir reden mit! Warum trans* Kinder und Jugendliche ernst genommen und unterstützt werden müssen“ veröffentlicht. Darin werden die Lebensrealitäten von inter*, trans* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen sichtbar gemacht und Möglichkeiten zur Unterstützung aufgezeigt.

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Die Broschüre bezieht sich auf die Aktion #WirRedenMit, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde.  An einer Online-Umfrage haben sich 576 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von fünf bis 26 Jahren beteiligt. Aus den Antworten ergab sich ein vielfach geäußerter Wunsch nach mehr Selbstbestimmung. Zudem möchten die Kinder und Jugendliche in ihren Belangen ernst genommen werden und benötigen mehr unterstützende Strukturen. Die zwölf zentralen Forderungen, die sich aus der Umfrage ergeben haben, können auf der Webseite der Aktion #WirRedenMit nachgelesen werden.

Erlebnisse wie Diskriminierung im Alltag, Mobbing in der Schule oder Konflikte in den Familien führen zu erhöhten psychischen Belastungen für trans*, inter* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche. Wenn sie in ihrem Umfeld Unterstützung erfahren, ist die Gefahr psychischer Probleme nicht höher als bei cis-geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen.

Ein zentraler Teil der Broschüre behandelt, wie Unterstützung aussehen kann: Geschlechtliche Vielfalt sollte selbstverständlich thematisiert und allgemein berücksichtigt werden. Dazu zählen kleine Maßnahmen wie geschlechtsneutrale Optionen bei Anmeldeformularen sowie die Möglichkeit, Pronomen und selbstgewählte Vornamen eintragen oder mitteilen zu können – sei es in der Schule, im Sportverein oder zu Hause. Die Repräsentation von Vielfalt in Büchern und Serien sowie im Unterrichtsmaterial kann ebenfalls zur Normalisierung von trans* und nicht-binären Identitäten beitragen, was sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene wirkt.

Ebenfalls wird betont, dass Diskriminierung zu entgegnen und sich gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren ein relevanter Aspekt der Unterstützung von trans* Kindern und Jugendlichen ist. „Zu wissen, dass jemand hinter uns steht und wir uns immer an jemanden wenden können, ist unfassbar viel Wert!“, so ein*e Jugendliche*r in der Broschüre.

Zudem wird die Frage nach Selbstbestimmung ab 14 Jahren diskutiert. Dabei werden diverse Verbände und Organisationen zitiert, die durchaus dafür plädieren, dass Personen ab 14 Jahren selbstbestimmt ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern dürfen sollten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beispielsweise fordert eine Stärkung der Selbstbestimmung von Minderjährigen. Im aktuellen Selbstbestimmungsgesetz können Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ihren Antrag selbst stellen, benötigen jedoch das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten.

In der Broschüre wird betont: „Entgegen weit verbreiteter Missverständnisse hat das Selbstbestimmungsgesetz allerdings nichts mit körperlichen oder medizinischen Änderungen zu tun. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es nur um Bürokratie: die Änderung von Vorname(n) und Geschlechtseintrag im Geburtenregister, was eine Änderung in den Dokumenten wie Geburtsurkunde oder Personalausweis zur Folge hat.“

Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Minderjährigen sind weiterhin umstritten. Der BV Trans* plädiert für ein sogenanntes „shared decision making“, was bedeutet, dass alle Beteiligten (Jugendliche, Eltern, Mediziner*innen, Psychotherapeut*innen) ihren Teil der Verantwortung tragen. Dafür braucht es passende und diskriminierungsfreie Beratungsangebote, die sich auf die individuellen Fälle einlassen. So würde eine pauschale Altersgrenze keinen Sinn machen. Ein*e trans* und nicht-binäre junge*r Erwachsene*r sagt dazu: „Transition ist individuell. Es gibt mehr als nur ‚ganz oder gar nicht‘. ‚Was brauchst du?‘ ist daher immer wieder eine enorm wichtige Fragestellung.“

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Erhebungen über Gewalt im häuslichen Kontext gegen trans* und nicht-binäre Personen sind in der Gewaltforschung selten. Bestehende Erhebungen fragen in der Regel allgemein nach körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt, ohne den spezifischen Kontext zu berücksichtigen.

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Gleichzeitig nimmt die Gewalt gegen trans* und nicht-binäre Personen im öffentlichen Raum zu. Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Bundeskriminalamt verzeichnete die Statistik für 2023 einen Anstieg der Hasskriminalität wegen „sexueller Orientierung“ von 1.005 auf 1.499 Straftaten.

Dieses Missverhältnis zwischen schutzbedürftigen Personen und einem selektiven Fokus auf konservative Rollenbilder bildet die zentrale Kritik des Bundesverband Trans*. Dieser hatte anlässlich des am selben Tag beschlossenen Gewalthilfegesetzes am 31. Januar 2025 eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht. Am 14. Februar wurde das Gesetz nun vom Bundestag verabschiedet. Zu den Maßnahmen zählen:

  • Bereitstellung von ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
  • Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems sowie der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsdiensten und Behörden, den Einrichtungen des Gesundheitswesens, den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Polizei- und Ordnungsbehörden, der Justiz sowie mit Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und sonstigen relevanten Einrichtungen oder Berufsgruppen
  • Kostenfreie Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für die Betroffenen
  • Zur anteiligen Deckung der zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder vom Bund zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2027 bis 2036 im Wege der Umsatzsteuerverteilung.

Der Bundesverband Trans* bemerkt:

„Das Gesetz nennt […] nur Frauen und ihre Kinder als Personen, die Zugang haben sollen. Ob trans* Frauen hier mitgemeint sind oder nicht, lässt das Gesetz an dieser Stelle offen.“

In einer früheren Version hatte das Gesetz trans*, inter* und nicht-binäre Personen explizit noch miteingeschlossen. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag war diese Form mit der CDU jedoch nicht umsetzbar gewesen. Stattdessen wollte die Union sogar noch einen Schritt weiter gehen und trans* Frauen explizit ausschließen. Zwar wurde in der verabschiedeten Fassung nun kein expliziter Ausschluss formuliert, allerdings droht die CDU damit, das gesamte Gesetzesvorhaben platzen zu lassen, sollten trans*, inter* und nicht-binäre Personen in den Gesetzestext aufgenommen werden.

Mari Günther vom Bundesverband Trans* bringt die dahinterliegende Bigotterie (Scheinheiligkeit) auf den Punkt:

„All die Frauen, die zum jetzigen Zeitpunkt keine Hilfe finden, die getötet werden, hätten in diesem Fall weiter keine Hilfe gefunden – und die CDU hätte das billigend in Kauf genommen.“

Bereits im Mai 2023 hatten wir im Zuge der Diskussion um das Hausrecht im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz den Verein Frauenhaus Koordinierung zitiert, der die Vulnerabilität dieser Gruppen betonte und deutlich machte:

„Der kursierenden Vorstellung, dass nun durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags cis Männer missbräuchlich in Frauenhäuser einziehen und die dortigen Bewohner*innen bedrohen können, treten wir energisch entgegen.“

Für die Frauen und Kinder, die das Gewalthilfegesetz nun miteinschließt, bleibt es dennoch ein positiver Schritt. Inwieweit es sich auf den Umfang von Schutz- und Beratungsangeboten auswirkt, wird weiterhin zu beobachten sein. Fest steht: Es liegt nicht in der Verantwortung der schutzsuchenden Frauen und Kinder, diese Problematik zu diskutieren. Vielmehr ist es die Aufgabe der Träger sowie der Interessenverbände für Frauen, trans* und weiterer LGBTIQ*-Verbände und deren Mitglieder, sich aktiv für den Schutz aller Hilfesuchenden einzusetzen.

Hinzu kommt, dass die Haltung der CDU in Verbindung mit der expliziten Bezugnahme nur auf „Frauen und Kinder“ einen weiteren, eher juristischen Diskurs eröffnet. Dabei könnte es um die Frage gehen, wen ein Gesetz, das Frauen benennt, tatsächlich einschließt. Rechtlicht logisch betrachtet müsste das ausschlaggebende Element der Geschlechtseintrag sein. In diesem Fall würde das Gewalthilfegesetz alle Personen mit dem Geschlechtseintrag „Frau“ betreffen – und damit automatisch auch trans* Frauen einbeziehen.

Sollte jedoch ein Gericht dies anders beurteilen, stünde als nächstes die Frage im Raum, was unsere Verfassung dazu sagt. . Natürlich könnte auch einfach gar nichts geschehen und dieser Einbezug würde als selbstverständlich betrachtet. Aber selbst dann bliebe das Problem bestehen, dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen, die keine Frauen sind, weiterhin gesellschaftliche Solidarität benötigen, da nur dann ausreichend politischer Druck zu erwarten ist, an dessen Ende hoffentlich ein „Miteinbeziehen“ aller Gruppen steht.

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Zu Beginn des Jahres hatten wir über die LGBTIQ*-Wahlstudie der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kooperation mit dem LSVD+ – Verband Queere Vielfalt berichtet und zur Teilnahme angeregt. Nun erschien am 07. Februar das Ergebnis der Studie. Untersucht wurden die Parteipräferenzen queerer Menschen in Deutschland zur kommenden Bundestagswahl, welche politischen und gesellschaftlichen Themen sie bewegen und welche Faktoren wahlentscheidend sind.

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„Die Ergebnisse zeigen, dass LGBTIQ*-Wählerinnen eine klare Präferenz für Die Grünen haben. Auffällig sind auch die starken Wählerwanderungen im Vergleich zur letzten Bundestagswahl. Deutlich wird, dass die Regierungspolitik der vergangenen drei Jahre für die Parteien der Ampelregierung nicht zu mehr Rückhalt in der LGBTIQ*-Community sorgte.“ (LSVD+)

Auf der Seite des LSVD+ findet sich dazu ein Überblick der Ergebnisse. Hier heißt es neben den eben genannten Informationen, dass regionale Unterschiede kaum eine Rolle spielten. Bis auf Die Linke haben alle Parteien an Rückhalt unter den LGBTIQ*-Wähler*innen verloren. Das gilt auch für Die Grünen, auch wenn sie immer noch im Vergleich die meisten Stimmen erhalten würden. „So geben ganze 26,7 % derjenigen Befragten, die am 23. Februar voraussichtlich Die Linke wählen möchten, an, 2021 bei der letzten Bundestagswahl noch die Grünen gewählt zu haben.“ Ebenfalls deutlich wird in diesem Zusammenhang, dass die Ampelparteien in den letzten Jahren nicht überzeugen konnten. Laut der Studie gelang es SPD, Grünen und Linken nicht, einen deutlichen Teil ihrer potenziellen Wähler zu mobilisieren.

Die traditionellen Volksparteien finden bei LGBTIQ* somit weniger Anklang als in den Jahren zuvor. Insbesondere Trans* und Queere favorisieren Die Linke. Schlüsselt man die Buchstaben weiter auf, so zeigt sich:

  • Schwule Männer stellen mit 1.926 Personen die größte Gruppe der befragten LGBTIQ* dar. Gleichzeitig zeigen sie eine größere Präferenz für SPD, CDU/CSU, AfD und FDP im Vergleich zur gesamten Stichprobe und insbesondere zu Lesben.
  • Die Gruppe der lesbischen Frauen mit 755 Personen bevorzugt stärker Die Grünen: Mehr als die Hälfte (52,5 %) gaben an, voraussichtlich Bündnis 90/Die Grünen wählen zu wollen. Auch bei Die Linke ist der Anteil höher als bei den Schwulen, aber unter dem Durchschnitt der Gesamtstichprobe.
  • Personen mit queerer sexueller Orientierung, die nicht der zweigeschlechtlichen, cis-geschlechtlichen und/oder heterosexuellen Norm entsprechen, zeigen mit 40,3 % eine deutliche Präferenz für Die Linke. Trans* Personen, insbesondere Trans*männer (57,3 %), präferieren Die Linke mit insgesamt 49,8 %. Bei Bisexuellen sind es immer noch 29,5 %, die Die Linke bevorzugen.

Bildungspolitik, Gesundheitspolitik und Rechtsstaatlichkeit sind die wichtigsten Themen bei der Bundestagswahl 2025 für LGBTIQ*-Wähler*innen. Explizit LGBTIQ*-bezogene Themen sind Homofeindlichkeit, Diskriminierung und LGBTIQ*-Rechte. Insgesamt spalten sich die Parteien mit ihren Programmen für LGBTIQ* damit grob in zwei Lager:

  • Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD, FDP und Volt: Diese Parteien fordern Reformen wie die Anpassung des Artikels 3 des Grundgesetzes, Ausbau der Familienrechte für Regenbogenfamilien, Erhalt bzw. Verbesserung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) und Weiterführung des Aktionsplans „Queer leben“.
  • CDU/CSU, AfD und BSW: Diese Parteien haben keine konkreten Maßnahmen für LGBTIQ* in ihren Wahlprogrammen, möchten aber bestehende Politiken ändern, einschließlich einer Einschränkungen des Selbstbestimmungsgesetzes und der Ablehnung gendersensibler Sprache.

Für Personen, die sich näher mit den Ergebnissen befassen möchten oder Informationsmaterial benötigen, findet sich hier eine weitergehende grafische Aufschlüsselung der Ergebnisse im Detail.

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Olympia: Die algerische Boxerin Imane Khelif gewann am Freitag den finalen Kampf in ihrer Gewichtsklasse. Doch der Weg zur Goldmedaille wurde ihr nicht leicht gemacht. Während sie im Boxring ihr Bestes gab, sah sie sich auf den Sozialen Medien mit zahlreichen negativen Kommentaren und Anfeindungen konfrontiert.

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Denn nach dem ultraschnellen Sieg Khelifs im Viertelfinale gegen ihre italienische Konkurrentin Angela Carini, die nach 46 Sekunden im Ring den Kampf beendete, ist ein internationaler Diskurs ausgebrochen, der von Desinformation wimmelt. Rechtspopulistische und transfeindliche Stimmen – von US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump und italienischer Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bis hin zur „Harry Potter“-Autorin J.K. Rowling – äußerten sich zu Wort und warfen Khelif vor, keine Frau zu sein und deshalb einen unfairen Kampf zu führen.

Dass Carini nach ihrer Niederlage ihrer Konkurrentin nicht die Hand schüttelte und nach dem Kampf erklärte, sie hätte noch nie so harte Schläge erfahren, wurde schnell so ausgelegt, dass es sich bei Khelif um eine unfaire Gegnerin handelte – was auf einer Information fußt, die die Internationale Boxing Association (IBA) 2023 verbreitet hat. Laut der Organisation, die im Übrigen vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) nicht anerkannt wird, hätte ein Geschlechtstest ergeben, dass Khelif XY-Chromosomen habe und somit möglicherweise intersex sei (DW). Doch die Kredibilität der IBA und ihrer intransparenten Tests sind anzuzweifeln, unter anderem aufgrund des Vorsitzenden Umar Kremlev, der enge Beziehungen zum russischen Präsidenten Vladimir Putin pflegt - der wiederum eine Anti-LGBTIQ*-Politik verfolgt - so das Online-Magazin them. Eine ähnliche Diskussion gibt es im Übrigen auch über die taiwanesische Boxerin Lin Yu-ting, die ebenfalls von der IBA 2023 disqualifiziert wurde.

Dass trotz dieser vermeintlichen Disqualifikation der IBA die beiden Boxerinnen bei Olympia 2024 antreten durften, wird vonseiten des IOC verteidigt. Sie seien Frauen, die als Frauen geboren sind, so IOC-Präsident Thomas Bach in einer Pressekonferenz. Bach betont darüber hinaus, dass die Angriffe auf die Boxerinnen in den Sozialen Medien Teil eines politisch motivierten Kulturkampfes seien. So sei es nicht verwunderlich, dass reaktionäre und rechte Politiker*innen wie Trump und Meloni die Situation aufgreifen und Falschinformationen verbreiten. Seit dem Kampf von Khelif und Carini lauerte es in den Sozialen Medien nur von Desinformation und Empörung über die schlichtweg falsche Tatsache, dass ein Mann gegen eine Frau boxen würde. Auch in der BILD wird über Imane Khelif polemisch als „männliche“ Boxerin berichtet.

Diskussionen über XY-Chromosomen oder höhere Testosteron-Gehalte bei Frauen werden oft in trans- und interfeindliche Logiken eingebettet. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass es für Sportler*innen, die in einer Olympia-Disziplin antreten, immer von Vorteil ist, bestimmte körperliche Voraussetzungen zu erfüllen – sei es beim Schwimmen, Laufen, oder eben Boxen. Wie in einem Artikel der taz erklärt wird: „Nachwuchstrainer:innen, die bei Kindern und Jugendlichen nach Talenten suchen, haben immer auch ein Auge für ihre körperliche Eignung. Die Großen kommen zum Basketball, die Kleinen zum Turnen, die mit den langen Armen zum Schwimmen.“ Fürs Boxen ist ein höherer Testosterongehalt – was auch bei cis-Frauen keine Ungewöhnlichkeit sein muss – von Vorteil für die Schlagkraft.

Gegen die Belästigung und Hate-Kommentare im Internet hat die Olympia-Gewinnerin inzwischen eine Klage eingereicht (Berliner Zeitung). Die italienische Boxerin Carini entschuldigte sich inzwischen bei ihrer Konkurrentin und betonte, dass die Einschätzung des IOC Khelif antreten zu lassen, respektiert werden müsse.

 

Update 11/2024: Seit Erscheinen des obigen Artikels veröffentlichte das französischsprachige Recherchemagazin Le correspondant medizinische Gutachten, die darauf hindeuten, dass die spezielle Form der Intersexualität von Imame Khelif so ausgeprägt ist, dass sie dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden könne (vgl. z.B. rnd, Frankfurter Rundschau, Stern). Khelifs Anwalt weist dies zurück. Laut rnd werde sich das IOC "derweil nicht äußern, 'solange die rechtlichen Schritte laufen, oder zu Medienberichten über nicht verifizierte Dokumente, deren Herkunft nicht bestätigt werden kann.'“ Eine nachträgliche Aberkennung der Goldmedaille werden derzeit als unwahrscheinlich angesehen. Eine grundsätzliche Diskussion dieser und ähnlicher Fälle im Sport sollte jedoch dringend angestoßen werden.

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Ende Januar wurde im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Bericht der Landesregierung zu Suiziden und zur Suizidprävention im Bundesland vorgestellt. Daraufhin fragte der Sozialausschuss die Geschäftsstelle Echte Vielfalt und die Fachstelle TRANS*SUPPORT an, aus einer queerpolitischen Perspektive Stellung zu dem Bericht zu nehmen.

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In dem Bericht der Landesregierung zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein (Drucksache 20/1771) werden queere Menschen nicht explizit als besonders vulnerable Personen genannt. In den Stellungnahmen der Geschäftsstelle Echte Vielfalt Vielfalt in Kooperation mit SCHLAU SH, der Beratungsstelle NaSowas, dem Buntes Tischchen Neumünster und Jugendqueerfé Neustadt in Holstein sowie der Fachstelle für trans* Beratung und Bildung TRANS*SUPPORT wird das Suizidrisiko bei LSBTIQ*-Personen bewertet und Präventionsmaßnahmen vorgestellt.

In beiden Stellungnahmen wird klargestellt, dass Personen, die einer sexuellen, geschlechtlichen oder romantischen Minderheit angehören, vermehrt Stressoren begegnen würden, die zu psychischen Belastungssituationen führen können. Außerdem erfahren und/oder befürchten viele LSTBIQ*-Personen in ihrem Leben Diskriminierung. Verschiedene Studien zeigen, dass ein erhöhtes Risiko von Suizidalität bei queeren Personen besteht.

Dennoch betont die Geschäftsstelle Echte Vielfalt: „Einer Gleichsetzung von Varianten bei geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und geschlechtlicher körperlicher Beschaffenheit mit Suizidalität gilt es zu vermeiden, um die Ablehnung von LSBTIQ* in der Gesellschaft nicht zusätzlich zu intensivieren und LSBTIQ*-Personen nicht zu pathologisieren“.

Dahingegen plädiert die Fachstelle TRANS*SUPPORT dafür, trans* und geschlechtsnonkonforme (TGD) Personen als Hochrisikogruppe für Suizidalität wahrzunehmen. Viele der Prädiktoren für Suizidalität, die im Bericht genannt werden, würden trans* und gendernonkonforme Personen verstärkt betreffen. Es komme in dieser Personengruppe ein „erhöhtes Erleben von Einsamkeit, Depressionen, Ängsten, Essstörungen, Süchten, einigen körperlichen Erkrankungen und Suizidalität und Suizide [vor].“

Alle zitierten Studien in der Stellungnahme von TRANS*SUPPORT zeigen auf, dass Suizidalität in der Gruppe von trans* Personen nicht nur im Vergleich zu hetero-cis Personen, sondern auch zu cis-geschlechtlichen lesbisch, schwulen und bisexuellen Personen ein vermehrtes Problem ist.

So wird betont, dass TGD nicht als reine Untergruppe von LSBTIQ* verstanden werden sollen, da hier noch weitere Aspekte mit einspielen und sie „massivere Diskriminierungsformen mit massiveren gesundheitlichen Folgen“ erleben würden: „TGD werden so umfassend unsichtbar gemacht und massiv diskriminiert, dass diese Gruppe bisher nicht einmal öffentlich als vulnerable Gruppe auftaucht, während gleichzeitig eine verletzende mediale Aufmerksamkeit trans*Personen ihre Existenz abspricht.“

Dass auch im Bericht zu Suiziden in Schleswig-Holstein durchgehend von Männern und Frauen gesprochen wird, beweise diese Unsichtbarmachung trans* und gendernonkonformen Personen. Denn es bleibt in dem Bericht unklar, ob sich ein bestimmtes erhöhtes Risiko bei trans* oder gendernonkonforme Personen in Schleswig-Holstein abzeichnet, jedoch betont die Fachstelle für trans* Beratung und Bildung, dass über 75 Prozent ihrer Klient*innen suizidal sind oder waren.

Die Geschäftsstelle Echte Vielfalt fordert eine Sensibilisierung von medizinischem, therapeutischem und beraterischem Fachpersonal – insbesondere jenen, die bei Suizidalität beraten - in Bezug auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Dies fordert auch TRANS*SUPPORT und weist auf die derzeitigen Missstände im medizinischen und psychologischen Bereich hin. Zusätzlich müsse es auch spezielle psychosoziale Angebote für trans*Kinder- und Jugendliche geben, wie beispielsweise Wohngruppen.

Generell brauche es weitreichendere Maßnahmen, die darauf hinzielen, die Diskriminierung von LSBTIQ* in verschiedenen Lebensbereichen abzubauen und somit präventiv wirken können, dabei sind sich die queeren Organisationen einig.

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Unter dem Titel "Demenz und queer - Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein aktuell eine Broschüre veröffentlicht, die über zentrale Fragen des Themas informiert. "Demenz ist nicht nur heterosexuell, cisgeschlechtlich, weiß und alt. Menschen mit Demenz sind divers", so Anneke Wilken-Bober vom Kompetenzzentrum Demenz.

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Bei "echter Vielfalt" haben wir bereits mehrfach Nachbarthemen wie Alter, Menschen mit Behinderung oder auch Gesundheitsversorgung aufgegriffen, ohne dabei spezifisch Demenz anzusprechen.

All diese Themen haben dabei zwei zentrale Aspekte gemein. Es sind Felder, die erstens aufgrund von Normen und Nicht-Thematisierung blinde Flecken aufweisen können und dies häufig auch tun. Darüber hinaus beinhalten sie die Gefahr von Mehrfachdiskriminierungen - und das nicht nur in Bezug auf LGBTIQ*, wie das Zitat von Anneke Wilken-Bober verdeutlicht. Wie wir bereits in den Artikeln zu Alter und Menschen mit Behinderung festgestellt haben, geht es dabei auch darum, Menschen mitzudenken, die selbst oder deren Angehörige vielleicht nicht mehr oder noch nie laut und aktiv um ihre Rechte gekämpft haben. Aus Angst, Scham oder Gewohnheit oder ganz einfach, weil sie ihre Privatsphäre haben wollen. All das ist möglich.

Wenn Angehörige und Fachpersonen davon wissen, können sie sich darüber informieren und entsprechend verhalten. Aber was ist, wenn Wissen und Bedürfnisse einen Bruch erleben? Menschen, die sich in ihrer Biografie geoutet haben, kennen solche Brüche. Es gibt eine Zeit davor und danach. "Es kann passieren, dass eine Transperson sich nicht mehr als trans wahrnimmt, sondern in dem Geschlecht, mit dem sie geboren wurde. Der eventuell veränderte Körper oder die Kleidung kann irritieren. Es kann aber auch sein, dass Menschen erst in der Demenz damit beginnen, das zu leben, was sie sich immer versagt haben", so Nora Eckert im Kapitel "Die Geschichte von heute alten LSBTIQA* […]."

Was hier am Beispiel Trans ausgeführt wird, gilt grundsätzlich für Personen mit Demenz und Diskriminierungserfahrungen. Was, wenn Personen plötzlich glauben, sich wieder verstecken zu müssen oder sich erst mit der Demenz outen? Aber auch ein anderer Gedanke drängt sich auf. Wie wir bereits in unserem Artikel "Philosophische Überlegungen zur Bedeutung von Trans- und Nichtbinär-Sein" thematisiert haben, ist Sexualität keine statische Eigenschaft, sondern kann sich über die Jahre verändern.

Die Broschüre des Kompetenzzentrums Demenz bietet Angehörigen sowie Einrichtungen und deren Mitarbeiter*innen einen hilfreichen Einstieg in die Bereiche queer bzw. LSBTIQA* und Demenz. Die Leser*innen erhalten hier Denkanstöße, Informationen und weiterführende Literaturtipps sowie Kontakte für beide Schwerpunkte unter der Rubrik "Literaturtipps und Adressen für Interessierte". Die Broschüre zielt darauf ab, sowohl Personen ohne Vorkenntnisse als auch solche, die nur mit einem der Themen vertraut sind, zu erreichen und ein besseres Verständnis für die besonderen Aspekte der Pflege queerer Personen mit Demenz zu fördern.

Auf seiner Webseite veröffentlicht das Kompetenzzentrum zudem:

  • Weitere "Links zum Weiterlesen, Informieren und Stöbern" sowie
  • einen kleinen Exkurs zum Thema "Liebe und Intimität im Alter und bei Demenz".
  • Als Besonderheit bietet die Webseite die Möglichkeit, die Zitate aus dem Kapitel "Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" im Originalton anzuhören.

Weitere aktuelle Beiträge zu seniorenpolitischen Themen finden Sie auf unserem Portal seniorenpolitik-aktuell.de seniorenpolitik-aktuell.de.

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