Echte Vielfalt

Beratung und Recht

In ihrer Pressemitteilung vom 07. Dezember 2022 teilte die Europäische Kommission mit, dass sie einen neuen Vorschlag für das sogenannte Gleichstellungspaket angenommen habe. In der neuen Verordnung gehe es darum, die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene zu harmonisieren.

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„Einer der wichtigsten Aspekte des Vorschlags besteht darin, dass die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollte,“ so die Kommission.

Bis jetzt sieht das Unionsrecht nach Auslegung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vor, dass EU-Staaten aufgrund des Rechtes zur Freizügigkeit eine Elternschaft aus einem anderen Mitgliedsstaat anzuerkennen haben – allerdings ist eine gleichgeschlechtliche Partner*innenschaft nicht überall anerkannt was für Familien zu Problemen führen kann.

Im entsprechenden Fall hatte ein in Spanien lebendes lesbisches Ehepaar mit britischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit geklagt. Bei der Geburt ihrer Tochter hatte die spanische Behörde eine Geburtsurkunde mit doppelter Mutterschaft ausgestellt. Nach einer Zusammenfassung der Tagesschau weigerte sich daraufhin die Stadt Sofia (Bulgarien), dem Mädchen einen Reisepass auszustellen. Zur Begründung hieß es: Die „öffentliche Ordnung“ lasse ausschließlich Geburtsurkunden von Mutter und Vater zu. Zudem sei nicht erkennbar, welches die leibliche Mutter sei. Laut EUGH sei dies jedoch nicht relevant. Spanien habe bestätigt, dass es sich bei beiden Frauen um die Mütter handele. Dies müsse auch Bulgarien anerkennen. Unabhängig von der leiblichen Elternschaft ergebe sich bereits aus der rechtlichen Elternschaft ein Anspruch auf die entsprechende Staatsangehörigkeit. Bulgarien sei zur Ausstellung eines Reisepasses verpflichtet.

Wie die Kommission in ihrer Pressemitteilung jedoch einschränkend anmerkt, gelte dieses Urteil nicht für die Ansprüche, die sich aus einer Elternschaft im nationalen Recht ergeben. Diese würden weiterhin beim jeweiligen Staat verbleiben und müssten in jedem Fall einzeln und zumeist mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand eingeklagt werden. Damit findet zusätzlich eine Diskriminierung statt. Der neue Vorschlag soll diese Lücke füllen, indem er Rechtssicherheit für Familien und Entlastung bei den Prozesskosten sowohl für die Familien selbst als auch für die Verwaltungs- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten vorsieht.

So positiv dieser neue Vorschlag auch klingt, so harsch ist die an ihm geübte Kritik. Nach einer Stellungnahme der europäischen LGBTI*-Bürgerrechtsorganisation Forbidden Colours ändere dieser Vorschlag nichts an dem eigentlichen Problem, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und/oder sexueller Ausrichtung weiterhin bei den Mitgliedstaaten verbleibe. Es fehle nicht am Recht, so die NGO, sondern an dessen Umsetzung.

„Mitgliedstaaten wie Bulgarien und Rumänien ignorieren Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung der Elternschaft. Die Europäische Kommission ist nicht bereit, diese Urteile gegenüber ihren Mitgliedstaaten durchzusetzen. Das nennen wir in der Rechtswissenschaft: Pflichtvergessenheit“, so der konkrete Vorwurf von Forbidden Colours.

Wie das Magazin schwullissimo in Bezug auf die Stellungnahme von Forbidden Colours ergänzt, seien seit 14 Jahren bereits vier Kommissare an einer wirkmächtigen Rechtsumsetzung gescheiter.

Einmal mehr wird damit deutlich, dass Rechte immer Teil ihrer jeweiligen Gesellschaft und ihrer Akteure bleiben, die damit die mühevolle, aber notwendige Aufgabe haben, diese für sich selbst, aber auch für Dritte zu hinterfragen und ständig aufs Neue einzufordern.

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Die Debatte um sogenannte Unisex-Toiletten handelt nicht ausschließlich von der Anerkennung von Menschen mit nicht-binären Identitäten. Stattdessen geht es hier auch um das Bedürfnis nach Schutz. Aber auch das greift zu kurz.

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Hinter der Schaffung von „neuen“ Räumen stehen Fragen nach den ungeschriebenen „Benimmregeln“, unterschiedlichen sozialräumlichen und gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten, mit denen sich die Menschen dort begegnen. Einen Raum zu schaffen ist das eine, zu lernen sich in diesem zu bewegen etwas ganz anderes.

Dabei sind Unisex-Toiletten nichts absolut Neues. Wie die Tageszeitung taz in ihrem Artikel zu dem Thema schreibt, gibt es sie schon seit langem in Flugzeugen und Bahnen. Der Unterschied zum „nicht mobilen“ öffentlichen Raum besteht jedoch darin, dass es sich hierbei um einzelne und vollständig abschließbare Kabinen handelt. Dazu ist eine direkte „Kontrolle“ der Gänge vor den Toiletten durch die Öffentlichkeit möglich. In öffentlichen Toiletten, z. B. in Schulen, liegen diese häufig abseits und sind z. T. innerhalb verwinkelt. Auch wenn diese Räume theoretisch für jede Person zugänglich sind, so besteht doch ein gesellschaftliches Selbstverständnis, diese Grenze nicht zu überschreiten.

Damit sind keinesfalls die Diskriminierungserfahrungen von trans Personen auf nach Geschlecht getrennten Toiletten zu marginalisieren. Dennoch bedeutet die Begegnung in Unisex-Toiletten ohne geschlossene Einzelkabinen nicht, dass automatisch weniger diskriminierende Erfahrungen gemacht werden. Öffentliche Toiletten dienen auch als Schutzräume für Mädchen und Frauen vor sexualisierter Gewalt und z. B. bei der Menstruation. Nach Johannes Rück, Sprecher der German Toilet Organization, „sei es [zwar] gut, wenn ‚Klos für alle‘ Diskriminierung verhinderten, aber in vielen Kulturen würden gemischte Klos die Sitten oder religiöse Regeln verletzen.“ (zdf.de)

Es geht also nicht bloß um ein Umdeklarieren vorhandener Toiletten, sondern um eine komplette Neugestaltung des Konzeptes. Dabei stehen zwei große Themen im Kern der Debatte: Zum einen sind es die baulichen Möglichkeiten und ihre Kosten, die in öffentlichen Räumen immer mitbedacht werden müssen. Nach einem Zitat der niedersächsischen Kultusministerien Julia Willie Hamburg auf queer.de sollten zugleich Barrierefreiheit und Bauvorschriften berücksichtigt werden. Zum anderen werden bestimmte Verhaltensmuster nicht einfach abgelegt, nur weil es neue Räume gibt. Besonders in den schulischen, aber auch in anderen Kontexten kann dabei eine unbegleitete Umstrukturierung eine Fahrlässigkeit der Verantwortungstragenden darstellen.

Das Problem besteht also darin, wie man Privatsphäre und einen sicheren Raum für alle schaffen kann. Auf den ersten Blick könnte die Schaffung einer dritten Toilettenkategorie eine Lösung darstellen, wie u. a. die taz schreibt. Auf den zweiten Blick unterliegen auch diese den baulichen Zwängen und dem Fakt, dass sie potenziell für „alle“ zugänglich wären. Solange die offenen Fragen nicht geklärt sind, kommt den Verwaltenden öffentlicher Gebäude für das Einrichten ebenso wie für das Nichteinrichten von Unisex-Toiletten eine besondere Verantwortung zu.

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Am Dienstag, 29. November 2022, verabschiedete der US-Senat den „Respect for Marriage Act“, ein Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren auf Bundesebene die Rechte, Vorteile und Pflichten einer heterosexuellen Ehe im Bundesgesetzbuch garantiert. Damit hebt es den diskriminierenden „Defense of Marriage Act“ (DOMA) auf und bekräftigt, dass öffentliche Handlungen, Aufzeichnungen und Verfahren von allen Bundesstaaten anerkannt werden sollen. Außerdem werden die gleichen Rechte für Paare unterschiedlicher Ethnien festgeschrieben.

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The Human Rights Campaign (HRC) bezeichnete die Verabschiedung als historischen Moment und betonte, dass bei der Abstimmung von 61 zu 36 Stimmen neben der gesamten demokratischen Fraktion auch zwölf Republikaner*innen mit Ja gestimmt hatten. Dies zeige, so HRC weiter, „[…] dass selbst republikanische Gesetzgeber wissen, dass die Gleichstellung der Ehe Gesetz ist - und bleiben muss.“

Nach einer Umfrage von Gallup im Juni dieses Jahres sei die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe in der amerikanischen Bevölkerung auf über 71% gestiegen. Trotz der hohen Umfragewerte und des Zuspruchs auch aus den Reihen der Republikaner*innen wird erwartet, dass die Demokrat*innen versuchen werden, den Entwurf noch dieses Jahr durchzubringen, bevor die Republikaner*innen im nächsten Jahr das Repräsentantenhaus übernehmen.

Dies könnte nach Angaben des Guardian mit Bezug auf den Mehrheitsführer des Repräsentantenhauses, Steny Hoyer, bereits am 6. Dezember geschehen. Anschließend müsste Präsident Biden das Gesetz noch unterzeichnen.

Doch selbst wenn das Gesetz durchkommen sollte, so handelt es sich nicht um einen endgültigen Schlussstrich. Die USA sind ein föderales System, in dem - ähnlich wie in Deutschland - neben der Bundesebene auch die einzelnen Bundesstaaten ihre eigenen Rechte haben. Wie das Magazin Forbes berichtet, würde das Gesetz die einzelnen Staaten nicht dazu verpflichten, die gleichgeschlechtliche Ehe formell zu legalisieren. Gleichzeitig sind bereits alle 50 Staaten nach einem Urteil des Obersten Gerichtshof, in dem die gleichgeschlechtliche Ehe als verfassungsmäßiges Recht anerkannt wurde, angehalten diese zuzulassen. Allerdings bestehe in 35 Bundesstaaten immer noch ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe, so Forbes weiter, das wieder in Kraft treten können, sollte der Oberste Gerichtshof sein früheres Urteil aufheben. Dass dies geschehen kann, ist dabei nicht undenkbar, hält man sich vor Augen, dass der Gerichtshof momentan von einer „rechts-konservative Mehrheit“, wie es die Tagesschau bezeichnet, bestimmt wird.

Damit kann der Entwurf zwar durchaus als historisch bezeichnet werden, ein Endpunkt für den amerikanischen Diskurs markiert er allerdings noch lange nicht.

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Mehr Vorbilder und Verbündete für queere Jugendliche! "Peer4Queer" unterstützt queere Jugendliche durch Mentoring in ihrer Identitätsfindung in Bezug auf ihre sexuelle und romantische Orientierung sowie geschlechtliche Identität. Dafür werden queere Menschen (bis zu 29 Jahren) zu Mentor*innen ausgebildet, damit sie als Vorbilder Jugendliche (bis zu 25 Jahren) ein Jahr lang begleiten und sie in ihrer Identitätsfindung unterstützen können.

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Die Mentor*innen geben im Eins-zu-eins-Mentoring ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die Jugendlichen weiter.

Außerdem arbeitet Peer4Queer mit Hamburger Schulen zusammen: In Seminaren beschäftigen sich Schüler*innen mit dem Thema "queere Identitäten" und lernen, wie sie sich für die Belange queerer Jugendlicher einsetzen können.

Queer!? – Was meinen wir eigentlich damit?

Unter dem Wort "queer" verstehen wir einen Sammelbegriff, der für alle Menschen offen ist, die sich nichtheterosexuell und/oder nicht-cis-geschlechtlich (also sich mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, nicht identifizieren können) fühlen – oder die sich nicht sicher sind, wie sie sich definieren möchten oder können.

 

Kontakt:

Peer4Queer

KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V.

Haus der Wirtschaft

Kapstadtring 10, 22297 Hamburg

 

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Mail: peer4queer@kwb.de

Instagram: @peer4queer

Telefon: 040 334241-0

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In den Jahren 2017 bis 2020 gab es in Niedersachsen insgesamt 289 Operationen an den Genitalien von Kindern unter 10 Jahren. Das ergab eine kleine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Meta Janssen-Kucz (beide Bündnis 90/Die Grünen) im September dieses Jahres.

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Hierbei handelt es sich zumeist nicht um Operationen im Rahmen einer selbstbestimmten Geschlechtsangleichung aufgrund einer Geschlechtsdysphorie, sondern um die chirurgische Anpassung an eine heteronormative Erwartungshaltung von Eltern und/oder Ärzt*innen, so das Queere Netzwerk Niedersachsen (QNN) in seinem Artikel zu diesem Thema.

Wie QNN weiter berichtet, dauert der Streit zwischen „intergeschlechtlichen Selbstorganisationen“ und Mediziner*innen sowie Eltern darüber, wie ein „normales“ Geschlecht auszusehen habe, bereits Jahrzehnte an. Das Problem ist, dass diese kosmetischen Eingriffe zum einen medizinische Spätfolgen haben können (z. B. beeinträchtigte Orgasmusfähigkeit) und zum anderen jede Fehleinschätzung bei der vermeintlichen Zuordnung zu entsprechenden Problemen führen kann. In den seltensten Fällen geht es dabei um medizinisch akute Eingriffe. QNN schreibt:

„Im Mai 2022 trat deshalb das ‚Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ in Kraft: „Im Wesentlichen begrenzt das neue Gesetz die Personensorge von Eltern intergeschlechtlich geborener Kinder, in dem es klar formuliert, dass die Personensorge nicht das Recht umfasst, in die Behandlung nicht einwilligungsfähiger Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder diese selber durchzuführen […], wenn dies allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen (vgl. §1631e Abs. 1 BGB).“

Aber Vorsicht vor einer Fehleinschätzung. Sowohl bei früheren als auch beim aktuellen Gesetz liegt in dessen Auslegung ein hoher Interpretationsspielraum, sodass das Gesetz eine Hürde, aber kein Hindernis bedeutet. Auch der nun notwendige Beschluss des Familiengerichts erzeugt lediglich eine zusätzliche Kontrollinstanz, die ebenso interpretieren muss wie alle anderen. Zudem würde, selbst wenn ab sofort keine chirurgischen Eingriffe mehr durchgeführt würden, das Problem nur verlagert. Kinder und junge Erwachsene sind zeit ihres Lebens mit Normvorstellungen und Erwartungshaltungen konfrontiert. Die Belastung, die ein entsprechendes Missverhältnis zwischen dem Selbst, dem eigenen Körper und den externen Normen bedeuten kann, ist bereits aus der Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“ bekannt. Ebenso wie dort besteht auch hier das Problem, dass gerade junge Menschen (unabhängig von einer formalen Volljährigkeit) nicht automatisch in allem sofort Mündigkeit erlangen. Wie die Notwendigkeit des Gesetzes zeigt, gilt dies nicht einmal für Erwachsene im Allgemeinen.

Wenn also der „Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V." und das „Queere Netzwerk Niedersachsen" neben einer konsequenten Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesetzes intergeschlechtliche Selbsthilfe sowie Schulungen für Institutionen und medizinisches Personal fordern, trifft gerade letztere Maßnahme den Kern. Unsicherheiten, Unwissen und normative Überzeugungen, die auf die Entscheidungen von Eltern, Ärzt*innen, aber auch Kinder und später junge Erwachsene wirken, haben wenig mit einer spontanen Mündigkeit zu tun als vielmehr mit dem Bedarf einer Sicherheit schaffenden Beratung, um auch festgefahrene Überzeugungen und Ängste zu hinterfragen und zu begleiten. Dies gilt dabei für beide Seiten, wie das Thema der Detransition zeigt. Auch hinter einer vermeintlich progressiven und akzeptierenden Haltung können sich Fehleinschätzungen verbergen.

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Am Donnerstag, 6. Oktober, legte der „Holyrood-Ausschuss“ für Gleichberechtigung, Menschenrechte und Ziviljustiz mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen eine Empfehlung gegenüber dem schottischen Parlament vor. Darin befürwortet der Ausschuss die kurze Selbsterklärung zur eigenen Geschlechtsidentität, die nur noch gegenüber einer Behördenvertreterin*einem Behördenvertreter abgegeben werden müsse.

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Bei dem Ausschuss handelt es sich um ein beratendes Gremium aus Vertreter*innen des schottischen Parlaments, dessen Aufgabe es ist, das Parlament in den entsprechenden Fragen der Gleichberechtigung und Menschenrechte zu beraten. Bei seiner Bewertung stützte sich der Ausschuss auf geltende Vorschriften gegen Diskriminierung und für Menschenrechte Großbritanniens. Allerdings äußerte er gleichzeitig Bedenken gegenüber der Regierung in Westminster.

Wie „The Herald“ berichtete, sei es möglich, dass die neuen schottischen Bescheinigungen im restlichen Vereinigten Königreich nicht anerkannt würden. Dass diese Bedenken nicht unbegründet sind, machte bereits ein Bericht von „The Guardian“ vom September 2020 deutlich. Damals zeigte sich die heutige Prime-Ministerin und damalige Ministerin für Gleichstellung Liz Truss entsprechend ablehnend gegenüber einer Gesetzesänderung, die letztendlich auch scheiterte.

Das schottische Parlament griff jetzt die Empfehlung seines Ausschusses hingegen direkt auf und legte nach Angaben von „The Herald“ und der BBC bereits einen Tag nach dem Bericht einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. In diesem ist nicht nur die vereinfachte Änderung von Dokumenten enthalten, sondern auch eine Herabstufung des Alters für die Antragstellung von 18 auf 16 Jahre.

In Großbritannien herrscht eine scharfe Debatte über die Selbstbestimmung. Während Befürworter*innen der Reform die jetzigen Gesetze als entwürdigend und diskriminierend bezeichnen, betont die Gegenseite vor allem die Gefahren, die durch eine vereinfachte Änderung der Dokumente entstehen. Die Befürchtungen beziehen sich dabei zum einen darauf, dass „Männer sich in Schutzräume von Frauen hinein definieren könnten“, wie das Magazin Emma wiedergibt, und zum anderen, dass bei einer chirurgischen Geschlechtsangleichung gerade junge Menschen nicht ausreichend beraten würden. Mangelnde ärztliche Beratung ist allerdings bereits unter der jetzigen Gesetzeslage ein konkretes Thema, wie der Fall „Tavistock-Klinik“ verdeutlicht.

Die Entscheidungsträger*innen stehen also vor der nicht geringen Aufgabe, jeweils die Würde und den Schutz der einen Gruppe (LGBTQ*) und der anderen Gruppe(n) in Einklang zu bringen. Wobei es sich nicht um ein klassisches Dilemma handelt, denn der Schutz der einen Gruppe schließt den Schutz der anderen nicht aus. Während der vereinfachte Zugang zu Dokumenten im direkten Handlungsfeld des Gesetzgebers liegt, ist der institutionelle Schutz von Menschen und hier speziell von Frauen und jungen Menschen zunächst Aufgabe der jeweiligen Institutionen selbst (z. B. Krankenhaus, Strafvollzug). Missstände und Gefahren, die sich dabei eröffnen, stellen an den Gesetzgeber jedoch die Verantwortung, diese Institutionen zu stärken und nach Bedarf zu kontrollieren. Diese Verantwortung besteht allerdings unabhängig davon, ob die Selbstbestimmung des Genders vereinfacht wird oder nicht.

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Seit dem 1. Oktober 2022 gilt eine neue Dienstanweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Asylverfahren von queeren Personen. Bis es jedoch dazu kam, war im Vorfeld viel Protest nötig. Die Anweisung sieht vor, dass erstens, „keine Verhaltensprognosen mehr durchgeführt werden“: Grundsätzlich sei stattdessen davon auszugehen, dass jeder Mensch, der einen Asylantrag stellt, seine*ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität auch offen lebt.

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Zweitens stellt „die Dienstanweisung […] ausdrücklich klar, dass LSBTIQ* Schutzsuchende in keinem Fall auf ein diskretes Leben im Herkunftsland verwiesen werden dürfen“. Besonders bedeutsam ist dabei die Anmerkung, dass dies auch gilt, wenn eine Person bereits von sich aus deutlich gemacht hat, dass sie ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität verbirgt. Das BAMF verdeutlichte, dass die Mitarbeiter*innen zur Umsetzung dieser Dienstanweisung in Zusammenarbeit mit NGOs entsprechend geschult würden und dass bei „geschlechtsspezifischer Verfolgung besonders geschulte Entscheiderinnen und Entscheider beteiligt [würden]“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte: „Niemand dürfe sich gezwungen fühlen, ein gefährliches Doppelleben zu führen“.

Noch im Juni hatten sie und ihr Ministerium massive Kritik einstecken müssen. Bis dato mussten Geflüchtete dem BAMF gegenüber glaubhaft machen, dass sie zum einen die von ihnen angegebene sexuelle Orientierung tatsächlich haben und zum anderen, dass ihnen aufgrund dieser in ihrem Herkunftsland Verfolgung drohe. Doch selbst wenn dies vom Ministerium als glaubhaft eingeschätzt würde, bedeutete das „Diskretionsgebot“ eine mögliche Abschiebung. Die betroffenen Personen wurden darauf verwiesen, dass ihnen bei einer „diskreten“ Lebensweise keine solche Gefahr drohe, so der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD).

Neben NGOs wie dem LSVD positionierten sich nach einem Bericht von queer.de auch die LSBTIQ*‑Verbände von SPD, Grünen und FDP offen gegen ihre eigene Regierung und forderten ein Ende dieses Missstandes. Zudem erklärte bereits im August das vierte Verwaltungsgericht die „Diskretionsprognose“ und die darauf beruhenden Handlungen des BAMF für unzulässig.

Die Dienstanweisung ist damit nicht nur ein positiver Schritt, sondern eine selbstverständliche Anpassung von unzulässiger Praxis. Auf NGOs und Sozialverbände kommt damit die Aufgabe zu, entsprechende Schulungsangebote zu gestalten sowie die Umsetzung der Anweisung durch das Ministerium und seine Verantwortlichen kritisch zu beobachten.

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Der Dachverband Lesben und Alter lädt im Oktober zu einem zweitägigen Fachtag ein, bei dem es insbesondere um die Sichtweise älterer lesbischer Frauen auf das große gesellschaftliche Thema der Einsamkeit gehen soll.

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Inzwischen ist die Erkenntnis, dass Einsamkeit als sozialer Stressfaktor krank macht, weit verbreitet. Verbundenheit und Gemeinsamkeit auf der anderen Seite können dem entgegenwirken. „Welche Erfahrungen und Perspektiven bringen ältere lesbische Frauen in die Debatte um das gesellschaftliche Großthema ein?“, kündigt Lesben und Alter e.V. vor diesem Hintergrund auf dem Flyer zum geplanten Fachtag als Leitfrage an.

Damit zusammenhängend sollen unter anderem folgende Fragen und Themen auf der Fachveranstaltung Raum finden:

  • „Was bedeutet Einsamkeit und wie erleben wir sie?
  • Welche Folgen haben Rückzugstendenzen aus einer beschleunigten, widersprüchlichen Welt?
  • Wie verschaffen sich ältere (lesbische) Frauen Zugehörigkeit?
  • Tragen die Wahlverwandtschaften – Freundschaften, Netzwerke – oder werden sie überschätzt?
  • Verbundenheit braucht Begegnung: Wo sind unsere Orte?
  • Bewältigungsstrategien in der Pandemie – Chancen und Grenzen der Digitalisierung“.

Die zweitägige Fachveranstaltung beginnt am Freitag (21.10.2022) nach der Eröffnung mit Grußworten – unter anderem vom Staatsekretär und Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann – mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Sonia Lippke zu Alter, Teilhabe und Einsamkeit, bevor Barbara Bossard, Präsidentin von queerAltern aus Zürich, unter dem Titel „Engagement schafft Zugehörigkeit“ referiert. Am Nachmittag ist unter anderem eine Talkrunde angesetzt, bei der auch Silbernetz-Gründerin Elke Schilling Teil des Podiums sein wird.

Am Samstag (22.10.2022) folgt dann der Fachaustausch „Allein, aber nicht einsam!“ für Fachfrauen und Mitgliedsorganisationen, bei dem die Erkenntnisse des Vortages aus Sicht von Frauen/Lesben/queeren Initiativen diskutiert werden soll.

Mitglieder des Dachverbands nehmen kostenfrei an der Tagung teil, Nicht-Mitglieder werden „um einen kleinen Obolus von 20 Euro“ gebeten. Es wird allerdings auch darauf aufmerksam gemacht, dass Reisekosten zumindest anteilig übernommen werden können, ein entsprechendes Reisekostenformular wird den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich, dort finden Sie auch Details zum Programm und Veranstaltungsort.

Nach Angaben des Verbands leben in Deutschland mindestens 500.000 lesbische Frauen über 65 Jahre. Lesben und Alter e.V. sieht sich als Interessenvertretung für diese Frauen gegenüber Gesellschaft, Politik, Medien und Verbänden und will die Wahrnehmung für die spezifische Lebenssituation älterer lesbischer Frauen stärken.

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Ghanas erste geoutete trans Musikerin hat einen Song veröffentlicht, um die Moral der LGBTQ+-Gemeinschaft des westafrikanischen Landes zu stärken. Diese Community hat mit einem harten Durchgreifen der Behörden und einer Zunahme homofeindlicher Verfolgung zu kämpfen.

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Die Künstlerin Angel Maxine sagte, sie habe Wo Fie – was in der Ghanaischen Twi-Sprache "Dein Zuhause" bedeutet – geschrieben, um LGBTQ+-Ghanaer*innen zu trösten, die nicht nur mit Drohungen der Behörden, sondern auch mit einem Anstieg der verbalen und physischen Angriffe in der Öffentlichkeit konfrontiert sind.

"Die Situation für die Queer-Community in Ghana ist im Moment sehr angespannt", sagte Maxine, 35, der Thomson Reuters Foundation per Telefon aus der Hauptstadt Accra. Deswegen, so Maxine, habe sie etwas tun müssen um ihrer Gemeinschaft zu helfen. "Das Lied soll ihnen zeigen, dass sie nicht allein sind, und auch anderen sagen, dass wir auch Menschen sind und es verdienen, genauso zu existieren wie sie". Sie fügte hinzu, dass in den Mainstream-Medien Ghanas wenig Platz für LGBTQ+-Menschen sei, was sie dazu veranlasste, einen Song zu schreiben, der in den sozialen Medien veröffentlicht werden könnte. Der Text des Liedes handelt davon, dass jede*r – Freund*innen, Familie, Kolleg*innen - LGBTQ+ sein könnte und wendet sich gegen den Hass auf schwule, bisexuelle und trans Menschen.

Anfang des Jahres wurde das erste LGBT+-Gemeinschaftszentrum des Landes drei Wochen nach seiner Eröffnung geschlossen, nachdem kirchliche Gruppen und Politiker*innen für Empörung gesorgt hatten. Seitdem wurden Aktivist*innen verhaftet und ein Gesetzesentwurf eingebracht, der LGBTQ+ Menschen kriminalisieren würde. Homosexueller Sex wird in Ghana mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, und obwohl es nur selten zu strafrechtlichen Verfolgungen kommt, sind queere Menschen häufig Missbrauch und Diskriminierung ausgesetzt, einschließlich Erpressung und Angriffen. Der neue Gesetzesentwurf, der dem Parlament letzten Monat vorgelegt wurde, würde noch weiter gehen - es wäre illegal, LGBTQ+ zu sein oder für LGBTQ+-Rechte einzutreten, und es würden noch längere Strafen verhängt.

Maxine sagte dazu, dass das neue Gesetz "erschreckend" sei und die Intoleranz und Verfolgung von LGBTQ+ Menschen verstärken und sie zwingen würde, sich zu verstecken oder im Ausland Asyl zu suchen. Maxine, die sich vor drei Jahren als trans geoutet hat, sei aufgrund der weit verbreiteten Diskriminierung mit vielen Problemen konfrontiert gewesen - von der Entlassung aus ihrem Job und der Räumung ihrer Wohnung bis hin zum Verlust von Freund*innen. "Als ich von dem Gesetzentwurf hörte, war ich schockiert. Ich frage mich immer wieder 'Warum dieser ganze Hass? Sind wir nicht alle menschliche Wesen? Für eine Transfrau wie mich ist das wirklich beängstigend", sagte sie.

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Justizminister Marco Buschmann möchte, dass in Deutschland beide Partnerinnen eines lesbischen Ehepaars als Mütter anerkannt werden. Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Elternschaft für ein verheiratetes weibliches Paar.

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Das bedeutet, dass nur die biologische Mutter rechtlich als Elternteil anerkannt wird und ihr Partner ein formelles Adoptionsverfahren durchlaufen muss, um der zweite Elternteil des Kindes zu werden, auch wenn sie verheiratet sind. Ein solches Verfahren kann Monate oder sogar Jahre dauern. Doch das soll sich nun ändern.

"Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau hineingeboren wird, ist der Mann - unabhängig von der biologischen Vaterschaft - rechtlich der Vater", sagte Bundesminister Buschmann (FDP) in einem Interview mit der Rheinischen Post und dem General-Anzeiger. "Die Frage ist: Warum sollte das bei einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein?". Entscheidend sei, so Buschmann, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit geben und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen". Deshalb müsse es zur Regel werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter "als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden".

Buschmanns Forderung deckt sich mit dem, was die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP Ende letzten Jahres in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel formuliert hat. In der Vereinbarung heißt es: "Wird ein Kind in die Ehe zweier Frauen hineingeboren, sind automatisch beide die rechtliche Mutter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist".

Doch bisher gab es keine wirkliche Bewegung bei der gesetzlichen Regelung der Elternschaft für ein verheiratetes Frauenpaar. Diese Frage ist nach wie vor ungelöst, obwohl gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland seit Oktober 2017 legal sind. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen "wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden", hatte Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) im Sommer 2020 gesagt und hinzugefügt, "eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen".

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