Weiterlesen Dass dieses Problem existiert, ist weder neu noch unbekannt. Bereits 2020 thematisierte Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union die Notwendigkeit einer übergreifenden Anerkennung. Zwei Jahre später, am 7. Dezember 2022, nahm die Kommission einen entsprechenden Vorschlag für das sogenannte Gleichstellungspaket an. Dessen Ziel war eine Harmonisierung der Vorschriften über die Elternschaft auf EU-Ebene. Wie die Kommission sowohl 2022 als auch erneut 2023 festhält, können Kinder aktuell ihr Recht auf Erbschaft und Unterhalt ebenso verlieren wie das Recht, dass einer ihrer Elternteile als ihr gesetzlicher Vertreter in Angelegenheiten der medizinischen Behandlung oder Schulbildung handeln darf. Dies führt zu der Feststellung des Parlamentes in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 14. Dezember, dass sich aktuell etwa zwei Millionen Kinder in einer Situation befinden, bei der sie formalrechtlich ihre Eltern verlieren, sollten sie in bestimmte EU-Mitgliedsstaaten einreisen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht deshalb vor, dass Darüber hinaus sprachen sich die Abgeordneten für die Einführung eines Europäischen Elternschaftszertifikats aus. Dieses wird die nationalen Dokumente zwar nicht ersetzen „[…] kann aber an deren Stelle verwendet werden und wird in allen EU-Sprachen und in elektronischem Format zugänglich sein.“ Im nächsten Schritt müssen nun die EU-Regierungen „einstimmig“ über die endgültige Fassung entscheiden. Ob bzw wie diese „einstimmige“ Entscheidung ausgeht, bleibt abzuwarten. Laut Tagesspiegel hatten mehrere Länder, darunter Ungarn und Italien, bereits im Vorfeld ihre Ablehnung mitgeteilt. Wie echte vielfalt bereits im Dezember 2022 mit Verweis auf die NGO forbidden colours berichtete, liegt das Problem weniger im mangelnden Recht. Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) besteht bereits allein aus dem Recht zur Freizügigkeit die Pflicht der Mitgliedstaaten, die Elternschaft aus einem anderen Mitgliedsstaat anzuerkennen. „Mitgliedstaaten wie Bulgarien und Rumänien ignorieren [bis heute] Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung der Elternschaft.“ Es wird somit auch bei dem neuen Gesetz darum gehen, ob und wie das Recht in der Praxis zur Anwendung kommt. Insbesondere wir dabei die Anwendung der Klausel zur „öffentlichen Ordnung“ zu beobachten sein.
Beratung und Recht
Broschüre „Trans* mit Kind! Tipps für Trans* und Nicht-Binäre Personen mit Kind(ern) oder Kinderwunsch“
14. Dezember 2023Weiterlesen Der Bundesverband Trans* klärt in der Broschüre „Trans* mit Kind! Tipps für Trans* und Nicht-Binäre Personen mit Kind(ern) oder Kinderwunsch“ ausführlich über verschiedene Fragen auf. Dabei geht es sowohl um rechtliche Fragen wie die Anerkennung bei nicht-biologischer Elternschaft als auch um Möglichkeiten von biologischer Schwangerschaft. So geht es zum Beispiel um den Einfluss von Hormontherapien auf die Fruchtbarkeit oder Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung. Erst seit 2011 ist eine biologische Elternschaft für trans Personen möglich, bis dahin war in § 8 Absatz 3 des Transsexuellengesetzes (TSG) ein Sterilisationszwang bei der Änderung des Geschlechtseintrags angeordnet. Ebenso werden in der Publikation verschiedene Aspekte von trans oder nicht-binärer Elternschaft diskutiert, die unter anderem auch den Umgang mit verschiedenen Institutionen wie Kita, Schule und Behörden diskutieren. Denn in diesen Situationen würden trans und nicht-binäre Eltern oft auf Unwissenheit und Unverständnis stoßen. So stellt der Bundesverband Trans* einige Tipps zusammen, wie queere Elternteile in cis-heteronormativen Strukturen handeln können, beispielsweise mit einem Musterschreiben, das Standesämter trans Vätern, die ein Kind geboren haben, ausstellen können, um den Beantragungsprozess von Kindergeld o.ä. zu erleichtern. Auch Fragen der Erziehung und des Coming-Outs bei den eigenen Kindern werden verhandelt. Zuletzt werden auch Vernetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für trans und nicht-binäre Eltern aufgelistet. Auch das Regenbogenportal hat auf seiner Webseite Informationen zum Thema Trans* Elternschaft veröffentlicht.
Bilanz nach zwei Jahren „queerpolitischer Aufbruch“ – LGBTIQ*-Verbände kritisieren Ampelregierung
7. Dezember 2023Weiterlesen Vor etwa zwei Jahren versprach die Ampelregierung mit ihrem Koalitionsvertrag einen „queerpolitischen Aufbruch“ (queer.de berichtete). Nun ziehen queere Organisationen Bilanz zu der Umsetzung des queerpolitischen Vorhabens und befürchten sein Scheitern. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) sowie 35 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren den unzureichenden Einsatz der Regierung in den folgenden Bereichen und stellen mit ihrem offenen Brief Forderungen an die Bundesregierung: Queerfeindlichkeit Die Verfasser*innen äußern ihre Besorgnis über die negative Entwicklung hinsichtlich der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, was sich sowohl in den sozialen Medien, in queerfeindlichen Gewaltdelikten sowie in den Wahlerfolgen der AfD mit ihren queerfeindlichen Parolen abzeichne. Selbstbestimmungesetz Das geplante Selbstbestimmungesetz müsse vollständig diskriminierungsfrei sein, im aktuellen Gesetzesentwurf sehen die queeren Organisationen noch einige Mängel. Der LSVD fordert ein Selbstbestimmungsgesetz, „das trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen in ihren Grundrechten respektiert“. Konkrete Probleme und Änderungsvorschläge zum Entwurf der Bundesregierung hat der LSVD gemeinsam mit Intergeschlechtliche Menschen e.V. (IMeV) in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Reform des Familien- und Abstammungsrechts Es wird ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung der „längst überfälligen“ Reform des Familien- und Abstammungsrechts gefordert, derzeit gebe es hier noch keine Bemühungen seitens der Ampelregierung. Dies könne noch langjährigen negativen Einfluss auf die Anerkennung von Regenbogenfamilien haben. Lücken im Gesetz zu Konversionsbehandlungen und im OP-Verbot schließen Die Regierung habe versprochen, die Lücken im Gesetz zu Konversionsbehandlungen zu schließen, welches bis heute Strafausnahmen beinhalte. Auch Erwachsene müssten vor Konversionsbehandlungen geschützt werden, fordert der LSVD. Zudem müssten die Lücken im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschlossen werden und die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen gestärkt werden – beides Versprechungen der Regierungen, die bisher nicht umgesetzt wurden. Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes um sexuelle und geschlechtliche Identität Queere Personen stoßen immer noch auf Hindernisse bei der Durchsetzung ihrer Rechte gemäß dem AGG. Hier habe die Regierung noch keinen Gesetzesentwurf zur versprochenen Reform geliefert. Darüber hinaus fordern die queeren Verbände eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um sexuelle und geschlechtliche Identität, sodass die Rechte von queeren Personen im Grundgesetz geschützt werden. Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören neben dem LSVD AllOut Deutschland, Deutsche Aidshilfe, BiNe – Bisexuelles Netzwerk e.V., Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V., Lambda e.V. Jugendnetzwerk, LesbenRing e.V., QueerGrün – Bündnis 90/Die Grünen, SPD Queer, OutInChurch e.V. – Für eine Kirche ohne Angst, nonbinary.berlin und viele weitere. Zu den Forderungen, die im offenen Brief formuliert sind, haben der LSVD und AllOut gemeinsam die Petition „Schluss mit der Sabotage von Queerpolitik in Deutschland“ gestartet.
Russland stuft LGBTIQ* als Extremismus ein
5. Dezember 2023Weiterlesen Begonnen hatte diese Entwicklung bereits 2013 mit der Unterzeichnung eines Gesetzes zum Verbot von „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" unter Minderjährigen. Im Juni 2022 fand dann eine Verschärfung statt, als das Gesetz für alle Altersstufen ausgeweitet wurde und die Verbreitung jeglicher Inhalte verbot, die nach Ansicht der Behörden "nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen propagierten“. Echte Vielfalt berichtete über beide Entwicklung bereits in früheren Artikeln (hier und hier). Wie die Deutsche Welle (DW) zusammenfassend feststellt, mussten in der Folge „[…] viele Verlage, Buchhandlungen, Bibliotheken und Online-Kinos […] unter Androhung von Geldstrafen jegliche Erwähnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen […] entfernen“. Aber auch große Konzerne wie TikTok und Facebook kamen nicht um Geldstrafen herum, als sie sich weigerten Inhalte zu löschen, die eine „Verzerrung traditioneller Werte“ darstellten. Allerdings muss an dieser Stelle der qualitative Unterschied zwischen einer Geldstrafe gegen TikTok von drei Millionen Rubel (etwa 51.000 Euro) und einer ähnlich hohen Geldstrafe gegen eine Buchhandlung oder Bibliothek etc. hingewiesen werden. Während es für erstere eine "symbolische Mahnung“ bedeuten mag, kann es für letztere bis zur existenziellen Bedrohung führen. Wie die Tageschau bemerkt, sind die konkreten Auswirkungen des neuen Verbots bis jetzt allerdings noch nicht vollends abzuschätzen: „Das Verfahren, das hinter verschlossenen Türen stattfand, richtete sich nicht gegen eine bestimmte Organisation, sondern gegen einen Teil der russischen Gesellschaft.“ Wie die Deutsche Welle schreibt, wird am 10. Januar 2024 der Teil des Verbots, der Bezug auf "strukturelle Organisationen" nimmt, in Kraft treten. Maxim Olenitschew, Anwalt des Menschenrechtsprojekts "Perwyj otdel", befürchtet dazu im Interview mit der DW, dass damit alle Organisationen in Russland gemeint sein, die eine Verbindung zum Thema LGBTIQ* haben. Das Beispiel TikTok und Co. zeigt dahingehend, dass es gerade kleine Vereine und Organisationen sind, die sich in ihrer Gemeinde engagieren, auf die das Urteil besonders einschneidende Auswirkungen haben wird. Nichtsdestoweniger wird die innerstaatliche Entwicklung ihre Symbolik auch über die Landesgrenzen hinaus entfalten. Laut Tagesschau inszeniert sich Russland mindestens seit Beginn des Ukrainekrieges „als moralisches Bollwerk gegen die angebliche Dekadenz des Westens und begründet sein Vorgehen insbesondere mit dem Schutz von Kindern.“ Eine Signalwirkung, die von den internationalen rechtspopulistischen Akteuren genaustens beobachtet wird. Die Interdependenzen zwischen nationaler Entwicklung als Signal an internationale Akteure haben wir am Beispiel USA - Uganda bereits thematisiert. Interdependenz bedeutet allerdings auch, dass - egal aus welcher Richtung - Einmischung wirkt. Auch wenn das den Menschen und Vereinen vor Ort kurzfristig vermutlich wenig helfen wird, kann das Engagement von außen und das Schaffen von Zugang zu Informationen und Medien langfristig dennoch Hoffnung spenden.
Erinnerung an Uganda
23. November 2023Weiterlesen Noch im August berichteten wir über das Schließen des UN-Büros in Uganda und die Einstellungen der Kreditzahlungen durch die Weltbank. Besonders perfide war allerdings der Befund des „Institute for Journalism and Social Change“, das die Verflechtungen zwischen den im Land wie auch anderswo geführten Anti-LGBTIQ* Werbekampagnen und evangelikalen Finanzgebern aus den USA nachzeichnete, während die amerikanische Regierung Uganda gleichzeitig mit Sanktionen drohte. Im selben Monat berichtete die BBC über die erste Anklage wegen „schwerer Homosexualität“, die mit dem neuen Gesetz als Kapitalverbrechen gilt. Der Angeklagte, ein 20-jähriger Mann, muss nun bis zur Urteilsverkündung im Gefängnis bleiben. Wann das Urteil zu erwarten ist, bleibt offen. Ebenfalls ergebnisoffen bleibt ein Bericht von Reuters, wonach eine Gruppe von Rechtsaktivist*innen vor dem ugandischen Verfassungsgericht versucht hatte, Klage gegen das Gesetz einzureichen. Weiter heißt es, dass bis zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Menschen angeklagt wurden. Weit mehr Personen sollen allerdings Folter, Vertreibung und Einschüchterung ausgesetzt sein, so das Fazit der Rechtsaktivist*innen im Reuters-Interview. Der Nachrichtensender Aljazeera bringt das Problem auf den Punkt. Das Gesetz bedeutet nicht bloß rechtliche Verfolgung, sondern ebnet den Weg für eine Zunahme privater Gewalt gegen LGBTIQ* Personen. Es ist ein Signal an die Bevölkerung, aber auch an die internationalen Finanziers von Anti-LGBTIQ*-Propaganda. Dazu gehört auch die Beobachtung, dass Uganda gerade vor dem Hintergrund zweier Kriege aus dem medialen Blick verschwunden ist. Was hier für Uganda gilt, ist allerdings ein grundsätzliches Problem des medialen Aufmerksamkeitsmanagement. Vielleicht hilft es aber, wenn offizielle Interessenvertreter*innen, Institutionen und/oder Vereine ab und zu ihre vergangenen Stellungnahmen und Berichte zu unabgeschlossenen Themen in Erinnerung rufen, selbst wenn diese nicht der „Tagespolitik“ entsprechen - ganz besonders dann, wenn gerade kein Wahltag von, für oder gegen irgendetwas ansteht.
Die beiden Diskursebenen der Selbstbestimmung
7. November 2023Weiterlesen Am 20. Oktober wurde der Gesetzesentwurf dem Bundesrat vorgelegt. Wie die Zeit berichtet, ließ dieser das Gesetz mit dem Hinweis zurückgehen, das Diskriminierungsrisiko durch eben jene Formulierungen sei zu hoch. Wie hier bereits in Bezug auf die „Hausrechtsklausel“ thematisiert wurde, besteht dabei die Gefahr einer Problemverschiebung. Sowohl der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) als auch der Verein Frauenhauskoordinierung e.V. verwiesen explizit auf das Schutzbedürfnis von trans* und nichtbinären Personen und betonen, das die Gefahr für Frauen, die oft als gegen Argument verwendet werde, eben nicht von diesen ausgehe. Was hier über die administrative Ebene des Geschlechtseintrags verhandelt wird, ist das Recht, das eigene Geschlecht ohne große Hürden „formal selbst zu definieren“. Gleichwohl sollte ebenso respektiert werden, dass Frauen insbesondere mit sexualisierten Gewalterfahrungen auch eigene Räumlichkeiten nutzen können, was dem Recht auf Schutz von trans Personen keineswegs widerspricht. Parallel dazu findet über den medizinischen Bereich und seine Behandlungsmöglichkeit bei Geschlechtsinkongruenz eine Verhandlung über das körperliche Selbst statt. Im Unterschied zum administrativen Selbst geht es hierbei allerdings um eine weit invasivere Veränderung, verbunden mit einer schwierigeren Reversibilität (falls notwendig). Auch sind mit Ärzt*innen und ggf. Eltern zusätzliche Verantwortungsinstanzen involviert. Diese stehen vor dem Problem, dass sie, wie bei jedem anderen Eingriff auch, immer die „richtige Entscheidung“ abwägen müssen. In dem Artikel auf Echte Vielfalt zur Norwegens nationaler Untersuchungskommission für das Gesundheits- und Pflegewesen (UKOM) wurde auf die immer noch schwache Datenlage der medizinischen Forschung in Bezug auf trans*und nichtbinäre Personen hingewiesen. Ein Fazit war, dass neben dem Bedarf an gendergerechter Forschung, wie ihn die UKOM fordert, vor allem Pauschalisierungen und eine emotionalisierte Debatte Gefahr darstellen. Allerdings ist auf der körperlichen Ebene ein weiterer Faktor entscheidend, der bereits relativ unabhängig vom gesellschaftlichen und medizinischen Diskurs faktische Ungleichheit schafft. Wie das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 19. Oktober entschied, sind „[…] körpermodifizierende Operationen bei Trans-Personen* Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode […]. Über deren Anerkennung muss zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, bevor Versicherte die Leistung von ihrer Krankenkasse beanspruchen können.“ Solange diese Entscheidung aussteht, wird die körperliche „Selbstbestimmung“ auch durch den ökonomischen Status von trans* und nichtbinären Personen beeinflusst. Das könnte einige Menschen zu riskanten Handlungen veranlassen und/oder eine Zwei-Klassen-Struktur hervorrufen. Ein Umstand, den es sich lohnt, frühzeitig und aufmerksam zu verfolgen. Langfristig werden beide Ebenen wohl immer wieder zur Debatte stehen, da Fragen über „Selbst“ und „Sein“ immer auch zur Kontroversen führen. Gleichzeitig liegt gerade bei den Diskursteilnehmenden, die nicht direkt und persönlich involviert sind, eine höhere Verantwortung, die Positionen immer wieder aufs Neue abzuwägen und nicht zu pauschalisieren.
Mutmaßlich homofeindlicher Angriff in Frankfurt
2. November 2023Weiterlesen Das Ereignis ist leider kein Einzelfall im Frankfurter Regenbogenviertel. Im vergangenen Jahr gab es immer wieder Angriffe auf die LSBTIQ*-Community. Daraufhin führte die Polizei Maßnahmen ein, um der queerfeindlichen Gewalt im Viertel zu entgegnen, wie die FAZ im Mai berichtete. Doch sowohl die erhöhte Polizeipräsenz als auch die Etablierung von „Safe Spaces“ – Orte, die sich mit Stickern als queerfreundlich kennzeichnen – konnten die erneuten Angriffe nicht verhindern. Auch im August kam es zu einem homofeindlichen Übergriff in derselben Straße, in der sich auch der Pfefferspray-Angriff letzte Woche ereignete (queer.de berichtete). Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Hessen kritisierte im Sommer, dass eine erhöhte Polizeipräsenz nicht zwingend zu mehr Sicherheit führe. Vielmehr müsste die Polizei selbst besser zu Hasskriminalität geschult und sensibilisiert werden. Oftmals würden solche Übergriffe gar nicht als Hassverbrechen bezeichnet und erschienen damit nicht in offiziellen Statistiken. So könnten queerfeindliche Straftaten kleingeredet werden, warnt das Magazin schwulissimo. Die Polizei Frankfurt hat die Ermittlungen zum Vorfall am Mittwochabend aufgenommen und grobe Beschreibungen der Täter veröffentlicht (Frankfurter Rundschau). Es werden noch Zeug*innen zur Tat gesucht.
LSBTIQ* und Behinderung: queerhandicap e. V.
24. Oktober 2023Weiterlesen Der Verein hat ein vielfältiges Angebot. Zum einen werden Tipps für queere Szene-Orte in ganz Deutschland gesammelt, die als (mehr oder weniger) barrierefrei gelten. Außerdem dient der Verein als Beratungsstelle für queere Menschen mit Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung sowie ihre Angehörigen. Dabei sind die Ansprechpartner*innen selbst Betroffene. Mit dem Projekt „Dialog vor Ort“ ist der queerhandicap e.V. zusätzlich an verschiedenen Orten aktiv, um auf das Thema aufmerksam zu machen und aufzuklären. Dies geschieht mit Infoständen auf Demonstrationen, Messen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen ebenso wie bei Tagungen und Podien. Auch in politischen Gremien ist der Verein vertreten, um die Anliegen von LSBTIQ* mit Behinderung zu vertreten. Der Verein organisiert einmal im Monat ein digitales Treffen, bei dem sich die Teilnehmer*innen kennenlernen, austauschen und über konkrete Themen diskutieren können. Jeden dritten Sonntag im Monat besteht für Interessierte die Möglichkeit, am Café queerhandicap teilzunehmen. Das nächste Treffen findet am 19. November 2023 von 15 bis 18 Uhr statt. Es besteht auch die Möglichkeit, an lokalen Veranstaltungen teilzunehmen. Unter den deutschlandweiten Ortsgruppen deutschlandweit gibt es zwei in Schleswig-Holstein:
Treffen immer am dritten Dienstag im Monat um 17:00 Uhr
HAKI-Zentrum, Walkerdamm 17 (1. Etage mit Aufzug), 24103 Kiel
Kontakt: queeres-kiel@haki-sh.de
Behinderte sind nicht behindert – sie werden behindert!
Treffen immer am ersten Samstag im Monat um 15.00 Uhr
Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben. Kontakt: behinderte@csd-bremen.org
Mitglieder des Teams Behinderte* aus der LSBTIQ*-Community sind auch mit queerhandicap im Queerpolitischen Beirat von Bremen vertreten. Darüber hinaus engagiert sich der Verein für die Gewährleistung von Barrierefreiheit bei Kundgebungen und Demonstrationen wie dem CSD.
Mehr sichere Herkunftsstaaten für eine größere Unsicherheit?
19. September 2023Weiterlesen Allerdings, so die Anmerkung des Deutschlandfunk, handelt es sich dabei um eine politische Kategorie mit konkreten Auswirkungen auf das Asylverfahren. Asylanträge aus diesen Ländern können damit als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, was zu einer verkürzten Widerspruchsfrist führt und währenddessen nicht vor Abschiebung im laufenden Verfahren schützt. Wie der Tagesspiegel schreibt, legte das Bundesverfassungsgericht bereits 1996 fest, dass landesweite Sicherheit erstens vor politischer Verfolgung und zweitens für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen gelten muss, was LGBTIQ* als Gruppe einschließt. Allerdings scheint die aktuelle Politik dieser Entscheidung wenig reales Gewicht beizumessen. Bis dato gelten neben den EU-Staaten auch Ghana und Senegal (seit 1993), Bosnien und Herzegowina, Serbien und Nordmazedonien (seit 2014), Albanien, Kosovo und Montenegro (seit 2015) als sichere Herkunftsländer. Dazu stellt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fest, dass in Ghana und Senegal Personen aus der LGBTIQ* Gemeinschaft bis heute mehrjährige Haftstrafen drohen. Die Liste soll nun um Georgien und Moldau ergänzt werden. Zur Begründung sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach einem Zitat der Tagesschau: "Beide Staaten wollen Mitglieder der Europäischen Union werden. In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung.“ Auch die Grüne Außenministerin Annalena Baerbock hatte diese Argumentation zuletzt für die beiden Beitrittskandidaten übernommen, obwohl die Grünen zunächst strikt gegen eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten waren, so ein Bericht des Deutschlandfunks. Dabei ist die Formulierung „in aller Regel“ nicht unumstritten. So kritisierte die Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger: „[In beiden Ländern gebe es] ein erhebliches Sicherheitsrisiko für queere Menschen sowie eine systematische Diskriminierung von Roma" (Tagesschau). Auch das katholische Osteuropahilfswerk Renovabis und Pro Asyl verwiesen auf erheblich rechtsstaatliche Mängel vor allem im Falle Georgiens. Während also der eine Beitrittsdiskurs in der Öffentlichkeit noch deutliche Fragen aufwirft, berichtet die Tagesschau, dass die FDP, getrieben von der CDU, mit den Maghreb-Staaten, insbesondere Marokko, Algerien und Tunesien bereits die nächsten Länder zu sicheren Herkunftsländern erklären will. Wie der LSVD feststellt, werden allerdings auch in den Maghreb-Staaten LGBTIQ* Personen verfolgt. „In Tunesien ist die staatlich geförderte Folter an schwulen und bisexuellen Männern [sogar] bestens dokumentiert.“ Diesen Bedrohungen setzen CDU/CSU, FDP, in Teilen aber auch die SPD immer wieder das Argument einer hohen Belastung der Kommunen entgegen. Der Tagesspiegel folgert daher zynisch: „Von wegen – wie die FDP behauptet -, dass für Homosexuelle alles beim Alten bleibt, weil sie wie gehabt einen Antrag stellen und dann Schutz bekommen können. Falsch! Die FDP sollte besser rasch den Koalitionsvertrag umsetzen. Dazu gehört in Bezug auf queere Verfolgte, dass die vereinbarte neue Rechtsberatung hinreichend finanziert wird. Liberalität hat schließlich ihren Preis.“ Die FDP sägt also mit ihrer aktuellen Sparpolitik fleißig an den Werten unserer Gesellschaft und glaubt, dass Handlungen und Symbole der Unsolidarität nicht auf das eigene Land zurückfallen werden. Wer dagegen aktiv werden möchte, kann sich unter anderem an der Petition des Lesben- und Schwulenverbandes beteiligen. Hier geht’s zur Petition.