Weiterlesen Wie aus einer Auswertung der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, wurden zwischen 2005 und 2016 im Schnitt jährlich 1871 „normangleichende“ Operationen an unter 10-Jährigen in Deutschland verzeichnet. Doch obwohl inter* Menschen in Deutschland (und weltweit) schon seit Jahren das Verbot unfreiwilliger Eingriffe im Kindesalter fordern, und im schwarz-roten Koalitionsvertrag ein Gesetzeserlass noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen ist, ist seit über einem Jahr kein Fortschritt des Gesetzes bekannt gegeben worden – trotz der Wichtigkeit eines gesetzlichen Verbots. Wie Grünen Queer-Politik-Sprecher Sven Lehmann kommentiert, können unfreiwillige Genitaloperationen für viele Menschen Leid verursachen. So auch für den inter* geborenen Christian, der heute als Mann lebt, dessen äußerliche Geschlechtsmerkmale jedoch mit einem Jahr operativ „feminisiert“ wurden, und dessen Arzt seinen Eltern empfahl, ihn als Mädchen zu erziehen. Er selbst erfuhr erst mit elf Jahren von seinen Eltern, dass er inter* geboren worden war. Doch auch dann blieb es für Freund*innen und Familie ein „Tabu-Thema“: „Eigentlich gibt es uns gar nicht für die Gesellschaft. Wir sind so gesehen unsichtbar. Viele wissen auch gar nicht, was das ist“, schildert Christian der Deutschen Welle in einer Kurz-Reportage – obwohl in Deutschland etwa 160.000 Menschen inter* sind und fast jeden Tag ein inter* Kind geboren wird. Deren Eltern wird oft empfohlen ihr Kind entweder als Mädchen oder Jungen zu erziehen, wie auch bei Christian, der unter dem ihm auferlegten und an-operierten Geschlecht in der Jugend sehr litt. Als erwachsener Mann konfrontierte er die Chirurgin, die ihn als Säugling operiert hatte – eine Operation, die Grund dafür ist, dass er heute nicht, wie er sich eigentlich wünscht, Kinder wird zeugen können. Dass die Chirurgin sich laut Christian zwar bei ihm entschuldigte, dabei aber „kühl und distanziert“ blieb, unterstreicht die Notwendigkeit eines Gesetzes deutlich. Nicht nur für das Verbot „normangleichender“ Eingriffe an Kindern, sondern, wie Sven Lehmann fordert, auch der Auflegung eines Fonds für die Entschädigung intergeschlechtlicher Menschen, „die unter den Folgen von nicht medizinisch indizierten geschlechtsangleichenden oder -verändernden Operationen leiden“.
Inter
Sex vs. Gender: Biologisches & Soziales Geschlecht
17. Februar 2021Weiterlesen Zwar basiert das biologische Geschlecht (englisch „sex“) auf sicht- und messbaren Faktoren wie Chromosomen, Hormonen, äußeren und inneren Geschlechtsorganen, - z.B. Vulva, Eierstöcke, Östrogen und XX-Chromosomen als weiblich; und Hoden, Penis, Testosteron und XY-Chromosomen als männlich, - so bedeutet dies jedoch nicht, dass es nicht auch Menschen gibt, deren biologisches Geschlecht mehrdeutig ist. Diese Menschen werden als inter*, intersexuell, oder intergeschlechtlich bezeichnet. Oft werden ihre äußeren Geschlechtsorgane jedoch schon als Säuglinge operativ an „männlich“ oder „weiblich“ angepasst, um sie in diese gesellschaftlich konstruierten Kategorien einordnen zu können. Dieses soziale Geschlecht (englisch „gender“) wird durch die Bewertung von Aussehen, Körpersprache und Handlungsweisen, die als „männlich“ oder „weiblich“ gelten stark kulturell definiert: Zum Beispiel durch „Jungs- und Mädchenabteilungen“ bei Spielsachen, Kleidung, Büchern, und Filmen; die schon Kindern beibringen, welchen Rollen sie zu entsprechen haben. Oft stimmt das biologische Geschlecht mit dem sozialen insoweit überein, dass sich Menschen damit identifizieren und gesellschaftlichen Erwartungen mehr oder weniger leicht entsprechen können. Es kommt jedoch auch vor – sowohl bei Menschen mit eindeutigen als auch mehrdeutigen biologischen Geschlechtsmerkmalen – dass sich eine Person nicht als das Geschlecht fühlt, das ihr bei der Geburt zugewiesen wurde, oder sich gar keinem Geschlecht, oder beiden zugeordnet fühlt. Männer und Frauen, bei denen das biologische und soziale Geschlecht zusammenpassen, werden „cis“ genannt. Männern, denen bei der Geburt das biologische Geschlecht weiblich zugeordnet wurde (und andersrum) bezeichnen sich als „trans“. Menschen, die sich keinem oder beiden der sozialen Geschlechter zugehörig fühlen als „agender“ oder „nicht-binär“ (englisch „non-binary“), was oft mit „Enby“ (Ausprache „Enbi“) abgekürzt wird. Es gibt jedoch auch viele Kulturen, wie die der Indigenen Hawaiianer – der „Kanaka Maoli“ – die kein binäres System von Zweigeschlechtlichkeit vertreten, bei der sich die Pole „männlich“ und „weiblich“ gegenseitig ausschließen, sondern die Existenz mehrerer Geschlechter kennen und daher schon bestehende Bezeichnungen wie „Māhū“ haben, was sich als „in der Mitte“ übersetzen lässt. Es geht also hervor, dass eine Binarität der biologischen oder sozialen Geschlechter kein zwangsläufiges Naturgesetz, sondern eine soziale Konstruktion ist, deren Aufhebung – oder zumindest Auflockerung und Öffnung – für viele eine Erleichterung bedeuten könnte, um die echte Vielfalt von Sex und Gender abzubilden.
Gesetzentwurf zum Schutz von intergeschlechtlichen Kinder vor geschlechtsangleichenden Operationen
4. Februar 2021Weiterlesen „In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind“ heißt es in dem Entwurf. Auch bestehende medizinische Leitlinien rieten davon ab, solche irreversiblen Eingriffe vorzunehmen. Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, neben dem „Schutz der körperlichen Integrität des Kindes […] das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.“ Ab 14 Jahren sollen intergeschlechtliche Kinder mit Genehmigung eines Familiengerichtes dann selbst entscheiden, ob sie operiert werden möchten. Dafür müssen außerdem die Eltern einwilligen und der Eingriff dem Kindeswohl nicht widersprechen. Im Dezember 2020 beriet des Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD] begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich den Entwurf. Er forderte jedoch Nachbesserungen, da zu befürchten sei, dass Eltern und Mediziner*innen versuchen, das Verbot zu umgehen. In einer Expert*innen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die am 13. Januar 2021 stattfand, stieß der inzwischen überarbeitete Entwurf bei den eingeladenen Expert*innen überwiegend auf Zustimmung, jedoch wurde auch ein hoher Nachbesserungsbedarf attestiert. Die Vertreterin der Kinder Endokrinolog*innen, Professorin Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. Ebenso konstatierte die Psychologin Prof. Katinka Schweizer von der Hamburg Medical School: „Insgesamt sind der Gesetzentwurf und seine Ziele, den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und leiblichen Souveränität zu gewährleisten, zu begrüßen.“ Es bestehe jedoch erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich, und werde damit in der alltagsweltlichen Praxis von Familien nicht gerecht.
Die Meinungen verschiedener medizinischer Sachverständigen gingen mitunter auseinander. So sagte die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche zudem nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und werde der Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht.
Intergeschlechtliche Menschen e.V.
23. Juni 2018-
per Telefon, SMS und Messenger-Apps 0160-95731572
- per E-Mail beratung@im-ev.de
Weiterlesen Für uns ist der Umgang mit Intergeschlechtlichkeit eine Alltagserfahrung. Wir möchten daher Menschen, die sich aus persönlichen Gründen mit einer Diagnose aus dem Bereich „Variante der Geschlechtsentwicklung (DSD)“ auseinander setzten müssen, dabei unterstützen, ihren eigenen Weg im Umgang mit der Diagnose zu finden. Der Verein Intergeschlechtliche Menschen e.V. (Bundesverband) ist Träger zahlreicher Beratungsangebote für intergeschlechtlich geborene Menschen und deren Angehörige. Selbstverständlich können sich auch Menschen, die nicht intergeschlechtlich sind, mit ihren Fragen an uns wenden. Wir beraten bundesweit: Unser Angebot umfasst dabei die folgenden Bereiche: Peer-Beratung Intersexuelle Menschen e.V. https://im-ev.de/peerberatung/ In diesem speziellen Angebot des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. beraten ausschließlich in Lerngruppen ausgebildete intersexuelle „Expert_innen“ in eigener Sache“. Dieses sind Menschen aus allen Altersgruppen und Eltern intersexueller Kinder. Es mag andere Angebote geben, doch nur die über die Bundesgeschäftsstelle vermittelten Peerberatungsgespräche garantieren die Beratung durch qualifizierte Erfahrungsexpert_innen. Für den Ratsuchenden ist die Peerberatung kostenfrei.
Peerberatung
Bahnhofstraße 8
23818 Neuengörs OT Altengörs
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Wir beraten im ganzen Bundesgebiet von Berchtesgaden bis Flensburg.
Wir wissen was es heißt, Eltern eines intersexuellen Kindes oder selbst intergeschlechtlich geboren zu sein.