Echte Vielfalt

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Wie Queer.de im Januar 2020 berichtete, plane die Bundesregierung „eine lang geforderte Reform“ der Rechtslage um geschlechtsverändernde operative Eingriffe an intersexuellen Kindern. Dazu habe das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, durch den das Sterilisationsverbot von Kindern unter 14 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden solle. Bislang jedoch können Eltern für ihr Kind entscheiden – und willigen noch oft ein.

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Wie aus einer Auswertung der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, wurden zwischen 2005 und 2016 im Schnitt jährlich 1871 „normangleichende“ Operationen an unter 10-Jährigen in Deutschland verzeichnet. Doch obwohl inter* Menschen in Deutschland (und weltweit) schon seit Jahren das Verbot unfreiwilliger Eingriffe im Kindesalter fordern, und im schwarz-roten Koalitionsvertrag ein Gesetzeserlass noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen ist, ist seit über einem Jahr kein Fortschritt des Gesetzes bekannt gegeben worden – trotz der Wichtigkeit eines gesetzlichen Verbots. Wie Grünen Queer-Politik-Sprecher Sven Lehmann kommentiert, können unfreiwillige Genitaloperationen für viele Menschen Leid verursachen. So auch für den inter* geborenen Christian, der heute als Mann lebt, dessen äußerliche Geschlechtsmerkmale jedoch mit einem Jahr operativ „feminisiert“ wurden, und dessen Arzt seinen Eltern empfahl, ihn als Mädchen zu erziehen. Er selbst erfuhr erst mit elf Jahren von seinen Eltern, dass er inter* geboren worden war. Doch auch dann blieb es für Freund*innen und Familie ein „Tabu-Thema“: „Eigentlich gibt es uns gar nicht für die Gesellschaft. Wir sind so gesehen unsichtbar. Viele wissen auch gar nicht, was das ist“, schildert Christian der Deutschen Welle in einer Kurz-Reportage – obwohl in Deutschland etwa 160.000 Menschen inter* sind und fast jeden Tag ein inter* Kind geboren wird. Deren Eltern wird oft empfohlen ihr Kind entweder als Mädchen oder Jungen zu erziehen, wie auch bei Christian, der unter dem ihm auferlegten und an-operierten Geschlecht in der Jugend sehr litt. Als erwachsener Mann konfrontierte er die Chirurgin, die ihn als Säugling operiert hatte – eine Operation, die Grund dafür ist, dass er heute nicht, wie er sich eigentlich wünscht, Kinder wird zeugen können. Dass die Chirurgin sich laut Christian zwar bei ihm entschuldigte, dabei aber „kühl und distanziert“ blieb, unterstreicht die Notwendigkeit eines Gesetzes deutlich. Nicht nur für das Verbot „normangleichender“ Eingriffe an Kindern, sondern, wie Sven Lehmann fordert, auch der Auflegung eines Fonds für die Entschädigung intergeschlechtlicher Menschen, „die unter den Folgen von nicht medizinisch indizierten geschlechtsangleichenden oder -verändernden Operationen leiden“.

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Die Grundlage des Geschlechterbegriffs ist ein von der Reproduktionsfähigkeit ausgehendes, biologisches Verständnis von Menschen als entweder „weiblich“ oder „männlich“– also als „gebärfähig“ oder nicht. Der Geschlechterbegriff hat jedoch nicht nur biologische, sondern auch soziale, und damit identitätsstiftende, rechtliche Aspekte – nach Auffassung der Geschlechterforschung können jedoch sowohl das biologische als auch soziale Geschlecht als gesellschaftliche Konstruktionen verstanden werden, die die Realität geschlechtlicher Vielfalt nur unzureichend erfassen.

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Zwar basiert das biologische Geschlecht (englisch „sex“) auf sicht- und messbaren Faktoren wie Chromosomen, Hormonen, äußeren und inneren Geschlechtsorganen, - z.B. Vulva, Eierstöcke, Östrogen und XX-Chromosomen als weiblich; und Hoden, Penis, Testosteron und XY-Chromosomen als männlich, - so bedeutet dies jedoch nicht, dass es nicht auch Menschen gibt, deren biologisches Geschlecht mehrdeutig ist. Diese Menschen werden als inter*, intersexuell, oder intergeschlechtlich bezeichnet. Oft werden ihre äußeren Geschlechtsorgane jedoch schon als Säuglinge operativ an „männlich“ oder „weiblich“ angepasst, um sie in diese gesellschaftlich konstruierten Kategorien einordnen zu können.

Dieses soziale Geschlecht (englisch „gender“) wird durch die Bewertung von Aussehen, Körpersprache und Handlungsweisen, die als „männlich“ oder „weiblich“ gelten stark kulturell definiert: Zum Beispiel durch „Jungs- und Mädchenabteilungen“ bei Spielsachen, Kleidung, Büchern, und Filmen; die schon Kindern beibringen, welchen Rollen sie zu entsprechen haben.

Oft stimmt das biologische Geschlecht mit dem sozialen insoweit überein, dass sich Menschen damit identifizieren und gesellschaftlichen Erwartungen mehr oder weniger leicht entsprechen können. Es kommt jedoch auch vor – sowohl bei Menschen mit eindeutigen als auch mehrdeutigen biologischen Geschlechtsmerkmalen – dass sich eine Person nicht als das Geschlecht fühlt, das ihr bei der Geburt zugewiesen wurde, oder sich gar keinem Geschlecht, oder beiden zugeordnet fühlt. Männer und Frauen, bei denen das biologische und soziale Geschlecht zusammenpassen, werden „cis“ genannt. Männern, denen bei der Geburt das biologische Geschlecht weiblich zugeordnet wurde (und andersrum) bezeichnen sich als „trans“. Menschen, die sich keinem oder beiden der sozialen Geschlechter zugehörig fühlen als „agender“ oder „nicht-binär“ (englisch „non-binary“), was oft mit „Enby“ (Ausprache „Enbi“) abgekürzt wird.

Es gibt jedoch auch viele Kulturen, wie die der Indigenen Hawaiianer – der „Kanaka Maoli“ – die kein binäres System von Zweigeschlechtlichkeit vertreten, bei der sich die Pole „männlich“ und „weiblich“ gegenseitig ausschließen, sondern die Existenz mehrerer Geschlechter kennen und daher schon bestehende Bezeichnungen wie „Māhū“ haben, was sich als „in der Mitte“ übersetzen lässt.

Es geht also hervor, dass eine Binarität der biologischen oder sozialen Geschlechter kein zwangsläufiges Naturgesetz, sondern eine soziale Konstruktion ist, deren Aufhebung – oder zumindest Auflockerung und Öffnung – für viele eine Erleichterung bedeuten könnte, um die echte Vielfalt von Sex und Gender abzubilden.

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Anfang 2020 hatte das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgelegt. Nach diesem sollen chirurgische Eingriffe an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern nur noch erlaubt sein, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.

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„In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind“ heißt es in dem Entwurf.  Auch bestehende medizinische Leitlinien rieten davon ab, solche irreversiblen Eingriffe vorzunehmen.

Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, neben dem „Schutz der körperlichen Integrität des Kindes […] das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.“

Ab 14 Jahren sollen intergeschlechtliche Kinder mit Genehmigung eines Familiengerichtes dann selbst entscheiden, ob sie operiert werden möchten. Dafür müssen außerdem die Eltern einwilligen und der Eingriff dem Kindeswohl nicht widersprechen.

Im Dezember 2020 beriet des Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD] begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich den Entwurf. Er forderte jedoch Nachbesserungen, da zu befürchten sei, dass Eltern und Mediziner*innen versuchen, das Verbot zu umgehen.

In einer Expert*innen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die am 13. Januar 2021 stattfand, stieß der inzwischen überarbeitete Entwurf bei den eingeladenen Expert*innen überwiegend auf Zustimmung, jedoch wurde auch ein hoher Nachbesserungsbedarf attestiert.
Die Meinungen verschiedener medizinischer Sachverständigen gingen mitunter auseinander. So sagte die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche zudem nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und werde der Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht.

Die Vertreterin der Kinder Endokrinolog*innen, Professorin Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. Ebenso konstatierte die Psychologin Prof. Katinka Schweizer von der Hamburg Medical School: „Insgesamt sind der Gesetzentwurf und seine Ziele, den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und leiblichen Souveränität zu gewährleisten, zu begrüßen.“ Es bestehe jedoch erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich, und werde damit in der alltagsweltlichen Praxis von Familien nicht gerecht.

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Intergeschlechtliche oder intersexuelle Menschen haben angeborene, körperliche Geschlechtsmerkmale, die sich nicht nur als eindeutig männlich oder weiblich einordnen lassen. Medizinisch werden diese als Varianten der Geschlechtsentwicklung gefasst und darunter unterschiedliche biologische Phänomene verstanden. Diese können Variationen in den Geschlechtsmerkmalen wie z.B. den Geschlechtsorganen oder Geschlechtschromosomen beinhalten.

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Nicht nur von Inter*-Organisationen wird kritisiert, dass intergeschlechtliche Menschen als Säuglinge oder Kinder operiert oder medizinisch behandelt werden, um bei ihnen eine geschlechtliche Eindeutigkeit herzustellen. Diese nicht rückgängig zu machenden Eingriffe erfolgen oft ohne medizinische Notwendigkeit und informierte Einwilligung der Betroffenen.

Auf regenbogenportal.de beschreibt die Mutter eines intersexuellen Kindes, Maria Blume, was Eltern tun können, deren neugeborenes Baby nicht als Junge oder Mädchen auf die Welt kommt. Eine solche Erfahrung wirft nämlich viele Fragen auf und kann Eltern verunsichern.

Ein Wichter Aspekt neben der Liebe und Wertschätzung für das Baby ist, sich Zeit zu lassen, und der neuen und ungewohnten Situation Raum zu geben.
Durch die Reform des Personenstandsrechts können Kinder, deren Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig feststellbar ist, zunächst ohne Geschlechtsangabe oder mit dem Eintrag „divers“ ins Geburtenregister eingetragen werden. Geschlechtsneutrale Namen bieten sich an, um allen Beteiligten den Alltag zu erleichtern.

Empfohlen wird, bei der Suche nach medizinischer Versorgung auf Kliniken oder Ärzt*innen zu achten, welche auf der Grundlage der geltenden Leitlinien behandeln und nur Untersuchungen und Behandlungen durchführen, die momentan medizinisch notwendig sind. Das gilt besonders für chirurgische Eingriffe in denen Genitalien operativ angeglichen werden sollen. Diese sollten erst vorgenommen werden, wenn ein Kind später die Folgen abschätzen und selbst darüber entscheiden kann. Auch Familienangehörige können darüber informiert werden, dass das Kind später selbst entscheiden soll, welchem Geschlecht es sich zugehörig fühlt.
Freund*innen und Bekannten können kurze Informationen darüber gegeben werden, dass beim neugeborenen Kind eine Variation der Geschlechtsentwicklung vorliegt und dazu noch Untersuchungen gemacht werden, dies sollte zunächst ausreichen. Inwieweit dabei ausführlicher über medizinische Details berichtet werden sollte, bleibt den Eltern überlassen.

Für die Erziehung des Kindes ist die Vermittlung von Geborgenheit und Sicherheit zentral. Sobald das Kind größer ist, sollte es in der Findung einer eigenen geschlechtlichen Identität unterstützt werden und darüber selbst entscheiden.
Verschiedene Spielzeuge sollten angeboten werden, und das Kind sollte selbst herausfinden, womit es spielen möchte.
Sobald das Kind in ein Alter kommt, in dem Unterschiede zwischen den Geschlechtern wahrgenommen und angesprochen werden, können die Eltern mit dem Kind darüber sprechen. Dabei ist es wichtig, dass dem Kind vermittelt wird, dass jeder Mensch einzigartig ist und seine Besonderheit kein Makel darstellt.

Beratung und Hilfestellung finden Eltern intersexueller Kinder auch hier.

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Selten wurden Geschlechterfragen so offen debattiert wie zur Zeit. Doch in der Kunst waren Geschlechtergrenzen schon immer flüssiger als in anderen Gesellschaftsbereichen. In Kooperation mit dem John Rittmeister Institut Kiel, dem BBK Schleswig-Holstein und „Echte Vielfalt - Aktionsplan für Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten Schleswig-Holstein“ wollen wir anlässlich der neuen Gesetzgebung zur Einführung einer Dritten Geschlechtsoption zum 01.01.2019 zu einer besonderen Veranstaltung einladen.

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Im Zentrum steht die Vorstellung und Diskussion des interdisziplinären Bandes "Die Schönheiten des Geschlechts. Intersex im Dialog", herausgegeben von Katinka Schweizer und Fabian Vogler (Campus Verlag, Frankfurt/New York). Dieses Projekt zum Thema Intergeschlechtlichkeit (diverse sex development, dsd) entstand zwischen 2015 und 2018 unter Mitwirkung von Vertreter_innen aus Psychoanalyse, Kunst, Fach- und Erfahrungsexpertise. Das Besondere an dem Projekt ist die transdisziplinäre Entstehung mit der zentralen Stellung der Kunst, was ein Novum in der Debatte darstellt.

Als Gesprächspartner_innen für den Abend sind eingeladen: Lutz Goetzmann, Lucie Veith, Barbara Ruettner, Silke Lazarević, Paul Martin Holterhus, Daniel Lembke-Peters, Katinka Schweizer und Fabian Vogler.

Bei der Veranstaltung werden auch Skulpturen von Fabian Vogler und Kooperationsarbeiten mit der Künstlerin Silke Lazarević zu sehen und zu diskutieren sein.

Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Menschen.
Der Eintritt ist frei.

Facebook-Event.

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Der Schleswig-Holsteinische Landtag befasst sich heute (26.9.) mit der geschlecht­lichen Identität. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem auch die geschlechtliche Identität jener Personen geschützt ist, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Daher müsse auch das Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechts­eintrag zulassen.

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Derzeit  arbeitet die Bundesregierung an einer Gesetzesänderung, die das Urteil in Bezug auf das Personenstandsrecht umsetzt. Der jetzige Entwurf sieht vor, als drittes und neues Merkmal die Kategorie „divers“ einzuführen.

Familienminister Dr. Heiner Garg betont:

„Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung hier den Wünschen der Betroffenen angeschlossen hat und den Begriff divers berücksichtigen möchte. Wir sollten die Wünsche der Betroffenen nicht nur respektieren, sondern sie in den Mittelpunkt unserer Überlegungen stellen. Deshalb sollten wir auch keine hohen Hürden für eine Änderung der Geschlechtsangabe aufbauen. Die Betroffenen haben oftmals eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Sie sollten der geschlechtlichen Identität Ausdruck verleihen können, die sie fühlen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass die geschlechtliche Identität aller zu schützen ist. Das bedeutet für mich daher auch: Niemand sollte sich für seine Identität rechtfertigen müssen.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Susann Wilke | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de

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Im vergangenen Jahr fand die erste Schleswig-Holstein Inter* Trans* Tagung noch fast heimlich und ohne großes Aufhebens statt - nicht absichtlich, sondern aufgrund des äußerst kurzen organisatorischen Vorlaufs. In diesem Jahr sagen wir rechtzeitig: Save the Date!

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Vom 31.08. bis zum 02.09. öffnet die SHITT 2018 ihre Tore. Wir werden auch in diesem Jahr wieder ein weit gefächertes Workshopangebot für euch bereithalten. Und natürlich wird die SHITT auch 2018 wieder politisch: Am Samstag, 01.09., von 14.00 bis 16.00 Uhr laden wir zu einer Podiumsdiskussion mit Mitgliedern des deutschen Bundestags rund um das Thema „Geschlechtliche Selbstbestimmung vs. deutsches Recht“.

Schleswig-Holstein Inter* Trans* Tagung
Wann: 31.08. - 02.09.2018
Wo: Der PARITÄTISCHE SH, Zum Brook 4, 24143 Kiel
Kontakt
Anna Langsch
Mail: post@haki-sh.de
Tel.: 0431 - 17 090

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Beratung
  • per Telefon, SMS und Messenger-Apps 0160-95731572
Intersexuelle Menschen e.V. Bundesgeschäftsstelle/ Beratung Slebuschstieg 6 20537 Hamburg

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https://im-ev.de/beratung/

Für uns ist der Umgang mit Intergeschlechtlichkeit eine Alltagserfahrung. Wir möchten daher Menschen, die sich aus persönlichen Gründen mit einer Diagnose aus dem Bereich „Variante der Geschlechtsentwicklung (DSD)“ auseinander setzten müssen, dabei unterstützen, ihren eigenen Weg im Umgang mit der Diagnose zu finden. Der Verein Intergeschlechtliche Menschen e.V. (Bundesverband) ist Träger zahlreicher Beratungsangebote für intergeschlechtlich geborene Menschen und deren Angehörige. Selbstverständlich können sich auch Menschen, die nicht intergeschlechtlich sind, mit ihren Fragen an uns wenden.

Wir beraten bundesweit:

  • Intergeschlechtliche Jugendliche und Erwachsene,
  • Angehörige intergeschlechtlich geborener Kinder
  • Junge Menschen mit intergeschlechtlicher Entwicklung
  • Intergeschlechtlich geborene Menschen (unabhängig ihrer Identität, ihrer persönlichen Lebenswege und ihres sozialen Geschlechts)

Unser Angebot umfasst dabei die folgenden Bereiche:

  • Information und Beratung rund um die Thematik „Leben zwischen den Geschlechtern“
  • Vermittlung zur Peerberatung und zu qualifizierten Peerberatern über den Verein Intersexuelle Menschen e.V. (Bundesverband)
  • Kontaktherstellung zu Selbsthilfegruppen

 

Peer-Beratung

Intersexuelle Menschen e.V.
Peerberatung
Bahnhofstraße 8
23818 Neuengörs OT Altengörs

https://im-ev.de/peerberatung/

In diesem speziellen Angebot des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. beraten ausschließlich in Lerngruppen ausgebildete intersexuelle „Expert_innen“ in eigener Sache“. Dieses sind Menschen aus allen Altersgruppen und Eltern intersexueller Kinder. Es mag andere Angebote geben, doch nur die über die Bundesgeschäftsstelle vermittelten Peerberatungsgespräche garantieren die Beratung durch qualifizierte Erfahrungsexpert_innen.

Für den Ratsuchenden ist die Peerberatung kostenfrei.
Wir kommen zu Ihnen wenn Sie dieses möchten.
Wir beraten im ganzen Bundesgebiet von Berchtesgaden bis Flensburg.
Wir wissen was es heißt, Eltern eines intersexuellen Kindes oder selbst intergeschlechtlich geboren zu sein.

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