Echte Vielfalt

26. September 2018

Geschlechtliche Identität aller schützen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag befasst sich heute (26.9.) mit der geschlecht­lichen Identität. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem auch die geschlechtliche Identität jener Personen geschützt ist, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Daher müsse auch das Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechts­eintrag zulassen.

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Derzeit  arbeitet die Bundesregierung an einer Gesetzesänderung, die das Urteil in Bezug auf das Personenstandsrecht umsetzt. Der jetzige Entwurf sieht vor, als drittes und neues Merkmal die Kategorie „divers“ einzuführen.

Familienminister Dr. Heiner Garg betont:

„Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung hier den Wünschen der Betroffenen angeschlossen hat und den Begriff divers berücksichtigen möchte. Wir sollten die Wünsche der Betroffenen nicht nur respektieren, sondern sie in den Mittelpunkt unserer Überlegungen stellen. Deshalb sollten wir auch keine hohen Hürden für eine Änderung der Geschlechtsangabe aufbauen. Die Betroffenen haben oftmals eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Sie sollten der geschlechtlichen Identität Ausdruck verleihen können, die sie fühlen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass die geschlechtliche Identität aller zu schützen ist. Das bedeutet für mich daher auch: Niemand sollte sich für seine Identität rechtfertigen müssen.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Susann Wilke | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de

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