Echte Vielfalt

17. September 2026

Schleswig-Holstein plant Gleichstellung per Gesetzesreform

Schleswig-Holstein plant eine umfassende Reform seiner Gleichstellungspolitik. Die Landesregierung will die Gleichstellung von Frauen und Männern künftig gesetzlich stärker verankern. Das bisherige Gleichstellungsgesetz soll modernisiert und an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden. Ziel ist es, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Gleichstellung in Behörden, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen konsequenter umzusetzen.

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Das aktuelle Gleichstellungsgesetz stammt aus einer Zeit, in der viele heutige Herausforderungen noch nicht absehbar waren. Die Landesregierung betont, dass Gleichstellungspolitik heute mehr umfasse als die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Dazu gehören unter anderem gerechte Arbeitsbedingungen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Schutz vor Diskriminierung und eine faire Beteiligung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Mit der Reform sollen Gleichstellungsbeauftragte mehr Befugnisse erhalten, Verfahren klarer geregelt und Verwaltungen stärker dazu verpflichtet werden, Gleichstellung aktiv umzusetzen.

Ein zentraler Punkt der geplanten Reform ist die Verbindlichkeit. „Gleichstellung passiert nicht von allein. Sie braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen“, so Sozialministerin Aminata Touré. Öffentliche Arbeitgebende sollen künftig stärker nachweisen müssen, wie sie Gleichstellung fördern. Dazu gehören verbindliche Gleichstellungspläne, klare Zielvorgaben für Führungspositionen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mehr Transparenz bei Personalentscheidungen. Damit soll Gleichstellung stärker als struktureller Bestandteil der Personal- und Organisationsentwicklung verankert werden.

Zudem ist ein stärkerer Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geplant. Sexuelle Belästigung soll künftig dienstliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei entsprechenden Vorfällen soll außerdem grundsätzlich die belästigende Person den Arbeitsplatz wechseln und nicht die betroffene Person.

Auch wenn sich die Reform auf die Gleichstellung von Frauen und Männern konzentriert, betrifft die damit verbundene Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Chancengleichheit auch eine breitere Debatte über Vielfalt in öffentlichen Einrichtungen. Die geplante Reform soll Gleichstellung verbindlicher in den Strukturen der Landesverwaltung verankern und bestehende Regelungen an aktuelle gesellschaftliche und arbeitsrechtliche Herausforderungen anpassen.

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