Echte Vielfalt

14. Mai 2026

Neues Antidiskriminierungsgesetz für Schleswig-Holstein im Diskurs

Die Sozialministerin Aminata Touré möchte in Schleswig-Holstein ein neues Antidiskriminierungsgesetz einführen. Dieses soll eine bestehende Schutzlücke schließen und Bürger*innen ermöglichen, gegen Diskriminierung durch Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu klagen.

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Bislang gibt es in Schleswig-Holstein vor allem den allgemeinen verfassungsrechtlichen Schutz vor Diskriminierung durch das Grundgesetz sowie spezifischere Regelungen für die Privatwirtschaft durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ein umfassendes Landesgesetz gegen Diskriminierung im öffentlichen Dienst existiert bisher nicht. Die Grünen-Politikerin Touré verweist in diesem Zusammenhang auf eigene Erfahrungen aus ihrer Schulzeit, in der sie rassistische Diskriminierung durch Schulpersonal selbst erlebt oder beobachtet habe. Auch junge queere Menschen sind im Schulalltag überdurchschnittlich häufig von Mobbing und Diskriminierung betroffen. Verschiedene Initiativen versuchen daher, Vielfalt im Schulalltag zu stärken und Diskriminierung vorzubeugen.

Das geplante Gesetz soll den bestehenden Schutz erweitern und Benachteiligungen nicht nur an Schulen, sondern auch in anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes erfassen – etwa in Ministerien, bei der Polizei oder an Gerichten. Betroffene sollen künftig die Möglichkeit erhalten, gegen staatliche Stellen zu klagen. Wenn sie stichhaltige Hinweise auf Diskriminierung vorlegen, müssten die betroffenen Behörden nachweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Die mögliche Entschädigung soll sich an bestehenden Regelungen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz orientieren. Dort reichen Schadenersatz- oder Entschädigungszahlungen häufig von mehreren hundert bis zu einigen tausend Euro.

Kritik an dem Vorhaben kommt unter anderem von FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Er bemängelt insbesondere die geplante Beweislastumkehr, die aus seiner Sicht Misstrauen gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst vermittle. Zudem bezeichnete er den Gesetzesentwurf als „Bürokratiemonster“. Die FDP brachte dazu einen Antrag in den schleswig-holsteinischen Landtag ein, der Diskriminierung grundsätzlich als Problem anerkennt, den konkreten Entwurf der Grünen jedoch aus den genannten Gründen ablehnt.

Wann ein finaler Gesetzesentwurf beschlossen wird, ist derzeit noch unklar. Dies hängt unter anderem von möglichen Änderungen am Entwurf sowie vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.

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