Echte Vielfalt

27. Oktober 2026

Outing von queeren Geflüchteten im Asylverfahren

Wer nach Deutschland flüchtet, muss im Asylverfahren darlegen, weshalb Schutz gesucht wird. Für Menschen, denen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht, kann dies eine besondere Herausforderung darstellen. Viele haben diesen Teil ihrer Identität über Jahre verborgen gehalten, um sich vor Diskriminierung oder Gewalt zu schützen. Im Asylverfahren müssen sie nun gegenüber einer ihnen fremden Person über ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität sprechen, sofern diese für die Begründung ihres Schutzgesuchs relevant ist.

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Der Kontakt mit Behörden kann für Betroffene mit besonderen Unsicherheiten verbunden sein, insbesondere wenn sie in ihrem Herkunftsland negative Erfahrungen mit staatlichen Institutionen gemacht haben. Hinzu kommt, dass Dolmetschende mitunter aus derselben sprachlichen oder kulturellen Community stammen, was Befürchtungen hinsichtlich der Vertraulichkeit auslösen kann. Diese Umstände können es erschweren, bereits zu Beginn des Asylverfahrens offen über die eigene sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu sprechen.

Zwar dürfen im Asylverfahren weder intime Fotos noch detaillierte Schilderungen sexueller Handlungen verlangt werden, um die sexuelle Orientierung einer Person nachzuweisen. Auch entsprechende Tests sowie die Beurteilung anhand stereotyper Vorstellungen darüber, wie queere Menschen leben, aussehen oder sich ausdrücken, sind unzulässig. Ebenso dürfen Behörden nicht von einer bestimmten „typischen“ queeren Lebensgeschichte ausgehen. Dennoch müssen Betroffene ihre Verfolgungsgründe nachvollziehbar darlegen, wozu auch Angaben zur sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität gehören können.

Die Problematik betrifft Menschen aus zahlreichen Herkunftsländern. Nach der Datenlage von ILGA World kriminalisieren weiterhin 65 UN-Mitgliedstaaten einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen. In sieben Staaten ist dafür sogar die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen.

Behörden und Gerichte müssen die Angaben von Asylsuchenden auf ihre Glaubhaftigkeit prüfen. Dazu gehört es, Widersprüche zu hinterfragen, Nachfragen zu stellen und Aussagen sorgfältig zu bewerten. Gleichzeitig können individuelle Erfahrungen mit Diskriminierung, Verfolgung und dem Verbergen der eigenen Identität beeinflussen, wann und in welchem Umfang Betroffene über ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität sprechen.

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