Echte Vielfalt

8. September 2026

Abstammungsrecht: Queere Eltern noch immer nicht gleichgestellt

Wenn ein Mann und eine Frau ein Kind bekommen, gilt die Frau, die das Kind gebärt, automatisch als Mutter. Der Mann kann die Vaterschaft anerkennen. Wenn zwei Frauen ein Kind bekommen, gilt hingegen nur die gebärende Frau als Mutter. Der Platz für das zweite Elternteil des Kindes bleibt auf der Geburtsurkunde zunächst leer.

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Um ebenfalls als Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden, muss die nicht gebärende Mutter nachträglich eine Stiefkindadoption durchführen. Heterosexuelle Paare müssen diesen Weg nicht gehen, denn unabhängig davon, ob der Ehemann der leibliche Vater ist, wird er rechtliches Elternteil. Für schwule Paare, die ein Kind nicht selbst austragen können, gibt es die Möglichkeit einer Adoption in Deutschland oder einer Leihmutterschaft im Ausland. Nach der Klage eines schwulen Ehepaars, das sein Kind in den USA von einer Leihmutter austragen ließ, erkannte der Bundesgerichtshof die rechtliche Doppelvaterschaft an.

Lesbische und nicht-binäre Paare können stattdessen frühestens acht Wochen nach der Geburt das Verfahren der Stiefkindadoption beginnen. Dieses Verfahren bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand und beinhaltet unter anderem eine „Eignungsprüfung“. Paare, die eine Stiefkindadoption durchgeführt haben, mussten beispielsweise Einkommensnachweise und ein Führungszeugnis vorlegen. Zudem stehen ein Besuch des Jugendamts und eine abschließende Entscheidung durch das Gericht an. Bis zu dieser Entscheidung hat das nicht gebärende Elternteil keine Rechte am Kind. Umgekehrt hat das Kind keine rechtlichen Ansprüche gegenüber diesem Elternteil, etwa im Falle einer Erbschaft.

Der LSVD+ setzte sich bereits im Juli dieses Jahres mit einer Pressemitteilung und einer Petition für eine Reform des Abstammungsrechts ein. Kinder sollten unabhängig von der Familienform rechtlich gleichgestellt werden, ebenso wie ihre nicht gebärenden Elternteile.

Die Ampelregierung hatte bereits ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt, dieses jedoch vor den Neuwahlen nicht mehr umgesetzt. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wird das Thema nicht erwähnt. Bundesjustizministerin Hubig gibt jedoch an, dass hierzu bereits Gespräche stattfänden. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte tätig werden. Laut der Sprecherin des Verfassungsgerichts Andrea Kloster sei eine Befassung des gesamten Senats mit dem Thema noch in diesem Jahr geplant.

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