Bis 1994 verfolgte die Bundesrepublik Homosexuelle nach dem Paragrafen 175. Nun werden in der Nachkriegszeit so Verurteilte seit 2017 rehabilitiert und entschädigt. Doch nach dem 22. Juli sollten Menschen, die in Deutschland nach 1945 wegen ihrer Homosexualität verfolgt wurden, nicht mehr Anträge auf Entschädigung stellen können. Die Ampel-Fraktionen wollen die Frist verlängern.
So setzen sich Vertreter*innen von SPD, Grünen und FDP dafür ein, entsprechende Ansprüche für die Entschädigung homosexueller Menschen über den 22. Juli hinaus aufrechtzuerhalten. Queer.de berichtete im Detail.
Der queerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Falko Droßmann, sagte, er wolle Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bitten, „intensiv zu prüfen, die Frist zur Beantragung über den 22. Juli hinaus zu verlängern“. Das unbürokratische Beantragungsverfahren müsse unbedingt noch bekannter gemacht werden, um alle Betroffenen zu erreichen. Denn ihnen habe „unser Land in der Vergangenheit so viel Unrecht angetan“. Die im Vergleich zur hohen Zahl von Verfolgten sehr niedrige Zahl von Anträgen zeige, dass die Scham bei verfolgten Männern bis heute tief sitze und die Möglichkeit zur Rehabilitierung öffentlich besser bekannt gemacht werden müsse. „Der Altersgruppe entsprechend wäre eine Kampagne in der Apothekenumschau und den öffentlich-rechtlichen Vorabend-Informationssendungen sicher zielführender als eine Social-Media-Kampagne“, so der FDP-Sprecher für die Rechte von LGBT, Jürgen Lenders. „Die Ansprüche dürfen nicht verfallen“, sagte dieser.
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des Linken-Fraktionsgeschäftsführers Jan Korte geht den Angaben zufolge hervor, dass bislang lediglich 867.500 Euro von ursprünglich veranschlagten 30 Millionen Euro an die Opfer ausgezahlt wurden.
Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Webseite alle Informationen eingestellt, die Betroffene benötigen. Dort findet sich auch im Downloadbereich ein Antragsformular für die Entschädigung.