Echte Vielfalt

4. August 2026

Debatte um Selbstbestimmungsgesetz: Berliner Senat befürwortet Prüfmechanismus

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde 2024 unter der Ampel-Regierung verabschiedet und löste das vielfach als menschenunwürdig kritisierte und verfassungswidrige „Transsexuellengesetz“ ab. Mit dem SBGG wurde es für trans*, inter* und nicht-binäre Personen möglich, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Das Gesetz stellte einen wichtigen Meilenstein im Kampf um rechtliche Selbstbestimmung queerer Menschen dar. Aktuell wird jedoch erneut über eine Verschärfung debattiert.

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Bei der letzten Konferenz der Justizminister*innen (JuMiKo), die im Juni in Hamburg stattfand, sprach sich auch der Berliner Senat für eine Überarbeitung des SBGG aus. Auf eine Schriftliche Anfrage zweier Grünen-Abgeordneten erklärte der Berliner Senat, dass der Umgang mit möglichen Missbrauchsfällen wie dem Fall der Neonazi-Figur Marla-Svenja Liebich neu geregelt werden solle.

Liebich war bereits 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach dem Urteil ließ Liebich den Geschlechtseintrag und den Vornamen über das SBGG ändern. Dass dies Ausdruck einer tatsächlichen trans* Identität ist, wird vielfach angezweifelt. Vielmehr besteht der Verdacht, dass es sich um eine gezielte Provokation, eine Verhöhnung des Gesetzes und einen Angriff auf das SBGG handelt – insbesondere, da Liebich zuvor über lange Zeit gegen queere Menschen gehetzt hatte.

Bereits während der Verabschiedung des SBGG warnten konservative Stimmen vor einem möglichen Missbrauch. Der Fall Liebich wird nun erneut als Argument für eine Verschärfung des Gesetzes angeführt. Weitere vergleichbare Fälle konnten bislang jedoch nicht benannt werden.

In ihren Regierungsrichtlinien hat die Koalition in Berlin, bestehend aus SPD und CDU, festgehalten, dass sie sich für ein modernes Selbstbestimmungsrecht auf Bundesebene einsetzt. Mitte Juni hatte Justizsenatorin Felor Badenberg einem Antrag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugestimmt, der eine Aufforderung an die Bundesregierung enthält, eine Gesetzesinitiative für einen Prüfmechanismus bei „offenkundigem Missbrauch“ des SBGG zu entwickeln. Die Grünen-Abgeordneten bezeichnen dieses Vorgehen als widersprüchlich.

Queere Fachverbände warnen eindringlich vor einer Änderung des SBGG, da sie befürchten, dass alle trans* Personen aufgrund eines Einzelfalls unter Generalverdacht gestellt würden. Auch aus juristischer Sicht wird die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung infrage gestellt. Der Rechtsreferendar Salomon J. Gehring kommt in einem Beitrag für die Legal Tribune Online (LTO) zu dem Schluss, dass das Gesetz bereits Schutz vor Missbrauch biete. Offensichtliche Missbrauchsfälle verpflichteten Standesämter demnach nicht dazu, einem Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung zuzustimmen. Zwar sehe das Gesetz „keine behördliche Plausibilitätskontrolle“ vor, es verbiete eine solche Prüfung jedoch ebenso wenig. Darüber hinaus gilt auch für das SBGG der allgemeine Rechtsgrundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauchs.

Die Antwort des Berliner Senats auf die Schriftliche Anfrage der Grünen kann hier nachgelesen werden.

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