Echte Vielfalt

11. Juli 2022

Deutschland: Pläne für ein einfacheres Verfahren zur Geschlechtsänderung

Die Ampelparteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das sogenannte „Transsexuellengesetz“ abzuschaffen. Nun sagte Justizminister Marco Buschmann, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Trans Personen in Deutschland sollen nach einem neuen Plan der Regierung in Zukunft ihr Geschlecht und ihren Namen leichter ändern können. Die Selbstbestimmung soll das Erfordernis von zwei psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Genehmigung ersetzen.

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So hat die Regierung am 30. Juli Pläne vorgestellt, die es trans und nicht-binären Personen erleichtern sollen, ihren Vornamen und ihr Geschlecht gesetzlich anerkennen zu lassen. Dieses vorgeschlagene „Selbstbestimmungs“-Gesetz soll das vielkritisierte sogenannte „Transsexuellengesetz“ ablösen, welches seit 40 Jahren gilt. Darin ist geregelt, dass Menschen vor Gericht gehen und zwei psychotherapeutische Gutachten vorlegen müssen, um ihren Vornamen und ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten wie ihrem Personalausweis oder Führerschein ändern zu lassen. Nach den Plänen des neuen Gesetzesvorschlags können Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren (mit Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten) in ihrem örtlichen Standesamt eine Änderung erklären.

In einigen anderen europäischen Ländern wie Belgien, Dänemark und der Schweiz ist die Änderung des rechtlichen Geschlechtsstatus durch Selbsterklärung bereits möglich.

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