Echte Vielfalt

2. März 2022

Ergänzungsausweis der dgti kann für Impfnachweis genutzt werden

Die Coronapandemie ist bisher für niemanden leicht gewesen. Mit dem häufigen Vorzeigen von digitalen Impfnachweisen tritt für viele transgeschlechtliche Personen das zusätzliche Problem auf, dort ihren Deadname (ihren alten Namen) nutzen zu müssen, was Stress und unwillkommene Fragen einladen kann. Nun kann jedoch in fünf Ländern mit dem Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) im digitalen Impfnachweis auch der richtige Name stehen.

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Denn wer sich – wie beispielsweise die Grünenpolitikerin Tessa Ganserer – nicht einem Verfahren nach dem „Transsexuellengesetz“ oder Personenstandsgesetz unterzogen hat (wegen der diskriminierenden Bedingungen), muss beim Vorzeigen von Impfnachweisen immer auch den Deadname offenbaren. Dies kann sich für trans Personen durchaus unangenehm, verunsichernd, und demütigend anfühlen – selbst, wenn die Impfpass-kontrollierende Person einen guten Umgang damit findet.

Nachdem vier Bundesländer (Ba-Wü, NRW, Brandenburg, Hessen) eindeutige Hinweise auf den Ergänzungsausweis und die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Personen in ihre Corona-Verordnungen beziehungsweise in den Erläuterungen aufnahmen, gibt es hier nun in die offizielle Möglichkeit, Nachweise auch auf den richtigen Namen ausstellen zu lassen, indem man einen Ergänzungsausweis der dgti nutzt. Damit lassen sich Impfungen und digitale Test- und Genesenennachweise, etwa über die Corona-Warn-App, mit dem richtigen Namen auf dem Display nachweisen (queer.de berichtete).

Inoffiziell möglich ist dies auch in Berlin möglich (laut der prinzipiellen Rechtsauffassung des Berliner Senats), und auch Rheinland-Pfalz hat der Möglichkeit, den Ergänzungsausweis als Identitätsnachweis bei den Corona-Dokumenten zu verwenden, gegenüber der dgti zugesagt. Öffentlich bekannt gemacht wurde darüber allerdings noch nichts, und da Kontrollen der entsprechenden Nachweise in den meisten Fällen durch etwa Türsteher*innen oder Kellner*innen erfolgen, nützt dies im Zweifelsfall wenig.

Eine Öffentlich-Machung, etwa in der eigenen Corona-Schutzverordnung, sei daher laut Petra Weitzel, Vorsitzende des dgti, entscheidend, denn nur so könnten sich die Nutzer*innen darauf berufen. Weitzel rät darum, den Link zu den bestehenden Verordnungen auf dem Smartphone abzuspeichern und aufzurufen, falls es Diskussionen gibt. Dies sei nötig, denn der Nachweis könnte von Menschen kontrolliert werden, die gar nicht wissen, was ein Ergänzungsausweis ist.

Doch auch der Ergänzungsausweis ist offiziell nur in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis gültig, so dass Kontrolleur*innen die Vorlage des zugehörigen Personalausweises verlangen können, und damit Einsicht in den Deadname und vielleicht sogar ein altes Passfoto erhalten, wodurch sie als trans, inter oder nicht-binär zwangsgeoutet werden. Auch auf entsprechende Kommentare, intime Nachfragen oder Anfeindungen müssten auch sie sich dann also weiterhin einstellen.

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