Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat allen Ministerien und Bundeseinrichtungen die Genehmigung erteilt, die Regenbogenflagge an Dienstgebäuden des Bundes zu hissen. Wie das Innenministerium mitteilte, gelte dies aber nur zu bestimmten Anlässen wie dem CSD.
Unter dem queerfeindlichen CDU-Innenminister Thomas de Maizière hatte es ein Verbot für das Hissen von Regenbogenfahnen an Bundesgebäuden gegeben. Die neuen Regeln zur Beflaggung seien, so Ministerin Faeser, ein sichtbares Zeichen für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt durch alle Stellen des Bundes: „Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist aller höchste Zeit, dass wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen“, so die Sozialdemokratin. Die Regierung wolle Diskriminierung „von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen“ beenden. Dafür stehe weltweit symbolisch die bunte Flagge der queeren Community. „Deswegen war es mir sehr wichtig, das Hissen der Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen an Bundesgebäuden zu erlauben.
Jedoch weil die Regenbogenflagge eine politische Fahne sei, so die Ministerin, dürfe sie nur an wenigen Tagen im Jahr gehisst werden, „zum Beispiel am Christopher Street Day setzen wir so ein sichtbares Zeichen des Staates für Vielfalt und gegen jede Diskriminierung.“ Weiter erklärte das Ministerium: „Um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten, ist die Wahrung staatlicher Neutralität zwingend erforderlich.“ Grundsätzlich nicht wehen darf die Regenbogenfahne dagegen an einem „allgemeinen Beflaggungstag“ wie am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), am Tag der Arbeit (1. Mai), am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) oder an Tagen, an denen Bundestags- oder Europawahlen stattfinden.
Während dieser symbolische Schritt sicherlich ein wichtiges Signal sendet, stellt sich die Frage, ob eben solche Symbol-Politik über die notwendige Verbesserung tatsächlicher Maßnahmen hinwegwirken kann, wie die Komplexität des Asylverfahrens für queere Refugees. So schildert ein Leitfaden, den Queer-Refugees (ein LSVD-Projekt) herausgegeben hat folgendes:
„LSBTI-Geflüchtete, die in ihrer Heimat nicht offen gelebt haben und daher unverfolgt ausgereist sind, erhalten nur dann Asyl, wenn sie dies aus Angst vor Verfolgung getan haben. Wenn sie versteckt gelebt haben, um ihr Gesicht zu wahren oder die Ehre der Familie zu schützen, ist dies in der Regel kein Asylgrund. Dann wird oft angenommen, dass sie so weiterleben können und eine Verfolgung unwahrscheinlich ist. Verheiratete homosexuelle Geflüchtete sollen deutlich machen, warum sie verheiratet sind.
Beleidigungen, abstrakte Drohungen und homo- bzw. transphobe Einstellungen der Mehrheitsgesellschaft sind für sich genommen keine Asylgründe. Ist die Diskriminierung im Heimatland jedoch so massiv, dass sie eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellt, ist dies ein Asylgrund. LSBTI-Personen sollten während der Anhörung daher alle Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen im Heimatland nennen“.
Bei solchen Hürden für queere Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, bringt es wohl wenig, wenn die Behörde, von der sie abgeschoben werden, vor ihren Türen eine Regenbogenflagge gehisst hat. Ein Schritt nach vorne ist es dennoch.