Echte Vielfalt

6. Juni 2022

Nach bahnbrechendem Rechtsstreit: Bulgarien stellt Geburtsurkunde für das Baby eines gleichgeschlechtlichen Paares aus

Ein bulgarisches Gericht hat die Stadtverwaltung der Hauptstadt Sofia angewiesen, dem Baby eines gleichgeschlechtlichen Paares aus Bulgarien bzw. Gibraltar eine Geburtsurkunde auszustellen. Die Entscheidung wurde am Montag, den 16. Mai verkündet und beendete einen langwierigen Rechtsstreit, der begann, nachdem ein Baby im Wesentlichen staatenlos geblieben war.

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Die kleine Sara, die 2019 in Spanien geboren wurde, konnte die spanische Staatsbürgerschaft nicht erhalten, da keine ihrer Mütter Spanierin ist. Ihre gibraltarische Mutter konnte ihre britische Staatsbürgerschaft nicht weitergeben, da sie in Gibraltar und nicht im Vereinigten Königreich geboren wurde, was bedeutet, dass sie ihre Staatsbürgerschaft nicht auf ein Kind übertragen kann. Und so wurde, da Bulgarien im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt und gleichgeschlechtliche Ehen im bulgarischen Hoheitsgebiet nicht zulässt, dem Baby die Staatsbürgerschaft verweigert.

Infolgedessen besaß Sara keinerlei Papiere, was ein erhebliches Risiko für ihren Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialer Sicherheit darstellte. Dies hinderte die Familie auch daran, Spanien zu verlassen. Sie brachten den Fall vor das Verwaltungsgericht in Sofia, das schließlich den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrief, der seinerseits entschied, dass die Weigerung Bulgariens, Sara Ausweispapiere auszustellen, ihre Rechte beeinträchtigte. „Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, ist verpflichtet, dem Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass auszustellen, ohne die vorherige Ausstellung einer Geburtsurkunde durch seine nationalen Behörden zu verlangen“, so der EuGH am 14. Dezember 2021. „Bulgarien darf sich nicht weigern, die Abstammung von Baby Sarah von beiden Elternteilen anzuerkennen, weil das nationale Recht die Institution der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht vorsieht“, heißt es weiter in der Entscheidung des Gerichts.

Die Rechtsvertreterin des Paares, Denitsa Lyubenova, lobte die Entscheidung als Meilenstein für die LGBTQ+-Gemeinschaft. „Heute können die LGBTQ+-Menschen jubeln“, sagte sie. „Nach Jahren unermüdlicher Arbeit haben wir einen Schritt im Kampf um Gleichberechtigung gewonnen, nach Jahren der Beharrlichkeit haben wir bewiesen, dass wir im Recht sind und dass das EU-Recht die Bürger*innen gleichbehandelt.“ Das Paar sei „extrem glücklich“ über die Entscheidung und darüber, dass ihr Baby endlich Spanien verlassen könne.

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