Unionsfraktionschef Thorsten Frei sieht keinen Anlass, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um den Schutz der sexuellen Orientierung zu erweitern. Die Ergänzung würde „[nicht] mehr Sicherheit für queere Menschen [schaffen]“, so Frei. Seine Aussage fällt in eine Zeit, in der queerfeindliche Gewalt zunimmt und politische Debatten über den Schutz marginalisierter Gruppen immer schärfer geführt werden. Ein verfassungsrechtlicher Schutz wäre kein Allheilmittel, könnte aber einen Baustein für einen umfassenderen Schutz queerer Menschen darstellen.
Frei bezieht sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes, der bislang Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung verbietet, nicht jedoch aufgrund der sexuellen Orientierung. Seit Jahren fordern der LSVD+–Verband Queere Vielfalt, Bundesqueerbeauftragte, Fachverbände und zahlreiche Wissenschaftler*innen eine Ergänzung, um queere Menschen verfassungsrechtlich gleichzustellen. Besonders nach dem Anschlag auf den Berliner CSD werden die Stimmen dafür erneut lauter.
Dass Frei diese Erweiterung ablehnt, ist politisch nicht neu. Teile der Union argumentieren seit Jahren, dass ein solcher Zusatz „symbolisch“ sei und keine praktische Auswirkung habe. Frei wiederholt diese Argumentation, indem er anmerkt, dass er „den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt“ verstehen könne, dieser jedoch in seinen Augen „unsere Verfassung überfrachten“ würde.
Ein expliziter Schutz im Grundgesetz hätte jedoch nicht nur symbolische Bedeutung, sondern könnte auch die Rechtssicherheit bei Diskriminierungsfällen erhöhen, die Verwaltung stärker binden und die Auslegung durch Gerichte beeinflussen. Damit würde die juristische Position von Betroffenen gestärkt. Zudem sind Grundgesetzänderungen selten und damit von besonderer Bedeutung. Eine Ergänzung wäre zugleich ein staatliches Bekenntnis gegen queerfeindliche Diskriminierung.
Im parteipolitischen Kontext lässt sich Freis Statement in die Haltung von Teilen der Union einordnen, die sich seit Jahren von Themen abgrenzen, die als progressiv oder identitätspolitisch gelten. Eine stärkere queerpolitische Positionierung steht dabei teilweise im Konflikt mit konservativen Positionen innerhalb der Partei und ihrer Wähler*innenschaft.
Die Debatte zeigt, dass die Diskussion um Artikel 3 mehr als ein juristisches Detail ist. Sie verdeutlicht, wie stark Fragen des Minderheitenschutzes und der queerpolitischen Gleichstellung politisiert sind. Eine verfassungsrechtliche Gleichstellung allein kann keine Sicherheit gewährleisten. Sie könnte jedoch einen verbindlichen rechtlichen Rahmen schaffen und den Schutz vor Diskriminierung stärken.
