„Im Mai 2022 begann ein weltweiter Affenpocken-Ausbruch bei Menschen, der auch Deutschland erfasste. Insgesamt wurden bis Mitte November 3.672 Affenpockenfälle in Deutschland gemeldet.“ Dies meldete das Robert-Koch-Institut im November 2022.
Seitdem ist einiges passiert. Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) zunächst empfohlen hatte, dass vor allem Risikogruppen geimpft werden sollten, allerdings nur mit einer ersten Dosis, da nicht genug Impfstoff vorhanden sei, stehen mittlerweile weitere Impfdosen zur Verfügung. Der Ausbruch ist laut der STIKO allerdings noch keineswegs beendet. Laut STIKO sei „[…] die Komplettierung [der] begonnenen Impfserien durch eine zweite Impfstoffdosis dringend notwendig.“
„Auch bisher noch nicht geimpfte MSM [Männer, die Sex mit Männern haben], die bei häufigem Partnerwechsel besonders gefährdet sind, sollten das Impfangebot mit zwei Impfstoffdosen baldmöglichst wahrnehmen, um dauerhaft geschützt zu sein“, so die STIKO weiter.
Doch die Impfsituation ist nicht ganz eindeutig. Laut der Deutschen Aidshilfe übernehmen die gesetzlichen Kassen zwar die Kosten für solche Versicherte, für die die STIKO-Empfehlung gilt, und auch die privaten Kassen übernehmen oft diese Kosten. Allerdings sollte dies gerade bei den privaten Kassen vorab mit den Versicherungen geklärt werden. Mit Stand vom 1. September 2024 gilt in den meisten Bundesländern noch keine Impfvereinbarung. Das bedeutet, dass in diesen Bundesländern selbst Personen, die einen Anspruch haben, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, zunächst in Vorkasse gehen müssen. Laut Aidshilfe belaufen sich die Kosten pro Dosis auf „mindestens 200 Euro allein für den Impfstoff“. Hinzu kommen Arztkosten von ca. 10 Euro sowie mögliche Versandkosten. Bei zwei nötigen Dosen für einen vollständigen Schutz sind das über 420 Euro, die ein*e Patient*in in Vorkasse zahlen muss.
Laut Angaben des Ärzteblattes „[…] gibt es bisher in fünf Bundesländern Abrechnungsvereinbarungen für Imvanex [so der Name des Impfstoffes].“ Neben Berlin, das am 1. September 2024 eine Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getroffen hat, gibt es Abrechnungsvereinbarungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. „Keine Rückmeldung gab es bislang dazu aus Mecklenburg-Vorpommern. In Sachsen-Anhalt gibt es offenbar eine Vereinbarung mit dem Land. In allen anderen Bundesländern gibt es bisher keine Abrechnungsvereinbarung.“
Genau hier liegt ein Problem für die Prävention einer Pandemie. Selbst wenn anerkannten Risikogruppen die Kosten erstattet werden, stellt der Betrag von über 420 Euro eine Hürde dar, die vor allem Menschen in prekären ökonomischen Lebenslagen trifft. Solange es also noch Bundesländer ohne Abrechnungsvereinbarungen gibt, ist die Struktur nicht nur diskriminierend, sondern in ihrer Schutzfunktion auch für dritte Personengruppen lückenhaft.