Echte Vielfalt

25. Mai 2021

Selbstbestimmungsgesetz für trans Personen scheitert im Bundestag

Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung für trans Personen konnte in einer Abstimmung im Bundestag nicht durchgesetzt werden. Die Anträge der FDP-Fraktion und der Fraktion der Grünen scheiterten am 19.5. unter anderem auf Grund der Gegenstimmen von SPD und CDU. Damit bliebt das „Transsexuellengesetz“ weiter bestehen.

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Obwohl bereits mehrere Teile des 1981 in Kraft getretenen  Gesetzes für verfassungswidrig erklärt wurden, und die Bundesregierung für diese Legislaturperiode seine Reform angekündigt hatte, gilt es in Deutschland noch immer. Diesen Zustand bezeichneten Sven Lehmann und Jens Brandenburg, queerpolitische Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen, als „peinlich“ – und appellierten an alle demokratischen Fraktionen, dies noch vor der Bundestagswahl zu beenden.

Zwar hatte es 2019 einen sehr zurückhaltenden Gesetzentwurf gegeben, dieser wurde jedoch auf Eis gelegt – und vor wenigen Wochen teilte die SPD-Fraktion mit, dass es in dieser Legislaturperiode doch keine Reform geben werde. Eine schnelle Reform sei jedoch laut Brandenburg und Lehmann notwendig, da einzelne Vorschriften des 40 Jahre alten Gesetzes bereits sechs Mal vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden. Während dies zwar 2011 immerhin zur Abschaffung des Sterilisationszwangs für trans Menschen führte, müssen trans Menschen nach wie vor verschiedene Schikanen ertragen: Zwei teure und zeitaufwändige Zwangsgutachten, ohne die sie staatlich nicht anerkannt werden, und die Pflicht eines amtsgerichtlichen Verfahrens. Unter dieser Pathologisierung ihrer geschlechtlichen Identität durch den Staat in einer ohnehin schwierigen Lebensphase würden die Betroffenen oftmals sehr leiden, so heißt es im Brief der beiden Bundestagsabgeordneten. Dabei hat „der Staat hat die Aufgabe, die selbstbestimmte Entfaltung des Individuums zu unterstützen, statt es daran zu hindern“, heißt es weiter.

Am 19. Mai standen nun die Anträge für ein Selbstbestimmungsgesetz von FDP und Grünen zur Abstimmung. Beide Anträge hatte eine Mehrheit der Sachverständigen letztes Jahr bei einer Anhörung im Innenausschuss als erhebliche Verbesserung des Status quo angesehen. So forderten Brandenburg und Lehmann die Union, SPD, FDP, Linke und Grüne auf, am 19. Mai gemeinsam das veraltete Transsexuellengesetz zu überwinden und die geschlechtliche Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Auf Twitter verteidigte SPD-Vorsitzende Saskia Esken vor der Abstimmung, dass ihre Fraktion offenbar gegen das Gesetz stimmen würde, und machte unter anderem die Union für ein Scheitern der Gestzesreform verantwortlich. „Wer montags die Regenbogenfahne schwenkt, muss mittwochs im Bundestag Taten folgen lassen“, sagte Sven Lehmann daraufhin im Bundestag in Richtung der SPD.

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