Echte Vielfalt

30. Mai 2023

Ungarns Whistleblower-Gesetz ohne Denunziationspassage

Nachdem Ungarn bereits letztes Jahr einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hatte, der unter anderem die Denunziation von Mitbürger*innen forcierte, reichte die Europäische Kommission am 15. Juli Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Nun hat das Parlament das Gesetz ohne den entsprechenden Passus verabschiedet.

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Wie wir bereits im Februar dieses Jahres mit Bezug auf die Europäische Kommission berichtet hatten, verstoße Ungarn mit dem Gesetz gegen die „Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung“ der Artikel 1, 7, 11 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Weiter hieß es, aufgrund der Schwere verstoße es zudem gegen die gemeinsamen Werte nach Artikel 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, so der Vorwurf aus Brüssel.

Unter anderem sah das Gesetz vor, Bürger*innen konkret zu ermächtigen, ihre Mitbürger*innen anzuzeigen. Wie das Magazin Queer.de zusammenfasst, könne „dies […] etwa erfolgen, wenn jemand die in der Verfassung festgeschriebenen traditionellen Geschlechterrollen und Familienideale oder das Recht eines Kindes auf seine ‚Identität gemäß dem bei der Geburt empfangenen Geschlechts‘ in Zweifel zieht.“

Hierauf nahm die ungarische Staatspräsidentin Katalin Novak Bezug, als sie vor einem Monat, am 23. April 2023, das Gesetz mit der Bemerkung ans Parlament zurückverwies, der Text stehe nicht im Einklang mit den Rechtsnormen der Europäischen Union. Laut Deutschlandfunk war es das erste Mal, „dass ein Staatsoberhaupt gegen ein Gesetz der rechtspopulistischen Regierung von Ministerpräsident Orban Einspruch einlegt. Novak ist Mitglied der regierenden Fidesz-Partei.“

Wie Queer.de mit Bezug auf die amtliche Nachrichtenagentur MTI weiter berichtet, sei nun der neue Entwurf ohne die entsprechende Passage zur Denunziation von Bürger*innen mit 147 von 199 Stimmen angenommen worden. Allerdings ist dieses Ergebnis nur bedingt als Erfolg zu betrachten. So hatte sich bspw. auch Vize-Justizminister Róbert Répássy für eine entsprechende Änderung ausgesprochen, allerdings mit der Betonung auf eine möglichst baldige Beilegung der Verhandlungen mit der EU über die Freigabe eingefrorener EU-Gelder.

Damit ist es zwar positiv zu sehen, dass die EU-Sanktionen wirken, allerdings wird sich die Haltung innerhalb von Ungarns Regierung dadurch kaum ändern.

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