Echte Vielfalt

7. März 2022

Schottland: Wer fällt unter die gesetzliche Kategorie „Frau“?

Eine Anti-Trans-Gruppe hat einen Rechtsstreit gegen die schottische Regierung gewonnen, um zu verhindern, dass die gesetzliche Definition von „Frau“ auch trans Frauen umfasst. For Women Scotland (FWS), die 2018 gegründet wurde, nur um sich gegen Reformen des Geschlechtsanerkennungsgesetzes (Gender Recognition Act) zu wehren, verklagte die Minister*innen wegen Plänen zur Förderung der Geschlechtervielfalt in den Führungsetagen.

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Das Gesetz über die Vertretung der Geschlechter in öffentlichen Gremien (Schottland) von 2018 hatte darauf abgezielt, die Zahl der Frauen in öffentlichen Gremien zu erhöhen, so dass 50 Prozent der nicht geschäftsführenden Mitglieder Frauen sind. Nun wandte sich die Gruppe dagegen, dass die regierende „Scottish National Party“ trans Frauen in solche Pläne einbeziehe, indem sie die gesetzliche Definition von „Frau“ erweitere und argumentierte, dass dies die Befugnisse der Regierung überschreite. Dem hatte das Gericht in Edinburgh am 18. Februar zugestimmt, was trans Aktivist*innen als „beunruhigenden“ und „besorgniserregenden“ Schlag gegen die Rechte von trans Frauen bezeichneten. Das 2018 verabschiedete Gesetz definiert eine Frau auch als eine Person, die „als Frau lebt“ und das „geschützte Merkmal der Geschlechtsanpassung“ hat, oder „beabsichtigt, sich einem Verfahren (oder einem Teil eines Verfahrens) zu unterziehen, das darauf abzielt, das Geschlecht der Person durch Änderung der physiologischen oder anderen Geschlechtsmerkmale neu zuzuordnen, unterziehen sich diesem oder haben sich diesem unterzogen“.

Das bedeutet, dass trans Frauen keine Bescheinigung über die Anerkennung des Geschlechts benötigen, ein Dokument, das weniger als ein Prozent der trans Menschen im Vereinigten Königreich besitze, weil das Verfahren zur Erlangung einer solchen Bescheinigung laut Aktivist*innen langwierig, aufdringlich und schwierig sei – ähnlich wie in Deutschland das von der Ampelkoalition abzuschaffende, sogenannte „Transsexuellengesetz“.

Die FWS nahm jedoch argumentierte, dass die Einbeziehung von trans Frauen gegen das Gleichstellungsgesetz verstoße, das die Grundlage des britischen Gleichstellungsrechts bildet und von Westminster verabschiedet wurde – und, dass nur Westminster als dezentralisierte Macht dazu befugt sei eine solche Änderung vorzunehmen, so die Lobbygruppe. Nachdem die Richter*innen Berufung eingelegt hatten, entschieden sie nun, dass die schottische Regierung tatsächlich nicht befugt sei, „die Definition von Frauen“ auf trans Frauen auszuweiten. Indem „das Gesetz von 2018 die als Frauen lebenden Transsexuellen in die Definition der Frau einbezieht, vermischt und verwechselt es zwei separate und unterschiedliche geschützte Merkmale“, schrieben die Richter Lady Dorrian, Lord Pentland und Lord Malcolm. „Eine Änderung der Definitionen geschützter Merkmale […] ist nicht zulässig, und in dieser Hinsicht liegt das Gesetz von 2018 außerhalb der Gesetzgebungskompetenz. So sei „ein Mann ein Mann jeden Alters und eine Frau eine Frau jeden Alters“, wobei ein Richter hinzufügte, dass diejenigen, die „biologisch männlich“ sind, nicht unter diese Definition fallen würden. Damit bedient sich das Gericht einer ähnlich konservativen und transfeindlichen Rhetorik wie die trans-ausschließende „Feministin“ Alice Schwarzer und Afd-Vizechefin Beatrix von Storch.

So zeigt diese Entscheidung queeren Aktivist*innen, wie verworren das britische Recht zur Geschlechtsanerkennung sei und wie dringend es reformiert werden müsse: „Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer Gesetzesreform, um sicherzustellen, dass alle trans Frauen in jeder Hinsicht Frauen sind, ohne dass ein [Geschlechtsanerkennungszertifikat] benötigt wird“, schrieb das Trans Safety Network in einer Erklärung.

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