Weiterlesen Bislang gibt es in Schleswig-Holstein vor allem den allgemeinen verfassungsrechtlichen Schutz vor Diskriminierung durch das Grundgesetz sowie spezifischere Regelungen für die Privatwirtschaft durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ein umfassendes Landesgesetz gegen Diskriminierung im öffentlichen Dienst existiert bisher nicht. Die Grünen-Politikerin Touré verweist in diesem Zusammenhang auf eigene Erfahrungen aus ihrer Schulzeit, in der sie rassistische Diskriminierung durch Schulpersonal selbst erlebt oder beobachtet habe. Auch junge queere Menschen sind im Schulalltag überdurchschnittlich häufig von Mobbing und Diskriminierung betroffen. Verschiedene Initiativen versuchen daher, Vielfalt im Schulalltag zu stärken und Diskriminierung vorzubeugen. Das geplante Gesetz soll den bestehenden Schutz erweitern und Benachteiligungen nicht nur an Schulen, sondern auch in anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes erfassen – etwa in Ministerien, bei der Polizei oder an Gerichten. Betroffene sollen künftig die Möglichkeit erhalten, gegen staatliche Stellen zu klagen. Wenn sie stichhaltige Hinweise auf Diskriminierung vorlegen, müssten die betroffenen Behörden nachweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Die mögliche Entschädigung soll sich an bestehenden Regelungen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz orientieren. Dort reichen Schadenersatz- oder Entschädigungszahlungen häufig von mehreren hundert bis zu einigen tausend Euro. Kritik an dem Vorhaben kommt unter anderem von FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Er bemängelt insbesondere die geplante Beweislastumkehr, die aus seiner Sicht Misstrauen gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst vermittle. Zudem bezeichnete er den Gesetzesentwurf als „Bürokratiemonster“. Die FDP brachte dazu einen Antrag in den schleswig-holsteinischen Landtag ein, der Diskriminierung grundsätzlich als Problem anerkennt, den konkreten Entwurf der Grünen jedoch aus den genannten Gründen ablehnt. Wann ein finaler Gesetzesentwurf beschlossen wird, ist derzeit noch unklar. Dies hängt unter anderem von möglichen Änderungen am Entwurf sowie vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.
Allgemein
Rückblick: Teddy Award 2026 – Queeres Kino zwischen Widerstand, Sichtbarkeit und Vielfalt
14. April 2026Weiterlesen Der Teddy Award gilt als Hinweis für gesellschaftliche Entwicklungen und politische Kämpfe innerhalb der queeren Community weltweit. Auch in diesem Jahr zeigte sich, dass queeres Kino vielfältig, widerständig und international vernetzt ist. Viele der ausgezeichneten Filme greifen Themen auf, die über individuelle Geschichten hinausgehen: Sie zeigen Repressionen gegen queere Menschen in autoritären Staaten, Fragen von Identität und Zugehörigkeit, aber auch queere Lebensfreude, Solidarität und Selbstermächtigung. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung setzt der Teddy Award damit ein deutliches Zeichen für Sichtbarkeit und Menschenrechte. Die Bandbreite der prämierten Filme spiegelt die Diversität queerer Lebensrealitäten wider. Dokumentar-, Spiel- und Kurzfilme eröffnen unterschiedliche Zugänge: von sehr persönlichen, intimen Geschichten bis hin zu politisch aufgeladenen Narrativen. Auffällig war in diesem Jahr erneut die starke Präsenz von trans* und nicht-binären Perspektiven sowie intersektionalen Erzählungen, in denen queere Identität mit Fragen von Herkunft, Rassismus oder sozialer Ungleichheit verwoben ist. Auch wurde deutlich, wie unterschiedlich queeres Leben weltweit geprägt ist: Während in einigen Ländern Fortschritte bei Gleichstellung und Akzeptanz erzielt wurden, sehen sich queere Menschen andernorts massiver Diskriminierung oder sogar Verfolgung ausgesetzt. Die ausgezeichneten Filme geben diesen Realitäten ein Gesicht. Sie erzählen von Mut und Widerstand, aber auch von Verletzlichkeit. Sie schaffen Empathie und Verständnis über kulturelle und geografische Grenzen hinweg. Auch fast vierzig Jahre nach seiner Einführung hat der Teddy Award nichts an Relevanz verloren. Im Gegenteil - in einer Zeit, in der queere Rechte in vielen Teilen der Welt erneut unter Druck geraten, ist kulturelle Sichtbarkeit ein zentraler Bestandteil politischer Teilhabe. Damit bleibt der Preis ein wichtiger Bestandteil der internationalen Filmkultur – und ein starkes Zeichen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.
Queer und Fußball – ein schwieriges Verhältnis
9. April 2026Weiterlesen Ein aktuelles Beispiel: Christian Dobrick Ein wichtiges Signal setzte zuletzt der Trainer von FC St. Pauli, Christian Dobrick, der sich öffentlich als homosexuell geoutet hat. Sein Schritt wurde von vielen Seiten als mutig und richtungsweisend bewertet. Dobrick selbst betonte, dass er mit seinem Coming-out auch anderen im Fußball Mut machen wolle. Die Reaktionen aus Verein, Fanszene und Öffentlichkeit fielen überwiegend positiv aus. Dennoch zeigt gerade dieser Fall, wie außergewöhnlich ein solches Outing im Profifußball nach wie vor ist. Deutschland: Fortschritt auf dem Papier, Stillstand auf dem Platz? In Deutschland gibt es zahlreiche Initiativen für Vielfalt im Fußball. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) positioniert sich öffentlich gegen Diskriminierung, Vereine beteiligen sich an Kampagnen, Stadien zeigen Regenbogenflaggen. Dennoch gibt es keinen offen schwulen aktiven Spieler in der Bundesliga. Dahinter stehen die Angst vor den Reaktionen der Fans, die Sorge um Karrierechancen sowie Unsicherheiten im Umgang innerhalb von Teams. Die Initiative „Fußball für Vielfalt“ und auch Kampagnen wie #ihrkönntaufunszählen zeig(t)en zwar Wirkung im Diskurs, haben aber bislang nicht dazu geführt, dass sich Spieler sicher genug fühlen, offen zu leben. Der ehemalige DDR-Nachwuchsspieler Marcus Urban beendete seine Karriere, weil er seine Homosexualität nicht offen leben konnte. Erst Jahre später machte er sie öffentlich und wurde zu einer der wichtigsten Stimmen für Vielfalt im Fußball. Seine Geschichte ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Beispiel: Talent allein reicht nicht, wenn das Umfeld nicht sicher ist. Urban selbst betont immer wieder, dass sich zwar die gesellschaftliche Debatte verändert habe, die Strukturen im Profifußball jedoch deutlich weniger. Frauenfußball: Sichtbarer, aber nicht gleichgestellt Während im Männerfußball Unsichtbarkeit vorherrscht, zeigt sich im deutschen Frauenfußball ein anderes Bild. Spielerinnen wie Almuth Schult oder internationale Stars, die auch in der Bundesliga spielen, gehen offen(er) mit queeren Identitäten um. Das wirkt zwar auf den ersten Blick progressiv, doch auch hier gilt: Sichtbarkeit bedeutet nicht automatisch Gleichberechtigung und die Medienaufmerksamkeit bleibt oft hinter der des Männerfußballs zurück. Die Unterschiede zwischen Männer- und Frauenfußball machen deutlich, dass es nicht nur um Akzeptanz geht, sondern um gesellschaftliche Zuschreibungen. Was sich ändern muss Wenn der deutsche Fußball wirklich vielfältig sein will, braucht es mehr als Kampagnen. Notwendig sind beispielsweise verlässliche Schutzstrukturen für Spieler*innen, klare Sanktionen bei Diskriminierung im Stadion und online, verbindliche Diversity-Konzepte in Vereinen und Verbänden sowie sichtbare Unterstützung durch Führungspersonen im Sport. Vor allem aber braucht es ein Klima, in dem ein Coming-out nicht als Risiko, sondern als Selbstverständlichkeit gilt.
Spuren queeren Lebens im Norden: Geschichte, Orte und Erinnerungskultur in Norddeutschland
7. April 2026Weiterlesen Heute bemühen sich Initiativen, Archive und Community-Projekte darum, diese Geschichten sichtbar zu machen. Ein zentraler Bezugspunkt queerer Erinnerungskultur ist die Verfolgung während des Nationalsozialismus. Homosexuelle Männer wurden nach § 175 des Strafgesetzbuches verfolgt; rund 50.000 Männer wurden verurteilt, viele weitere inhaftiert oder in Konzentrationslager deportiert. Verschiedene Projekte versuchen heute, diese oft vergessenen Geschichten sichtbar zu machen. Ausstellungen wie „Gefährdet leben“, die beispielsweise in Bremen gezeigt wurde und ab April in Goslar zu sehen sein wird, erzählen von Biografien queerer Menschen zwischen Anpassung, Widerstand und Überleben. Hamburg spielt in der queeren Geschichte Norddeutschlands eine besondere Rolle. Schon früh entwickelte sich rund um den Stadtteil St. Georg eine sichtbare Community: Bars, Treffpunkte und politische Initiativen machten das Viertel zu einem zentralen Ort queeren Lebens. Neben politischem Aktivismus wächst auch die Erinnerungskultur. Projekte wie der Queer History Month Hamburg laden jedes Jahr im Mai dazu ein, die Geschichte queerer Communities durch Stadtführungen, Lesungen und Ausstellungen neu zu entdecken. Bei der Aufarbeitung queerer Geschichte spielt Kultur eine wichtige Rolle. Ein Beispiel ist der Hamburger Dokumentarfilm „Verzaubert – Lesben und Schwule erzählen Geschichte“ (1993, seit 2010 auf DVD). Der Film porträtiert ältere Hamburger Lesben und Schwule und ihre Erfahrungen während der NS-Zeit und der frühen Bundesrepublik – ein damals außergewöhnliches Projekt, weil viele Betroffene jahrzehntelang über ihre Lebensgeschichten geschwiegen hatten (hier geht’s zum Trailer). Die Entwicklung einer queeren Erinnerungskultur ist eng mit politischem Engagement verbunden. Organisationen und Initiativen wie der LSVD+ Verband Queere Vielfalt haben jahrzehntelang dafür gekämpft, dass queere Opfer des Nationalsozialismus offiziell anerkannt werden und Teil der öffentlichen Gedenkkultur sind. Queere Geschichte ist kein Randthema der Geschichtsschreibung. Sie erzählt von gesellschaftlichen Normen, Demokratiebewegungen und individuellen Lebenswegen, die lange übersehen wurden.
Vielfältige Gesundheit: Der Tag des Gesundheitsamtes 2026 und die Perspektiven der LSBTIQ*-Community
2. April 2026Weiterlesen Der Aktionstag bot daher nicht nur Einblicke in die Arbeit der Gesundheitsämter, sondern auch eine wichtige Plattform, um auf bestehende Ungleichheiten aufmerksam und Lösungsansätze sichtbar zu machen. Gesundheit ist nicht für alle gleich zugänglich Gesundheitliche Chancengleichheit ist ein zentrales Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Doch für viele LSBTIQ*-Personen ist der Zugang zu angemessener Versorgung weiterhin erschwert. Studien (z.B. LSVD+, Timmermann et al.) zeigen eine häufig höhere psychische Belastung durch Diskriminierung und Minderheitenstress, erhöhte Risiken für Depressionen und Angststörungen sowie Barrieren beim Zugang zu sensibler und kompetenter Gesundheitsversorgung. Insbesondere trans*, inter* und nicht-binäre Menschen berichten häufig von fehlender Fachkenntnis im medizinischen System oder von Erfahrungen mit Stigmatisierung. Der Tag des Gesundheitsamtes 2026 griff diese Herausforderungen auf und machte deutlich: Diversität im Gesundheitswesen bedeutet auch, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt konsequent mitzudenken. Gesundheitsämter als niedrigschwellige Anlaufstellen Gerade Gesundheitsämter spielen für viele Menschen eine zentrale Rolle, unabhängig von Versicherungsstatus oder finanziellen Möglichkeiten. Auch für die LSBTIQ*-Community sind sie häufig erste Anlaufstellen, zum Beispiel bei anonymen HIV- und STI-Testangeboten, sexualpädagogischer Beratung, psychosozialer Unterstützung sowie Präventionsarbeit in Community-Kontexten. Viele Gesundheitsämter haben ihre Angebote in den letzten Jahren gezielt weiterentwickelt, um queere Lebensrealitäten stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören: Beispiele aus Kommunen wie Berlin oder Mannheim zeigen, dass solche Ansätze nicht nur die Inanspruchnahme erhöhen, sondern auch Vertrauen schaffen. Sichtbarkeit schafft Vertrauen Ein zentrales Thema des Aktionstages war die Frage, wie Gesundheitsangebote für LSBTIQ*-Menschen sichtbarer und zugänglicher gemacht werden können. Denn viele queere Menschen vermeiden medizinische Angebote, wenn sie Diskriminierung befürchten oder negative Erfahrungen gemacht haben. Sichtbarkeit kann konkret bedeuten, Regenbogen-Symbole oder klare Diversity-Statements in Einrichtungen zu zeigen oder Informationsmaterialien zu veröffentlichen, die verschiedene Lebensrealitäten abbilden. Auch kann gezielt mit queeren Netzwerken kooperiert werden. Solche Maßnahmen sind nicht nur symbolisch, sondern signalisieren Zugehörigkeit und können entscheidend dazu beitragen, gesundheitliche Versorgung tatsächlich erreichbar zu machen.
Weiterlesen Die Entscheidung sorgt weltweit für Kritik von Menschenrechtsorganisationen. Wie ZDFheute berichtet, beschloss das Parlament des Senegal im März dieses Jahres eine Gesetzesänderung, die die Strafen für gleichgeschlechtliche Beziehungen deutlich erhöht. Statt wie bisher ein bis fünf Jahre Gefängnis drohen künftig fünf bis zehn Jahre Haft. Auch Geldstrafen können drastisch steigen. Darüber hinaus stellt das Gesetz nicht nur Beziehungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts unter Strafe. Auch die „Förderung“ oder Unterstützung von Homosexualität – beispielsweise durch Organisationen, Medien oder Aktivismus – kann künftig strafbar sein. Die Reform wurde mit großer Mehrheit im Parlament angenommen und geht auf ein politisches Versprechen der Regierung zurück. Für viele Menschenrechtsgruppen ist klar, dass das Gesetz nicht nur auf bestimmte Handlungen, sondern auf die Sichtbarkeit einer ganzen Minderheit zielt. Auch wenn gleichgeschlechtliche Beziehungen im Senegal bereits seit Jahrzehnten verboten sind, verschärfen die neuen Regelungen die Situation erheblich. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie der Human Dignity Trust zeigen, dass LSBTIQ*-Personen im Senegal häufig Diskriminierung, Gewalt und willkürlichen Festnahmen ausgesetzt seien. Viele Aktivist*innen arbeiteten deshalb aus Angst vor Repressionen oder sozialer Ausgrenzung im Verborgenen. In den vergangenen Monaten spitzte sich die Situation weiter zu. Mehrere Menschen seien wegen angeblicher homosexueller Beziehungen festgenommen worden, begleitet von öffentlichen Kampagnen und massiver Stigmatisierung. Gleichzeitig berichteten internationale Medien von einer zunehmenden Feindseligkeit gegenüber queeren Menschen. Dies wiederum hat auch Folgen für andere gesellschaftliche Bereiche: Expert*innen warnen, dass Angst und Stigmatisierung die HIV-Prävention erschweren könnten, weil Betroffene medizinische Hilfe meiden. Für viele queere Menschen im Senegal bedeutet die neue Gesetzgebung vor allem ein Leben im Verborgenen. Aktivist*innen berichten von Menschen, die ihre Wohnungen oder sogar das Land verlassen und Kontakte abbrechen, um nicht ins Visier von Behörden oder Nachbarschaften zu geraten. Menschenrechtsorganisationen erinnern deshalb daran, dass grundlegende Rechte, wie das Recht auf Privatleben, Würde und freie Entfaltung der Persönlichkeit, universell gelten sollten. Gerade deshalb ist internationale Aufmerksamkeit wichtig. Sie kann Druck auf Regierungen ausüben, Schutz für Betroffene schaffen und solidarische Netzwerke stärken.
Großbritannien: Studie zu Pubertätsblockern ausgesetzt – was bedeutet das für trans* Jugendliche?
19. März 2026Weiterlesen Die sogenannte PATHWAYS-Studie sollte untersuchen, welche Auswirkungen Pubertätsblocker auf Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz haben. Geplant war, über mehrere Jahre rund 220 junge Menschen in die Studie aufzunehmen und medizinisch zu begleiten. Ziel war es, mehr wissenschaftliche Daten über Nutzen und Risiken der Behandlung zu gewinnen. Pubertätsblocker sind Medikamente, die vorübergehend die körperlichen Veränderungen der Pubertät unterdrücken sollen. In der Behandlung von trans* Jugendlichen werden sie eingesetzt, um Zeit für diagnostische Abklärung und persönliche Entscheidungen zu gewinnen. Bevor die Studie mit der Rekrutierung von Teilnehmenden beginnen konnte, griff jedoch die britische Arzneimittelbehörde MHRA ein. Sie äußerte neue Sicherheitsbedenken und empfahl, das Studienkonzept noch einmal zu prüfen. Konkret geht es unter anderem um mögliche langfristige biologische Risiken sowie um Fragen der Altersgrenze und des Einwilligungsprozesses. Das britische Gesundheitsministerium erklärte, die Studie werde erst fortgesetzt, wenn geklärt sei, dass Sicherheit und Wohlbefinden der beteiligten Kinder und Jugendlichen ausreichend gewährleistet sind. Bis dahin sollen Forschende und Behörden gemeinsam Anpassungen am Studiendesign prüfen. Die Entscheidung, die Studie zu pausieren, wird jedoch auch kritisch gesehen. Einige Fachleute und LSBTIQ*-Organisationen befürchten, dass politische Kontroversen die medizinische Forschung ausbremsen könnten. Für junge Menschen, die bereits entsprechende Medikamente erhalten, gilt in Großbritannien weiterhin, dass ihre Behandlung individuell geprüft und fortgeführt werden kann. Gleichzeitig arbeiten Forschende daran, Studien so zu gestalten, dass sie sowohl ethisch vertretbar als auch wissenschaftlich aussagekräftig sind. Die aktuelle Entwicklung zeigt vor allem, wie komplex die medizinische Versorgung von trans* Jugendlichen ist. Zwischen dem Schutz junger Menschen, der wissenschaftlichen Evidenz und dem Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung müssen sorgfältige Entscheidungen getroffen werden, die nur auf Grundlage solider Forschung möglich sind.
EuGH-Urteil für die gelebte Identität: Warum Europa jetzt Ausweise von trans* Menschen anerkennen muss
17. März 2026Weiterlesen Ausgangspunkt der Entscheidung war der Fall einer bulgarischen Staatsbürgerin, die bei der Geburt als männlich registriert wurde, inzwischen jedoch als Frau lebt. Sie hatte in Italien eine Hormontherapie begonnen und beantragte bei den bulgarischen Behörden, ihren Geschlechtseintrag, ihren Namen und ihre Identifikationsnummer in den offiziellen Dokumenten zu ändern. Bulgarien lehnte dies ab. Das nationale Recht definiert Geschlecht dort ausschließlich biologisch; Änderungen in Personenstandsregistern sind praktisch ausgeschlossen. Der Fall landete schließlich beim bulgarischen Obersten Kassationsgericht, das den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts bat. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass eine solche Regelung mit dem europäischen Recht nicht vereinbar sei. Der zentrale juristische Bezugspunkt des Urteils ist das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Wenn die Geschlechtsidentität einer Person nicht mit den Angaben in ihren Ausweisdokumenten übereinstimmt, entstehen im Alltag zahlreiche Probleme, beispielsweise bei Grenzkontrollen, Identitätsprüfungen oder im Berufsleben. Deshalb müssen Mitgliedstaaten künftig Verfahren bereitstellen, mit denen trans* Personen ihre Geschlechtsangaben in offiziellen Dokumenten ändern können. Der EuGH betonte zugleich ein wichtiges Detail: Die Ausstellung von Ausweisdokumenten bleibt grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten. Doch diese Zuständigkeit endet dort, wo europäische Grundrechte betroffen sind. Wenn nationale Regelungen verhindern, dass Bürger*innen ihr EU-Recht auf Freizügigkeit effektiv nutzen können, müssen sie angepasst werden. Der Gerichtshof verweist dabei auch auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU-Charta) – ein Schutz, der ausdrücklich auch die Geschlechtsidentität umfasst. Besonders relevant ist das Urteil für Länder, in denen eine rechtliche Geschlechtsanerkennung bislang kaum möglich ist, wie zum Beispiel in Teilen Osteuropas. In einigen Staaten wurden entsprechende Verfahren zuletzt sogar eingeschränkt oder vollständig abgeschafft. Das Urteil schafft hier erstmals einen unionsweiten Mindeststandard: EU-Staaten müssen klare, zugängliche und wirksame Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität bereitstellen. Menschenrechtsorganisationen begrüßen die Entscheidung daher als wichtigen Schritt für Gleichberechtigung und Würde.
Weiterlesen Doch trotz wachsender Akzeptanz stehen Regenbogenfamilien noch immer vor besonderen Herausforderungen – rechtlich, gesellschaftlich und im Alltag. Gleichzeitig gibt es auch Fortschritte, etwa durch neue politische Initiativen oder regionale Unterstützungsangebote. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 2024 in Deutschland 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit insgesamt rund 50.000 Kindern. Die meisten dieser Kinder wachsen bei lesbischen Paaren auf, doch auch schwule Väter, trans* Eltern oder Patchworkkonstellationen gehören zur Realität. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte gibt es im deutschen Familienrecht noch Lücken. Besonders deutlich wird das bei lesbischen Paaren mit Kindern: Während der biologische Vater eines Kindes automatisch rechtlicher Elternteil sein kann, gilt das für die zweite Mutter bislang nicht automatisch. In vielen Fällen muss sie ihr eigenes Kind erst durch eine Stiefkindadoption rechtlich anerkennen lassen. Queere Familienverbände fordern deshalb seit Jahren eine Reform des Abstammungsrechts, damit beide Elternteile von Beginn an rechtlich anerkannt werden (siehe auch unsere Artikel hier und hier). Für viele Regenbogenfamilien ist der Alltag heute weitgehend selbstverständlich: Kita, Schule, Spielplatz – alles läuft ähnlich wie bei anderen Familien auch. Dennoch berichten Eltern immer wieder von Situationen, in denen sie erklären müssen, warum ein Kind zwei Mütter oder zwei Väter hat. Besonders in ländlicheren Regionen kann Sichtbarkeit noch mit Unsicherheiten verbunden sein. Gleichzeitig hat sich viel verändert. Viele Kitas und Schulen arbeiten heute bewusst mit Konzepten zu Vielfalt und Familienformen, um unterschiedliche Lebensrealitäten sichtbar zu machen. Eine wichtige Rolle spielen Beratungsstellen und Community-Netzwerke, die Regenbogenfamilien begleiten und unterstützen. Beispielsweise bieten sie Austauschgruppen für Eltern, Beratung zur Familiengründung, Informationen zu rechtlichen Fragen und Treffen für Kinder aus Regenbogenfamilien. Diese Angebote helfen Familien, sich zu vernetzen und Erfahrungen zu teilen, besonders dort, wo queere Strukturen noch nicht stark sichtbar sind. In Schleswig-Holstein wird das Thema Vielfalt in Familien zunehmend politisch und gesellschaftlich aufgegriffen. Das Land unterstützt Projekte zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, darunter auch Angebote für Regenbogenfamilien. Gerade in einem Flächenland mit vielen kleineren Städten und ländlichen Regionen ist diese Vernetzung wichtig. Sie schafft Räume, in denen Familien Unterstützung finden und Erfahrungen austauschen können. In Kiel und Umgebung finden Regenbogenfamilien-Treffen organsiert von HAKI e.V. statt.






