In ihrem Koalitionsvertrag versprachen SPD, Bündnis 90/Die Grünenund FDP eine Modernisierung des Familienrechts. Mit dem Ende der Ampelregierung zerbrach die Hoffnung auf eine zeitnahe Reform. Eine Petition will Druck ausüben – auch auf die zukünftige Regierung.
Anfang 2024 berichteten wir über ein Eckpunktepapier von (Ex-)Justizminister Marco Buschmann zur Reform des Familienrechts. Mehr als ein Jahr danach ist klar, dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bis zu den Neuwahlen am 23. Februar 2025 wohl nicht mehr umgesetzt wird.
Im aktuellen Abstammungsrecht werden insbesondere lesbische Elternpaare diskriminiert. Bei heterosexuellen Paaren wird der Mann als Vater anerkannt, wenn er mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder sich die Elternschaft hat anerkennen lassen. Als weibliche Partnerin muss jedoch der umständliche Weg der Stiefkindadoption gegangen werden, um offiziell als Elternteil zu gelten – auch wenn das Paar verheiratet ist.
Mit einer Reform des Abstammungsrechts sollte dieses Problem angegangen werden, im Eckpunktepapier war sowohl ein Ende der Stiefkindadoption bei queeren Paaren vorgesehen als auch, dass mehr als zwei Personen Sorgerechte für ein Kind bekommen könnten. Familien, in denen mehr als zwei Personen ein Kind erziehen, haben derzeit keinerlei rechtliche Absicherung, wie die taz in einem Bericht über ein dreiköpfiges Elternteam zeigt.
Aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition besteht große Sorge, dass queeren Paaren und alternativen Familienmodellen weiterhin erhebliche Barrieren auferlegt werden. Die Petition „Für ein Ende der staatlichen Diskriminierung von queeren und Mehrelternfamilien!“ will dieser Unsicherheit entgegnen. Darin wird der aktuelle Justizminister Volker Wissing sowie sein*e Nachfolger*in adressiert und „[e]in Ende der diskriminierenden Rechtslage“ gefordert, ebenso wie „die Anerkennung aller Familien unabhängig von Geschlecht und ob ein, zwei, drei oder vier Erwachsene für die Kinder Sorge tragen“.
Wie Ronja H., eine der Initiatorinnen der Petition gegenüber der taz betont, würde das aktuelle Abstammungsrecht nicht die gesellschaftliche Realität widerspiegeln. Familienmodelle außerhalb der heterosexuellen Kleinfamilie sind lange keine Ausnahme mehr. Unter dem aktuellen Recht würden auch die Kinder leiden, wie mitunter am Beispiel der Stiefkindadoption klar wird:
„Bis das Adoptionsverfahren durch ist, hat das Kind rechtlich nur ein Elternteil und befindet sich damit in einer sozial, juristisch und ökonomisch prekären Situation und wird vom deutschen Staat gegenüber Kindern in heterosexuellen Konstellationen ungleichbehandelt und damit diskriminiert.“
Zur Frage auf der Plattform abgeordnetenwatch.de, ob in dieser Legislaturperiode noch mit einer Umsetzung der Reform zu rechnen ist, gab Wissing (bisher) keine Antwort. Dass in der nächsten Legislaturperiode eine solche Modernisierung des Familienrechts stattfinden würde, bleibt angesichts der aktuellen Umfragewerte von CDU/CSU und ihrer konservativen Familienpolitik ebenfalls eher zweifelhaft.