Echte Vielfalt

23. Januar 2025

Angst um LGBTIQ*- Rechte in Österreich

Dass die rechtsradikale und queerfeindliche Partei FPÖ in Österreich aktuell in Koalitionsgesprächen mit der konservativen Volkspartei ÖVP ist und höchstwahrscheinlich die neue Regierung anführen wird, ist bereits Grund genug zur Sorge für LGBTIQ*-Personen. Doch bevor die neue Regierung überhaupt feststeht, sorgt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) in Hinblick auf die Änderung des Personenstands für weiteres Entsetzen. In dem Urteil wird der Geschlechtseintrag auf das „biologische Geschlecht“ zurückgeführt, womit die Rechte von trans und nicht-binären Personen deutlich zurückgefahren werden.

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Das Urteil folgte einem Antrag einer nicht-binären Person zur Streichung des Geschlechtseintrags. Dieser wurde abgelehnt unter anderem mit der Begründung, dass es „für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt“ (siehe das Urteil des VwGH, S. 17). Damit folge Österreich den Richtlinien queerfeindlicher Länder wie Russland und Ungarn, wie das LGBTIQ*-Nachrichtenportal queer.de kritisiert.

Bisher ist die Änderung des Geschlechtseintrags durch Sachverständigenguthaben möglich gewesen – ähnlich wie in Deutschland vor dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes. Damit gab es für trans Personen die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern zu lassen, ohne geschlechtsangleichende Operationen durchzuführen.

Im aktuellen Urteil würden die Richter auf einem binären Geschlechterverständnis zwischen „männlich“ und „weiblich“ bestehen. Dabei hatte 2018 der Verfassungsgerichthof (VfGH) entschieden, dass inter* Personen zwischen den Kategorien „divers“, „inter“, „offen“ und „keine Angabe“ wählen können. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass Personen „nur jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren […] müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen“ (siehe Entscheidung des VfGH, S. 3).

Der Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees der queeren Organisation Lambda, Helmut Graupner, hofft deshalb auf ein „Machtwort“ des VfGH zum Urteil des VwGH, das „diese schwere Menschenrechtsverletzung beenden, Österreich wieder in die Gemeinschaft der menschenrechtskonformen Länder zurückführen und seine bahnbrechende Erkenntnis aus 2018 bestätigen wird.“ (Schwulissimo)

Zusätzlich zu der Unsicherheit über die Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrag sind die derzeitigen Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP besorgniserregend. Denn die rechtsextreme FPÖ will klar gegen queeres Leben in Österreich vorgehen. Neben Verboten des Genderns und der Vernichtung von Regenbogenfahnen forderte die Partei ein sogenannten „Trans-Verbot“, das ähnlich wie in Ungarn die Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrags gänzlich streichen will. Auch Hormontherapien für Minderjährige sollen verboten werden. Eine Abschaffung der Ehe für alle war vonseiten beider potenzieller Koalitionspartner bereits im Gespräch (queer.de).

Welche dieser Maßnahmen und Gesetzesänderungen tatsächlich durchgesetzt werden können, hängt auch von größeren Mehrheiten im Parlament ab. Dennoch bleibt die mögliche rechtskonservative Koalition in Österreich der LGBTIQ*-Gemeinschaft ein Dorn im Auge. Dabei zeigen sowohl die Wahlerfolge der FPÖ sowie die Entscheidung des VwGH, wie fragil die Rechte queerer Menschen noch sind.

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