Echte Vielfalt

17. Dezember 2024

Bundesregierung veröffentlicht Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“

In einem kürzlich veröffentlichten Bericht evaluiert die Bundesregierung die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans „Queer leben“. Rund zwei Drittel der darin beschlossenen Maßnahmen seien bereits umgesetzt oder derzeit in Umsetzung.

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Der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte Nationale Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wurde im November 2022 beschlossen. Darin wurden 134 Maßnahmen in den Handlungsfeldern der rechtlichen Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales definiert. Unter dem Namen „Queer leben“ stellt dieser den bundesweit ersten Aktionsplan für den Schutz und die Rechte der LSBTIQ* Gemeinschaft dar. Damit wurde von der Ampelregierung ein „queerpolitischer Aufbruch“ erwartet.

Die Bundesregierung zieht nun mehr als zwei Jahre nach Verabschiedung Bilanz und veröffentlicht einen Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen. Darin wird festgestellt: 83 der 134 festgehaltenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder sind in Umsetzung. Zu den prominentesten queerpolitischen Erfolgen der 20. Legislaturperiode zählt die Abschaffung des diskriminierenden Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, ein stärkeres Vorgehen gegen Hasskriminalität gegen LSBTIQ* sowie das Anfang November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz.

In ihrer Pressemitteilung erklärt die Bundesregierung, dass ein wichtiger Aspekt des Aktionsplans die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in der Ausgestaltung der Maßnahmen war. Im Rahmen von 14 Arbeitsgruppen konnte die Beteiligung thematisch gebündelt erfolgen. Die „Erfahrungen aus diesem Prozess sollen auch für andere partizipative Prozesse aufgearbeitet und nutzbar gemacht werden.“ Eine solche Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die Entwicklung queerpolitischer Maßnahmen ist positiv hervorzuheben.

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann, der maßgeblich die Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans koordiniert, möchte sich jedoch nicht auf den Erfolgen ausruhen: „Bei allen politischen Fortschritten bleiben LSBTIQ* eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Es ist weiterhin sehr viel zu tun, damit alle Menschen verschieden sein können – aber gleich an Rechten und Würde!“

Konkret ärgert sich Lehmann über die Situation für Regenbogenfamilien. Zur vielfach geforderten Reform des Abstammungs- und Familienrechts vermerkt der Bericht, dass es einen Arbeitsentwurf gebe, jedoch ist eine Umsetzung erst einmal nicht zu erwarten. Eine Reform müsse schnellstmöglich nach der Bundestagswahl erfolgen, so der Queerbeauftragte.

Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* lobt die Initiative eines nationalen Aktionsplans für queeres Leben, blickt jedoch auch besorgt auf die nächste Bundestagswahl: „Es gibt keine ausreichende Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen und zentrale rechtliche Neuerungen wurden nicht auf den Weg gebracht.“ Wie schon vielfach von queeren Verbänden gefordert, bräuchte es zudem eine Sicherung der Rechte queerer Menschen im Grundgesetz. Auch diese wichtige Maßnahme wird wohl nicht vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt.

Auch wenn ein Drittel der Maßnahmen nicht umgesetzt wurde, stellt der Aktionsplan „Queer Leben“ einen bedeutsamen Schritt dar, mit dem bundesweite Maßnahmen zum Schutz und Akzeptanz von queeren Menschen gemeinsam mit der LSBTIQ* Community entwickelt und umgesetzt wurden. Daran sollte sich auch die nächste Bundesregierung ein Vorbild nehmen, damit die Rechte von queeren Menschen in Deutschland nachhaltig gesichert werden.

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