Echte Vielfalt

14. März 2021

Saarland offen für LSBTIQ-Schutz im Grundgesetz

Vor Kurzem berichtete Echte Vielfalt über die Initiative „Grundgesetz für alle“, die queeren Menschen rechtlichen Schutz im Grundgesetz zukommen lassen möchte. Das Merkmal „sexuelle Identität“ soll als verbotene Diskriminierung verfassungsrechtlich anerkannt werden.

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Nun äußerte sich der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) in einem Gespräch mit der LSU (Lesben und Schwule in der Union) zu der Frage. Am Saarland solle eine solche Grundgesetzveränderung nicht scheitern, so Hans. Andererseits dürfe man Parteifreund*innen mit der Änderung nicht überfordern. Er setze jedoch darauf, „dass wir mit den Argumenten überzeugen und am Ende auch eine breite Mehrheit haben“, sagte der Ministerpräsident. Gleichzeitig betonte er, dass eine Inklusion von LSBTIQ in die Verfassung keine reine Symbolpolitik sei, sondern sich auch auf das Zusammenleben der Menschen auswirken könne: „Wenn etwas Verfassungsrang hat, wenn etwas in die Verfassung geschrieben ist, hat das Auswirkungen auf die Art und Weise wie Menschen zusammenleben in einem Land. Die Verfassung ist ganz wichtig für unser Zusammenleben und hier im Saarland führt das ganz sicherlich auch dazu, dass man sich drei mal überlegt, wie man sich verhält, wenn man damit rechnen muss das so etwas dann auch Gegenstand eines Verfahrens vorm Verfassungsgericht werden kann.”

Bisher haben sich alle anderen demokratischen Parteien im Bundestag für eine entsprechende Änderung im Grundgesetz ausgesprochen, die AFD lehnt dies ab. Die CDU signalisierte, dies nicht mehr grundsätzlich abzulehnen.

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