Echte Vielfalt

Allgemein

Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, kurz Queerbeauftragte*r, wurde von der Ampel-Regierung zu Beginn ihrer Legislaturperiode eingeführt. Auf den Grünen-Politiker Sven Lehmann folgt nun Sophie Koch (SPD).

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Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde zunächst nicht erwähnt, ob das Amt weitergeführt wird, was eine zentrale Forderung queerer Interessensverbände war. Dass nun also eine neue Queerbeauftragte ernannt wurde, erleichtert die queere Community.

Seit 2024 ist Sophie Koch Mitglied des Sächsischen Landtags. Der LSVD+ begrüßt die Ernennung und bezeichnet die neue Queerbeauftrage als „engagierte junge Stimme aus Ostdeutschland“, die „nicht nur politische Erfahrung mit[bringt], sondern auch eine enge Verbindung zu verschiedensten Communities.“

Die Deutsche Gesellschaft für Trans* und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) zeigt sich ebenfalls erfreut über die Benennung von Sophie Koch. In einer Pressemitteilung schreibt der dgti: „Queere Menschen, ihre Angehörigen und Freund*innen machen ungefähr ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands aus. Diese Personen brauchen eine Repräsentanz und Ansprechperson in der Bundesregierung.“ Im gleichen Zuge fordert der Interessensverband, dass das Amt ausgebaut und der Aktionsplan Queer Leben weitergeführt wird. Ebenso sei ein Bundesförderprogramm zur Unterstützung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen von LSBTIQ* notwendig. Oft seien solche Stellen von Kürzungen und Finanzierungsproblemen betroffen.

Trotz Lob an der Benennung Kochs betont Erik Jödicke vom Bundesvorstand des LSVD+ jedoch auch, dass es im Koalitionsvertrag von Union und SPD „massive queerpolitische Lücken“ gebe (eine Einordnung des Koalitionsvertrags aus queerpolitischer Sicht finden Sie hier). Das Amt dürfe „kein Feigenblatt für eine Bundesregierung sein, die queere Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte ignoriert oder gar bedroht“.

Die reine Besetzung einer Queerbeauftragten scheint somit noch keine Absicherung für LSBTIQ* in den kommenden Jahren. Vor dem Hintergrund sinkender gesellschaftlicher Akzeptanz und steigender Hasskriminalität gegen LSBGTIQ* – auch in Schleswig Holstein, wie der NDR gerade berichtete – müssen rechtlich verbindliche Maßnahmen geschaffen werden, um ebensolchen negativen Tendenzen entgegenzuwirken. Herausfordernd für die neue Queerbeauftragte könnte auch der Umgang mit queerfeindlichen Tendenzen in den eigenen Reihen der Bundesregierung werden. Darunter womöglich der neue Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der in seinem Buch „Das konservative Manifest“ (2018) LSBTIQ*-feindliche Aussagen traf (queer.de).   

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Am 27. Mai wurde der Diversity Day 2025 gefeiert – ein Tag, der die Wertschätzung von Vielfalt und Inklusion in Gesellschaft und Arbeitsleben stärkt. Doch eine inklusive Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Sie braucht klare Prinzipien und Mechanismen, um sich selbst zu kontrollieren und gegen Hass und Diskriminierung vorzugehen.

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Hier setzt die Kampagne STOP the HATE an. Sie konzentriert sich auf Unterstützung, Prävention und Aufklärung, um Betroffene von Hasskriminalität zu schützen und die Gesellschaft zu sensibilisieren. Bereits im vergangenen Jahr berichtete Echte Vielfalt über die Initiative, die darauf abzielt, Menschen zu empowern und für eine sichere Gesellschaft einzutreten.

STOP the HATE hat den Anspruch , die Betroffenen auf die Anzeigenerstattung und deren mögliche Folgen vorzubereiten sowie die richtigen Kontakte zur Polizei bereitzustellen. Darüber hinaus helfen die Mitarbeiter*innen bei der Bekämpfung von Hass im Internet und unterstützen das Löschen schädlicher Inhalte. Zusätzlich organisiert die Kampagne Workshops, in denen Teilnehmende lernen, Hass zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Auch Zivilcourage spielt eine große Rolle: Das Netzwerk Echte Vielfalt vermittelt Hilfe und zeigt auf, warum es entscheidend ist, Stellung zu beziehen.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Landespolizei Schleswig-Holstein mit der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* unterstützen STOP the HATE aktiv. Die Kampagne bietet betroffenen Personen professionelle Hilfe, insbesondere bei der schwierigen Entscheidung, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dabei werden nicht nur die Tat selbst, sondern auch das persönliche Erleben und individuelle Identitätsfragen sensibel berücksichtigt.

Klare Grenzen gegen Hass – ein notwendiger Schutzraum

Hasskriminalität betrifft nicht nur körperliche Gewalt, sondern schließt auch verbalen und symbolischen Hass mit ein. Dabei ist Hass eine zweischneidige Angelegenheit, bei der es wichtig ist, zwischen struktureller Diskriminierung – verursacht durch Ignoranz oder fehlendes Wissen – und gezielten, hasserfüllten Taten zu unterscheiden. Während strukturelle Diskriminierung durch Bewusstseinsbildung und Reflexion angegangen werden kann mit dem Ziel, das Gegenüber abzuholen, braucht Hasskriminalität eine klare und direkte Grenze.

Eine Anlaufstelle wie STOP the HATE ist daher nicht nur eine notwendige Unterstützung für Betroffene, sondern auch eine selbstverständliche Institution in einem Rechtsstaat wie Deutschland. Sie hilft dabei, eine starke Gemeinschaft zu formen, die sich gegen Hass stellt und ein deutliches „Nein“ zu Hate Crime gegen Queers ausspricht – „für eine Gesellschaft, in der Respekt und Toleranz an erster Stelle stehen“.

 

Hier geht es zum offiziellen Flyer von STOP the HATE.

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Trans SH – Lübeck organisiert nun monatlich ein Treffen für alle Menschen, die sich in einer Identität unter dem nichtbinären/non-binary Umbrella heimisch fühlen, sowie Angehörige und Interessierte.

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Die Treffen finden immer am jeweils letzten Samstag des Monats statt.

Der nächste Termin ist der 31. Mai um 16 Uhr.

​Darin soll Raum für Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung auf dem Weg der Identitätsklärung, aber auch die Bewältigung von Alltag, Schule, Studium oder Beruf geboten werden.

​Die Webseite befindet sich momentan noch im Aufbau. Weitere Informationen per E-Mail an enbytreff.luebeck@gmail.com.

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In deutschen Großstädten ist queeres Leben längst sichtbar und fester Bestandteil der Gesellschaft. Doch in ländlichen Regionen kämpfen LGBTIQ*-Personen weiterhin gegen tief verwurzelte Vorurteile und Diskriminierung. Besonders in strukturschwachen Gebieten fehlen oft unterstützende Netzwerke, die für viele eine essenzielle Stütze wären.

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Bereits in unserem Artikel „LGBTIQ* und das Leben auf dem Land“ aus dem vergangenen Jahr haben wir dieses Thema beleuchtet. Trotz der Schwierigkeiten gibt es Hoffnung: Initiativen wie „Allgäu Pride“ aus Bayern oder „Queere Worte – Queere Orte“ aus Hessen setzen sich aktiv für mehr Sichtbarkeit und Vernetzung ein. In Fulda wurde die „Queere Stunde“ ins Leben gerufen, bei der Gleichgesinnte an wechselnden Orten zusammenkommen, um Kontakte zu knüpfen. Schleswig-Holstein bietet ebenfalls Stammtische, wobei diese vermehrt in städtischen Regionen zu finden sind.

Zwar haben rechtliche Errungenschaften wie das Selbstbestimmungsgesetz Fortschritte gebracht, doch sie ändern nicht unmittelbar die Lebensrealität vieler queerer Menschen auf dem Land. Vorurteile bleiben bestehen, und strukturelle Herausforderungen erschweren die Akzeptanz. Projekte wie „Allgäu Pride“ versuchen, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, doch es mangelt an politischer Unterstützung und finanziellen Mitteln. Besonders in wirtschaftlich schwächeren Regionen ist Engagement gefordert, damit queeres Leben sichtbarer und selbstverständlicher wird.

Finanzielle Förderung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Ohne Investitionen in soziale und infrastrukturelle Maßnahmen bleibt die Auseinandersetzung mit queerem Leben oft oberflächlich oder wird verdrängt – in manchen Fällen wird sie sogar mit Hass betrachtet. Es braucht ganzheitliche Konzepte, die alle Menschen in ländlichen Regionen einbeziehen und Vorurteile abbauen.

Ein anekdotischen Einblick in die Realität queerer Menschen auf dem Land bietet die Dokumentation „Queer in der Provinz“ des MDR aus dem Mai 2025. Die Sendung begleitet vier Personen auf ihrem Weg zu mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz:

  • Eric, der sich trotz Widerstände für den ersten CSD seiner Kleinstadt engagiert,
  • Tina und ihre Ehefrau, die Akzeptanzprobleme in ihrem Heimatdorf erleben,
  • Christian, der unsicher ist, ob sein neues Zuhause ihn willkommen heißt,
  • Joe, der mit bürokratischen Hürden bei der Anerkennung seiner Identität kämpft.

Die Dokumentation verdeutlicht, dass gesellschaftlicher Wandel möglich ist – und dass die Provinz nicht nur als Gegensatz zur Großstadt existiert, sondern Raum für Vielfalt bieten kann. Ländliche Regionen dürfen nicht mit Ausgrenzung gleichgesetzt werden. Entscheidend ist daher eine Kombination aus politischem Druck für Investitionen in Infrastruktur und dem tatkräftigen Engagement der LGBTIQ*-Community. Vereine und Initiativen sowie all jene, die über genug Energie verfügen, um über die eigenen Interessen hinaus aktiv zu werden, tragen dazu bei, inklusive Räume zu schaffen, die allen Menschen offenstehen.

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Die wiederholte Zerstörung von Regenbogen-Bannern in Flensburg wirft erneut die Frage auf, wie Teile unserer Gesellschaft mit Symbolen der LGBTIQ*-Gemeinschaft umgehen.

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Laut NDR haben Unbekannte in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai erneut Regenbogenflaggen von Brücken entfernt. Später fand man diese zerschnitten auf den Bahngleisen. Der Staatsschutz ermittelt. In Deutschland kann das Verbrennen von Pride-Flaggen als symbolische „böswillige Verächtlichmachung“ gegen eine Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung verstanden werden. Damit würde es sich nach §130 StGB um Volksverhetzung handeln.

Während solche Angriffe in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, bleibt eine Verfolgung jedoch immer reaktiv. In den USA hingegen zeigen einige Städte, dass es auch einen proaktiven Weg gibt: Sie erklären die Pride-Flagge offiziell zum Symbol, um gesetzliche Einschränkungen zu umgehen und ein klares Zeichen für Vielfalt und Akzeptanz zu setzen. Zwar reagieren sie damit auf einen Angriff auf die Freiheit durch die Bundesstaaten selbst – etwas, das in Deutschland nicht der Fall ist –, doch gleichzeitig zeigen sie, dass nicht nur Rechtspopulismus und ultrakonservative Kräfte den Rechtsstaat und seine Instrumente nutzen können.

In einigen republikanisch geführten Bundesstaaten der USA – insbesondere Idaho und Utah – wurden inoffizielle Fahnen an öffentlichen Gebäuden verboten, darunter auch die Regenbogenflagge, so berichtet der RND in einem Artikel vom 14. Mai 2025. Um dem entgegenzuwirken, haben sich Städte wie Boise und Salt Lake City dazu entschlossen, die Flaggen offiziell zu einem Symbol der Stadt zu erklären. Kathy Corless, Stadträtin von Boise, betont, dass es sich bei dem Verbot nicht um eine bloße politische Aktion, sondern um eine klare Zensur handelt. Dies ist umso schwerwiegender, da „Zensur“ genau der Vorwurf ist, der inflationär aus dem konservativen Trump-nahen Lager kommt. Auf dem Instagram-Kanal von Salt Lake City heißt es: Die Stadtverwaltung hat einstimmig drei neue Stadtflaggen genehmigt, die von der Bürgermeisterin vorgeschlagen wurden. Alle enthalten das Symbol der Sego-Lilie, das bereits auf der aktuellen Stadtflagge zu sehen ist und für Widerstandsfähigkeit, Akzeptanz und Zugehörigkeit steht. Chris Wharton, Vorsitzender des Stadtratsbezirks 3, betont, dass die Pride-Flagge ein Symbol für gemeinsame Werte und Menschlichkeit sei. Angesichts der staatlichen Einschränkungen für Fahnen an öffentlichen Gebäuden sieht er es als wichtigen Schritt, dass die Stadt ihre Werte weiterhin innerhalb des gesetzlichen Rahmens vertreten kann.

Der Politikwissenschaftler Christian Lammert bewertet diese Maßnahme gegenüber dem RND als mehr als reine Symbolpolitik. Seiner Ansicht nach sendet sie eine starke Botschaft für Vielfalt, Akzeptanz und Gleichberechtigung – mit potenziell positiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Städte. Diese Entscheidung verdeutlicht auch die politischen Spannungen zwischen republikanisch dominierten Bundesstaaten und demokratisch geführten Stadtverwaltungen. Sie zeigt zudem, dass sich nicht nur Rechtspopulisten das Recht zunutze machen können. Die Flaggen sind ein Beispiel dafür, dass auch Verwaltungs- und Zivilrecht zu einem Schutzwall werden können. Allerdings hängt es maßgeblich davon ab, wie sie von den jeweiligen Institutionen – ob kommunal oder nicht – interpretiert und angewandt werden. Am Ende braucht es immer wieder Menschen – hier Politiker*innen –, die Recht erlassen, anwenden und darüber hinaus auch zivile Akteure, die solches Recht einfordern.

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Der Queer-Treff Eutin – organisiert von und für LGBTQIA* Personen - wird ehrenamtlich vom mitten-drin Netzwerk OH gGmbH getragen. Das Angebot besteht nun seit über einem Jahr. Die Treffen finden immer am letzten Mittwoch des Monats von 17:00 bis 19:00 Uhr statt.

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Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen. Derzeit sind die meisten Teilnehmer*innen zwischen 15 und 25 Jahren, aber auch ältere LGBTQIA* Personen nehmen an den Treffen teil.

Die betreuenden Mitarbeiter*innen sind pädagogische Fachkräfte, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Menschen mit kognitiv/körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen betreuen. Somit ist der Queer-Treff Eutin inklusiv und steht auch Menschen mit Behinderungen offen.

Alle Mitarbeitenden des Queer-Treff Eutin gehören selbst der LGBTQIA* Community an, haben teilweise Zusatzausbildungen in Traumapädagogik oder sind in der Arbeit mit LGBTQIA* Klient*innen besonders bewandert.

Je nach Jahreszeit und externen Faktoren wie z. B. Schulferien, nehmen bislang circa 20 Personen pro Treffen teil, in den Ferienzeiten sind es meist weniger.

Die Treffen finden an folgender Adresse statt: Am Rosengarten 9, 23701 Eutin

Weitere Informationen im Flyer Queer-Treff Eutin, über Instagram (@queertreffeutin) oder per  Mail (kontakt@mitten-drin-oh.org).

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Dem Thema Queerness im Alter wurde lange zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei sind Fragen rund um diskriminierungsfreie Pflege sowie die Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse älterer queerer Menschen von zentraler Bedeutung. Erstmals wurde im Neunten Altersbericht der Bundesregierung das Thema LSBTIQ* in den Vordergrund gerückt.

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Für die Altersberichte der Bundesregierung wählt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) üblicherweise ein Schwerpunktthema. Seit 1993 sollen die Berichte dazu dienen, die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sichtbar zu machen. Eine unabhängige Sachverständigenkommission trägt Erkenntnisse zu dem jeweiligen Thema zusammen und formuliert darauf aufbauend Forderungen an die Politik.

Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung wurde Anfang 2025 unter dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht. Darin wurde die Vielfalt der Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland aufgezeigt und insbesondere ältere Menschen mit Migrationserfahrung sowie ältere LSBTIQ*-Personen wurden in den Fokus gerückt. Dass LSBTIQ* in diesem Altersbericht besonders berücksichtigt werden sollte, wurde bereits im Aktionsplan „Queer Leben“ der scheidenden Regierung festgehalten. Ob der Aktionsplan von der neuen Regierung von Union und SPD weitergeführt wird, ist bisher nicht bekannt.

Zur Lebensrealität älterer queere Menschen wird in dem Bericht betont, dass viele die Zeit der Strafverfolgung homosexueller Personen, der Pathologisierung queerer Lebensformen, der „menschenrechtsverletzenden Auswirkungen“ des Transsexuellengesetzes sowie der „gesellschaftlichen Ächtung und Stigmatisierung als prägend erlebt haben“. Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität strafrechtlich verfolgt wurden, können Entschädigungsleistungen beantragen (weitere Informationen dazu auf der Webseite des LSVD+). Die Sachverständigenkommission fordert in dem Bericht, dass nicht verausgabte Mittel für ebensolche Entschädigungsleistungen „zur Förderung von LSBTIQ*-Selbstvertretungen, der Erinnerungskultur und einer diversitätssensiblen Altenhilfe“ genutzt werden sollen.

Das Nachwirken der rechtlichen Diskriminierung sowie weitere Diskriminierungserfahrungen in der Altenhilfe und -pflege hätten zu einem Misstrauen gegenüber solchen Strukturen geführt. Die Sachverständigenkommission fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer diversitätssensiblen Pflege und Altenhilfe. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Arbeit der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) und des Dachverbandes Lesben und Alter e.V., die vom BMFSFJ projektbezogene Förderungen erhielten. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann erklärte zudem, dass beide Verbände im Bundesaltenplan finanziell abgesichert werden konnten, somit sei „die wichtige und wertvolle Arbeit der beiden Träger gesichert“.

Zum ersten Mal wurde in einem Altersbericht der Bundesregierung auch explizit auf trans* und inter* Personen eingegangen. Das Selbstbestimmungsgesetz sei auch in Hinblick auf ältere LSBTIQ* Personen lobenswert, so die Kommission: „Es ist davon auszugehen, dass von der vereinfachten Möglichkeit den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft zu ändern, auch ältere Menschen Gebrauch machen werden, die aufgrund der bisher hohen Hürden davon abgesehen hatten.“

Zum Thema „Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt im Alter“ als Teil des Neunten Altersberichts der Bundesregierung gibt es am 12. Juni 2025 in Köln eine Veranstaltung. Weitere Informationen und der vollständige Bericht sowie eine Kurzfassung sind online aufrufbar.

Foto: pixabay

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Die Unionsparteien CDU und CSU und die SPD haben den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgelegt. Doch wie steht es darin um queerpolitische Maßnahmen? Was ist mit dem Aktionsplan „Queer leben“? Und bleibt das Selbstbestimmungsgesetz bestehen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel in den Blick genommen.

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Queerpolitische Fragen stehen keinesfalls im Vordergrund des neuen Koalitionsvertrags. Auf den fast 150 Seiten gibt es einen kurzen Absatz zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt“, in dem die wahrscheinlich künftigen Regierungsparteien festhalten:

„Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Dazu wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken.“

Konkrete Maßnahmen, wie die Koalition LSBTIQ* Personen besser vor Diskriminierung und Hasskriminalität schützen will, werden jedoch nicht genannt. Der von der Ampel-Regierung ins Leben gerufenen Aktionsplan „Queer leben“ bleibt ebenfalls unerwähnt, eine*n Queerbeauftragte*n wie in der derzeitigen Legislaturperiode wird es scheinbar nicht geben.

Dies kritisiert der LSVD+ Verband Queere Vielfalt: „Angesichts der jährlich steigenden Zahl von Angriffen auf LSBTIQ* Personen muss allerdings das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt erhalten bleiben und der Aktionsplan “Queer leben” fortgeführt werden.“

Selbstbestimmungsgesetz

Ein großer Sorgenpunkt queerer Menschen für die nächste Legislaturperiode kam im Wahlkampf auf, denn CDU und CSU forderten eine Abschaffung des erst letzten Jahres in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes, was sie mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründeten. In den Koalitionsverhandlungen schienen sich die Unionsparteien mit dieser Forderung nicht durchsetzen zu können. Die Koalitionspartner*innen verpflichten sich im Vertrag zur Wahrung „der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“.

Dennoch wurde festgehalten, dass das Selbstbestimmungsgesetz bis Ende Juli 2026 evaluiert werden soll, insbesondere in Hinblick „auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.“ Dabei hat sich gezeigt, dass solche Gesetze in anderen Ländern nur in den seltensten Fällen missbraucht würden, so der Tagesspiegel. Ob nach der Evaluation eine Abschaffung des Gesetzes folgen könnte, wurde nicht explizit erwähnt.

Queere Geflüchtete

Mit dem Fokus auf die ‚Begrenzung‘ und ‚Steuerung‘ der Migration durch Maßnahmen wie Zurückweisungen an den Staatsgrenzen und der Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer wird zudem die Frage des Schutzes queerer Geflüchteter vernachlässigt. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soll beendet und keine neuen freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme gestartet werden. Dass queere Geflüchtete ebenfalls unter den Schutz queeren Lebens, zu dem Union und SPD sich verpflichten, gehören sollten, scheinen die künftigen Regierungsparteien zu ignorieren.

Dazu kommentiert der LSVD+ besorgt, dass die zukünftige Koalition „queere Geflüchtete in Lebensgefahr“ bringe. Denn „[i]n Afghanistan verfolgen, vergewaltigen und ermorden die Taliban systematisch LSBTIQ* mit dem klaren Ziel der Vernichtung queerer Menschen. Hunderte queere Afghan*innen, denen Deutschland mithilfe des Bundesaufnahmeprogrammes die Rettung vor dem sicheren Tod versprochen hat, droht nach ihrer erfolgreichen Evakuierung nach Pakistan durch eine unkoordinierte Beendigung des Aufnahmeprogramms nun die Abschiebung nach Afghanistan und ihre grausame Ermordung.“

Familienrechtsreform

Zuletzt betrifft auch die Frage des Familienrechts queere Menschen. Eine Reform des Abstammungsrechts wurde von der Ampelregierung geplant, jedoch nicht umgesetzt (eine Kritik daran haben wir in einem früheren Beitrag formuliert). Union und SPD halten in ihrem Koalitionsvertrag nicht konkret fest, inwiefern es Verbesserungen für Regenbogenfamilien geben soll. In Bezug auf eine Familienrechtsreform solle sich „vom Wohl des Kindes“ geleitet werden lassen. Aus Sicht des LSVD+ könnte dies positiv gewertet werden, denn aus dieser Perspektive sei eine Reform des Abstammungsrechts wichtig. Zu hoffen bleibt, dass die Koalitionspartner*innen das ebenso verstehen und eine Reform des diskriminierenden Abstammungsrechts in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird. 

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„Outing“ und „Coming-out“: Zur Abgrenzung der Begriffe Outing, (sich) outen oder ein Coming-out haben: In Deutschland verschwimmt die Grenze zwischen den Begriffen zunehmend. Dabei spielt der Unterschied eine entscheidende Rolle – nicht zuletzt, wenn es das Ziel ist, den Wert der „Selbstbestimmung“ hochzuhalten.

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Auf den Punkt gebracht bedeutet „Outing“, dass jemand anderes die sexuelle Orientierung einer Person öffentlich macht – zumeist gegen deren Willen. Im Gegensatz dazu bedeutet ein „Coming-out“ die freiwillige Entscheidung einer Person, ihre Sexualität offen auszusprechen. Im Deutschen hat sich dazu der Anglizismus „outen“ etabliert. Dabei wird die Bedeutung von „Coming-out“ auf „Outing“ übertragen. Das Wörterbuch für Anglizismen – so Dirk Naguschewski, Redaktionsleiter beim Leibniz-Zentrum für Literatur- und Kulturforschung in „Wörter aus der Fremde“ – weist allerdings darauf hin, dass im Englischen „to out oneself“ als Verb nicht existiert und der Ausdruck „to come out“ nicht mit dem Ausdruck „to out somebody“ gleichgesetzt werden kann. Im Deutschen wird hingegen vorrangig von Outing gesprochen. Besonders der Begriff „Selbst-Outing“ unterstreicht dabei den Trend, dass das „Coming-out“ immer häufiger ersetzt wird. Hinzu kommt, dass das „Outen bzw. Outing“ nicht nur in Bezug auf die Sexualität Verwendung findet. Entsprechend definieren sich zwei Bedeutungen:

  • Das Veröffentlichen von kleinen Schwächen oder Fehlern von Prominenten gegen deren Willen.
  • Das unfreiwillige Zugeben von persönlichen Vorlieben oder Abweichungen in der Öffentlichkeit.

Damit haftet qua Definition dem „Outen“ automatisch eine negative Bedeutung an. Solange nämlich das Veröffentlichen auch nur von „kleinen Schwächen und Fehlern“ als Outen verstanden wird, bedeutet das indirekt, dass auch das Veröffentlichen der sexuellen Orientierung in eben jener Kategorie der „kleinen Schwächen und Fehler“ gedacht werden kann.

In einem lesenswerten Artikel vom 1. April greift das Magazin L-Mag in einem kurzen historischen Abriss die begriffliche Entwicklung auf und gibt so einen Einblick in die bedeutsame Unterscheidung. Etabliert wurde der Begriff „Outing“ 1991 von Rosa von Praunheim, der in der RTL-Talkshow „Der heiße Stuhl“ öffentlich über die Homosexualität von Alfred Biolek und Hape Kerkeling sprach.

In den 1990er-Jahren wurde das Outing als politisches Mittel verstanden, um Sichtbarkeit zu schaffen und Gleichbehandlung einzufordern, etwa durch die New Yorker Aidshilfe-Gruppe ACT UP. Die Gruppe veröffentlichte zwanzig Prominente in einer Plakatkampagne mit dem Ziel, jungen homo- und bisexuellen Menschen Vorbilder zu präsentieren. Sie wollten so die Gesellschaft zum Umdenken bewegen, besonders während der Aids-Krise, als Schwule oft nur als „Aidskranke“ wahrgenommen wurden. Bis heute bleibt diese Kampagne allerdings umstritten. Weniger umstritten ist hingegen laut L-Mag „das Anprangern heimlich schwuler Amts- und Würdenträger, die sich [in ihren Amtshandlungen] homophob verhielten“. Doch wo liegt hier die genaue Grenze?

Selbst wenn Kerkeling und Biolek ihr „Outing“ im Nachhinein als Befreiung ansahen, bleibt der Akt ein Eingriff in die Privatsphäre. Das bleibt er auch, wenn er als politisches Instrument genutzt wird. Während allerdings Amts- und Würdenträger*innen als „Funktionsträger*innen“ dafür honoriert werden, in der öffentlichen Debatte etwas zu repräsentieren, und auch Prominente im wörtlichen Sinne von der Öffentlichkeit leben, sieht dies bei Menschen außerhalb dieser Einkommens- und Machtbereiche deutlich anders aus. Damit bekommt der Diskurs, ob „Outing“ überhaupt als politisches Mittel genutzt werden sollte, zumindest eine erste orientierende Einschränkung: Je geringer die Handlungsmacht einer Person, desto eher lautet die Antwort „Nein“.

Um es klar zu sagen: Werden die Widersprüche von Amts- und Würdenträger*innen aufgezeigt, ist das Teil ihres Job-Risikos. Äußert sich eine Person in einem mehr oder weniger privaten Umfeld abfällig oder „homophob“, legitimiert es nicht im Gegenzug, die Selbstbestimmung und damit die Würde dieses Menschen zu verletzen, indem er „geoutet“ wird. Aber selbst, wenn man sich in einigen Fällen darauf einigen würde, dass das „Outen“ von Personen legitim sei, bleibt dabei der negative Beigeschmack, dass die Sexualität einer Person als etwas Negatives, ein „Fehler“ – zumindest für sie und ihr Umfeld – gedacht wird.

Idealerweise wäre es irgendwann egal, weil sexuelle Orientierungen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung überhaupt nicht mehr als Problem wahrgenommen würden. Solange dies allerdings nicht der Fall ist, bleibt die sprachliche Unterscheidung von Bedeutung. Gleichzeitig folgt daraus explizit kein Plädoyer für eine Debatte. Wer sich „selbst outen“ möchte, sollte dies ebenso tun können wie eine Person, die ihr „Coming-out“ hat, ohne dass jemand Drittes deshalb einen sprachlichen Schluckauf bekommt.

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Am 20. Januar 2025 erließ US-Präsident Donald Trump ein Dekret, das die Anerkennung von Geschlechtern in den USA auf „männlich“ und „weiblich“ beschränkt. Dieses Dekret hat weitreichende Folgen, insbesondere für internationale Reisende, deren Geschlechtseintrag von diesen Kategorien abweicht – auch aus Ländern wie Deutschland, die früher noch zur „Westlichen Wertegemeinschaft“ zählten. Die neuen Regelungen markieren somit einen symbolischen Bruch mit eben jener „Wertegemeinschaft“ und werfen Fragen zu Gleichstellung und Menschenrechten auf.

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Laut einem Bericht des MDR vom 26. März 2025 zielte Trump damit auch auf Transpersonen, die nun das US-Militär verlassen sollen, wenn sie ihre Transidentität öffentlich leben. Auch wenn die Umsetzung zunächst richterlich gestoppt wurde, können laut MDR in der Folge Deutsche, deren Geschlechtseintrag im Pass von "männlich" oder "weiblich" abweicht, nicht mehr ohne Weiteres in die USA einreisen.

Das US-Einreiseverfahren verlangt, dass der Geschlechtseintrag im ESTA-Antrag oder Visum dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht. Personen mit einem "X" als Geschlechtseintrag müssen sich vor der Reise an US-Vertretungen wenden. Einige queere Menschen sehen sich daher gezwungen, von Änderungen ihres Geschlechtseintrags abzusehen, so der MDR weiter.

Selbst das Auswärtige Amt verweist mittlerweile explizit auf die Allgemeinen Sicherheitshinweise für LGBTIQ*, die in die USA reisen wollen. Damit fallen die USA in eine Reihe mit mehr als siebzig weiteren Ländern, in denen gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen ein Verbrechen bis hin zu einer schweren Straftat darstellen (dies trifft auf die USA jedoch nicht zu).

Perfiderweise sind diese Ereignisse zumindest im Nachhinein nicht ganz überraschend, wie wir bereits in unserem Artikel zu den Verflechtungen der ultrakonservativen „NGO Family Watch International“ und dem 2023 verabschiedeten Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda aufgezeigt hatten. Darin zeigte sich recht deutlich, wie weit die Gedanken und Ideologien bereits in der Amerikanischen Gesellschaft reichen. Durch die Dekrete werden nun allerdings Fakten geschaffen, welche die gesellschaftliche Gesamtlage zu einem neuen Tiefpunkt führen. Insbesondere wenn wir die Signalwirkung berücksichtigen, die die USA auf andere konservative Staaten in der Welt haben.

Wer also aus familiären oder beruflichen Gründen doch in die USA reisen muss, dem seien die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes empfohlen. „Zudem veranschaulichen Online-Karten der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) und ILGA Europe die aktuelle weltweite Gesetzeslage hinsichtlich LGBTIQ*. 

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