Echte Vielfalt

Alter

Am 28. Juni 1996 fand in der Bar „Stonewall Inn“ in der New Yorker Christopher Street eine Polizeirazzia statt. Gäste der LSBTIQ-Bar widersetzen sich den drohenden Verhaftungen und starteten einen Aufstand, den „Stonewall Riots“. Das Ereignis gilt als Geburtsstunde der modernen LSBTIQ-Bewegung.

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An den Tag wird jährlich mit Paraden und Demonstrationen bei dem wichtigsten Termin der Bewegung, dem Christopher Street Day, erinnert.

Doch nicht für alle sind die CSD-Paraden einladend und barrierefrei zugänglich. Dazu gehören zum Beispiel ältere Menschen. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) und der Dachverband Lesben und Alter e. V. haben aus diesem Grund einen Praxis-Leitfaden für einen altersgerechten Christopher-Street-Day entwickelt. Unter dem Titel „CSD ist für Alte da“ stellt die Initiative Maßnahmen vor, um CSDs altersfreundlicher zu gestalten. So schreiben sie auf ihrer Website: „Nur wenn ältere LSBTI an Planungsprozessen beteiligt und in Werbematerialien gezeigt werden, wenn sie stolz mitgehen oder auf den Wagen mitfahren, wird durch diese Inklusion und Sichtbarkeit signalisiert: Ihr seid willkommen.“ Es müsse sichergestellt werden, dass die Pionier*innen, die den Grundstein für die heutige CSD-Bewegung gelegt haben, sich willkommen fühlen und angemessen gefeiert würden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Vielfalt und die Fähigkeiten älterer Menschen anerkennen, und sich an ihren Bedürfnissen ausrichten.

Der Praxisleitfaden verfolgt dabei drei Ziele: Zum einen soll er Verständnis vermittelt, was altersgerechte Maßnahmen sind. Außerdem sollen Beispiele von CSDs aufgezeigt werden, die solche Maßnahmen bereits umsetzen. Schließlich soll mit der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung CSD-Organisator*innen die Möglichkeit gegeben werden, die Umsetzung von mindestens zehn der altersgerechten Maßnahmen zuzusichern. Die Maßnahmen werden in einer Checkliste zusammengestellt.

Die Bereiche der Checkliste basieren auf den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten Lebensbereichen für altersgerechte Städte. Zu sechs dieser Bereiche macht „CSD ist für Alte da“ Vorschläge, welche Maßnahmen konkret von den Organisator*innen ergriffen werden können. So wird zum Beispiel in der Kategorie Respekt und soziale Inklusion vorgeschlagen,  dass für Demonstrationen Alternativen zum Laufen oder dem Fahren auf CSD-Wagen angeboten werden sollten – zum Beispiel Rikschas und Busse. Im Bereich gesellschaftliches Engagement wird unter anderem darauf hingewiesen, das ältere Menschen Teil des CSD-Organisationssteams oder -Beiräten sein sollten.

Auch wenn in diesem und im letzten Jahr wegen der Corona-Pandemie die CSDs nicht in einem klassischen Format stattfinden konnten, so bleiben die Hinweise des Praxisleitfadens für Veranstalter*innen weiterhin aktuell. Denn auch bei digitalen Veranstaltungen oder bei Alternativen für die Paraden wie Fahrraddemonstrationen sollte darauf geachtet werden, dass diese für LSBTIQ-Senior*innen zugänglich sind.

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Nach Schätzungen des niedersächsischen Sozialministeriums gibt es in Deutschland bis zu 1,8 Millionen LSBTIQ-Senior*innen über 60 Jahre. Diese erfahren sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen Diskriminierung.

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Gerade in der Altenpflege werden ihre Bedürfnisse nicht immer berücksichtigt.  So können zum Beispiel  97% der stationären Einrichtungen keine Qualitätsstandards zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebenswelten vorweisen.

Um solche Qualitätsstandards zu schaffen und einen Anreiz zu schaffen, diese umzusetzen, wurde das Lebensort Vielfalt® - Qualitätssiegel geschaffen. Dies ist eine Auszeichnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, welche die Integration sexueller und geschlechtlicher Minderheiten in ihrer Organisation und in ihrem Pflegekonzept berücksichtigen.

Stationäre und ambulante Einrichtungen, die das Qualitätssiegel erhalten möchten, unterziehen sich zunächst mittels der Beantwortung von Fragen einem „Diversity Check“. Hier wird analysiert, in wie weit die jeweilige Einrichtung bisher LSBTIQ-freundlich ist. Fünf Bereiche werde dabei überprüft: Unternehmenspolitik und Kommunikation, Personalmanagement, Transparenz und Sicherheit, Pflege und Gesundheit und Wohn- und Lebenswelten. Die Ergebnisse werden dann an die Vergabestelle des Siegels, die  Schwulenberatung Berlin, gesendet. Sie liefern die Grundlage für eine dann folgende kostenlose persönliche Beratung zu LSBTIQ-kultursensibler Pflege. Je nach Ausgangsituation werden dann verschiedenen Maßnahmen durchgeführt, um die Situation für LSBTIQ in der Einrichtung zu optimieren. Wenn alle notwendigen Qualifizierungsschritte erfolgt sind, kann eine Begutachtung erfolgen. Sind mindestens 80% der Kriterien erfüllt, wird das Qualitätssiegel (für drei Jahre) vergeben. Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, Mitinitiator des Siegels, erzählt in einem Interview, wie auch in vermeintlich zunächst nebensächlichen Bereichen in Pflegeeinrichtungen auf Diversität geachtet werden kann: „Im Diversity-Check geht es  aber auch um andere Dinge, wie etwa die Gestaltung des Aufnahmegesprächs: Frage ich nach Ehemann oder Ehefrau – oder frage ich nach der wichtigsten Bezugsperson im Leben? Gibt es eine gendersensible Sprache? Oder gibt es in der Bibliothek Bücher, die sich mit dem Thema beschäftigen?“

‍Die Vorteile eines solchen Siegels bestehen unter anderem in einer verbesserten Zielgruppenorientierung (LSBTIQ-Personen werden angesprochen), einer Verbesserung für die Personalgewinnung und -bindung sowie in der kostenlosen Beratung und professionellen Begleitung durch die Schwulenberatung Berlin. Auch profitieren Pflegekräfte die darin gestärkt werden, mit den Anforderungen einer LSBTIQ-kultursensiblen Pflege umzugehen.

Insgesamt, so Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, profitieren von einer Diversitätssensiblen Pflege alle. Grundsätzlich sei es wichtig, den individuellen und seine Lebensgeschichte in den Mittelpunkt zu stellen: „Ich sage das immer gern so: Es geht nicht um die berühmte „Extrawurst“, die speziell für uns gebraten werden möge. Da wir – als LSBTI* - bisher noch  so wenig  besonders im Alter und in der Pflege sichtbar sind, bringen wir dies natürlich  als einen Schwerpunkt mit ein.  Aber ganz generell ist es in der Pflege wichtig, den individuellen Menschen zu sehen und das, was ihn oder sie in ihrem Leben geprägt hat, was ihm oder ihr wichtig ist.“

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Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist:

https://www.youtube.com/watch?v=2CBI1kjd5PM&feature=youtu.be

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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Bis Ende 2020 sollte das Modellprojekt „Queer im Alter“ dazu beitragen, Einrichtungen der Altenhilfe für LSBTI*-Personen zu öffnen. Ergebnisse werden unter anderem auf der Abschlusstagung vorgestellt, die im Januar online stattfindet.

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Das Modellprojekt ist aus dem Bereich der Altenhilfe für LSBTI*  der AWO, ist eine Altenhilfe-Einrichtungen für Lesben-, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle Menschen (kurz LSBTI*; das Sternchen soll jene Menschen ergänzend berücksichtigen, die sich keiner dieser Kategorien zuordnen) zu öffnen. „Viele ältere LSBTI* fürchten sich vor Ablehnung und Ausgrenzung, die ihr Leben mit geprägt haben und die sie in den letzten Jahren ihres Lebens nicht erneut erleben möchten“, heißt es im Flyer Queer im Alter (awo.org) der AWO zu den Hintergründen des Modellprojekts. „Altenhilfeeinrichtungen sollten daher eine Willkommenskultur nicht nur aber auch für LSBTI* entwickeln, damit diese spüren, hier bin ich erwünscht, hier kann ich leben und sein wie ich möchte.“

Mit dem Ende des Jahres 2020 endet auch das Projekt, welches durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wurde. Am 28.01.2021 findet zwischen 12:00 und 15:30 Uhr die Abschlusstagung des Modellprojektes statt. Schwerpunkt der Tagung soll die Vorstellung eines neu erarbeiteten Praxishandbuches sein.

Situationsbedingt wird die Veranstaltung online stattfinden. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier Modellprojekt „Queer im Alter“ | AWO Veranstaltungsservice .

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Generationenübergreifendes gemeinschaftliches Wohnen und Leben für Lesben und Frauen mit und ohne Behinderung – das ist das Ziel der Initiative RuT-FrauenKultur&Wohnen.

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In Berlin soll dafür bis 2022 ein inklusives Wohnprojekt, an welches ein Zentrum mit Kultur- und Beratungsangeboten angeschlossen ist, entstehen. Das Konzept beinhaltet 70 Wohnungen, Gemeinschaftsräume sowie eine Pflege-WG mit acht Plätzen für pflegebedürftige Frauen.

Konzipiert und betrieben wird das Projekt vom Berliner Verein „RuT–Rad und Tat – Offene Initiative Lesbischer Frauen e.V.“, welcher 1989 in eigener Initiative von einer Gruppe älterer und behinderter lesbischer Frauen gegründet wurde. Hintergrundidee für das entstehende Wohnprojekt sind die besonderen Bedürfnisse älterer oder behinderte lesbischer Frauen. Sie sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen und als Gruppe gesellschaftlich oft unsichtbar sowie werden politisch wenig berücksichtigt. Das Projekt soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben und soziale Teilhabe sowie bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Damit ist es bundesweit einmalig und schließt eine Lücke in der Versorgung für diese Zielgruppe.

In einem zentral in Berlin-Mitte gelegenen Neubaukomplex sind die Wohnungen geplant, die altersgerecht und barrierefrei sein werden. Gesundheitspräventionsprojekte  und Kultur- und Freizeitveranstaltungen runden das Angebot ab. Den Bewohner*innen sollen Sportkurse wie z.B. Yoga oder Gymnastik zur Verfügung stehen und ein Programm aus u.a. Lesungen, Spielenachmittagen oder Ausflügen ermöglicht werden. Eine solche Form des gemeinschaftlichen Wohnens, wie sie von RuT-FrauenKultur&Wohnen geplant ist, ist damit auch eine Alternative für Frauen, die nicht alleine oder im Seniorenheim leben möchten.

RuT-FrauenKultur&Wohnen will zudem am Ort des Wohnprojektes ein Kompetenzzentrum rund um die Themen Lesben und Alter sowie Lesben und Behinderung einrichten. Hier sollen Bildungsverstanstaltungen und Tagungen stattfinden, und auch der Dachverband Lesben und Alter wird mit seiner Geschäftsstelle im Projekt lokalisiert sein.

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Am 15.01.2020 berichtete die Neue Zürcher Zeitung, dass der Zürcher Gemeinderat mehr Sensibilität für LGBT-Menschen in Altersheimen gefordert habe – gleich drei Vorstöße zum Thema LGBT und Pflege seien behandelt worden. Zum Thema queer Altern arbeitet der gleichnamige Zürcher Verein  jedoch bereits seit Jahren, die Vision sei es in Zürich ein Wohnangebot für „Queers & Friends“ zu schaffen.

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„Konkret planen wir, dass nicht bloss ältere queere Menschen dort wohnen, sondern es in gewissem Umfang auch Platz für jüngere LGBTQs gibt. Wir wollen eine «caring community» schaffen, in der wir aufeinander Acht geben, so wie wir es schon einmal zeigten während der Aids-Krise in den 1980er und 90er Jahren“, so der Vereinspräsident Vincenzo Paolino in einem Interview mit dem Stadtmagazin hellozurich. Queers bräuchten ein spezielles Altersangebot, weil seiner Meinung nach Alters- und Pflegeeinrichtungen in der Schweiz nicht LSBTIQ*-freundlich seien – queere Senior*innen und müssten ihr Outing so täglich aufs Neue durchmachen und sich ständig neu erklären. Dabei seien auch Mitarbeitende nicht entsprechend sensibilisiert. In London gäbe es schon ein Angebot zur Schulung und Zertifizierung von stationären Einrichtungen zu LSBTIQ*-Themen – Paolino fände dies auch für die Schweiz sehr gut. „Ich bin sicher, dass unser Haus eine Leuchtkraft für die Schweiz entwickeln wird, indem Wissen und Erfahrung entstehen, die weitergegeben werden können.“

Diese Leuchtkraft könnte es sogar bis Deutschland reichen – denn in Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Angenommen davon sind – nach was Paolino für die Schweiz als „konservative“ Rechnung bezeichnet – nur 5% queer, so gibt es in Deutschland mehr als 850 Tausend Senior*innen, die von einem queeren Wohnangebot im Alter profitieren könnten. Zwar gibt es auch hierzulande Pionier-Projekte, wie den Lebensort Vielfalt der Schwulenberatung Berlin in Charlottenburg. Doch während ein solch unabhängiges Wohnangebot für fitte Senior*innen genau das richtige sein kann, gibt es wohl auch viele Ältere, für die eine solche Option nicht in Frage käme. Gerade Menschen mit Erkrankungen wie Demenz brauchen ein wohlwollendes und sicheres Umfeld – und für queere Senior*innen gilt dies selbstverständlich auch in Hinblick auf das offene Leben ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität.

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KIEL. Familienminister und stellvertretender Ministerpräsident Dr. Heiner Garg hat heute (6.7.) die Regenbogenflagge am Kieler Familienministerium gehisst. Anlass ist der am morgigen Samstag in Kiel stattfindende Christopher Street Day (CSD), für den Minister Garg die Schirmherrschaft übernommen hat. Die Demonstration zum CSD Kiel startet am Samstag um 12 Uhr auf dem Asmus Bremer Platz, anschließend findet dort ein Straßenfest statt, bei dem Minister Garg um 13:30 Uhr ein Grußwort sprechen wird.

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Der CSD in Kiel steht in diesem Jahr unter dem Motto „Queere Vielfalt - ein Leben lang. „Wir setzen ein deutliches Zeichen für Vielfalt in unserer Gesellschaft. Jeder Mensch soll unabhängig von seiner persönlichen Orientierung frei von Diskriminierung leben können, auch im Alter“, so Minister Garg. Im Hinblick auf sexuelle Vielfalt im Alter betont der Minister: „Einrichtungen für alte Menschen sollten sich offen zur Vielfalt bekennen und entsprechend sensibel mit dem Thema umgehen. Auch in den Aus- und Fortbildungen für Fachkräfte der Pflege sollte das Thema stärker verankert werden. Mein herzlicher Dank gilt allen Menschen, die sich für Akzeptanz und Gleichberechtigung einsetzen. Schleswig-Holstein wird den Weg für Vielfalt gemeinsam fortsetzen.“

Auch im Finanzministerium wird heute die Regenbogenflagge gehisst. Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold betont: „Der Christopher-Street-Day ist ein Fest der Vielfalt und Toleranz. Derzeit erleben wir weltweit, dass hart erstrittene Freiheiten der queeren Community zunehmend wieder in Frage gestellt werden. Deshalb ist es mir wichtig, an diesem Tag Flagge zu zeigen für eine vielfältige und offene Gesellschaft.“

Informationen CSD Kiel.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de

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