Echte Vielfalt

Lebensbereiche

Wenn ein Mann und eine Frau ein Kind bekommen, gilt die Frau, die das Kind gebärt, automatisch als Mutter. Der Mann kann die Vaterschaft anerkennen. Wenn zwei Frauen ein Kind bekommen, gilt hingegen nur die gebärende Frau als Mutter. Der Platz für das zweite Elternteil des Kindes bleibt auf der Geburtsurkunde zunächst leer.

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Um ebenfalls als Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden, muss die nicht gebärende Mutter nachträglich eine Stiefkindadoption durchführen. Heterosexuelle Paare müssen diesen Weg nicht gehen, denn unabhängig davon, ob der Ehemann der leibliche Vater ist, wird er rechtliches Elternteil. Für schwule Paare, die ein Kind nicht selbst austragen können, gibt es die Möglichkeit einer Adoption in Deutschland oder einer Leihmutterschaft im Ausland. Nach der Klage eines schwulen Ehepaars, das sein Kind in den USA von einer Leihmutter austragen ließ, erkannte der Bundesgerichtshof die rechtliche Doppelvaterschaft an.

Lesbische und nicht-binäre Paare können stattdessen frühestens acht Wochen nach der Geburt das Verfahren der Stiefkindadoption beginnen. Dieses Verfahren bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand und beinhaltet unter anderem eine „Eignungsprüfung“. Paare, die eine Stiefkindadoption durchgeführt haben, mussten beispielsweise Einkommensnachweise und ein Führungszeugnis vorlegen. Zudem stehen ein Besuch des Jugendamts und eine abschließende Entscheidung durch das Gericht an. Bis zu dieser Entscheidung hat das nicht gebärende Elternteil keine Rechte am Kind. Umgekehrt hat das Kind keine rechtlichen Ansprüche gegenüber diesem Elternteil, etwa im Falle einer Erbschaft.

Der LSVD+ setzte sich bereits im Juli dieses Jahres mit einer Pressemitteilung und einer Petition für eine Reform des Abstammungsrechts ein. Kinder sollten unabhängig von der Familienform rechtlich gleichgestellt werden, ebenso wie ihre nicht gebärenden Elternteile.

Die Ampelregierung hatte bereits ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt, dieses jedoch vor den Neuwahlen nicht mehr umgesetzt. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wird das Thema nicht erwähnt. Bundesjustizministerin Hubig gibt jedoch an, dass hierzu bereits Gespräche stattfänden. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte tätig werden. Laut der Sprecherin des Verfassungsgerichts Andrea Kloster sei eine Befassung des gesamten Senats mit dem Thema noch in diesem Jahr geplant.

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Am 25.08. starb Dolly Parton im Alter von 80 Jahren in ihrem Zuhause in Nashville. Auf ihren Tod reagierten zahlreiche prominente Persönlichkeiten, aber auch viele Menschen aus der queeren Community, für die Parton über Jahrzehnte zu einer wichtigen Ikone geworden war. Dabei gelang es ihr, sowohl ein konservativ geprägtes Country-Publikum zu erreichen als auch von queeren Menschen gefeiert zu werden.

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Parton wurde im US-Bundesstaat Tennessee geboren. Mit weltbekannten Liedern wie „Jolene“ und „I Will Always Love You“ wurde sie zu einer der bekanntesten Country-Sänger*innen weltweit. Zu einem Bezugspunkt für die queere Community wurde sie dabei nicht gezielt. Parton selbst führte ihre akzeptierende Haltung gegenüber queeren Menschen unter anderem auf ihre religiöse Erziehung zurück. Die Verbindung von christlichem Glauben und öffentlicher Akzeptanz queerer Menschen war insbesondere in der US-amerikanischen Country-Szene der 1980er- und 1990er-Jahre keineswegs selbstverständlich.

Parton unterstützte Aidshilfen mit Spenden und solidarisierte sich öffentlich mit der queeren Community. Unter anderem setzte sie sich für trans* Menschen und die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare ein. 2005 schrieb Parton den Titelsong für den Film „Transamerica“. Bereits in ihrem Lied „Family“ von 1991 thematisierte sie die Akzeptanz schwuler Menschen. Als eine Frau im Freizeitpark Dollywood von einem Mitarbeiter aufgefordert wurde, ihr T-Shirt mit einer Aufschrift zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen umzudrehen, reagierte Parton mit einem öffentlichen Statement. Darin entschuldigte sich die Sängerin und bekräftigte ihre Unterstützung für die queere Community.

Häufig hervorgehoben wird auch Partons Verbindung zur Drag-Community. Die Countrysängerin erzählte mehrfach von einem besonderen Erlebnis: Heimlich nahm sie an einem Dolly-Parton-Doppelgänger-Wettbewerb in einer Schwulenbar in West Hollywood teil. Den Wettbewerb gewann die Person, die den meisten Applaus vom Publikum erhielt. Parton selbst bekam nur wenig Applaus – eine Geschichte, die sie später immer wieder humorvoll erzählte.

Partons gesellschaftliches Engagement ging über ihren Einsatz für queere Menschen hinaus. Über die von ihr gegründete Imagination Library wurden Hunderte Millionen Bücher an Kinder verschenkt. Außerdem spendete Parton eine Million US-Dollar für die Corona-Forschung an der Vanderbilt University in Nashville und unterstützte damit Forschungsarbeiten, die zur Entwicklung des Moderna-Impfstoffs beitrugen.

Nach ihrem Tod würdigten zahlreiche Musiker*innen Partons Leben und Werk, darunter Taylor Swift, Miley Cyrus, Mick Jagger, Paul McCartney und Elton John. Auch die ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama und Bill Clinton äußerten sich zu ihrem Tod. US-Präsident Donald Trump ordnete an, die amerikanischen Flaggen im Land für eine Woche auf halbmast zu setzen. Für viele Menschen in der queeren Community bleibt Parton neben ihrem musikalischen Lebenswerk auch aufgrund ihrer jahrzehntelangen öffentlichen Unterstützung queerer Menschen in Erinnerung.

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4Be TransSuchtHilfe in Hamburg ist eine spezialisierte Beratungsstelle für trans*, intergeschlechtliche, nicht-binäre und genderdiverse Menschen sowie für queere Personen mit Suchterkrankungen, für deren Angehörige und für Menschen, die beruflich mit dem Thema arbeiten.

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Seit 2019 bietet die Einrichtung psychosoziale Beratung, Begleitung im Coming-out-Prozess, Unterstützung bei Behördenwegen, Gruppenangebote und Hilfe in Krisensituationen. Seit Jahren gilt sie als zentrale Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund von Diskriminierung, Gewalt oder gesundheitlichen Belastungen besonders vulnerabel sind.

Im Zuge politischer und finanzieller Umstrukturierungen in Hamburg ist die Zukunft von 4Be jedoch unsicher. Die Förderung soll zum 31. Dezember 2026 eingestellt werden. Die Versorgung würde sich demnach faktisch stärker auf große Kliniken konzentrieren und der Zugang für Betroffene deutlich erschwert.

Außerdem leistet 4Be Arbeit, die staatliche Strukturen für diese Personengruppe oftmals nicht abdecken können. Besonders die Unterstützung bei Suchtproblemen sowie die Begleitung bei medizinischen und rechtlichen Fragen geschlechtlich vielfältiger und queerer Menschen stellen für Betroffene eine wichtige Anlaufstelle dar. Ein Wegfall des Angebots könnte die Unterstützung insbesondere für Menschen in akuten Notlagen erheblich einschränken.

Beim CSD in Hamburg am 1. August 2026 rief der trans* und Sexarbeiter*innen-Block zu einem Die-In-Protest auf. Bei dieser Protestform legen sich die Beteiligten auf ein Signal hin kollektiv auf den Boden und stellen sich tot. In diesem Fall sollte symbolisch verdeutlicht werden, dass politische Entscheidungsträger*innen die Schädigung und den Tod von queeren Menschen – insbesondere den von trans* Menschen – billigend in Kauf nähmen. Im Fokus standen dabei der Anschlag auf den Berliner CSD, die Pläne zur Änderung der Hamburger Meldedatenverordnung, die Kriminalisierung von Sexarbeit und die geplanten Kürzungen bei 4Be, aber auch die generelle, akute und zunehmende Gefährdung queerer Menschen.

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Noch sind es rund fünfeinhalb Monate bis zur Premiere, doch im Hambötler Huus in Negernbötel, Schleswig-Holstein, wird bereits intensiv gearbeitet, denn die ersten Proben für „Aperol & Rollenbilder – Part Two“ haben begonnen. Das neue Theaterstück von Queerbogen wird am Samstag, den 30. Januar 2027, Premiere feiern und knüpft damit an die erste erfolgreiche Ausgabe aus dem Juni an.

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Im Zentrum steht erneut die Frage, wie stark gesellschaftliche Vorstellungen von „männlich“ und „weiblich“ unseren Alltag prägen. Autor, Regisseur und Darsteller Sascha Grimm führt das Thema weiter aus und verbindet persönliche Erfahrungen mit feministischen Perspektiven, Kritik am Patriarchat und der Frage, welche Rollen wir oft ganz selbstverständlich übernehmen, ohne sie zu hinterfragen. Dabei soll das Stück nicht spalten, sondern sichtbar machen, welche Freiheiten entstehen, wenn Menschen Eigenschaften, Kleidung oder Verhaltensweisen nicht mehr einem Geschlecht zuordnen müssen, und was verloren geht, wenn diese Zuordnungen bestehen bleiben.

„Aperol & Rollenbilder – Part Two“ zeigt, dass es nicht darum geht, Männern etwas wegzunehmen oder einzelne Personen zu kritisieren. Vielmehr lädt das Stück dazu ein, die eigenen Vorstellungen zu reflektieren und zu entdecken, wie vielfältig und offen Geschlechterrollen sein können, wenn sie nicht als gegeben verstanden werden.

Auch die Inszenierung selbst spielt mit Erwartungen, denn Kleidung, Rollen und Szenen verändern sich im Verlauf des Abends. „Das Stück beginnt und endet nicht dort, wo man es vielleicht vermuten würde.“ Sascha Grimm beschreibt den neuen Teil in einer Pressemitteilung der Firmenpresse als „deutlich mehr Theater als der erste Teil“ mit „richtige[r] Handlung, mehr Bewegung und mehr Inszenierung“, ohne dabei die persönliche und manchmal unbequeme Note zu verlieren. Die Aufführung ist Teil eines größeren Theaterprojekts von Queerbogen.

Parallel zu den Proben entstehen Bühnenbilder und Requisiten, während die Finanzierung weiter aufgebaut wird. Queerbogen sucht dafür noch nach regionalen Unternehmen und Privatpersonen, die das Projekt als Sponsor*innen oder Unterstützer*innen begleiten wollen. Auf der Webseite können sich Interessierte dazu informieren. Auch für die Premiere ist dort bereits eine Anmeldung möglich.

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Am 16. Juli 2026 erschien „Die Odyssee“, eine Filmadaption des antiken griechischen Epos von Homer, in den deutschen Kinos. Bereits vor dem Kinostart führte die Besetzung zu heftigen Reaktionen in den sozialen Netzwerken. Der kanadische Schauspieler und Autor Elliot Page stand besonders im Fokus der Anfeindungen.

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Page outete sich 2020 als trans. Seitdem ist er regelmäßig intensivem Hass, Bedrohungen und Transfeindlichkeit ausgesetzt. In seiner Autobiografie „Pageboy“ schreibt er: „Nach meinem ersten Coming-Out 2014 [als homosexuell] glaubte mir die große Mehrheit noch, ich wurde nicht nach Beweisen gefragt. Doch der Hass und der Backlash, den ich auch da schon erfuhr, waren nichts im Vergleich zu jetzt. Nicht mal annähernd.“

Der Trailer zu Christopher Nolans „Die Odyssee“ löste eine erneute Hasswelle aus. Grundlage dafür war das Gerücht, Page würde die Rolle des griechischen Helden Achilles übernehmen, das inzwischen widerlegt ist. Tatsächlich ist er als griechischer Soldat Sinon nur wenige Minuten auf der Leinwand zu sehen. Trotzdem entwickelte sich die vermeintliche Besetzung schnell zum Gegenstand einer Online-Hetzkampagne in rechten und konservativen Netzwerken. Drittanbieter, die Hochrechnungen von Dislike-Zahlen veröffentlichen, verzeichneten Rekordwerte für den Trailer auf YouTube.

Rechte Kommentare nutzten die vermeintliche Besetzung zum Anlass für Angriffe auf Pages Identität. Besonders Elon Musk befeuerte die Anfeindungen und warf Nolan vor, nur für Oscars zu casten und daher Diversität zu erzwingen. Diese Behauptung ist bereits deshalb haltlos, weil die Besetzung von Hauptrollen mit Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen historisch gesehen keine Voraussetzung dafür ist, einen Oscar zu gewinnen.

Musk und weitere rechte Stimmen werfen Nolan außerdem vor, die „historische Authentizität“ des griechischen Epos durch politische Korrektheit zu verfälschen. Nolans Film ist jedoch keine wissenschaftliche Rekonstruktion der antiken Welt, sondern eine künstlerische Neuinterpretation eines mythologischen Stoffes. Auch die Figuren entstammen der griechischen Mythologie und sind keine historischen Personen.

Der Fall macht deutlich, dass trans* Menschen in der Film- und Kulturbranche weiterhin mit Vorurteilen, Abwertung und gezielten Anfeindungen konfrontiert sind und queere Sichtbarkeit noch immer häufig als politische Botschaft statt als Teil gesellschaftlicher Realität wahrgenommen wird.

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Am 25. Juli kam es am Rand des Christopher Street Days im Berliner Tiergarten zu einem schweren Angriff. Nach den bislang vorliegenden Berichten fuhr ein Mann mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge und griff anschließend weitere Personen mit einer Stichwaffe an. Eine Frau kam dabei ums Leben, etwa 30 Menschen wurden verletzt. CN: queerfeindliche Hasskriminalität, schwere Verletzungen, Tod

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Der mutmaßliche Täter, der 21-jährige Abdul B., wurde später bei einem Polizeieinsatz getötet. Die Sicherheitsbehörden gehen bislang von einem islamistisch motivierten Anschlag aus. Einzelheiten zum Tatablauf, zur Motivation und zu möglichen vorherigen Erkenntnissen der Behörden sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Der Angriff führte zu politischen Diskussionen über den Schutz großer Veranstaltungen, die Prävention von Extremismus und die Sicherheit queerer Menschen. Der LSVD+–Verband Queere Vielfalt fordert einen besseren Schutz vor queerfeindlicher Gewalt und warnt gleichzeitig davor, den Anschlag für rassistische Hetze zu instrumentalisieren, wie es insbesondere durch rechtsextreme Akteur*innen und Medien geschehe. Der Schutz queerer Menschen müsse unabhängig davon gewährleistet werden, aus welchem menschenfeindlichen Milieu die Gewalt hervorgeht.

Auch aus der Politik wurden verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen vorgeschlagen. Während CDU und CSU stärker Fragen der inneren Sicherheit und der Extremismusbekämpfung betonten, legten SPD und Linke den Fokus unter anderem auf rechtliche Absicherung, Prävention und den Ausbau von Schutzangeboten.

Neben der politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung ist die Unterstützung der Verletzten und Zeug*innen von großer Bedeutung. Viele Menschen benötigen nach einem solchen Ereignis nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch psychologische Begleitung. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Der Bundesopferbeauftragte und die Hilfsorganisation WEISSER RING e.V. vermitteln unter anderem Traumatherapien, finanzielle Soforthilfen sowie Beratungen zu weiteren Versorgungs- und Entschädigungsleistungen. Auch Menschen, die den Anschlag nicht unmittelbar erlebt haben, können durch die Berichterstattung oder eigene frühere Gewalterfahrungen erneut belastet werden.

Der Angriff hat vielerorts Trauer und Verunsicherung, aber auch Reflektion und Solidarität ausgelöst. Am Tatort im Tiergarten entstanden Gedenkorte, an denen Menschen Blumen, Regenbogenfahnen und persönliche Nachrichten niederlegten. Viele wollten damit deutlich machen, dass Hass und Gewalt die queere Community nicht spalten dürfen. Auch bei späteren CSD-Veranstaltungen, unter anderem in Hamburg, zeigten sich viele Menschen solidarisch mit den Betroffenen in Berlin.

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Am 18. August begeht die LSBTIQ* Community den International Butch Appreciation Day. Der Tag würdigt Butches und ihren Beitrag zur queeren Geschichte, Kultur und Emanzipation. Doch wer ist mit dem Begriff „Butch“ überhaupt gemeint und woher stammt er?

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„Butch“ ist eine Selbstbezeichnung, die vor allem in queeren Communities verwendet wird. Meist beschreibt sie Menschen, die sich maskulin präsentieren oder eine maskuline Geschlechterrolle einnehmen. Viele Butches sind lesbische Frauen, die maskulin auftreten. Auch nicht-binäre oder trans* maskuline Personen nutzen den Begriff für sich. Dabei geht es nicht allein um Kleidung und Auftreten, sondern auch um die eigene Identität und die Position innerhalb einer queeren Community.

Die Bezeichnung entstand in queeren Subkulturen im frühen 20. Jahrhundert. Sie wurde zunächst für weibliche Personen verwendet, deren Körpersprache und Kleidungsstil von den damals herrschenden Weiblichkeitsidealen abwichen und als maskulin wahrgenommen wurden. Im Laufe der Zeit entwickelte sich der Begriff zu einer Identitätsbezeichnung und einem Bestandteil lesbischer und queerer Kultur.

Häufig wird „Butch“ gemeinsam mit dem Begriff „Femme“ genannt. Femmes entsprechen in ihrem Auftreten eher normativen Vorstellungen von Weiblichkeit und bilden so das traditionelle Gegenstück zu Butches. Historisch beschrieben die Begriffe häufig auch Beziehungsdynamiken innerhalb lesbischer Communities. Der Umgang mit starren Geschlechterverständnissen und -ordnungen wird in diesen Beziehungen sichtbar, denn Butches und Femmes können gesellschaftliche Kategorisierungen hinterfragen und durch ein weiteres Verständnis von geschlechtlicher Vielfalt ergänzen oder aufbrechen.

Innerhalb der Butch-Community gibt es unterschiedliche Selbstbezeichnungen, wobei Stone Butches besonders bekannt sind. Damit sind in der Regel Butches gemeint, für die die explizit dargestellte Ablehnung der konventionellen Geschlechterrolle, die ihnen gesellschaftlich zugewiesen wird, ein wichtiger Teil ihrer Identität ist. Zudem wird der Begriff häufig von Lesben verwendet, die sexuell dominant sind und nicht wollen, dass ihre Geschlechtsteile während dem Sex berührt oder penetriert werden.

Größere Bekanntheit erlangte der Begriff 1993 mit der Veröffentlichung des Romans „Stone Butch Blues“ von Leslie Feinberg. Heute gilt der Roman als Klassiker der queeren Literatur und hat wesentlich dazu beigetragen, Erfahrungen von Butches und trans* Personen sichtbar zu machen.

Die Festlegung des 18. August als Butch Appreciation Day geht vermutlich auf die 2010er-Jahre zurück, in denen viele ähnliche Aktionstage entstanden. Bereits 2011 finden sich online Beiträge, die auf den Tag Bezug nehmen. Auch wenn seine Ursprünge nicht eindeutig dokumentiert sind, steht der 18. August heute symbolisch für die Anerkennung von Butches und ihres Beitrags zu queerer Geschichte und Sichtbarkeit.

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Unionsfraktionschef Thorsten Frei sieht keinen Anlass, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um den Schutz der sexuellen Orientierung zu erweitern. Die Ergänzung würde „[nicht] mehr Sicherheit für queere Menschen [schaffen]“, so Frei. Seine Aussage fällt in eine Zeit, in der queerfeindliche Gewalt zunimmt und politische Debatten über den Schutz marginalisierter Gruppen immer schärfer geführt werden. Ein verfassungsrechtlicher Schutz wäre kein Allheilmittel, könnte aber einen Baustein für einen umfassenderen Schutz queerer Menschen darstellen.

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Frei bezieht sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes, der bislang Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung verbietet, nicht jedoch aufgrund der sexuellen Orientierung. Seit Jahren fordern der LSVD+–Verband Queere Vielfalt, Bundesqueerbeauftragte, Fachverbände und zahlreiche Wissenschaftler*innen eine Ergänzung, um queere Menschen verfassungsrechtlich gleichzustellen. Besonders nach dem Anschlag auf den Berliner CSD werden die Stimmen dafür erneut lauter.

Dass Frei diese Erweiterung ablehnt, ist politisch nicht neu. Teile der Union argumentieren seit Jahren, dass ein solcher Zusatz „symbolisch“ sei und keine praktische Auswirkung habe. Frei wiederholt diese Argumentation, indem er anmerkt, dass er „den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt“ verstehen könne, dieser jedoch in seinen Augen „unsere Verfassung überfrachten“ würde.

Ein expliziter Schutz im Grundgesetz hätte jedoch nicht nur symbolische Bedeutung, sondern könnte auch die Rechtssicherheit bei Diskriminierungsfällen erhöhen, die Verwaltung stärker binden und die Auslegung durch Gerichte beeinflussen. Damit würde die juristische Position von Betroffenen gestärkt. Zudem sind Grundgesetzänderungen selten und damit von besonderer Bedeutung. Eine Ergänzung wäre zugleich ein staatliches Bekenntnis gegen queerfeindliche Diskriminierung.

Im parteipolitischen Kontext lässt sich Freis Statement in die Haltung von Teilen der Union einordnen, die sich seit Jahren von Themen abgrenzen, die als progressiv oder identitätspolitisch gelten. Eine stärkere queerpolitische Positionierung steht dabei teilweise im Konflikt mit konservativen Positionen innerhalb der Partei und ihrer Wähler*innenschaft.

Die Debatte zeigt, dass die Diskussion um Artikel 3 mehr als ein juristisches Detail ist. Sie verdeutlicht, wie stark Fragen des Minderheitenschutzes und der queerpolitischen Gleichstellung politisiert sind. Eine verfassungsrechtliche Gleichstellung allein kann keine Sicherheit gewährleisten. Sie könnte jedoch einen verbindlichen rechtlichen Rahmen schaffen und den Schutz vor Diskriminierung stärken.

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Am 8. August fand in Mölln zum ersten Mal ein Christopher Street Day statt. Mölln ist dabei nicht die einzige Stadt in Schleswig-Holstein, in der 2026 erstmals ein CSD stattfand. Bereits am 20. Juni wurde in Hohenlockstedt demonstriert, am 27. Juni folgte Ahrensburg. Am 29. August soll der erste CSD in Bad Oldesloe stattfinden.

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In Mölln zog der Demonstrationszug am 8. August mit rund 400 Teilnehmenden durch die Innenstadt und setzte ein Zeichen für die Sichtbarkeit und die Rechte queerer Menschen. Die Veranstaltung endete mit einem Konzert, bei dem lokale Musiker*innen auftraten. Auch die evangelische Kirche Lübeck-Lauenburg war beteiligt. Die Kirchengemeinde Mölln hatte bereits im Vorfeld die Trägerschaft für den CSD übernommen. In seinem Redebeitrag dankte Ingo Schäper, Bürgermeister von Mölln, den Organisator*innen für ihr Engagement.

Ein wichtiges Thema der Veranstaltung war die Situation der Community im Herzogtum Lauenburg. Dort gebe es bislang nur wenige Angebote für die LSBTIQ* Community. Die Organisator*innen des CSDs beobachten außerdem, dass die Toleranz gegenüber queeren Menschen infolge des gesellschaftlichen Rechtsrucks zurückgehe. Diese Entwicklung zeigt sich auch in Recherchen des Vereins ZEBRA. Demnach steigt die Zahl der Angriffe auf queere Menschen.

In Hohenlockstedt fand der CSD unter dem Motto „Queer durchs Kaff“ statt. Bereits seit vier Jahren wird unter diesem Motto im Kreis Steinburg jährlich ein CSD organisiert. Dabei findet die Veranstaltung immer in einer anderen Gemeinde statt. Auf diese Weise soll queeres Leben auch außerhalb der größeren Städte sichtbar gemacht werden.

Der CSD in Ahrensburg fand im Rahmen der Pride Week vom 21. bis zum 28. Juni statt. Über die gesamte Woche gab es verschiedene Veranstaltungen für die queere Community und Interessierte, unter anderem einen queeren Gottesdienst.

Der nächste erstmalig stattfindende CSD in Schleswig-Holstein steht bereits bevor. In Bad Oldesloe startet die Demonstration am 29. August um 15 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz.

Das Jugendnetzwerk lambda::nord betont die Bedeutung der Unterstützung von CSDs in Kleinstädten. Sie würden zeigen, dass die queere Community nicht nur in großen Städten, sondern auch in ländlichen Regionen präsent und sichtbar sei. Die Veranstaltungen könnten außerdem Raum für Vernetzung bieten. Auch Pastor Matthias Lage begrüßt die Entwicklung, durch die mehr Sichtbarkeit für queeres Leben geschaffen werde.

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Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde 2024 unter der Ampel-Regierung verabschiedet und löste das vielfach als menschenunwürdig kritisierte und verfassungswidrige "Transsexuellengesetz" ab. Mit dem SBGG wurde es für trans*, inter* und nicht-binäre Personen möglich, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Das Gesetz stellte einen wichtigen Meilenstein im Kampf um rechtliche Selbstbestimmung queerer Menschen dar. Aktuell wird jedoch erneut über eine Verschärfung debattiert.

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Bei der letzten Konferenz der Justizminister*innen (JuMiKo), die im Juni in Hamburg stattfand, sprach sich auch der Berliner Senat für eine Überarbeitung des SBGG aus. Auf eine Schriftliche Anfrage zweier Grünen-Abgeordneten erklärte der Berliner Senat, dass der Umgang mit möglichen Missbrauchsfällen wie dem Fall der Neonazi-Figur Marla-Svenja Liebich neu geregelt werden solle.

Liebich war bereits 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach dem Urteil ließ Liebich den Geschlechtseintrag und den Vornamen über das SBGG ändern. Dass dies Ausdruck einer tatsächlichen trans* Identität ist, wird vielfach angezweifelt. Vielmehr besteht der Verdacht, dass es sich um eine gezielte Provokation, eine Verhöhnung des Gesetzes und einen Angriff auf das SBGG handelt – insbesondere, da Liebich zuvor über lange Zeit gegen queere Menschen gehetzt hatte.

Bereits während der Verabschiedung des SBGG warnten konservative Stimmen vor einem möglichen Missbrauch. Der Fall Liebich wird nun erneut als Argument für eine Verschärfung des Gesetzes angeführt. Weitere vergleichbare Fälle konnten bislang jedoch nicht benannt werden.

In ihren Regierungsrichtlinien hat die Koalition in Berlin, bestehend aus SPD und CDU, festgehalten, dass sie sich für ein modernes Selbstbestimmungsrecht auf Bundesebene einsetzt. Mitte Juni hatte Justizsenatorin Felor Badenberg einem Antrag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugestimmt, der eine Aufforderung an die Bundesregierung enthält, eine Gesetzesinitiative für einen Prüfmechanismus bei „offenkundigem Missbrauch“ des SBGG zu entwickeln. Die Grünen-Abgeordneten bezeichnen dieses Vorgehen als widersprüchlich.

Queere Fachverbände warnen eindringlich vor einer Änderung des SBGG, da sie befürchten, dass alle trans* Personen aufgrund eines Einzelfalls unter Generalverdacht gestellt würden. Auch aus juristischer Sicht wird die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung infrage gestellt. Der Rechtsreferendar Salomon J. Gehring kommt in einem Beitrag für die Legal Tribune Online (LTO) zu dem Schluss, dass das Gesetz bereits Schutz vor Missbrauch biete. Offensichtliche Missbrauchsfälle verpflichteten Standesämter demnach nicht dazu, einem Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung zuzustimmen. Zwar sehe das Gesetz „keine behördliche Plausibilitätskontrolle“ vor, es verbiete eine solche Prüfung jedoch ebenso wenig. Darüber hinaus gilt auch für das SBGG der allgemeine Rechtsgrundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauchs.

Die Antwort des Berliner Senats auf die Schriftliche Anfrage der Grünen kann hier nachgelesen werden.

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