Weiterlesen In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes steht derzeit, dass niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Ebenso darf niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Schon lange setzen sich queere Verbände und Initiativen wie „GRUNDGESETZ FÜR ALLE“ für eine Erweiterung dieses Artikels um die sexuelle und geschlechtliche Identität ein. Trotz langjähriger Bemühungen hat sich auf politischer Ebene bislang wenig getan. Ende September stimmte jedoch der Bundesrat einem Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu, in dem die Ergänzung des Art 3 Abs 3 GG um die Kategorie „sexuelle Identität“ gefordert wird. Der Antrag soll dem Bundestag vorgelegt werden. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Instanzen (Bundestag und Bundesrat) erforderlich. Wie queer.de erklärt, müsste demnach in der aktuellen parlamentarischen Zusammensetzung ein Großteil der Unionsabgeordneten einer solchen Erweiterung zustimmen. Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt fordert in einer Pressemitteilung ausdrücklich die Fraktionen von CDU und CSU auf und wünscht sich „einen offenen Austausch zu diesem Thema“. Vogt appelliert an „alle Demokrat*innen“, sich für Vielfalt einzusetzen: „Die Grundgesetzergänzung für LSBTIQ* ist kein Nischenthema, sie ist im Kern die Verteidigung unserer demokratischen Werte.“ Dabei weist er auch auf die Geschichte der politischen Verfolgung queerer Menschen in Deutschland hin. Wie der LSVD+ auf seiner Webseite erklärt, sei Absatz 3 im Artikel 3 des Grundgesetzes in Reaktion auf den Nationalsozialismus entstanden. Dass vor dem Hintergrund der Verbrechen des NS-Regimes auch sexuelle Vielfalt ausdrücklich geschützt werden müsse, werde bis heute in dem Artikel nicht abgebildet. Die Rechte von LSBTIQ*-Personen waren jedoch noch lange nicht gesichert: Im Gesetzentwurf (Bundesrat Drucksache 313/25) wird auf die bis in die 1990er Jahre anhaltende Kriminalisierung von Homosexualität hingewiesen. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der zunehmenden politisch motivierten Kriminalität gegen LSBTIQ*-Personen wird betont, dass „erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“ umfassenden rechtlichen Schutz bieten könne. Trotz des Hoffnungsschimmers gibt es auch Kritik an der Bundesratsinitiative, darunter von der Deutschen Gesellschaft für Trans* und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti*). Denn die geschlechtliche Identität wurde in dem Gesetzentwurf zur Grundgesetzergänzung nicht aufgenommen. So würden trans*, inter und nicht-binäre Personen weiterhin im Grundgesetz unsichtbar bleiben (mehr zu dieser Debatte in einem Artikel von queer.de).
Beratung und Recht
Weiterlesen Der Verein wurde 1982 gegründet. In den späten 1980er Jahren richtete Intervention e.V. einen Lesbentreff im Hamburger Stadtteil St. Georg ein. Heute befinden sich die Räumlichkeiten des queeren Vereins im Karoviertel. Sie beherbergen eine lesben*- und queerspezifische Bibliothek und können für vielfältige Zwecke genutzt werden. Nach eigenen Angaben verfolgt der Verein das Ziel, „SLINTA (sapphische, lesbische, intersex, nicht-binäre, trans*, agender Personen) unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Hintergrund zu begleiten. Zudem engagiert sich Intervention e.V. solidarisch in der Frauen-, Lesben* und Queerbewegung.“ Unter Intervention e.V. als Träger laufen mehrere wertvolle Projekte für Hamburger Lesben*: Die hier benannten Projekte werden von der Stadt Hamburg finanziert, Interventionen e.V. als Träger ist auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Weitere Informationen und Spendenkonto auf der Webseite des Lesben*verein Interventionen e.V.
LSBTIQ* in der Schule: Onlineaustausch für Lehrkräfte (24.09.2025)
18. September 2025Weiterlesen Mobbing und Diskriminierung gegenüber LSBTIQ*-Schüler*innen sind weiterhin ein ernstes Problem in Schulen. Laut Ergebnissen des LGBTIQ-Survey der EU-Grundrechteagentur haben rund zwei Drittel der befragten queeren Menschen von Mobbingerfahrungen in ihrer Schulzeit berichtet – ein Anstieg im Vergleich zur letzten Studie von 2019. Trotz positiverer Diskussion von queeren Themen in Schulen werden Diskriminierungserfahrungen nicht weniger. Schulen und Lehrkräfte tragen eine besondere Verantwortung, Kinder und Jugendliche für die gesellschaftliche Vielfalt zu sensibilisieren und gegen Diskriminierung einzustehen. Im Rahmen des 2. Regenbogen-Parlaments wurde in einer Diskussion zum Thema Regebogen-Kompetenz in Schule und Unterricht hervorgeheben, dass Schulen und Lehrkräfte den Auftrag hätten, Kinder und Jugendliche auf diese Themen vorzubereiten. Lehrkräfte müssten aktiver gegen Diskriminierung von LSBTIQ*-Schüler*innen vorgehen, beispielsweise bei queerfeindlichen Schimpfwörtern. Zur Frage, wie gelebte Vielfalt im Schulalltag konkret aussehen kann, findet am 24. September ein Online-Austausch für Lehrkräfte statt. Die Referent*innen Magnus Osterkamp und Christiane Morlock bieten in einem Input erste Impulse zum Thema. Danach soll es vorrangig um den Austausch unter den Teilnehmenden gehen. Lehrkräfte sind eingeladen, eigene Projekte, Herausforderungen und Ideen miteinander zu teilen und voneinander zu lernen. Im Rahmen der Veranstaltung sollen verschiedene Möglichkeiten diskutiert werden, um LSBTIQ*-Personen in Schulen zu fördern und empowern. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite des Fachverbands Queere Bildung e.V. Queere Bildung e. V. ist der Fachverband für Bildungsarbeit zu sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland. Die Veranstaltung ist Teil des Projekts „Selbstverständlich Vielfalt – Kooperationsverbund für sexuelle, romantische und geschlechtliche Selbstbestimmung“ und wird durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.
Zum Jahresbericht 2024: Die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein zieht Bilanz
7. August 2025Weiterlesen Der Tätigkeitsbericht hebt laut Pressemitteilung insbesondere die „vielen Anfragen zum Umgang mit sexuellen Belästigungen durch Arbeitskollegen im Privatleben und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis“ hervor. Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist Mobbing, das ebenfalls in den Fokus der Arbeit rückt. Positiv bewertet wird, dass Arbeitgeber*innen sich im Rahmen von Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zunehmend für diese Problematik sensibilisieren. Auch außerhalb des Arbeitsplatzes werden die Schulungen und Beratungsangebote weiterhin stark nachgefragt und als wirksame Instrumente wahrgenommen. Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass trotz der seit 2006 gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Beschwerdestellen weiterhin zahlreiche Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingehen. Zudem zeigt sich, dass das AGG in bestimmten Bereichen – etwa im schulischen Kontext, bei Behörden oder in Vereinskonflikten – häufig nicht anwendbar ist. Vor diesem Hintergrund berät der Landtag derzeit über ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Eine finale Entscheidung steht noch aus. Das LADG soll sich dabei am Berliner Vorbild orientieren – bislang das einzige Landesgesetz, das Bürger*innen bei Benachteiligung durch Behörden aufgrund bestimmter Merkmale einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Dabei läge es eigentlich im eigenen Interesse von Unternehmen, aber auch von Behörden, sich gegen Diskriminierung aufzustellen: Eine diskriminierungssensible Unternehmens- und Behördenkultur steigert laut der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni nicht nur die Mitarbeiter*innenbindung und Fachkräftegewinnung, sondern auch das Ansehen bei Kund*innen und Geschäftspartner*innen. Gleichzeitig warnt El Samadoni eindringlich vor einem gesellschaftlichen Klima, das durch sprachliche Verrohung und menschenverachtende Äußerungen zunehmend belastet wird – wie etwa rassistische Inhalte in Stellenanzeigen oder diskriminierende Gesänge, jüngst beobachtet auf Sylt. Um solchen Entwicklungen zu begegnen, fordert sie mehr Sensibilisierung, Gesetzeserweiterungen und aktives Engagement für eine respektvolle und vielfältige Gesellschaft, um verletzendes Verhalten nicht zu normalisieren. Dabei ist es wichtig, die Adressat*innen der Forderungen klar zu trennen. Hier geht es zur Pressemitteilung zum Bericht. Hier gibt es den Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Weiterlesen In einem Artikel vom 21. Juli 2025 berichtet der Guardian über gravierende strukturelle und finanzielle Einschnitte im US-Außenministerium: Entlassungen, massive Budgetkürzungen und die Abschaffung ganzer Programme. Mehr als 1.300 Mitarbeitende erhielten sogenannte "Reduction in Force"-Mitteilungen; rund 3.000 Angestellte verließen die Behörde. Der Prozess wird von Mitarbeitenden und Gewerkschaften als intransparent, juristisch fragwürdig und ideologisch motiviert beschrieben. Die Auswirkungen gehen allerdings weit über die Behörde hinaus. Besonders betroffen waren Programme zur Unterstützung von LGBTQIA*-Gemeinschaften, zur Förderung reproduktiver Gesundheit und zum Schutz von Minderheitengruppen. Diese Kürzungen richteten sich gezielt gegen die Rechte und Bedürfnisse marginalisierter Menschen. Laut Guardian handelt es sich um eine bewusste ideologische Verschiebung zugunsten rechtskonservativer Positionen – wenig überraschend angesichts der Politik Trumps und seines engen Führungszirkels. Parallel dazu verzeichnete man zunehmende Einschüchterung innerhalb der Behörde. Begegnungen mit externen Organisationen dürfen mittlerweile nur noch mit Genehmigung erfolgen, während humanitäre Prinzipien im diplomatischen Dienst mehr und mehr geopfert werden. Auch in offiziellen Dokumenten wie den jährlichen Menschenrechtsberichten zeigen sich die Auswirkungen: Abschnitte zu reproduktiver Gesundheit, LGBTQIA*-Rechten und Anliegen von Minderheitengruppen wurden gestrichen – mit der Begründung, diese Themen entsprächen nicht der „America First“-Priorität der Regierung. Langfristig führen diese Kürzungen sowohl im Außenministerium als auch bei der amerikanischen Entwicklungshilfeagentur (USAID) zu einem Verlust von Fachwissen, einer Schwächung der internationalen US-Diplomatie und einem erhöhten Risiko für fragwürdige globale Partnerschaften. Doch die Konsequenzen reichen weit über die USA hinaus. Laut dem Alliance Magazine verweist eine aktuelle Studie von Outright International auf die Auswirkungen der 90-tägigen US-Hilfensperre, die am 24. Januar 2025 unter Trump eingeführt wurde. Weltweit gerieten LGBTQIA*-Organisationen in existenzielle Notlagen, ihre Arbeit wurde massiv eingeschränkt, und bestehende Fortschritte gefährdet. Der Wegfall finanzieller Mittel bedeutete oft den Verlust von Schutzräumen, medizinischer Versorgung oder rechtlicher Unterstützung. Was sich in den USA vollzieht, bleibt keine nationale Angelegenheit. Wenn weltweit ideologisch motivierte Kürzungen marginalisierte Gruppen ins Abseits drängen, betrifft das auch Deutschland. Zum einen aus Solidarität, zum anderen aber auch aus knallhartem Eigeninteresse: Es sollte klar sein, dass unabhängig davon, welche marginalisierte Gruppe von der Politik unter Druck gesetzt wird, die Grenzen immer für alle Gruppen verschoben werden. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint.
Verlängerung des UN-Mandats für LSBTIQ*-Expert*innen
17. Juli 2025Weiterlesen Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte im Vorfeld dazu, obwohl die Erklärung für Menschenrechte mit dem Grundsatz anfange, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien, Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTIQ* Personen anhalte. Das Mandat, welches 2016 eingeführt wurde, spiele eine zentrale Rolle dabei, diesen Verletzungen zu entgegnen und unterstütze Regierungen dabei, ihren Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten nachzugehen. Derzeit wird das Mandat vom südafrikanischen Sozialwissenschaftler und Aktivisten Graeme Reid besetzt. Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt betont die Erfolge des Amtes: Seit der Einführung wurden bereits 17 Berichte erstellt, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, die Mandatsträger*innen haben elf Ländern einen offiziellen Besuch abgestattet und 171 Staaten haben eine Dokumentation von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen erhalten. Bei der Abstimmung stimmten 29 Staaten für die Verlängerung, 15 dagegen und drei enthielten sich. Zu den Staaten, die das Mandat befürworten, gehören Chile, Deutschland, Kenia und Südafrika. Dagegen gestimmt haben einige afrikanische Staaten sowie Qatar (Reuters). Die Vereinigten Staaten haben mit der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump das Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen verlassen (queer.de). Besonders im Hinblick auf die regressive LSBTIQ*-Politik Trumps ist die Erneuerung des Mandats ein wichtiges Zeichen, um die Verletzungen der Rechte queerer Menschen weltweit zu dokumentieren und dagegen vorzugehen. So begrüßt auch das globale Netzwerk von LGBTIQ*-Organisationen ILGA World die Verlängerung des Mandats. Dieses könne nun weiterhin Initiativen unterstützen, „die sicherstellen, dass LGBT-Personen und Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität in Ländern auf der ganzen Welt frei von Diskriminierung leben können, und ihre Stimmen und Erfahrungen in internationalen Menschenrechtsforen verstärken“.
Weiterlesen Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen: Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt. Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant. Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“. Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen. Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel). Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird. Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte. Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.
Weiterlesen Hier setzt die Kampagne STOP the HATE an. Sie konzentriert sich auf Unterstützung, Prävention und Aufklärung, um Betroffene von Hasskriminalität zu schützen und die Gesellschaft zu sensibilisieren. Bereits im vergangenen Jahr berichtete Echte Vielfalt über die Initiative, die darauf abzielt, Menschen zu empowern und für eine sichere Gesellschaft einzutreten. STOP the HATE hat den Anspruch , die Betroffenen auf die Anzeigenerstattung und deren mögliche Folgen vorzubereiten sowie die richtigen Kontakte zur Polizei bereitzustellen. Darüber hinaus helfen die Mitarbeiter*innen bei der Bekämpfung von Hass im Internet und unterstützen das Löschen schädlicher Inhalte. Zusätzlich organisiert die Kampagne Workshops, in denen Teilnehmende lernen, Hass zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Auch Zivilcourage spielt eine große Rolle: Das Netzwerk Echte Vielfalt vermittelt Hilfe und zeigt auf, warum es entscheidend ist, Stellung zu beziehen. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Landespolizei Schleswig-Holstein mit der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* unterstützen STOP the HATE aktiv. Die Kampagne bietet betroffenen Personen professionelle Hilfe, insbesondere bei der schwierigen Entscheidung, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dabei werden nicht nur die Tat selbst, sondern auch das persönliche Erleben und individuelle Identitätsfragen sensibel berücksichtigt. Klare Grenzen gegen Hass – ein notwendiger Schutzraum Hasskriminalität betrifft nicht nur körperliche Gewalt, sondern schließt auch verbalen und symbolischen Hass mit ein. Dabei ist Hass eine zweischneidige Angelegenheit, bei der es wichtig ist, zwischen struktureller Diskriminierung – verursacht durch Ignoranz oder fehlendes Wissen – und gezielten, hasserfüllten Taten zu unterscheiden. Während strukturelle Diskriminierung durch Bewusstseinsbildung und Reflexion angegangen werden kann mit dem Ziel, das Gegenüber abzuholen, braucht Hasskriminalität eine klare und direkte Grenze. Eine Anlaufstelle wie STOP the HATE ist daher nicht nur eine notwendige Unterstützung für Betroffene, sondern auch eine selbstverständliche Institution in einem Rechtsstaat wie Deutschland. Sie hilft dabei, eine starke Gemeinschaft zu formen, die sich gegen Hass stellt und ein deutliches „Nein“ zu Hate Crime gegen Queers ausspricht – „für eine Gesellschaft, in der Respekt und Toleranz an erster Stelle stehen“. Hier geht es zum offiziellen Flyer von STOP the HATE.
Weiterlesen Während die WHO Homosexualität seit 1990 nicht mehr als ‚Krankheit‘ einstuft, gibt es heute noch Maßnahmen und Praktiken, die darauf abzielen, queere Personen durch Zwang zu ändern. Sogenannte Konversionstherapien, erklärt Victor Madrigal-Borloz, Experte der Vereinten Nationen für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, können langanhaltende psychische und physische Schäden verursachen. Solche Praktiken seien diskriminierend, unmenschlich und degradierend. In einigen Fällen würden die körperlichen und psychologischen Dimensionen von Konversionstherapien einer Folter gleichkommen. Einen EU-weiten rechtlichen Rahmen, durch den solche diskriminierenden Praktiken verboten werden, gibt es bisher nicht. Mit der am 17. Mai 2024 gestarteten Petition setzt sich die Organisation ACT eben dafür ein – mit Erfolg: Vor einigen Tagen wurde deutlich, dass die Mindestanzahl an Unterschriften erreicht und sogar mit mehr als 200.000 Stimmen überstiegen wurde. Konkret fordert die Petition von der Europäischen Kommission „einen Richtlinienvorschlag zur Erweiterung der Liste der Straftaten mit europäischer Dimension um Konversionsmaßnahmen und/oder zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie (2008) zwecks Aufnahme eines Verbots dieser Maßnahmen vor[zu]legen.“ Außerdem soll sie „eine nicht bindende Entschließung annehmen, in der ein generelles Verbot von Konversionsmaßnahmen in der EU gefordert wird, um dem legislativen Moratorium entgegenzuwirken.“ In allen EU-Mitgliedsstaaten soll also ein Verbot von Konversionsmaßnahmen eingeführt werden. Auch für die Opfer von Konversionsmaßnahmen müsse sich die Kommission einsetzen, indem sie die diese in ihre Opferschutzrichtlinie aufnimmt. Deutschland gehört zu den ersten EU-Mitgliedsstaaten, in denen ein Verbot von Konversionstherapien rechtlich verankert wurde (das erste EU-Land war Malta). Jedoch bezieht sich das Verbot hier im Land nur auf Minderjährige. Laut Schwulissimo laufen seit September 2024 Ausarbeitungspläne für eine EU-Richtlinie. Das Ergebnis der Petition wird diesen Prozess hoffentlich beschleunigen, damit EU-weit gesichert ist, dass queeres Begehren keine Krankheit ist, die geheilt werden müsste und LSBTIQ*-Personen vor solchen erniedrigenden und gewaltvollen Praktiken besser geschützt werden.
Queer-Treff Eutin
6. Mai 2025Weiterlesen Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen. Derzeit sind die meisten Teilnehmer*innen zwischen 15 und 25 Jahren, aber auch ältere LGBTQIA* Personen nehmen an den Treffen teil. Die betreuenden Mitarbeiter*innen sind pädagogische Fachkräfte, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Menschen mit kognitiv/körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen betreuen. Somit ist der Queer-Treff Eutin inklusiv und steht auch Menschen mit Behinderungen offen. Alle Mitarbeitenden des Queer-Treff Eutin gehören selbst der LGBTQIA* Community an, haben teilweise Zusatzausbildungen in Traumapädagogik oder sind in der Arbeit mit LGBTQIA* Klient*innen besonders bewandert. Je nach Jahreszeit und externen Faktoren wie z. B. Schulferien, nehmen bislang circa 20 Personen pro Treffen teil, in den Ferienzeiten sind es meist weniger. Die Treffen finden an folgender Adresse statt: Am Rosengarten 9, 23701 Eutin Weitere Informationen im Flyer Queer-Treff Eutin, über Instagram (@queertreffeutin) oder per Mail (kontakt@mitten-drin-oh.org).