Weiterlesen Nachdem das SPD-geführte Bundesjustizministerium bereits im Frühjahr 2019 einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt hatte, hat nun das CSU-geführte Innenministerium ein Gesetzentwurf „zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ erarbeitet. Anders als im von der Opposition geforderten „Selbstbestimmungsgesetz“, jedoch, beinhaltet der Entwurf der Union nach wie vor die aufwändige und diskriminierende Praktik einer „Beratung“ (davor: „Begutachtung“). Dies kritisierte auch Jens Brandenburg, der LSBTI-politische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Die Reform sollte nicht alte Vorurteile kultivieren, sondern die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. Die Rechtfertigung des Gutachtenzwangs durch die Union ist an den Haaren herbeigezogen.“ Seine Fraktion schlage außerdem gesenkte Altersgrenze von 14 Jahren zur rechtlichen Änderung des Geschlechts vor, nicht wie die Union eine von 18 Jahren. Dass die Union diese Grenze mit der Gefahr einer willkürlichen Geschlechtsänderung von Jugendlichen begründete hält Brandenburg für „absurd“: Das Gesetz müsse dringend reformiert werden. Außerdem brauche es Entschädigungen für Opfer des Gesetzes, so Bundesverband Trans*-Vorstandsmitglied Frank Krüger: „Die Bundesregierung sollte sich ein Beispiel an Regierungen Schweden und den Niederlanden nehmen, die sich ihrer rechtsstaatlichen Verantwortung diesbezüglich stellen, geschehenes Unrecht aufzuarbeiten.“
Beratung und Recht
#NoHateMe – Kampagne gegen digitales Mobbing
6. Februar 2021Weiterlesen „Hass im Netz existiert nicht losgelöst vom analogen Leben, sondern greift reale Macht- und Diskriminierungsstrukturen auf, aus denen er sich speist. Zusätzlich lässt sich im Internet eine Art Enthemmungseffekt beobachten. Meinungen, die im realen Leben oft nur von einer Minderheit offen vertreten werden, sind mit wenigen Klicks veröffentlicht und finden im Internet eine große Bühne.“ schreibt die Initiative auf ihrer Homepage. Das wichtigste Ziel der Studierenden und jungen Menschen, die sich bei NoHateMe engagieren, ist die Präventionsarbeit gegen digitales Mobbing bzw. Cyber-Mobbing und Hate Speech. Dies soll unter anderem durch Förderung von Medienkompetenz, der Stärkung von Selbstvertrauen und der Vermittlung von sozialen und kommunikativen Fähigkeiten erreicht werden. Betroffene sollen informiert werden, welche Rechte sie im Internet haben, und wie man sich gegen Hass und Diskriminierung im Netz zur Wehr setzen kann. Auch Bildungs- und Aufklärungsarbeit wird durch das Projekt geleistet, zum Beispiel durch Workshops in Schulen und Jugendzentren. Über die Webseite von Liebe wen Du willst können außerdem Vorfälle gemeldet werden, und darüber beraten werden, ob eine strafrechtliche Verfolgung Sinn machen kann. Erreichbar ist die Initiative auch über Facebook und Instagram.
Gesetzentwurf zum Schutz von intergeschlechtlichen Kinder vor geschlechtsangleichenden Operationen
4. Februar 2021Weiterlesen „In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind“ heißt es in dem Entwurf. Auch bestehende medizinische Leitlinien rieten davon ab, solche irreversiblen Eingriffe vorzunehmen. Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, neben dem „Schutz der körperlichen Integrität des Kindes […] das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.“ Ab 14 Jahren sollen intergeschlechtliche Kinder mit Genehmigung eines Familiengerichtes dann selbst entscheiden, ob sie operiert werden möchten. Dafür müssen außerdem die Eltern einwilligen und der Eingriff dem Kindeswohl nicht widersprechen. Im Dezember 2020 beriet des Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD] begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich den Entwurf. Er forderte jedoch Nachbesserungen, da zu befürchten sei, dass Eltern und Mediziner*innen versuchen, das Verbot zu umgehen. In einer Expert*innen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die am 13. Januar 2021 stattfand, stieß der inzwischen überarbeitete Entwurf bei den eingeladenen Expert*innen überwiegend auf Zustimmung, jedoch wurde auch ein hoher Nachbesserungsbedarf attestiert. Die Vertreterin der Kinder Endokrinolog*innen, Professorin Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. Ebenso konstatierte die Psychologin Prof. Katinka Schweizer von der Hamburg Medical School: „Insgesamt sind der Gesetzentwurf und seine Ziele, den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und leiblichen Souveränität zu gewährleisten, zu begrüßen.“ Es bestehe jedoch erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich, und werde damit in der alltagsweltlichen Praxis von Familien nicht gerecht.
Die Meinungen verschiedener medizinischer Sachverständigen gingen mitunter auseinander. So sagte die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche zudem nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und werde der Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht.
Weiterlesen Um der wachsenden homo- und transfeindlichen Hasskriminalität zu entgegnen, wird der Bundestag aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit zu entwickeln. „In einem freiheitlich-demokratischen Land darf niemand aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität Angst vor gewaltsamen Übergriffen haben müssen. Die Zunahme von homo- und transfeindlichen Straftaten zeigt, wie zerbrechlich vermeintlich selbstverständliche Minderheitenrechte sein können“ schreibt die Fraktion in ihrer Begründung für den Antrag. Der Vorschlag für den Aktionsplan beinhaltet Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen. Bei Polizei und Staatsanwaltschaften sollen jeweils LSBTI-Ansprechpersonen benannt werden, und homo- und transfeindliche Straftaten einheitlich in der Kriminalstatistik erfasst werden. Laut dem Antrag ist Berlin bisher das einzige Bundesland, das homo- und transfeindliche Hintergründe von Straftaten gezielt in Polizeiberichten benennt und regelmäßig die dazu gemeldeten Fallzahlen veröffentlicht. Die Stärkung von Aufklärungs- und Bildungsangeboten über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sieht der Antrag ebenfalls vor, und Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Betroffene sollen ausgebaut werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung außerdem auf, den Schutz vor Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern. In 15 von 16 Bundesländern gibt es bereits Landesaktionspläne gegen Homo- und Transphobie. Einzig Bayern sieht dies bisher nicht als notwendig an.
Das Magnus-Hirschfeld-Centrum in Hamburg
2. Februar 2021Weiterlesen Angeboten werden unter anderem Gruppen und Selbsthilfegruppen für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Trans*. In der Beratungsstelle des mhc erhalten Menschen professionelle Unterstützung zu allen Fragen, die mit sexueller Identität und Orientierung zusammenhängen. Ein Kulturprogramm mit Vorträgen, Theater- und Musikveranstaltungen lädt ebenfalls ein, das mhc und sein dazugehöriges Café zu besuchen. Magnus-Hirschfeld-Centrum Telefon: 040.278 778 00 E-Mail: info@mhc-hamburg.de
Borgweg 8
22303 Hamburg
www.mhc-hh.de
Kampagne #Blutsbruder gegen das Blutspende-Verbot für Schwule
28. Dezember 2020Weiterlesen Danner, der den Titel „Mr. Gay Germany 2019“ hält, will die Social-Media-Aufmerksamkeit, die er genießt, zur Aufklärung über diese Thematik nutzen. In einem Interview mit dem Online-Netzwerk Funk erklärt er deshalb, warum es ungerecht sei, dass homosexuelle Männer durch das Transfusionsgesetz „über einen Kamm geschert“ würden. Demnach dürfen Schwule erst nach 12 Monaten der sexuellen Enthaltsamkeit Blut spenden. Zwar gäbe es beim Analsex das höchste Infektionsrisiko für sexuell übertragbare Krankheiten, Danner weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Schwule das gleiche Sexverhalten hätten. Erstens könne man sich durch Kondome oder die Einnahme des Vorsorge-Medikaments PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) vor einer HIV-Ansteckung schützen. Und zweitens bedeute Sex zwischen zwei Männern nicht immer gleich Analsex: „Sex ist vielfältig, wie jeder Mensch vielfältig ist“, so Danner. Deswegen rief er 2019 die Social-Media-Kampagne #Blutsbruder zur Unterstützung einer Online-Petition ins Leben, die darauf aufmerksam machen soll, dass es nicht um sexuelle Orientierung, sondern um das individuelle Sexualverhalten gehen sollte: „Denn wir Schwule sind mehr als eine Risikogruppe“. Solche Herangehensweisen gäbe es auch bereits in anderen Ländern wie Spanien und Portugal: Dort werde man nicht danach gefragt mit wem man Sex habe, sondern wie oft und unter welchen Umständen. Dies schaffe Bedingungen, unter denen mehr Menschen Blut spenden könnten. Bislang dürften in Deutschland nur 33% der Bevölkerung Blut spenden, nur 3-4% täten es tatsächlich. Die bestehenden Regelungen für Schwule würden dies nicht nur noch weiter einschränken, sondern auch das falsche Bild untermauern, dass HIV eine „Schwulen-Krankheit“ sei: Jede*r könne HIV bekommen. Aber jede*r sollte auch Blut spenden dürfen, sofern er*sie sich schützt. Finden Sie hier einen Überblick über HIV/Aids Präventions- und Therapie-Maßnahmen und Möglichkeiten.








