Weiterlesen Am 17. Mai 2025 eröffnete Flensburg die CSD-Saison mit einem bunten Demonstrationszug unter dem Motto „Hier & Queer – jetzt erst recht!“. Die Route führte vom Hafen über den Südermarkt durch die Innenstadt. Am 5. Juli versammelten sich rund 500 Menschen zum CSD in Neumünster. Auch hier wurde gefeiert und gleichzeitig für queere Rechte gekämpft – ein wichtiges Signal aus der Region, wie der NDR in seinem kurzen Überblick vom 26. Juli zur bisherigen Saison berichtete und zudem hervorhebt, dass der CSD neben den Festlichkeiten immer auch eine politische Demonstration für Gleichberechtigung darstellt. In Kiel verzeichnete der CSD am 12. Juli sogar einen neuen Rekord: Mit über 6.000 Teilnehmenden verdoppelte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr. Die wachsende Beteiligung an den CSD-Veranstaltungen in Schleswig-Holstein ist ein hoffnungsvolles Zeichen dafür, wie engagiert und lautstark sich die Menschen hier für Vielfalt, Toleranz und queeres Leben einsetzen. Der CSD schafft es dabei, ein gesellschaftlich relevantes und ernstes Anliegen – nämlich das Eintreten für Würde und Gleichberechtigung – in ein buntes, lebensfrohes Fest zu verwandeln. So wird aus politischem Engagement ein gemeinschaftliches Erlebnis, das Mut macht und verbindet. Bis Anfang September sind noch drei Veranstaltungen geplant: CSD Lübeck am 15. & 16. August 2025 CSD Elmshorn am 6. September 2025 CSD Wacken am 27. September 2025 Die Termine findet ihr auch unter: csd-schleswig-holstein.de – bereitgestellt vom Verband Queere Vielfalt in Schleswig-Holstein (LSVD+).
Inter
Weiterlesen Der Antrag trägt den Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“. Vor dem Hintergrund zahlreicher rechtsextrem motivierter Angriffe auf Pride Veranstaltungen im letzten Jahr fordern die Grünen darin, dass „Staat und Gesellschaft […] diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden“ entgegnen. Auch in diesem Jahr sind CSD-Veranstaltungen wieder Zielscheibe rechtsextremer, queerfeindlicher Gruppen. Nun wird die Regierungskoalition in Verantwortung gezogen, ihr Versprechen, queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung zu schützen - wie im Koalitionsvertrag in einem kurzen Absatz festgelegt – konsequent umzusetzen. Konkret fordert der Antrag die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für CSD-Veranstaltungen. Ebenso soll eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt und der Aktionsplan „Queer Leben“ weitergeführt werden. Die Bundesregierung müsse sich konsequenter für Demokratieförderung einsetzen und dafür Mittel bereitstellen. Zum Schutz der Zivilgesellschaft und Prävention von Diskriminierung sei ein Demokratieförderungsgesetz „längst überfällig“, wie die Grünen auf ihrer Webseite kritisieren. Eine zentrale Forderung im Antrag, die schon lange im Fokus queerpolitischer Debatten steht, stellt auch die Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Kategorie der „sexuellen Identität“ dar. Wichtig sei auch, „dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind“. Erick Jödicke (Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt) begrüßt den Vorstoß: „Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind.“ Der Antrag wird von SPD und den Linken unterstützt (LSVD+). Bei der Anhörung am 26. Juni setzten die Fraktionen von Grüne und Linke ein Zeichen für Vielfalt, indem sie sich in Regenbogenfarben kleideten, wie der Spiegel berichtete.
Weiterlesen Denn nach dem ultraschnellen Sieg Khelifs im Viertelfinale gegen ihre italienische Konkurrentin Angela Carini, die nach 46 Sekunden im Ring den Kampf beendete, ist ein internationaler Diskurs ausgebrochen, der von Desinformation wimmelt. Rechtspopulistische und transfeindliche Stimmen – von US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump und italienischer Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bis hin zur „Harry Potter“-Autorin J.K. Rowling – äußerten sich zu Wort und warfen Khelif vor, keine Frau zu sein und deshalb einen unfairen Kampf zu führen. Dass Carini nach ihrer Niederlage ihrer Konkurrentin nicht die Hand schüttelte und nach dem Kampf erklärte, sie hätte noch nie so harte Schläge erfahren, wurde schnell so ausgelegt, dass es sich bei Khelif um eine unfaire Gegnerin handelte – was auf einer Information fußt, die die Internationale Boxing Association (IBA) 2023 verbreitet hat. Laut der Organisation, die im Übrigen vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) nicht anerkannt wird, hätte ein Geschlechtstest ergeben, dass Khelif XY-Chromosomen habe und somit möglicherweise intersex sei (DW). Doch die Kredibilität der IBA und ihrer intransparenten Tests sind anzuzweifeln, unter anderem aufgrund des Vorsitzenden Umar Kremlev, der enge Beziehungen zum russischen Präsidenten Vladimir Putin pflegt - der wiederum eine Anti-LGBTIQ*-Politik verfolgt - so das Online-Magazin them. Eine ähnliche Diskussion gibt es im Übrigen auch über die taiwanesische Boxerin Lin Yu-ting, die ebenfalls von der IBA 2023 disqualifiziert wurde. Dass trotz dieser vermeintlichen Disqualifikation der IBA die beiden Boxerinnen bei Olympia 2024 antreten durften, wird vonseiten des IOC verteidigt. Sie seien Frauen, die als Frauen geboren sind, so IOC-Präsident Thomas Bach in einer Pressekonferenz. Bach betont darüber hinaus, dass die Angriffe auf die Boxerinnen in den Sozialen Medien Teil eines politisch motivierten Kulturkampfes seien. So sei es nicht verwunderlich, dass reaktionäre und rechte Politiker*innen wie Trump und Meloni die Situation aufgreifen und Falschinformationen verbreiten. Seit dem Kampf von Khelif und Carini lauerte es in den Sozialen Medien nur von Desinformation und Empörung über die schlichtweg falsche Tatsache, dass ein Mann gegen eine Frau boxen würde. Auch in der BILD wird über Imane Khelif polemisch als „männliche“ Boxerin berichtet. Diskussionen über XY-Chromosomen oder höhere Testosteron-Gehalte bei Frauen werden oft in trans- und interfeindliche Logiken eingebettet. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass es für Sportler*innen, die in einer Olympia-Disziplin antreten, immer von Vorteil ist, bestimmte körperliche Voraussetzungen zu erfüllen – sei es beim Schwimmen, Laufen, oder eben Boxen. Wie in einem Artikel der taz erklärt wird: „Nachwuchstrainer:innen, die bei Kindern und Jugendlichen nach Talenten suchen, haben immer auch ein Auge für ihre körperliche Eignung. Die Großen kommen zum Basketball, die Kleinen zum Turnen, die mit den langen Armen zum Schwimmen.“ Fürs Boxen ist ein höherer Testosterongehalt – was auch bei cis-Frauen keine Ungewöhnlichkeit sein muss – von Vorteil für die Schlagkraft. Gegen die Belästigung und Hate-Kommentare im Internet hat die Olympia-Gewinnerin inzwischen eine Klage eingereicht (Berliner Zeitung). Die italienische Boxerin Carini entschuldigte sich inzwischen bei ihrer Konkurrentin und betonte, dass die Einschätzung des IOC Khelif antreten zu lassen, respektiert werden müsse. Update 11/2024: Seit Erscheinen des obigen Artikels veröffentlichte das französischsprachige Recherchemagazin Le correspondant medizinische Gutachten, die darauf hindeuten, dass die spezielle Form der Intersexualität von Imame Khelif so ausgeprägt ist, dass sie dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden könne (vgl. z.B. rnd, Frankfurter Rundschau, Stern). Khelifs Anwalt weist dies zurück. Laut rnd werde sich das IOC "derweil nicht äußern, 'solange die rechtlichen Schritte laufen, oder zu Medienberichten über nicht verifizierte Dokumente, deren Herkunft nicht bestätigt werden kann.'“ Eine nachträgliche Aberkennung der Goldmedaille werden derzeit als unwahrscheinlich angesehen. Eine grundsätzliche Diskussion dieser und ähnlicher Fälle im Sport sollte jedoch dringend angestoßen werden. Update 06/2025:Am 30. Mai 2025 gab der vom IOC anerkannte Box-Verband World Boxing eine Erklärung zu seinen Plänen ab, obligatorische Geschlechtstests einzuführen, um die Eignung der Athlet*innen zur Teilnahme an seinen Wettbewerben festzustellen. Diese neue Vorgehensweise ziele darauf ab, gleiche und sichere Wettbewerbsbedingungen für Frauen und Männer zu gewährleisten. Die Richtlinie befindet sich in der Endphase ihrer Entwicklung und wurde von einer eigens dafür einberufenen Arbeitsgruppe des Medizinischen und Anti-Doping-Komitees des Weltboxsports ausgearbeitet. In der Umsetzung sieht die Richtlinie vor, dass sich alle Athlet*innen über 18 Jahren, die an einem von World Boxing betriebenen oder genehmigten Wettkampf teilnehmen möchten, einem PCR-Gentest (Polymerase-Kettenreaktion) unterziehen müssen, um ihr Geschlecht bei der Geburt und ihre Wettkampfberechtigung zu bestimmen. Dies Verfahren würde nun auch bei Imane Kelif angewandt: Laut sportschau.de "teilte [World Boxing] mit, dass die Algerierin nur zum anstehenden Eindhoven Box Cup (5. bis 10. Juni) zugelassen werde, wenn sie zuvor den vorgesehenen Test durchgeführt habe." Da Khelif keinen Test ablegte, war eine Teilnahme nicht möglich.
Weiterlesen Hierbei handelt es sich zumeist nicht um Operationen im Rahmen einer selbstbestimmten Geschlechtsangleichung aufgrund einer Geschlechtsdysphorie, sondern um die chirurgische Anpassung an eine heteronormative Erwartungshaltung von Eltern und/oder Ärzt*innen, so das Queere Netzwerk Niedersachsen (QNN) in seinem Artikel zu diesem Thema. Wie QNN weiter berichtet, dauert der Streit zwischen „intergeschlechtlichen Selbstorganisationen“ und Mediziner*innen sowie Eltern darüber, wie ein „normales“ Geschlecht auszusehen habe, bereits Jahrzehnte an. Das Problem ist, dass diese kosmetischen Eingriffe zum einen medizinische Spätfolgen haben können (z. B. beeinträchtigte Orgasmusfähigkeit) und zum anderen jede Fehleinschätzung bei der vermeintlichen Zuordnung zu entsprechenden Problemen führen kann. In den seltensten Fällen geht es dabei um medizinisch akute Eingriffe. QNN schreibt: „Im Mai 2022 trat deshalb das ‚Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ in Kraft: „Im Wesentlichen begrenzt das neue Gesetz die Personensorge von Eltern intergeschlechtlich geborener Kinder, in dem es klar formuliert, dass die Personensorge nicht das Recht umfasst, in die Behandlung nicht einwilligungsfähiger Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder diese selber durchzuführen […], wenn dies allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen (vgl. §1631e Abs. 1 BGB).“ Aber Vorsicht vor einer Fehleinschätzung. Sowohl bei früheren als auch beim aktuellen Gesetz liegt in dessen Auslegung ein hoher Interpretationsspielraum, sodass das Gesetz eine Hürde, aber kein Hindernis bedeutet. Auch der nun notwendige Beschluss des Familiengerichts erzeugt lediglich eine zusätzliche Kontrollinstanz, die ebenso interpretieren muss wie alle anderen. Zudem würde, selbst wenn ab sofort keine chirurgischen Eingriffe mehr durchgeführt würden, das Problem nur verlagert. Kinder und junge Erwachsene sind zeit ihres Lebens mit Normvorstellungen und Erwartungshaltungen konfrontiert. Die Belastung, die ein entsprechendes Missverhältnis zwischen dem Selbst, dem eigenen Körper und den externen Normen bedeuten kann, ist bereits aus der Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“ bekannt. Ebenso wie dort besteht auch hier das Problem, dass gerade junge Menschen (unabhängig von einer formalen Volljährigkeit) nicht automatisch in allem sofort Mündigkeit erlangen. Wie die Notwendigkeit des Gesetzes zeigt, gilt dies nicht einmal für Erwachsene im Allgemeinen. Wenn also der „Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V." und das „Queere Netzwerk Niedersachsen" neben einer konsequenten Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesetzes intergeschlechtliche Selbsthilfe sowie Schulungen für Institutionen und medizinisches Personal fordern, trifft gerade letztere Maßnahme den Kern. Unsicherheiten, Unwissen und normative Überzeugungen, die auf die Entscheidungen von Eltern, Ärzt*innen, aber auch Kinder und später junge Erwachsene wirken, haben wenig mit einer spontanen Mündigkeit zu tun als vielmehr mit dem Bedarf einer Sicherheit schaffenden Beratung, um auch festgefahrene Überzeugungen und Ängste zu hinterfragen und zu begleiten. Dies gilt dabei für beide Seiten, wie das Thema der Detransition zeigt. Auch hinter einer vermeintlich progressiven und akzeptierenden Haltung können sich Fehleinschätzungen verbergen.
Queere Fotografie – Berlin – bis 18.01.2023
28. September 2022Weiterlesen "[...] Von historischem Bildmaterial, das den Akt des Fotografierens als Akt der Identitätsfindung zeigt, über einen einzigartigen Safe Space bis hin zu zeitgenössischen Ausdrucksformen von Geschlechterfluidität, welche die Frage aufwerfen, ob sozial konstruierte Geschlechter heutzutage überhaupt noch zeitgemäß sind.“ (Beschreibung C/O Berlin) Gute Kunst kann bzw. soll triggern und Emotionen hervorrufen, man sollte also genügend Zeit mitbringen, die Kunst wirken zu lassen und mit den Emotionen umzugehen. Ausstellungen können einen habituellen Anstrich haben, nicht jede*r fühlt sich in ihrer Umgebung wohl. Der Auftritt der Webseite kann Hinweise auf die Bildsprache der Ausstellung geben, es lohnt sich also ein Besuch der Homepage. Die schwarz-weiß-Ästhetik und die Sepiatöne alter Fotografien bilden einen interessanten Kontrast zu der häufig farbenfrohen Darstellung der LSBTIQ* Community. Dieser Kontrast kann verdeutlichen, dass LSBTIQ* mehr ist als bunt und dass sich auch mit zurückhaltenden Tönen Statements setzen lassen. Die Ausstellung ermöglicht einen punktuellen Blick in die Vergangenheit und ihre damalige Fototechnik. Die Betrachter*innen erlangen einen Blick in das Verborgene und Private von Menschen, die die Fotografie für ihre Selbstdefinition entdeckten. Wer Interesse hat: Am 01.10.2022 findet eine Führung des Gastkurators Sébastien Lifshitz statt. Lifshitz ist Fotograf einer der drei Ausstellungen. Seine Sammlung zeigt Fotografien des vergangenen Jahrhunderts und darüber hinaus, die er über Jahre auf Flohmärkten zusammengetragen hat. Er zeigt Menschen, die sich durch Kleidung ihre eigene Identität erschaffen, um sie in der Fotografie zu verstetigen. Ein Thema, das bis heute aktuell ist. Die Ausstellung bildet damit eine komplementäre Ästhetik sowie ein Fenster in die Vergangenheit. Vielleicht auch etwas für Personen, die sich ansonsten weniger von LSBTIQ* Themen angesprochen fühlen. Informationen und Begleitprogramm: „Queerness in Photography“
Weiterlesen Das vom Justiz- und Familienministerium vorgeschlagene "Selbstbestimmungs"-Gesetz würde ein jahrzehntealtes sogenanntes "Transsexuellengesetz" ersetzen, das von trans und nicht-binären Menschen einen Gerichtsbeschluss und zwei Sachverständigengutachten verlangt, um ihr Geschlecht und ihren Namen in offiziellen Dokumenten zu ändern. Das Gesetz ist in Deutschland seit 40 Jahren in Kraft und wurde von der trans Community in Deutschland als "entwürdigend und archaisch" bezeichnet. So hatte die aktuelle deutsche Regierungskoalition versprochen, dieses Gesetz abzuschaffen. Justizminister Marco Buschmann sagte nun, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Dabei sieht der neue Vorschlag vor, dass der rechtliche Status einer Person durch eine einfache Selbsterklärung geändert werden kann. Eine weitere Änderung ist erst ein Jahr nach der Registrierung der ersten Änderung zulässig. Ein weiterer Aspekt des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass Jugendliche über 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, wenn ihre Eltern zustimmen. Eine von YouGov im Auftrag der Welt am Sonntag durchgeführte Umfrage ergab, dass 46 % der Befragten den Plan befürworten und 41 % ihn ablehnen. Die repräsentative Umfrage wurde an zwei Tagen im Juli durchgeführt. 1.796 Personen beantworteten die Fragen online. Dabei fand YouGov heraus, dass 48% der Teilnehmer*innen den Aspekt, dass Jugendliche ihr Gesetz auch selbst ändern könnten, eher oder ganz ablehnten, während 39% ihn eher oder ganz unterstützten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch sagte, wie DW berichtete berichtete, dass es darum gehe, "ein zentrales Versprechen des Grundgesetzes zu wahren: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde für alle Menschen". Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei mehr als überfällig, dass wir den rechtlichen Rahmen an die gesellschaftliche Realität anpassten.
Weiterlesen So reagierte die transfeindliche Biologin Marie-Luise Vollbrecht selbst mit dem Vorwurf, dass ihre Gegner*innen gewaltbereit und wissenschaftsfeindlich seien. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hingegen erklärte die Demonstrierenden in seiner Berichterstattung zu Opfern einer Verschwörungstheorie und erwähnte nichts von der queerfeindlichen Haltung der Biologin. Zudem wurde der Beitrag mit einem Video von aus der Nazi-Zeit versehen. Und gerade in rechten Kreisen führte die Absage zu dem Vorwurf von „Cancel Culture“. Der AfD-Familienpolitiker Martin Reichardt nutzte etwa das Stichwort „Queerer-Extremismus“. Die AfD-Abgeordnete Christina Baum, die selbst ein CSD-Verbot fordert, behauptete: „Die freie Wissenschaftsenfaltung wird behindert.“ Bei solchen Argumentationslinien scheint es sehr wichtig zu reflektieren, dass die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit von beispielsweise transfeindlichen Akademiker*innen durch Ausladungen nicht eingeschränkt wird – es hindert sie nur daran, diese Freiheit nicht auf der Bühne der jeweiligen Institution zu praktizieren. Darin zeigt sich also auch die völlige Deplatzierung der Vergleiche dieser Situation mit Bücherverbrennungen in NS-Zeiten. Doch auch der Bildungsstaatssekretär Jens Brandenburg, ehemaliger queerpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, folgte dieser Kritiklinie auf Twitter: „Zur Meinungsfreiheit gehört, auch schwer erträglichen Unsinn äußern zu dürfen. Zur Wissenschaftsfreiheit gehört, dass auch längst widerlegte Thesen ihren Raum bekommen. Denn das stärkste Argument siegt in der offenen Debatte. Abgesagte Vorträge füttern nur bequeme Vorurteile.“ Abgesagte transfeindliche Vorträge verhindern jedoch auch, so ließe sich argumentieren, dass Hetze gegen die bloße Existenz von geschlechtlichen Minderheiten eine Plattform geboten und Gewalt gegen trans und nichtbinäre Menschen damit legitimiert wird. Ohne Zweifel sind Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in einem solchen Kontext von sehr hoher Bedeutung. Es muss jedoch die Frage gestellt werden, ob dabei nicht aus einer Machtposition heraus einer ohnehin bereits marginalisierten Gruppe die bloße Existenz und damit Menschlichkeit abgesprochen wird – und ob der Schutz dieser Gruppen in solchen Entscheidungen nicht Priorität genießen sollte.
Erfolgreicher Protest gegen Auftritt einer transfeindlichen Biologin an der Berliner Humboldt-Universität
7. Juli 2022Weiterlesen So schrieb der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen an der HU auf Twitter, man wolle „Keine Bühne für die Co-Autorin von Statements einer 'biologischen Realität der Zweigeschlechtlichkeit' und 'woker Trans-Ideologie'. An unserer Uni gibt es keinen Platz für Queerfeindlichkeit. Wir sehen uns auf der Straße!“. Hintergrund des Protests und der Kritik war, dass Vollbrecht zu den Autor*innen eines viel kritisierten transfeindlichen Gastbeitrags in der „Welt“ gehört und sich in sozialen Netzwerken bereits wiederholt über geschlechtliche Minderheiten lustig gemacht hat. Während diese Absage in verschiedenen Kreisen als Zensur verurteilt wird, ließe sich dem entgegensetzen, dass Hetze gegen die bloße Existenz von geschlechtlichen Minderheiten zu Gewalt gegen trans und nichtbinäre Menschen führe. So tweetete die trans Journalistin Georgine Kellermann über Vollbrecht: „Sie ist halt nicht nur als Wissenschaftlerin unterwegs“ – sondern auch, so ließe sich argumentieren, in einer einflussreichen Machtposition, deren Missbrauch zu gravierenden Konsequenzen für marginalisierte Geschlechter führen könnte.
Weiterlesen Der Plan sieht eine neue Unterkunft für trans und gendervariante (aus dem Englischen: gender-nonconforming) https://echte-vielfalt.de/lebensbereiche/lsbtiq/nicht-binaer-gendervariant-genderlos-weder-mann-noch-frau-oder-beides/ Jugendliche vor. So kündigte Bürgermeisterin London Breed am Dienstag an, dass die Stadt in ihrem Zwei-Jahres-Budget 6,5 Millionen Dollar speziell für eine Initiative zur Beendigung der Obdachlosigkeit von trans und gendervarianten Menschen bereitstellen werde, wie das queere Onlinemagazin them berichtete https://www.them.us/story/san-francisco-end-trans-homelesness-2027 . Demzufolge beinhalte der Plan in der Anfangsphase die Bereitstellung von mindestens 150 langfristigen Wohnsubventionen für trans und gendervariante Personen und die Entwicklung einer neuen dauerhaften Wohnanlage für trans und gendervariante Jugendliche. Der Großteil der Mittel werde für kurzfristige Mietzuschüsse und flexible finanzielle Unterstützung für die Bewohner*innen sowie für die Unterstützung der beteiligten gemeinnützigen Organisationen verwendet werden. Fünfhunderttausend Dollar sollen für die Finanzierung von Gesundheitsdiensten für trans und gendervariante Bürger*innen verwendet werden. Trans und gendervariante Personen sind überproportional häufig von Wohnungsunsicherheit betroffen und erleben, wenn sie Zugang zu einer Unterkunft haben, mit größerer Wahrscheinlichkeit Diskriminierung und Missbrauch. Laut der Bürgermeisterin seien trans und gendervariante San Franciscaner*innen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung 18-mal häufiger von Obdachlosigkeit betroffen, wobei die Rate bei BIPOC trans Menschen noch höher sei.
Weiterlesen Wegweisend bestätigte das Gericht mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung (AZ 9 U 84/21) ein Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 26. August 2021 (AZ 2-30 O 154/20). Vor diesem Urteil hatte Robin Nobicht, eine nicht-binäre Person im Besitz einer Bahncard, gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt, weil es unmöglich war die für die Bahncard hinterlegten Daten hinsichtlich der geschlechtlichen Anrede richtigzustellen – obwohl Nobichts Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde seit Oktober 2019 "ohne Angabe" lautet. Auch beim Onlineticketkauf müssten Menschen zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr auswählen. Nobicht vertrat die Ansicht einen Anspruch auf Entschädigung und Unterlassung zu haben, weil das Verhalten der Bahn diskriminierend sei. Den Unterlassungsanspruch bestätigte Landgericht - eine zwingende Auswahl einer Anrede stelle nämlich eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar, so das Urteil. Einen Anspruch auf Entschädigung bestätige das Gericht jedoch nicht. Das Urteil habe jedoch "Signalwirkung", so Nobichts Rechtsanwältin Friederike Boll. "Wir hoffen, dass jetzt im Onlinehandel bald überall die Möglichkeit eingeführt wird, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen." Die Bahn hat nun ein halbes Jahr Zeit, um ihre Frageformulare an die Realität nicht-binärer Existenzen anzupassen.