Echte Vielfalt

Schwule

Am Samstag, 17.09.2022, fand in Belgrad die EuroPride statt. Im Vorfeld hatten Rechtsradikale und Ultra-Konservative, gestützt durch die serbisch-orthodoxe Kirche und Teile der Regierung, massiv gegen die Veranstaltung aufgerufen. Der Gipfel war das Präsidial-Verbot.

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Die Veranstalter*innen legten daraufhin Widerspruch ein, jedoch ließ das Innenministerium das Verbot bestehen. Es bestünden Sicherheitsbedenken aufgrund rechtsextremer Gegendemonstrationen, zitiert die ZEIT. Obwohl auch die Gegendemonstrationen verboten waren, kündigten einige der Gruppen an, sich nicht daran zu halten, so der Bericht weiter.

Und doch fand am vergangenen Samstag eine – wenn auch verkürzte – Pride-Parade statt. Ana Brnabić, serbische Premierministerin, hatte nach Angaben von EPOA am Freitag die Veranstaltung bestätigt und ihre Sicherheit garantiert. Zu diesem Zweck waren zwischen 5.200 und 6.000 Polizist*innen im Einsatz gegenüber einer Teilnehmer*innenzahl von „an die Tausend“ nach Angaben des Spiegel u. a. Medien und bis zu 7.000 Teilnehmer*innen nach Angaben der Veranstalter*innen. Das Innenministerium sprach im Nachgang dennoch davon, dass das Verbot der EuroPride durchgesetzt worden sei. Es habe sich bei dem polizeilichen Einsatz lediglich um die „Eskorte der Menschen zu einem Konzert“ gehandelt, so die ZEIT weiter.

Während die EuroPride wohl auch wegen des großen Polizeiaufgebots sicher verlief, kam es am Rande zu Zusammenstößen. Der „Freitag“ und die „Friedrich Neumann Stiftung“ berichten, dass nach offiziellen Angaben 64 Personen festgenommen und 13 Polizist*innen verletzt wurden. Unter den Opfern der Zusammenstöße befanden sich u. a. auch deutsche Journalist*innen. Der Vorfall ereignete sich auf dem Rückweg ins Hotel, so der Tagesspiegel, dessen Journalistin Nadine Lange betroffen war.

Dennoch wird die EuroPride von den EPOA als Erfolg gewertet. Hält man sich den internationalen und europäischen Druck vor Augen, wie auch die Teilnahme von Politiker*innen wie die des Queerbeauftragten der deutschen Bundesregierung, so zeigt sich, dass zivile und politische Mechanismen auch in Serbien noch wirken, obwohl sich die Regierung in letzter Zeit sehr nach rechts und zum ultrakonservativen Lager orientiert hatte.

Gerade vor diesem Hintergrund bleibt allerdings offen, ob der Polizeischutz auch gewährleistet gewesen wäre, wenn sich keine internationalen Stimmen gegen Serbiens Regierung gerichtet und keine Vertreter*innen ausländischer Institutionen an der Parade teilgenommen hätten.

Es ist ein ziviler Erfolg, der umso stärker wiegt, bedenkt man, dass im Vorfeld vonseiten der Gegner*innen sogar Waffengewalt ins Spiel gebracht wurde. Gleichzeitig wird klar, dass ein solcher Erfolg ein Zusammenspiel zwischen den gesellschaftlichen Akteur*innen erfordert. Demonstrationen und Veranstaltungen wie die EuroPride sind ein wichtiger Ausdruck, brauchen aber den Rückhalt der (inter-)nationalen Gemeinschaft, der hier deutlich wahrzunehmen war.

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Nachdem hier bei echte vielfalt bereits über die Stellungnahme des  Aachener Bischofs Helmut Dieser im Vorfeld der diesjährigen Synode berichtet wurde, liegt es nahe, sich nun auch die Ergebnisse dieser Versammlung anzusehen. Dieser hatte sich vorab für die Segnung homosexueller Paare ausgesprochen.

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Ein Blick in den Grundtext verrät, dass sich die katholische Kirche in Deutschland der Problematik hinter ihrer Sexualhaltung voll bewusst ist. Nicht nur verweist der Text darauf, dass diese Haltung sowohl in keinster Weise mehr der Lebenswelt der Gläubigen entspricht als auch ein Abweichen von der katholischen Norm mit Sünde gleichzusetzen systemisch diskriminiert. Das sei für die betroffenen Paare, Familien und Einzelpersonen mit viel Leid verbunden: „[…] Ausgrenzungen aus der Familie oder weiteren sozialen Gruppen (z. B. Kirchgemeinden) bis hin zu Entlassungen aus der Arbeitsstelle. Nicht zuletzt zu nennen sind die lebensbedrohlichen Kriminalisierungen, die Menschen zur Flucht nötigen“. Der Text betont weiterhin das Menschsein als Gemeinsamkeit sowie die Relevanz sexueller Selbstbestimmung.

Leider gelang es der Synode nicht, diesen Grundtext mit der nötigen Mehrheit zu verabschieden. Dabei hatten sich nach einem Bericht des Deutschlandfunks lediglich drei der 21 Bischöfe, die mit Nein stimmten, an der vorherigen Debatte überhaupt beteiligt. Während einige Bischöfe sich im Nachhinein rechtfertigten, aber dennoch redebereit zeigten, lehnte eine Gruppe um den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, zu der auch der Kölner Erzbischof Woelki und Kurienkardinal Kasper zählen, die Reformen grundlegend ab. Dies führte beinahe zum Scheitern der Synode, obwohl zuvor das Zentralkomitee mit der nötigen Zweidrittelmehrheit ebenso dafür gestimmt hatte wie die Bischöfe mit 61%. Der folgende Unmut der Teilnehmenden zeigte dabei deutlich, dass die katholische Gemeinde das Signal dieser Ablehnung nicht teilt. Die Empörung schien Wirkung zu zeigen. Die weiteren Papiere wurden angenommen, darunter ein Grundsatzpapier zu „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und ein Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“. Letzterer empfiehlt eine Überarbeitung des Weltkatechismus dahingehend, dass homosexuelle Handlungen nicht mehr als Sünde gegenüber der ‚Keuschheit‘ gelten und darüber hinaus nicht mehr als Krankheit deklariert werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing sowie die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken Irme Stetter-Karp sprachen dennoch am Ende von einem guten Ergebnis. Bätzing betonte allerdings, es sei deutlich geworden, dass die katholische Kirche eine Kirche der zwei Geschwindigkeiten sei. Auch wenn Bätzing den Grundsatztext für sein Bistum aufnehmen möchte, bleibt im Hintergrund doch die Instanz in Rom. Die katholische Gemeinde ist bis in ihre Führungsebene gespalten und so langsam die Veränderungen einerseits sind, so machen die Empörung über die Ablehnung andererseits Hoffnung, dass Reformen, zumindest in Deutschland, eine Frage des „Wann“ zu sein scheinen.

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Der Aachener Bischof Helmut Dieser spricht sich für die Segnung homosexueller Paare aus. Gerade fand vom 08. bis 10. September in Frankfurt ein Treffen zum deutschen Synodalen Weg statt, bei dem Dieser den Co-Vorsitz innehat. Der Synodale Weg ist die Zusammenkunft der deutschen katholischen Bischöfe und des Zentralkomitees, um über die zukünftige Ausrichtung der Katholischen Kirche in Deutschland zu beraten. Ein Ordnungspunkt unter anderen ist die Reform der katholischen Sexualmoral.

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Wie vatikannews.va berichtet, soll das Ergebnis der deutschen Synode in der 2023 im Vatikan stattfindenden Welt-Synode Berücksichtigung finden.

Im Vorfeld des Treffens in Frankfurt machte Dieser im Interview gegenüber der ZEIT deutlich, er selbst könne zwar keine Segnung gegen die offizielle Position der Kirche anbieten, aber für sein Bistum gelte schon länger die Haltung, dass es eine Gewissensentscheidung des einzelnen Seelsorgers sei. Dieser betont, Homosexualität sehe er schon lange nicht mehr als Sünde an und grenzte sie explizit von Fällen wie Missbrauch oder Betrug ab. Damit setzte er ein erstes Stimmungsbild für die Synode in Frankfurt und ein öffentliches Umdenken.

Gleichzeitig zeigt der Bezug auf sein früheres Denken die überwiegend geltende Position der Kirche und lässt erkennen, dass Homosexualität als „Sünde“ oder zumindest „nicht Gott gewollt“ immer noch einen tief verankerten Platz in der Katholischen Kirche hat. Auf vatikannews.va heißt es dazu.

„Die geltende kirchliche Lehre ist im Weltkatechismus der Katholischen Kirche ausführlich dargelegt. Sie sieht eine Segnung homosexueller Ehen […] nicht vor. Mit seinem Lehrschreiben Amoris Laetitia hat Papst Franziskus der kirchlichen Ehe- und Familienpastoral und einem Synodalen Prozess auf Weltebene, der 2023 in einer Synode im Vatikan gipfeln soll, einen dezidiert pastoralen Akzent gegeben, an der grundsätzlichen Lehre der Kirche aber nichts geändert.“

Es bleibt also weiter abzuwarten, ob sich auch international immer mehr Stimmen, zudem aus der Führungsebene, Dieser anschließen.

Aber auch die Kirche als Institution sollte auf Reformen hoffen. Die Frage, ob nicht in der allgemeinen Abwertung einer gesamten Menschengruppe als „nicht Gott gewollt“ bereits selbst eine Sünde (Anmaßung) liegt, sollte Gehör finden.

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Der serbische Ministerpräsident Aleksandar Vučić untersagte den für den 12. bis 18. September geplanten EuroPride in Serbiens Hauptstadt Belgrad. Wie die taz am 28. August berichtete, waren im Vorfeld diverse homophobe und menschenverachtende Petitionen eingegangen. Der Kurs von Vučić und seiner Fortschrittspartei (SNS) ist dabei klar auf die Vergangenheit und national-konservative Strömungen des Landes gerichtet. Die Veranstaltenden (EPOA – European Pride Organiser Association) reagierten prompt auf das Verbot.

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Auf epoa.eu heißt es dazu:

“Neither the hosts of EuroPride 2022, Belgrade Pride, nor us as the licensor will cancel EuroPride in Belgrade.”

Der Verband beruft sich dabei auf Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Serbien ist zwar noch kein Mitglied der EU, aber seit 2003 Teil des Europarates und hat daher die EMRK ebenfalls unterzeichnet. So wichtig es ist, dass die Veranstaltenden nicht einfach nachgeben, sondern ihre Rechte und damit auch die darin verankerten Werte verteidigen, so sicher ist auch, dass sich der Diskurs nicht mit einem Rechtsstreit bereinigen lassen wird. Die „Neue Züricher Zeitung“ bemerkt:

„Wohl auch um national-konservative Kreise angesichts [des] vermeintlichen Tabubruchs [im Grenzstreit mit dem Kosovo] zu besänftigen, kündigte Vučić praktisch gleichzeitig an, den […] EuroPride nicht zum geplanten Zeitpunkt im September durchführen zu lassen.“

Neben politischem Kalkül spielt jedoch auch die christliche Ideologie des Landes eine ausschlaggebende Rolle. Gerade die Gruppe der serbisch-orthodoxen Christ*innen feierte das Pride-Verbot von Vučić. Bischof Nikanor Bogunović hatte bereits im Vorfeld die Diskussion in den Sozialen-Medien mitgeprägt und war zuletzt mit seiner Aussage: „Wenn ich eine Waffe hätte, ich würde sie benutzen!“ aufgefallen, wie das Portal freiheit.org zitiert.

Allen Widrigkeiten zum Trotz hält EPOA an der Durchführung der Veranstaltung fest. Aktuelle Informationen zum EuroPride 2022 unter https://www.europride2022.com/

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Am Donnerstag, 08. September 2022, startet das „Queerfilmfestival“. Bis Mittwoch, 14. September, werden dabei verteilt über Deutschland und Österreich 19 nicht-heteronormative Spielfilme und Dokumentationen gezeigt.

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2019 fand das erste Filmfest dieser Art in drei Städten statt. Am aktuellen vierten Filmfest beteiligen sich bereits 13 Städte: Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Fürstenwalde, Halle (Saale), Köln, Leipzig, Magdeburg, München, Nürnberg, Stuttgart und Wien.

Eröffnet wird das Festival in diesem Jahr mit einer Neuverfilmung von Rainer Werner Fassbinders „Die bitteren Tränen der Petra von Kant“ (1972). François Ozons lässt in seiner Version „Peter von Kant“ statt dreier Frauen nun drei Männer in den Mittelpunkt des Geschehens treten.

Auf der Seite der Dokumentarfilme findet sich als Beispiel „Vorurteil und Stolz“ von Eva Beling. Der Film unternimmt eine Reise durch die nicht-heteronormative Filmvergangenheit Schwedens, gerahmt von Interviews mit Filmemacher*innen und Fachleuten.

„Im Programm finden sich Highlights aus Cannes, Toronto, Locarno und von der Berlinale. Bis auf wenige Ausnahmen laufen die Filme als deutsche Erstaufführungen“. (queerfilmfestival.net)

Ein Gesamtüberblick des Programms findet sich hier.

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Das US-Repräsentant*innenhaus hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, welches gleichgeschlechtliche und Ehen gesetzlich schützt. Er zielt darauf ab, die Rechte der Homo-Ehe vor einer möglichen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu schützen.

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Die überparteiliche Schlussabstimmung fiel mit 267 zu 157 Stimmen aus, wobei 47 Republikaner*innen gemeinsam mit den Demokrat*innen für den Gesetzentwurf stimmten. Es ist jedoch nicht klar, ob der Gesetzentwurf den Senat passieren kann, wo sich mindestens 10 Republikaner*innen den Demokrat*innen anschließen müssten, um die 60-Stimmen-Hürde des Filibusters zu überwinden.

Die Abstimmung findet inmitten Befürchtungen der Demokrat*innen statt, dass die konservative Mehrheit des Obersten Gerichtshofs die gleichgeschlechtliche Ehe in Zukunft angreifen könnte, nachdem das Oberste Gericht in einer folgenschweren Entscheidung das Urteil Roe v. Wade aufgehoben hat.

Der Gesetzentwurf sichert nicht nur landesweit das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehen, sondern sieht auch einen bundesweiten Schutz für Ehen zwischen weißen und Schwarzen Menschen vor. Die Maßnahme sieht vor, dass eine Ehe nach Bundesrecht anerkannt werden muss, wenn sie in dem Staat, in dem sie geschlossen wurde, legal war.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem zusätzliche rechtliche Garantien für verheiratete Paare vor, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rassifizierung, der ethnischen Zugehörigkeit oder der nationalen Herkunft zu verhindern, und ermächtigt den Generalstaatsanwalt, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Demokrat*innen im Repräsentant*innenhaus, die sich nach der Abtreibungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs auf kulturelle Fragen konzentrieren, wollen diese Woche ebenfalls einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zugang zu Verhütungsmitteln garantiert. Die bahnbrechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der das Urteil Roe v. Wade und damit das bundesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben wurde, hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob andere Präzedenzfälle nun in Gefahr sind. Die drei liberalen Richter*innen des Gerichts warnten, dass niemand darauf vertrauen solle, dass die konservative Mehrheit mit ihrer Arbeit fertig ist.

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Nachdem im Vereinigten Königreich zahlreiche Fälle von Affenpocken Fälle diagnostiziert wurden, haben die Behörden eine „Ausbreitung von Affenpocken“ bestätigt, wobei Männer, die mit Männern schlafen, besonders gefährdet seien.

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Am Mittwoch, den 18. Mai, teilte die britische Gesundheitsbehörde (UK Health Security Agency, UKHSA) mit, dass in England zwei weitere Fälle festgestellt wurden, womit sich die Gesamtzahl der bestätigten Affenpockenfälle seit dem 6. Mai auf neun erhöht hat. Die jüngsten Fälle traten laut UKHSA überwiegend bei Männern, die Sex mit Männern haben, auf. Auch in Portugal wurden Fälle unter schwulen und bisexuellen Männern festgestellt.

Das Virus sei milder als andere Pockenkrankheiten, und obwohl es bisher nicht als sexuell übertragbare Infektion beschrieben wurde, bedeute der mit Sex verbundene Körperkontakt, dass es so weitergegeben werden kann. Das Virus könne auch durch Kleidung oder Wäsche übertragen werden, die von einer Person benutzt wird, die an Affenpocken erkrankt ist. Das seltene Virus, das in der Regel nicht leicht übertragbar sei, wurde 2018 zum ersten Mal im Vereinigten Königreich festgestellt, doch der jüngste Ausbruch wurde als „ungewöhnlich“ bezeichnet.

Die ersten Symptome seien grippe-ähnlich und umfassen Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen, geschwollene Lymphknoten, Schüttelfrost und Erschöpfung. Der Ausschlag beginne oft im Gesicht und breite sich dann auf andere Körperteile aus, auch auf die Genitalien. Er könne zunächst wie Windpocken aussehen, bevor sich ein Schorf bildet, der später abfällt.

Dr. Susan Hopkins, leitende medizinische Beraterin der UKHSA, sagte, dass die UKHSA die bisherigen Fälle schnell identifiziert habe, und die Quelle dieser Infektionen weiterhin rasch untersucht werde. Das UKHSA fordere „insbesondere schwule und bisexuelle Männer auf, auf ungewöhnliche Hautausschläge oder Läsionen zu achten und sich unverzüglich an einen sexuellen Gesundheitsdienst zu wenden, wenn sie Bedenken haben. Bitte kontaktieren Sie die Kliniken vor Ihrem Besuch“.

Noch gibt es in Deutschland keinen Fall von Affenpocken, aufgrund der bisherigen Häufigkeit der Infektion unter sexuell aktiven schwulen und bisexuellen Männern, sind diese jedoch sicherlich gut beraten, erstmal die Augen offenzuhalten.

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In Simbabwe müssen Menschen für die Übertragung von HIV nicht mehr mit Gefängnisstrafen rechnen. Nach Abschnitt 79 des simbabwischen Strafgesetzbuchs war es illegal, HIV wissentlich oder unwissentlich auf einen Partner zu übertragen. Wer verurteilt wird, kann mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft werden. Nach Angaben von aidsmap wurden zwischen Oktober 2015 und Dezember 2018 16 Personen auf der Grundlage des Gesetzes verhaftet oder strafrechtlich verfolgt.

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Das Gesetz zielte darauf ab, den Brautpreis, den der Bräutigam an seine künftige Schwiegermutter zahlt, verbindlich zu machen, enthielt aber eine Klausel, die die Strafen für HIV-Übertragungen aufhob.

UNAIDS lobte das simbabwische Parlament für diesen Schritt. Nach Ansicht der UN-Organisation war das frühere Gesetz nicht nur unwirksam, sondern auch diskriminierend. UNAIDS bekräftigte, dass die Kriminalisierung die Bemühungen um eine Verringerung der HIV-Neuinfektionen untergräbt und die Menschen davon abhält, sich testen und behandeln zu lassen.

Die Exekutivdirektorin Winnie Byanyima sagte: "Den Zielen der öffentlichen Gesundheit ist nicht gedient, wenn Menschen ihre individuellen Rechte verweigert werden, und ich empfehle Simbabwe, diesen äußerst wichtigen Schritt zu tun. Diese Entscheidung stärkt die HIV-Bekämpfung in Simbabwe, indem sie die Stigmatisierung und Diskriminierung verringert, die gefährdete Personengruppen allzu oft davon abhält, HIV-Präventions-, Pflege- und Behandlungsdienste in Anspruch zu nehmen." Die Agentur arbeitete eng mit dem Nationalen AIDS-Rat Simbabwes und den simbabwischen Anwälten für Menschenrechte sowie mit Parlamentarier*innen, Aktivist*innen der Zivilgesellschaft und Gemeinden zusammen, um sich gegen das Gesetz zur Kriminalisierung von HIV einzusetzen.

In mehr als 130 Ländern ist das Verschweigen, die Aufdeckung oder die Übertragung von HIV eine Straftat. "Eine zu weit gefasste und unangemessene Anwendung des Strafrechts gegen Menschen, die mit HIV leben, bleibt weltweit ein ernstes Problem", fügte UNAIDS hinzu. Ein von der Agentur, der International Association of Providers of AIDS Care und der International AIDS Society entwickelter Konsens fordert die Strafjustiz auf, dafür zu sorgen, dass die Gesetze in Strafverfahren im Zusammenhang mit HIV wissenschaftlich untermauert sind.

Nach Angaben von UNAIDS hat Simbabwe in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung von HIV gemacht. Schätzungen zufolge werden inzwischen 1,2 Millionen der 1,3 Millionen HIV-Infizierten im Land behandelt. Seit 2010 sind die AIDS-bedingten Todesfälle in dem Land um 63 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der HIV-Neudiagnosen ist im gleichen Zeitraum um 66 Prozent zurückgegangen. UNAIDS hatte zuvor gewarnt, dass aufgrund der Coronavirus-Pandemie schwerwiegende Unterbrechungen der HIV-Dienste den Fortschritt bei der AIDS-Bekämpfung in Teilen Afrikas um zehn Jahre oder mehr zurückwerfen könnten.

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Lebensrettende HIV-Medikamente treffen in der Ukraine ein, während der Krieg die Epidemie zurückzudrehen droht. Nach Angaben der WHO leben in der Ukraine rund 260.000 Menschen mit HIV, von denen die Hälfte - darunter 2700 Kinder - eine lebensrettende antiretrovirale Behandlung erhält. Die Weltgesundheitsorganisation bringt nun lebensrettende antiretrovirale Medikamente zu HIV-Infizierten in der Ukraine.

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In Zusammenarbeit mit dem United States President's Emergency Plan for AIDS Relief (PEPFAR) und ukrainischen Partner*innen arbeitet die WHO daran, die Versorgung mit antiretroviralen Medikamenten (ARV) „für jeden einzelnen Menschen“, der sie benötigt, sicherzustellen.

Wie die WHO Anfang April mitteilte, hat die erste Lieferung die polnische Grenze überschritten und wird über die HIV-Dienste des Landes verteilt. Die Organisationen sicherten die Beschaffung von 209.000 Packungen des antiretroviralen Medikaments TLD (Tenofovir, Lamivudin und Dolutegravir), ein Vorrat, der für 12 Monate reichen wird. Eine weitere Spende von Dolutegravir für die Behandlung von HIV-infizierten Säuglingen wird ebenfalls bald zur Verfügung stehen, so die WHO.

Dr. Hans Henri P. Kluge, der WHO-Regionaldirektor für Europa, sagte: "Dieser Krieg hat das Potenzial, die hart erarbeiteten Fortschritte der letzten Jahre in einer Reihe von Gesundheitsfragen, einschließlich HIV, zu untergraben. "Wir können nicht zulassen, dass dies geschieht, obwohl die Ukraine gerade begonnen hat, eine Wende in der HIV-Bekämpfung herbeizuführen, indem sie den Zugang zu antiretroviralen Medikamenten sowie die Diagnose und Behandlung verbessert hat.

Die WHO empfahl den Aufnahmeländern, die Versorgung mit ARV zu unterstützen, um die Behandlung von HIV-Infizierten fortzusetzen. Sie wies jedoch darauf hin, dass viele der Betroffenen Männer zwischen 18 und 60 Jahren sind, die das Land nicht verlassen können.

Dr. Jarno Habicht, WHO-Vertreter in der Ukraine, sagte: "Die Sicherstellung einer kontinuierlichen HIV-Behandlung und ausreichender Vorräte dort, wo die Menschen vorübergehend Zuflucht finden - nicht nur in Bezug auf HIV, sondern auch im Zusammenhang mit anderen übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten - wird eine ständige Herausforderung für die humanitären Helfer und das ukrainische Gesundheitssystem sein."

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Ab Donnerstag, den 28.04. wird von dem Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eine Ringvorlesung veranstaltet. Das Thema: Why it (still) matters - Warum also Gender und Diversität (immer noch) wichtig sind bzw. eine Rolle spielen.

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Los geht es dabei am 28.04 mit "Soziologischen Perspektiven auf Gender & Diversity", gefolgt von einer Reihe spannender Themen, die bis zum 14.07. wöchentlich behandelt werden. Darunter geht es unter anderem um "Diskriminierung durch Algorithmen", "Schwarzfeministische Perspektiven auf Macht und Machtverhältnisse", "Schwangere Väter und Mütter auf der Pirsch" und "Anerkennung – Schlüsselbegriff einer diversitätsbewussten Sozialpädagogik?!".

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 18.15 Uhr und finden im Audimax, Hörsaal 1 am Christian-Albrechts-Platz 2 statt. Genauere Informationen können Sie dem Flyer oder der Webseite entnehmen.

Hinweis der Veranstalter*innen: "Der Zugang zum Hörsaal ist nicht barrierefrei. Ein Zugang kann organisiert werden (e-Mail an orga@gender.uni-kiel.de). Sofern Sie eine Simultanübersetzung in deutsche Gebärdensprache benötigen, melden Sie sich 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin bei dem*der Diversitätsbeauftragten: orga@gender.uni-kiel.de."

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