Echte Vielfalt

Schwule

Ralf König, 60 Jahre, ist ein schwuler Comic-Zeichner, der in Köln lebt. Mit erfolgreichen Comics wie „Der bewegte Mann“ welches mit Till Schweiger in der Hauptrolle verfilmt worden ist, ist er auch über die schwule Szene hinaus sogar weltweit bekannt geworden.

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Zu den häufig wiederkehrenden Figuren Königs  gehört das gegensätzliche Knollennasen-Paar Konrad und Paul. Die beiden beschreibt er in einem Interview mit der Taz folgendermaßen: „Konrad ist der gutbürgerliche, kultivierte Klavierlehrer, Paul die kleine geile Ledersau.“

Von März bis Oktober 2020 veröffentlichte König fast täglich eine Episode der beiden auf Facebook und Twitter, und thematisiert darin, wie Konrad und Paul Corona und den Lockdown erleben. Der Rowohlt Verlag hat nun alle dieser Internet-Comics ergänzt um weitere zusätzliche Folgen als Buch herausgebracht. „Vervirte Zeiten“ lautet der Titel.

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Gianni Jovanovic (42), ist Roma-Aktivist und schwul, und befasst sich seit langem mit dem Thema Mehrfachdiskriminierung.  Er war der erste schwule Rom in Deutschland, der sich geoutet hat und ist Gründer der Initiative „Queer Roma“, mit der er mehrfach am Christopher Street Day in Köln teilnahm. Seine Erfahrungen mit Ausgrenzung und Diskriminierung verarbeitet er außerdem als Comedian und Performer in einem Bühnenprogramm.

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Wie er in einem Interview erzählt,  war das Offenlegen seiner Identität „ein doppeltes Outing“. Viele queere Roma befürchteten, auf Verachtung in der eigenen Community zu stoßen. Hinzukomme dann noch die Verachtung durch die Mehrheitsgesellschaft: „Einerseits muss man sich hinstellen und sagen, Mama, Papa, ich bin schwul, lesbisch, trans ..., und auf der anderen Seite muss man sich öffentlich dazu bekennen, dass man Roma ist. Gegenüber dieser Gruppe herrschen viel Unwissen und Vorurteile.“

In einem weiteren Interview auf Deutschlandfunk Nova berichtet Gianni außerdem ausführlich über das Aufwachsen in einer konservativen Familie, seine Zwangsverheiratung und seinen langen Weg zum Coming-Out als schwuler Mann.

Giannis Anliegen ist es, um über Antiziganismus, also die Diskriminierung von Sinti und Roma, aufzuklären. Hierzu wird er auch von den Medien als Experte angefragt. Im Zuge der kürzlichen Rassismus-Debatte um die WDR-Talksendung „die letzte Instanz“ wurde er erneut um seine Einschätzungen gebeten. Auch ein Video einer Talkshow, die im Jahr 2020 ebenfalls im WDR lief, und in der Gianni zu Gast war, wurde in den sozialen Medien häufig geteilt. Hierin erklärt er, dass es sich beim Z-Wort um eine Fremdbezeichnung handele, die rassistische Vorurteile beinhalte. Außerdem wies er darauf hin, dass seinen im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Vorfahren der Buchstabe Z in die Haut tätowiert wurde:Deshalb muss man sich tatsächlich die Frage stellen, ob man heute in dieser aufgeklärten, modernen Welt das Wort überhaupt noch benutzen will", sagte Jovanovic in der Sendung.

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Der 27.1. ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, an dem regelmäßig an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert wird. Auch der Verfolgung von homosexuellen Menschen während der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus wird an diesem Tag mit verschiedenen Gedenkveranstaltungen gedacht.

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Über 50.000 schwule Männer wurden während des Nationalsozialismus unter einem verschärften Paragraph 175 verfolgt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Hierfür wurde 1936 eigens eine Behörde, die "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung", eingerichtet. Der "Schwächung der allgemeinen Volkskraft" sollte damit Einhalt geboten werden. Homosexuelle Männer galten als „Volkschädlinge“, da sie die Ideologie der „gesunden Volksgemeinschaft“ und das Männlichkeitsbild im Nationalsozialismus bedrohten. Lesbische Frauen waren hingegen weniger im Fokus der Nationalsozialisten.

Schätzungsweise 10-15.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslagern festgehalten, und erfuhren hier besondere Gewalt, welche viele nicht überlebten. Gekennzeichnet waren sie mit dem Häftlingsabzeichen des rosa Winkels. Zu den dokumentierten Zwangsmaßnahmen gehörten auch „Umerziehungsmaßnahmen“, die dazu dienten, die sexuelle Orientierung zu ändern, wie zum Beispiel der zwangsweise Besuch von KZ-Bordellen.

Lange Zeit wurde Männern, die aufgrund ihrer Homosexualität im NS verfolgt wurden, der Status als Opfergruppe nicht zuerkannt. Dies hing unter anderem damit zusammen, dass auch nach 1945 Homosexualität zunächst ein strafrechtliches Vergehen darstellte. Erst langsam gelangten Homosexuelle als spezifische Opfergruppe in das öffentliche Bewusstsein. Zum zehnten Jahrestag der Einweihung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen formulierte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier daher 2018 starke Worte und bittet die LGBTI-Community um Vergebung: „Als Bundespräsident ist mir heute eines wichtig: Ihr Land hat Sie zu lange warten lassen. Wir sind spät dran. Was gegenüber anderen gesagt wurde, ist Ihnen bisher versagt geblieben. Deshalb bitte ich heute um Vergebung – für all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen, das darauf folgte.“

Seit Jahren fordern LGBTQI-Aktivist*innen nun eine offizielle Ehrung der queeren Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag, so zum Beispiel in der offiziellen Gedenkstunde des Bundestages. Vertreter*innen verschiedener Parteien sprachen sich dafür aus, verhindert wurde dies jedoch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU).

Detaillierte Informationen zur Verfolgungsgeschichte Homosexueller im NS gibt es unter  www.rosa-winkel.de

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Eine Fotomontage eines Kusses des Amed Sherwan mit dem Aktivisten Mohamed Hisham in Mekka wurde auf Facebook und Instagram gelöscht und die Profile der beiden gesperrt. Im Hintergrund der sich küssenden Männer ist die Kaaba in Mekka sowie eine Regenbogenfahne zu sehen.

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Die beiden Geflüchteten engagieren sich in der Säkularen Flüchtlingshilfe. Die Organisation vermutet, dass das Bild dass das Bild "massenhaft von fundamentalistischen Muslimen aus der ganzen Welt gemeldet" wurde. Gegen Beleidigungen oder sogar Morddrohungen welche die beiden Aktivisten erhalten haben, ging Facebook jedoch nicht vor.

Der aus Kurdistan geflohene und selbst heterosexuelle Amed Sherwan erklärte, er habe das Bild als Zeichen der Solidarität mit LGBTIQ-Personen in muslimischen Communitys veröffentlicht. Mit Unterstützung der Giordano Bruno Stiftung wehrt er sich nun gerichtlich. Auch eine Petition wurde ins Leben gerufen.

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Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist:

https://www.youtube.com/watch?v=2CBI1kjd5PM&feature=youtu.be

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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Marcel Danner (30) hat die seltene und begehrte Blutgruppe „0 negativ“, die für Universalspenden verwendet werden kann. Bis er 20 war ging er Blut spenden. Doch dann durfte er nicht mehr – weil er sich als schwul outete und mit Männern schlief. Dieses Verbot sei ungerecht.

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Danner, der den Titel „Mr. Gay Germany 2019“ hält, will die Social-Media-Aufmerksamkeit, die er genießt, zur Aufklärung über diese Thematik nutzen. In einem Interview mit dem Online-Netzwerk Funk erklärt er deshalb, warum es ungerecht sei, dass homosexuelle Männer durch das Transfusionsgesetz „über einen Kamm geschert“ würden. Demnach dürfen Schwule erst nach 12 Monaten der sexuellen Enthaltsamkeit Blut spenden. Zwar gäbe es beim Analsex das höchste Infektionsrisiko für sexuell übertragbare Krankheiten, Danner weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Schwule das gleiche Sexverhalten hätten. Erstens könne man sich durch Kondome oder die Einnahme des Vorsorge-Medikaments PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) vor einer HIV-Ansteckung schützen. Und zweitens bedeute Sex zwischen zwei Männern nicht immer gleich Analsex: „Sex ist vielfältig, wie jeder Mensch vielfältig ist“, so Danner. Deswegen rief er 2019 die Social-Media-Kampagne #Blutsbruder zur Unterstützung einer Online-Petition ins Leben, die darauf aufmerksam machen soll, dass es nicht um sexuelle Orientierung, sondern um das individuelle Sexualverhalten gehen sollte: „Denn wir Schwule sind mehr als eine Risikogruppe“. Solche Herangehensweisen gäbe es auch bereits in anderen Ländern wie Spanien und Portugal: Dort werde man nicht danach gefragt mit wem man Sex habe, sondern wie oft und unter welchen Umständen. Dies schaffe Bedingungen, unter denen mehr Menschen Blut spenden könnten. Bislang dürften in Deutschland nur 33% der Bevölkerung Blut spenden, nur 3-4% täten es tatsächlich. Die bestehenden Regelungen für Schwule würden dies nicht nur noch weiter einschränken, sondern auch das falsche Bild untermauern, dass HIV eine „Schwulen-Krankheit“ sei: Jede*r könne HIV bekommen. Aber jede*r sollte auch Blut spenden dürfen, sofern er*sie sich schützt.

Finden Sie hier einen Überblick über HIV/Aids Präventions- und Therapie-Maßnahmen und Möglichkeiten.

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Obwohl es in Deutschland mittlerweile viele sogenannte „Regenbogenfamilien“ mit homosexuellen Eltern gibt, müssen lesbische Mütter- und schwule Väter-Paare noch immer mit einer Menge Vorurteilen kämpfen. Zu ebendiesen befragte die Wissenssendung Galileo 2019 ein schwules Ehepaar, das mit seinen Zwillingssöhnen in Bayern lebt.

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Das Paar, Matthias und Andi, – „Papa und Papi“ – reisten für ihre Söhne in die USA, da Leih-Mutterschaft – wenn eine Frau eine künstlich befruchtete, gespendete Eizelle für jemand anderen austrägt – dort in vielen Staaten legal ist und über Agenturen vermittelt wird. Anders als in Deutschland, wo homosexuelle Paare seit 2017 zwar gemeinsam adoptieren dürfen, Leih-Mutterschaft aber im Allgemeinen verboten ist.
Zum Zeitpunkt des Interviews waren Matthias‘ und Andis Söhne drei Jahre alt, und auf die Frage, ob die Kinder merken würden, dass etwas „anders“ sei, antwortet einer der Väter: „Es ist ihre Normalität, und es ist unsere Normalität“. Ein Interview welches 2013 von der Süddeutschen Zeitung mit fünf Jugendlichen aus Regenbogenfamilien geführt wurde belegt genau das: Ein Jugendlicher erzählt meistens zu vergessen, dass andere, wenn er von seinen Eltern redet, nicht wissen, dass damit seine zwei Mütter gemeint sind. Auch die Frage danach, wer den „männlichen“ und wer den „weiblichen Teil“ einnehme, verstehe er nicht: „Ich finde sie relativ sinnlos“.
Zur anderen Vorurteils-Frage, ob bei zwei schwulen Vätern nicht eine Mutter fehlen würde, fand eine Studie 2014  tatsächlich folgendes: Die zwei Gehirnareale, die jeweils getrennt bei in heterosexuellen Müttern und Vätern aktiviert würden, würden in beiden schwulen Eltern beide gestärkt – es entstehe sogar eine Verbindung zwischen den beiden Arealen. Biologisch seien schwule Eltern also genauso geeignet, wie ein heterosexuelles Paar, für Kinder zu sorgen.
Alle anderen Argumente oder Vorurteile betreffend sagt einer der von Galileo interviewten Väter, Matthias: „Die Kinder sind glücklich und werden mit Liebe großgezogen“. Laut SZ fand eine weitere Studie genau dies: Eltern aus Regenbogenfamilien würden sehr auf ihre Kinder eingehen, weil viele davon Wunschkinder seien. Wer sich an diesem Modell störe, müsse das reflektieren, so Matthias: Das Problem liege nämlich „immer bei einem selbst“, und nicht bei einem „Paar, das gerade mit zwei glücklichen Kindern rumläuft“.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Nach einer langen Geschichte der institutionellen Diskriminierung schwuler Soldaten öffnet sich die Bundeswehr und arbeitet die Vergangenheit auf.

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Die Bundeswehr vermittelt ein Bild eines toleranten Arbeitgebers, und bekennt sich zur einer vielfältigen Gesellschaft.  Auch rechtlich sind heute homosexuelle Soldat*innen mit heterosexuellen Angehörigen in der Bundeswehr gleichgestellt. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz hat das Ziel, Diskriminierung von Soldat*innen unter anderem auf Grund der sexuellen Identität zu verhindern.

Doch dies war nicht immer so. Bis 1969 mussten Soldaten, die nach dem ehemaligen § 175 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, auch bei der Bundeswehr mit Konsequenzen rechnen. Dazu gehörten zum Beispiel die Herabsetzung ihres Dienstgrades oder eine Entlassung. Nachdem Homosexualität schließlich entkriminalisiert worden war,  ergab  1970 ein Urteil des  Bundesverwaltungsgericht, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen außerhalb des Dienstes kein Dienstvergehen darstellen. Trotzdem ging die Diskriminierung auch nach den Gesetzesreformen weiter. Erst im Jahre 2000 wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung der Erlass zur „Personalführung homosexueller Soldaten“ aufgehoben, und in der Folge eine  „Führungshilfe für Vorgesetzte – Umgang mit Sexualität“ veröffentlicht Die Verpflichtung zur Kameradschaft beinhalte auch Toleranz gegenüber verschiedenen Formen der sexuellen Orientierung, heißt es darin. Die eigenen Lebensentwürfe könnten nicht zum Maßstab für andere gemacht werden.

Studie untersucht die Diskriminierungsgeschichte und den Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr

Eine systematische Aufarbeitung der Diskriminierung schwuler Soldaten erfolgte nun erstmals durch die Studie „Zwischen Tabu und Toleranz". In der Studie wurde der Umgang der Bundeswehr mit Homosexuellen von 1955 bis zur Jahrtausendwende untersucht und die Ergebnisse im September vom Bundesministerium für Verteidigung vorgestellt. Sie liefert einen ausführlichen Einblick in die bis zur Jahrtausendwende praktizierte systematische Diskriminierung und Verfolgung von schwulen Soldaten innerhalb der Bundeswehr.  So wurde eine gleichgeschlechtliche Orientierung als Sicherheitsrisiko aufgefasst und verhinderte eine Offizierskarriere.  Autor der Studie ist Oberstleutnant und Militärhistoriker Klaus Storkmann. Für seine Forschung sprach er mit mehr als 60 Zeitzeug*innen, und wertete Archivdokumente aus.

Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten geplant

Das Verteidigungsministerium hat im Zusammenhang mit der Studie auch einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Bundeswehrsoldaten vorgelegt, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden sind. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer bezeichnete die Diskriminierung von Soldaten auf Grund ihrer sexuellen Orientierung als "beschämend und unerhört" und bat die Betroffenen um Entschuldigung.

LGBTI-Organisationen begrüßten den Gesetzesentwurf, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung des LGBTI-Bundeswehrverbandes QueerBw, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) hervor.

In Deutschland engagiert sich der Verein QueerBw für die Rechte und Interessen aller queeren Angehörigen der Bundeswehr. Der Verein wurde im Jahre 2002 als Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr e. V (AHsAB) gegründet. Der Verein möchte Diskriminierung und Benachteiligung bekämpfen und nimmt dazu Kontakt mit Führungskräften auf sowie bietet Beratung und Aufklärung rund um Fragen zu Homosexualität in der Bundeswehr an. Dazu fordert QueerBW auch die Einrichtung von Ansprechstellen innerhalb der Bundeswehr und ein zentrales Diversity Management. Seit langem schon fordert die Organisation eine Rehabilitierung von Soldat*innen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt worden sind.

In einem Interview auf der Webseite des Verteidigungsministeriums äußert sich Leutnant Sven Bäring, Vorsitzender von QueerBW, zu den aktuellen Entwicklungen um die historische Aufarbeitung: „Bis vor 20 Jahren gab es in der Bundeswehr ein de facto Berufsverbot für homosexuelle Soldaten. Es war ja keine heimliche oder indirekte Diskriminierung – im Gegenteil: Man kann in den Vorschriften nachlesen, wie Homosexuelle systematisch ausgegrenzt wurden, dass sie weniger Wert waren als andere Soldaten.“ Bäring plädiert in diesem Zusammenhang auch dafür, die Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Vielfalt zu einem verpflichtenden Teil der soldatischen Ausbildung zu machen.

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