Echte Vielfalt

Schwule

Welchen Umgang mit Sexualität haben ältere schwule Männer und vor welchen Herausforderungen stehen diese? Dieser Frage widmen sich Dr. Heiko Gerlach, Diplom Pflegewirt und Altenpfleger, und der Gesundheitswissenschaftler Christian Szillat in einem von der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) in Auftrag gegebenen Essay.

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Über die sexuellen Bedürfnisse schwuler Männer gäbe es nur wenige Forschungsdaten so Gerlach und Szillat am Anfang ihres Essays. Es scheine zudem, als ob die Tabuisierung des Themas Sexualität im Alter auch bei schwulen Männern fortwirke, gleichzeitig fänden aber auch Emanzipationsbemühungen statt.

Die Autoren beginnen mit einer Darstellung des Themenkomplexes „Sexualität im Alter“. Entgegen bestehender Vorurteile ist Sexualität im Alter nicht unbedingt rückläufig und ihr kann ein hoher Stellenwert zu kommen. Die Häufigkeit von Geschlechtsverkehr und die Intensität von sexuellem Verlangen nimmt zwar ab, aber das Bedürfnis nach körperlicher Nähe und Zuneigung bleibt. Körperliche Alterungsprozesse und der Gesundheitszustand einer Person haben Einfluss auf das sexuelle Verhalten und auf das Erleben von Sexualität.

Die Biografien schwuler Senioren sind durch staatliche Verfolgung und gesellschaftliche Stigmatisierungen und Diskriminierungen geprägt. Einige, so die Autoren, hätten einen offenen Umgang mit ihrer schwulen Identität und finden auch im Alter Wege, ihre sexuellen Bedürfnisse umzusetzen bzw. an veränderte Bedingungen anzupassen. Andere, die bisher einen verschlossenen Umgang mit ihrer sexuellen Identität gelebt haben, verinnerlichen eher Vorstellungen von einer defizitären Alterssexualität.

Gesundheitsbedingte sexuelle Probleme und Dysfunktionen können Identitätskrisen auslösen. Auch Attraktivitätsnormen der schwulen Szene können sich auf das Selbstbild älterer schwuler Männer auswirken. Einige schwule Männer versuchen den altersbedingten körperlichen Veränderungen durch bestimmte Maßnahmen entgegenzuwirken. Anderen gelänge es eher, ein Altersselbstbild aufzubauen, in welchem körperlichen Veränderungen gelassener entgegengesehen werde, schreiben Gerlach und Szillat. Alternative Beziehungsmodelle als das der monogamen Zweierbeziehung werden bei schwulen Senioren häufiger gelebt als bei heterosexuellen älteren Menschen. So öffnen zum Beispiel schwule Paare mit der Dauer ihrer Partnerschaft diese eher für Sexualkontakte außerhalb der Beziehung.

Gerlach und Szillat gehen im Weiteren auf die verschiedenen Umgänge pflegebedürftiger schwuler Senioren mit ihrer Sexualität ein. Diese unterscheiden sich teilweise je nach Persönlichkeit und Biografie deutlich voneinander.

Zum Ende des Essays konstatieren die beiden, dass die Gesellschaft in Sachen der Alterssexualität zwar grundsätzlich liberaler geworden sei. Dennoch fehlten vor allem bei Beratungsstellen oder in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine akzeptierende und respektvolle Haltung gegenüber sexuellen Wünschen und Problemen im Alter.

Es besteht auf jeden Fall noch weiterer Forschungsbedarf. Um mehr über die sexuellen Bedürfnisse und Wünsche von älteren schwulen Männern zu erfahren, sei es notwendig, diese Altersgruppen in allgemeinen Studien miteinzubeziehen oder auch eigene Erhebungen durchzuführen, konstatieren die Autoren.

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Das „Archiv der anderen Erinnerungen“ ist ein Projekt der Bundestiftung Magnus Hirschfeld und dokumentiert mit biographischen Videointerviews die Lebensgeschichten von queeren Menschen aus der BRD und der DDR, die unter anderem durch den Paragraphen 175 betroffen waren.

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Ziel der Initiative ist es, die (historischen) Lebenswelten von LSBTIQ zu bewahren und auch für zukünftige Generationen sichtbar zu machen.  Dabei steht die Frage im Zentrum, auf welche Weise die persönliche Lebensgeschichte mit Fragen der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität verbunden ist. Die konkreten, persönlichen und unterschiedlichen Erfahrungen der befragten Personen sollen das Spektrum der LSBTIQ-Geschichte erweitern.

Das Team des Projektes besteht aus freien Mitarbeiter*innen verschiedener Hintergründe und unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten. Alle vereint das Interesse für die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Lebenssituation von LSBTIQ.

Im Dezember 2013 wurde mit der Durchführung der Videointerviews begonnen. Bislang sind 57 Interviews entstanden. Forscher*innen können nach einer Anfrage das Material für ihre Forschungsvorhaben nutzen.

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Wie erzähle ich jemandem, dass ich nicht heterosexuell bin? Wie kann ich Freund*innen beim Coming-out unterstützen?

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Da in der Gesellschaft auf Grund von Heteronormativität oftmals davon ausgegangen wird, dass jemand heterosexuell lebt, ist es für nicht-heterosexuelle Menschen oftmals eine bewusste Entscheidung, ob und wann sie ihre Identität anderen gegenüber offenlegen, sich also „outen“ wollen. Insbesondere das erste Coming-out gegenüber Freunden und Familienangehörigen kann ein entscheidendes Erlebnis im Leben von Schwulen, Lesben und Bisexuellen sein.

Einigen ist ein Coming-out gegenüber vielen Personen wichtig, um nicht-heterosexuelle Orientierungen sichtbar zu machen. Andere möchten sich in bestimmten Kontexten nicht outen, da sie Angst vor negativen Reaktionen, Ablehnung und Vorurteilen haben. Oder es gibt Menschen, die ihre sexuelle Orientierung nur beiläufig oder wenn es explizit zum Thema wird, erwähnen. Auf jeden Fall ist das Coming-out eine persönliche Entscheidung und sollte selbstbestimmt erfolgen, und nicht auf Druck von anderen entstehen.

Weiß das Umfeld noch gar nichts von der eigenen sexuellen Orientierung so sollte man sich zunächst Personen anvertrauen, die einen auf jeden Fall unterstützen. Sinnvoll ist es außerdem, den Personen, gegenüber denen man sich geoutet hat, mitzuteilen, ob sie diese Information vertraulich behandeln sollen. Kontakt zu anderen schwulen, lesbischen oder bisexuellen Personen, die sich bereits geoutet haben, kann ebenfalls hilfreich sein.

Bei negativen Reaktionen nach einem Coming-out sollte der Kontakt zu Vertrauenspersonen gesucht werden oder im Falle von homofeindlichen Reaktionen, zum Beispiel im beruflichen Kontext, ggf.  sogar rechtliche Schritte eingeleitet werden. Auch Beratungsstellen unterstützen bei Fragen zum Coming-out und dem damit verbundenen Umgang mit Ausgrenzung und Abwertung.

Wenn eine Person in Ihrem Umfeld sich outen möchte: Bieten Sie der Person Unterstützung an, und haben Sie ein offenes Ohr, wenn die Person danach über die Reaktionen berichten möchte. Tauschen Sie sich darüber aus, was im Falle negativer Reaktionen Handlungsoptionen sind. Informationen für Eltern, die ihr Kind beim Coming-out unterstützen möchten, hat die Bundeszentale für gesundheitliche Aufklärung in einer Broschüre zusammengestellt.

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Erfolg für die LSBTIQ-Community in Japan: Ein Gericht hat die fehlende rechtliche Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare als verfassungswidrig erklärt.

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Japan hat als bisher einziger G7-Staat die „Ehe für alle“ bisher nicht anerkannt. Nun entschied in der nordjapanischen Stadt Sapporo ein Bezirksgericht, dass Weigerung Japans, gleichgeschlechtliche Ehen offiziell anzuerkennen, das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung verletzt.

2019 hatten mehrere Paare von verschiedenen Gerichten des Landes gegen ihre Diskriminierung geklagt und verlangten außerdem eine Entschädigung für das Unrecht. Vor dem Gericht in Sapporo hatten drei Paare geklagt.  Das Urteil von Sapporo könnte nun wegweisend für weitere Gerichtsverfahren sein.

Aktivist*innen begrüßten das Urteil. Die Anwälte der Kläger*innen betonten, es handle sich um "einen großen Schritt hin zur Gleichberechtigung bei der Ehe".

Ob der Gesetzgeber nun jedoch die notwendigen Reformen einleitet, um die gleichgeschlechtliche Ehe endlich zu ermöglichen, ist weiterhin unklar. Für eine Gesetzesänderung ist eine Mehrheit im Parlament von Nöten. Laut Umfragen befürwortet inzwischen jedoch eine Mehrheit der Japaner*innen die rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe.

Einige Gemeinden haben bereits in den letzten Jahren Partnerschaften von homosexuellen Menschen eigenständig anerkannt. Hier können sich Paare ein Zertifikat als „gleichgeschlechtliche Lebenspartner“ ausstellen lassen. Eine solche Eintragung einer Partnerschaft ist zwar rechtlich nicht bindend, ist aber ein Schritt gegen alltägliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare haben Menschen, die eine solche Lebenspartnerschaft eintragen lassen, jedoch auch weiterhin nicht.

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Homofeindlichkeit nutzt mitunter das Argument, dass Homosexualität „unnatürlich“ sei. Auch wenn „die Natur“ generell nicht unbedingt als Maßstab dafür gelten sollte, wie wir uns als Menschen und als Gesellschaft verhalten, so ist das Argument der „Unnatürlichkeit“ durch einen Blick ins Tierreich leicht zu entkräften.

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Denn bei rund 1500 Spezies konnte bisher gleichgeschlechtliches Liebes- oder Sexualverhalten beobachtet werden, bei 500 davon ist dies sogar wissenschaftlich gut dokumentiert. Darunter finden sich Säugetiere wie Elefanten, Delfine aber auch Insektenarten oder Vögel. In einigen Arten kommt gleichgeschlechtlicher Sex häufiger vor als bei anderen.

So wird zum Beispiel bei japanischen Makaken lesbischer Sex immer wieder beobachtet. Ein weiteres bekanntes Beispiel sind die Bonobos. Diese haben nicht nur generell oft Sex ohne Fortpflanzungsabsicht und aus reinem Vergnügen, sondern sind auch oft bisexuell. Bonobos nutzen Sex, um soziale Bindungen zu festigen oder Spannungen abzubauen.

Viele der Tiere sind dabei aber nicht ausschließlich homosexuell, sondern genau genommen bisexuell, denn sie paaren sich mitunter auch mit einem gegengeschlechtlichen Partner, um Nachwuchs zu zeugen. Bei den amerikanischen Bisons paaren sich Männchen und Weibchen nur ein Mal im Jahr, in der restlichen Zeit haben die Männchen auch untereinander Sex. Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen gleichgeschlechtliche Tierpaare stabile Bindungen miteinander eingehen und sogar gemeinsam Jungen aufgezogen haben. Immer wieder werden Geschichten über „schwule“ Pinguinpaare in Zoos erzählt.  So adoptierten im New Yorker Zoo zwei männliche Zügelpinguine, die seit sechs Jahren als ein Paar lebten, ein befruchtetes Ei und zogen das daraus entstehende Küken auf.

Trotz dieser zahlreichen Beispiele war gleichgeschlechtlicher Sex unter Tieren in der Verhaltensbiologie lange Zeit ein Tabu-Thema. Dieser wurde als Dominanz- oder Kampverhalten interpretiert oder mit Hormonstörungen oder Fehlprägungen in Verbindung gebracht. Oder homosexuelles Verhalten bei Tieren wurde einfach ignoriert.

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Mit einer öffentlichen Erklärung haben 800 Fußballer*innen ihren Kolleg*innen im Profi-Fußball Mut zugesprochen, sich zu outen.

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Noch immer ist es im Profifußball der Männer ein Tabu, sich als schwul zu outen. Zurzeit gibt keinen einzige offen homosexuellen Fußballer im Profifußball der Männer. Deswegen haben Fußballer*innen aus ganz Deutschland nun eine Aktion ins Leben gerufen: Unter dem Hashtag #ihrkönntaufunszählen und einer Erklärung, die im Fußballmagazin 11 Freunde veröffentlicht wurde, sicherten sie homosexuellen Spieler*innen ihre Unterstützung zu.

„Wir werden euch unterstützen und ermutigen und, falls notwendig, auch gegen Anfeindungen verteidigen. Denn ihr tut das Richtige, und wir sind auf eurer Seite", heißt es in dem Solidaritätsschreiben.

Zu den Unterzeichner*innen des Aufrufes gehören unter anderen Profis wie Max Kruse (1. FC Union Berlin), Niklas Stark (Hertha BSC), Bakery Jatta (Hamburger SV), die Nationalspielerinnen Almuth Schult und Alexandra Popp (VfL Wolfsburg). Auch ganze Mannschaften wie zum Beispiel der 1. FC Köln haben den Appell unterschrieben.

Niemand solle zu einem Coming-out gedrängt werden, betonen die Unterzeichner*innen.  Dies sei die freie Entscheidung jedes Einzelnen.  Denjenigen, die sich dafür entscheiden würden, wollen die Unterzeichner*innen ihre Solidarität zusichern. Es gehöre zu den elementaren Freiheitsrechten jedes Menschen gehört, sich zu seiner sexuellen Orientierung bekennen zu können.

In den sozialen Medien wie Twitter wurde die Kampagne begeistert aufgenommen und verbreitet. Der DFB findet die Initiative eine „starke und wichtige Aktion“. Eine Userin kommentiert den Aufruf mit „Ob auf dem Platz, in der Fankurve oder in der Gesellschaft: was zählt ist Respekt, Akzeptanz & Vielfalt. Danke für diese wichtige Aktion @11Freunde_de die zeigt, wir dürfen nicht aufhören gegen Diskriminierung zu kämpfen und seid euch sicher #ihrkönntaufunszählen“.

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Der Gay Health Chat ist ein Kooperationsprojekt aus über 40 regionalen Aidshilfen und wird von der https://www.aidshilfe.de/Deutschen Aidshilfe e.V. geleitet. Das Angebot richtet sich an schwule Männer, sowie andere Männer, die Sex mit Männern haben.

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Die Berater des Peer-to-Peer Projektes sind haupt- oder ehrenamtlich bei einer der Mitgliedsorganisationen der Deutschen Aidshilfe aktiv und sind in Fragen zu sexueller Gesundheit, sexuell übertragbaren Infektionen und HIV/AIDS ausgebildet. Dabei sind sie für die Beratung im Internet geschult, kennen sich mit schwulen Lebenswelten aus und bieten die Beratung natürlich vertraulich und anonym an. Alle Chat-Nachrichten sind außerdem „Ende-zu-Ende-verschlüsselt“. Die Beratung findet täglich von 17-20 Uhr statt.

Das Angebot soll jedoch keine medizinische Beratung leisten oder eine Therapie ersetzen.

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Magnus Hirschfeld (1868-1935) war ein deutscher Arzt, Sexualforscher und Mitbegründer der ersten Homosexuellenbewegung. Hirschfeld engagierte sich auch politisch als Sozialreformer, und setzte sich für die Entkriminalisierung von Homosexualität ein. Ziel war die Abschaffung des Paragraphen 175 RStGB, der sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte.

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1919 gründete er das Institut für Sexualwissenschaft in Berlin. Es fungierte zugleich als eine Art Beratungsstelle für Menschen, die Fragen zu ihrer Sexualität hatten. Das Institut organisiert 1921 die “Erste internationale Tagung für Sexualreform auf sexualwissenschaftlicher Grundlage”. Auf diesem internationalen Kongress waren namhafte Wissenschaftler*innen und Sexualreformer*innen vertreten.

Hirschfelds damalige Theorien zu Homosexualität muten heute sonderbar und an. So meinte er, körperliche Unterschiede zwischen homo- und heterosexuellen Männern feststellen zu können. Auch in der Handschrift würden sich Unterschiede zeigen.

Hirschfeld befasste sich auch wissenschaftlich mit (damals noch nicht unter diesen Begriffen bekannten) Phänomenen wie Trans- und Intergeschlechtlichkeit. Er und seine Institutsmitglieder setzten sich außerdem dafür ein, dass sog. "Transvestitenscheine" eingeführt und polizeilich anerkannt wurden. In diesen Bescheinigungen wurde festgehalten, dass die betreffende Frau als "Männerkleidung tragend" bzw. der betreffende Mann als "Frauenkleidung tragend" bekannt ist, was ansonsten nicht erlaubt war.

1933 wurden das Institut und seine Bibliothek inklusive Schriften Hirschfelds im Zuge der Bücherverbrennungen durch die Nationalsozialisten zerstört. Als Jude, Sozialist und schwuler Mann war Hirschfeld von nationalsozialistischer Verfolgung betroffen. Er flüchtet ins Exil nach Frankreich und verstirbt dort im Jahre 1935.

Heute die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft dafür ein, sein wissenschaftliches und kulturelles Erbe und seines Instituts für Sexualwissenschaft zu erforschen und zu bewahren. Eine Online-Ausstellung informiert mit zahlreichen Originaldokumenten über die Geschichte des Institutes.

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Ein Referent der Kieler Staatskanzlei wurde diese Woche von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) wegen menschenfeindlicher Äußerungen auf Facebook beurlaubt, berichten die Kieler Nachrichten. Außerdem würden disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.

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Der nicht namentlich genannte Referent hatte zuvor einen Artikel über das „Spenden-Dinner“ von Gesundheitsminister Spahn auf Facebook gepostet und ihm sowie Kanzlerin Merkel Versagen in der Coronakrise vorgeworfen. Später kommentierte er diesen Beitrag mit "Frauen kann man hier nichts in die Hand geben, Schwulen auch nicht. Wir bräuchten in dieser Situation Männer wie Helmut Kohl und Helmut Schmidt."

Laut den "Kieler Nachrichten" regierte Ministerpräsident Günther auf den Vorfall "ungewöhnlich wütend". "Die in Rede stehenden Äußerungen sind unter keinerlei Umständen akzeptabel", so zitieren die Kieler Nachrichten Günther.

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Vor 20 Jahren wurdes es beschlossen: Das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedete am 16. Februar 2001 das Gesetz, dass gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubte, rechtlich in einer Ehe-ähnlichen Gemeinschaft zu leben.

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Teile der CDU stellten sich gegen die eingetragene Partnerschaft, oder CDU-geführte Bundesländer blockierten es im Bundesrat. Sie befürchteten, völlig unbegründet, dass die Lebenspartnerschaft gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verstoßen würde. Bundesländer mit CDU-Regierung klagten dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies entschied jedoch in einem Urteil in 2002 für das Gesetz und begründete dies folgendermaßen: "Ziel des Gesetzes ist es, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.“

Im Vergleich zur Ehe hatte die Lebenspartnerschaft die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte, zum Beispiel steuerrechtlich. Erst 2017 kam dann die Ehe für alle: Schwulen und Lesben wurde es endlich erlaubt zu heiraten, und ihre Ehe damit der Hetero-Ehe gleichgestellt.

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