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Das Biotech-Unternehmen Moderna wird demnächst mit der Erprobung einer bahnbrechenden neuen HIV-Behandlung beginnen, die nach Ansicht des Unternehmens eine bahnbrechende Heilung des Virus ermöglichen könnte. Diese Nachricht ist der jüngste Durchbruch der letzten Monate auf dem Weg zur Beendigung der Epidemie.

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Die Nachricht, von der das queere US-amerikanische Online-Magazin them berichtet, folgt auf die Ankündigung von Moderna im August, dass das Unternehmen mit eigenen Versuchen für einen Impfstoff gegen HIV beginnen wird. Dabei verwendet es dieselbe innovative mRNA-Technologie, die es zur Herstellung seines COVID-19- Impfstoffs eingesetzt hat. Viele hoffen, dass diese neue Technologie der Schlüssel ist, um ein Virus zu stoppen, das sich aufgrund seiner Fähigkeit, schnell zu mutieren, lange Zeit den von Impfstoffen produzierten Antikörpern entzogen hat. Die Food and Drug Administration (FDA) hat Excision Biotherapeutics die Genehmigung erteilt, seine innovative HIV-Behandlung in Studien am Menschen einzusetzen, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung mitteilte. Die Forscher glauben, dass der Wirkstoff das Potenzial hat, HIV beim Menschen „funktionell zu heilen“.

Eine „funktionelle Heilung“ bedeutet, dass zwar noch geringe Mengen des HIV-Genoms im Körper vorhanden sein könnten, aber nicht mehr so viel, dass eine betroffene Person positiv auf HIV getestet werden könnte, wie Dornbusch gegenüber dem Philadelphia Magazine erklärte. Die vollständige Beseitigung des Virus aus dem Körper sei nicht notwendig, da das Ziel der Therapie darin bestehe, dass die Personen durch RNA-Tests HIV-negativ bleiben, normale Werte von Immunzellen beibehalten und keine antiretrovirale Behandlung mehr einnehmen – „eine funktionelle Heilung“, so Dornbusch. So ist EBT-101 auch als einmalige Behandlung gedacht, mit dem Ziel, dass die Patient*innen keine antiretroviralen Therapien (ART) mehr einnehmen müssen, wie Dornbusch erklärte. Diese könnten eine HIV-Infektion zwar deutlich unterdrücken, erfordert aber lebenslang eine tägliche Einnahme von Medikamenten und verursachen Nebenwirkungen. Bislang gibt es daneben noch das präventive Medikament PrEP, welches vor dem Sex eingenommen werden muss, um eine Infektion mit dem Virus zu verhindern - auch hier gibt es jedoch aktuelle Studien zu einer langwirkenden Injektion. 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet HIV nach wie vor als eine globale Epidemie. Im Jahr 2020 lebten laut WHO weltweit 37,7 Millionen Menschen mit HIV, und 680.000 Menschen starben an den Folgen des Virus. Seit Beginn der Epidemie haben sich 79,3 Millionen Menschen infiziert und 36,3 Millionen Menschen sind gestorben. Am stärksten ist HIV in Afrika verbreitet, wo derzeit einer von 25 Erwachsenen mit dem Virus lebt. HIV hat auch massivste Auswirkungen auf Transgender-Frauen. Ein Bericht des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/AIDS (UNAIDS) aus dem Jahr 2014 ergab, dass die Wahrscheinlichkeit, mit HIV zu leben, bei Transgender-Frauen 49-mal höher ist als bei anderen Erwachsenen. Weltweit ergab die Erhebung außerdem, dass 19 % der Transfrauen derzeit mit HIV leben. Nach Angaben des Centers for Disease Control (CDC) sind auch schwule und bisexuelle Männer, insbesondere Schwarze und Latinos, unverhältnismäßig häufig von dem Virus betroffen. Im Jahr 2016 berichtete die CDC, dass schätzungsweise einer von zwei Schwarzen und einer vor vier Latino Männern, die Sex mit Männern haben, im Laufe ihres Lebens mit HIV diagnostiziert wird.

Dass es sich bei diesen Gruppen - Bewohner*innen des Afrikanischen Kontinents, trans Frauen, und queere Männer of Color - um Gruppen handelt, die strukturell marginalisiert und diskriminiert werden, unterstreicht ein Credo des Anti-AIDS-Interessensverbandes Act Up (AIDS Coalition to Unleash Power - „AIDS-Koalition, um Kraft zu entfesseln“): „AIDS isn’t over for anybody until it is over for everybody!“ – „AIDS ist für niemanden vorbei, bis es für alle vorbei ist!“. Es gilt nun zu hoffen, dass uns der Moderna Impfstoff diesem Ziel einen Schritt näherbringt.

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Die kanadischen Gesetzgeber*innen haben in einer seltenen Einstimmigkeit im Parlament einen Antrag zum Verbot der in Verruf geratenen „Konversionstherapie“ verabschiedet. Ein überraschender Antrag der oppositionellen Konservativen vom Mittwoch, das Gesetz im Schnellverfahren zu verabschieden, löste im Unterhaus Beifall aus.

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Die regierenden Liberalen unter Premierminister Justin Trudeau hatten wiederholt versucht, ein Gesetz zum Verbot sogenannter „Konversionstherapie“ zu verabschieden, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Personen zu ändern, die nicht heterosexuell und cis-geschlechtlich sind. Die Praxis wird von Gesundheitsexperten weltweit als schädlich angesehen.

Einem kürzlich erschienenen UN-Bericht zufolge würden Konversionspraktiken in mindestens 68 Ländern durchgeführt, obwohl Expert*innen sagen, dass es in allen Ländern irgendeine Form von Konversionspraktiken gäbe. Die Aversionstherapie, bei der eine Person einer „negativen, schmerzhaften oder anderweitig belastenden Empfindung“ - einschließlich Elektroschocks - ausgesetzt wird, um eine negative Assoziation mit ihrer „zu konvertierenden“ sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu erzeugen, würde dabei noch in vielen Ländern angewandt.

Nun scheint sich die Parteivorsitzende der Konservativen, Erin O'Toole, seit ihrem Amtsantritt zu einer ausgesprochenen Befürworterin von LGBTQI*-Rechten entwickelt zu haben. Doch durch die Abstimmung über das beschleunigte Verfahren konnten die konservativen Gesetzgeber*innen vermeiden ihre Stimme zu Protokoll geben zu müssen. Als dem nicht so war hatten 62 konservative Abgeordnete im Juni gegen den Antrag gestimmt.

Das Gesetz wird nun dem Senat zur gesonderten Abstimmung vorgelegt, bevor es in Kraft tritt. Mit der Abstimmung ist Kanada einen Schritt näher dran, sich einer kleinen Zahl von Ländern - Brasilien, Ecuador, Malta und auch Deutschland - anzuschließen, die diese Praxis gänzlich verboten haben. Ein kürzlich im Vereinigten Königreich eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung, nicht aber ein Verbot dieser Praxis vor. In Deutschland hingegen steht im neuen Ampelkoalitionsvertrag, dass das Verbot der „Therapien“ noch weiter verschärft werden solle.

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Um queere Menschen besser vor Hass und Hetze zu schützen, hat die Europäische Kommission am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorgestellt, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen. Damit soll Hass laut Brüssel europaweit besser bekämpft werden.

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Dazu sollen nach dem Willen der europäischen Exekutive Hassverbrechen in die Liste der europäischen Straftatbestände aufgenommen werden. Dabei geht das Papier konkret auf die bereits bestehende Strategie der Kommission zur Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen ein, die vor einem Jahr vorgestellt worden war.  Vor bereits über einem Jahr im September 2020 hatte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont, dass LGBTQI*-feindliche Hetze mit europäischen Werten nicht vereinbar sei und die Strategie dagegen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständig ist, stimmte ihr zu: „Er widerspricht unseren Grundwerten und unseren Grundsätzen. Wir müssen auf Ebene der EU tätig werden, um sicherzustellen, dass Hass überall in Europa in gleicher Weise unter Strafe gestellt wird“ - Für Hass gäbe es in Europa keinen Platz, so Jourová. Auch der deutsche Europaabgeordnete Rasmus Andresen, Mitglied der LGBTI-Intergroup des Europäischen Parlaments, sagte es sei höchste Zeit, dass Hassreden und Hassverbrechen in den EU-Straftatenkatalog aufgenommen werden, insbesondere, auch Taten aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtsbezogener Merkmale. Queere Menschen seien verbaler Diskriminierung und Gewalt vielerorts ausgesetzt und daher „auf den Rückhalt aus Brüssel angewiesen“.

Doch nun müssen die Nationalstaaten dem Plan noch zustimmen, wozu es Einstimmigkeit im Ministerrat, dem EU-Gremium der nationalen Regierungen, braucht. „Und einige Regierungen fördern eher die Diskriminierung von LGTBIQ-Personen als sie zu bekämpfen“, so Andresens Sorge. Gemeint sein könnten damit zum Beispiel Ungarn und Polen, die im letzten Jahr beide queerfeindliche Gesetze erließen, welche kürzlich von der Venedig-Kommission (das beratende Verfassungsorgan des Europarates) als gegen die Menschenrechte verstoßend bewertet wurden. Dies führe umso stärker vor Augen, wie wichtig es sei, dass die EU sich diesbezüglich einschalte und einen flächendeckenden Schutz von LGBTIQ-Personen in der gesamten EU sicherstelle: „Wir stellen uns auf lange und schwierige Verhandlungen ein“. In ihrem Vorstoß betonte die Kommission jedoch, dass Hetze und Hasskriminalität mit den in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten europäischen Grundwerten unvereinbar seien. Es gilt nun abzuwarten, ob sie sich damit unter Regierungen wie der Ungarischen und Polnischen (unter anderen), die selbst Hass und Hetze verbreiten, durchsetzen können wird.

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Wie die Venedig-Kommission des Europarats, ein Gremium von Verfassungsrechts-Expert*innen der wichtigsten europäischen Menschenrechts-Institution, am Montag verkündete, verstoße Ungarns Verbot der Darstellung von Homosexualität für Minderjährige gegen internationale Menschenrechts-Standards.

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Die mit dem Verbot verbundenen Maßnahmen tragen zu einem „bedrohlichen Umfeld“ gerade für queere Kinder bei, sagte die Venedig-Kommission, die den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen berät. Dabei wird dem ungarischen Premierminister Viktor Orbán vorgeworfen, zum Hass gegen die LGBTQ+-Gemeinschaft aufzustacheln. Diese Bewertung der Venedig-Kommission ist nur die jüngste internationale Kritik an den im Juni verabschiedeten ungarischen Gesetzesänderungen, die den Zugang zu Inhalten, die LGBTQI*-Identitäten darstellen, für Personen unter 18 Jahren beschränken.

Argumentiert hatte der ungarische Ministerpräsident Orbán, dass die neuen Maßnahmen dem Schutz von Kindern und den Rechten der Eltern dienen würden. Nun hat er kürzlich ein Referendum zu dem Thema gefordert. LGBTQI*-Rechtsgruppen und Kritiker*innen Orbáns haben dem langjährigen Regierungschef jedoch vorgeworfen, Hass gegen die queere Community zu schüren, um von politischen Kontroversen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Vorfeld der für das Frühjahr 2022 angesetzten Parlamentswahlen abzulenken.

Die Venedig-Kommission erklärte jedoch in einer neuen Stellungnahme, dass die ungarischen Einschränkungen legitime Äußerungen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, die durch die Europäische Menschenrechts-Konvention geschützt sind, unterdrücken könnten. Die Änderungen ließen nur Raum für „einseitigen und voreingenommenen Unterricht“, was der Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTQI*-Personen Tür und Tor öffne, argumentierten die Expert*innen. Sie stellten auch fest, dass die breite Anwendung und die zweideutige Auslegung der ungarischen Änderungen bedeuten könnten, dass sie das Recht auf Familienleben und das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, verletzen würden. „Wenn Eltern ihren Kindern unter achtzehn Jahren einen Jugendroman über LGBTQI-Personen kaufen oder sie einen Film mit LGBTQI-Figuren sehen lassen, verstoßen sie gegen das Gesetz“, schrieb die Venedig-Kommission: „In der Tat scheint es Eltern nicht mehr möglich zu sein, ihren Kindern beizubringen, Schwule, Lesben oder Transgender zu akzeptieren, oder ihnen sogar zu helfen, ihre eigene Sexualität zu akzeptieren.“

Auch bei anderen EU-Institutionen sind die queerfeindlichen Maßnahmen der ungarischen Regierung seit ihrer Einführung auf Kritik gestoßen und haben bei den europäischen Staats- und Regierungschefs Bestürzung ausgelöst. Am 2. Dezember leitete die Europäische Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn ein und gab der Regierung zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken Brüssels zu reagieren und die Situation zu verbessern. Gleichzeitig will sie queere Menschen besser vor Hass und Hetze schützen, indem sie am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorstellte, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen.

Bereits im Juli hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet und argumentiert, die Änderungen verstießen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in der EU-Grundrechtecharta garantiert sind, sowie gegen mehrere andere EU-Richtlinien und Grundsätze des EU-Vertrags. Sollte die ungarische Regierung die Bedenken nicht ausräumen, könnte die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen vor dem höchsten Gericht der EU anfechten.

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Ein historisches Votum, das gleichgeschlechtlichen Paaren in Chile das Recht auf Eheschließung einräumt, wurde von Aktivist*innen als Triumph gefeiert. Der Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Ehe sieht vor, dass gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Elternschaft erhalten, was mit dem Gesetz zur Bürgerlichen Vereinigung nicht möglich gewesen war.

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„Die Gleichstellung der Ehe ist ein Lichtblick, ein bisschen Hoffnung“, sagte Isabel Amor, Direktorin der Homosexuellen-Rechtsorganisation Iguales der britischen Zeitung The Guardian, und wies darauf hin, dass sich die LGBTQI*-Gemeinschaft des Landes angesichts der drohenden Präsidentschaft von José Antonio Kast in einem „sehr fragilen emotionalen Zustand“ befindet. Das Votum wird deswegen auch als Rückschlag für die konservative Agenda des Präsidentschaftskandidaten José Antonio Kast gefeiert, der in der ersten Wahlrunde im November in Führung gelegen hatte. Doch „Wir müssen uns fragen, was wir verlieren werden, wenn er Präsident wird“, ergänzte Isabel Amor.

Denn während Boric für mehr Rechte für Minderheiten eintritt, basiert Kasts Agenda auf einer traditionalistischen Politik, die von frommen katholischen Werten geprägt ist. Kast, der bestreitet, homofeindlich zu sein, mutmaßte, dass „die Gesellschaft am besten mit heterosexuellen Paaren funktioniert“; sein Präsidentschaftsprogramm bietet Subventionen für verheiratete heterosexuelle Familien mit Kindern und schließt gleichgeschlechtliche Paare bewusst aus. Auch in seinen 16 Jahren als Abgeordneter wehrte er sich regelmäßig gegen fortschrittliche Gesetze. So stimmte er 2012 gegen ein Antidiskriminierungsgesetz und 2015 gegen das Abkommen über die zivile Union - die schließlich trotzdem beide verabschiedet wurden. Außerdem widersetzte er sich vehement dem Gesetz zur Geschlechtsidentität, das 2018 verabschiedet wurde, um Transmenschen rechtlichen Schutz zu gewähren.

In der ersten Wahlrunde im November erhielt Kast mit 28 % der Stimmen die Mehrheit der Stimmen und schlug den progressiven ehemaligen studentischen Leiter Gabriel Boric um zwei Prozentpunkte - ein Ergebnis, das die queere Gemeinschaft des Landes in Angst und Schrecken versetzte. Eine knappe Stichwahl zwischen Kast und Boric ist für den 19. Dezember angesetzt.

Ob Chile dann einen konservativen oder progressiven Präsidenten bekommt, ist noch unklar. Sicher ist jedoch, dass Chile das sechste Land in Südamerika ist, das die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert, nach Argentinien, Uruguay, Brasilien, Kolumbien und Ecuador. Dies sei ein „Gefühl des Friedens, der Gerechtigkeit und der sozialen Rechtfertigung“, sagte Loa Bascuñan, 42, der „seit Jahren“ auf die Gleichstellung der Ehe gewartet habe: „Es geht um mehr als nur darum, heiraten zu können - es geht darum, gleichberechtigt zu sein“.

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Die Ampelkoalition hat ihr Reformprogramm vorgestellt. Darin hat das Dreierbündnis aus SPD, Grünen und FDP auch versprochen, eine Reihe von Reformen zur Verbesserung der Rechte von LGBTQI* in Deutschland einzuführen. Und tatsächlich sieht es so aus, als sei die neue Bundesregierung queerer als die letzte – sowohl in ihrer Besetzung als auch in ihren Zielen.

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Daniel Wesener, ein schwuler Grüner wird Berliner Finanzsenator und der schwule Aktivist und QueerGrün-Chef Pascal Haggenmüller ist zum Parteivorsitzenden der Grünen in Baden-Württemberg gewählt worden. Die Koalition fordert, den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz zu verankern. Auf Initiative von Berlin und Hamburg empfiehlt die Innenministerkonferenz ein härteres Vorgehen gegen queerfeindliche Gewalt. So sollen in einem unabhängigen Sachverständigengremium Vertreter*innen der Wissenschaft und Sicherheitsbehörden gemeinsam mit Fachverständigen aus der queeren Community konkrete Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt und für die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden erarbeiten. Außerdem plant die Koalition, das Verfahren zu ändern, mit dem trans Personen in Deutschland rechtlich anerkannt werden, und die geschlechtliche Selbstidentifizierung einzuführen. Zu den weiteren Reformvorschlägen gehören die Verschärfung des Verbots von sogenannten „Konversionstherapien“ in Deutschland, die bundesweite Erfassung von Hassverbrechen gegen LGBTQI*, die Abschaffung von Beschränkungen bei der Blutspende für Männer, die mit Männern schlafen, die Überprüfung von Asylverfahren für queere Asylsuchende und das automatische Elternrecht für die Ehefrauen lesbischer Mütter, die das leibliche Kind ihrer Partnerin derzeit noch adoptieren müssen, um offiziell als zweite Mutter zu gelten.

Julia Monro, von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI), sagte dem Tagesspiegel: „Noch nie gab es in einem Koalitionsvertrag so fortschrittliche Projekte für die Rechte von queeren Menschen. Das ist ein Meilenstein und die queere Community jubelt.“ Nun gilt es abzuwarten und zu hoffen, dass sich die Ampel an die Versprechen ihres Koalitionsvertrages hält.

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Das thailändische Verfassungsgericht hat einen Antrag auf Gleichstellung der Ehe abgelehnt. Das Urteil hat Aktivist*innen empört, doch nun hat das Gericht gefordert, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen sollte, um gleiche Rechte zu garantieren.

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Wie das Magazin Advocate berichtet, entschied das Gericht am Mittwoch, dass Absatz 1448 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzes, der die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert, nicht gegen die thailändische Verfassung verstößt. Das Urteil, das mehrmals verschoben worden war, erfolgte aufgrund einer Klage der "Foundation for Sexual Orientation and Gender Identity Rights and Justice" (Stiftung für die Rechte der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität). Diese klagte im Namen eines lesbischen Paares, das die Anerkennung ihrer Ehe durch die Zivilbehörden in Bangkok beantragt hatte und abgewiesen worden war.

Nun schrieb das Gericht jedoch, dass der thailändische Gesetzgeber „Gesetze ausarbeiten sollte, die die Rechte von Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität garantieren“. Das thailändische Parlament hat in den letzten Jahren über ein Gesetz über zivile Lebensgemeinschaften debattiert, das von der LGBTQ*-Gemeinschaft abgelehnt wurde, da zivile Lebensgemeinschaften nicht die gleichen Rechte wie eine Ehe haben. Auch über die aktuelle Entscheidung sind LGBTQ*-Aktivisten empört. Es mache die „Versprechen der Regierung, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, bedeutungslos“, schrieb Sunai Phasuk, eine leitende Forscherin von Human Rights Watch auf Twitter.

„Liebe diskriminiert nicht. Wenn man Menschen das Recht verweigert zu heiraten, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben, bedeutet das für uns, dass man ihnen eines ihrer grundlegendsten Rechte verweigert“, schrieb der thailändische Twitter-Nutzer Jaoyinggx. „Die Welt verändert sich, und es ist an der Zeit, dass wir vorwärts gehen und diesen Wandel annehmen.“ Die LGBTQ*-Rechtsgruppe Free Gender Thailand und andere Organisationen planen deswegen für den 28. November einen Protest.

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Mit der größten queeren Szene Deutschlands gilt Berlin oft als LGBTQIA*-freundlichste Stadt im Land. Viele queere Menschen ziehen gerade aus diesem Grund, um ihre sexuelle und geschlechtliche Identität frei leben zu können, in die Großstadt. Sicher ist Berlin für queere Menschen jedoch leider nicht immer, wie eine erneute Attacke auf ein schwules Paar am Samstag schmerzlich zeigt.

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Das, obwohl die Behörden in Berlin als eine der einzigen im Lande für queerfeindliche Gewalt sensibilisiert sind. So macht die Berliner Polizei mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt in ihren Berichten publik und meldet diese daher vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit.

Aktuell will der Senat von Berlin außerdem mit einer großen Aktion lesbische Frauen in der Öffentlichkeit sichtbarer machen, wobei ab Montag 1.800 A1-Plakate mit sechs Motiven und der Aufschrift "Lesbische* Sichtbarkeit Berlin" in allen Teilen der Bundeshauptstadt aufgestellt werden. Die Porträts sollen „sensibilisieren und empowern“.

Trotz dieser Bemühungen kommt es jedoch nicht selten zu queerfeindlichen Angriffen in der Hauptstadt. So meldete die Polizei der Hauptstadt am Sonntag am Vortag einen Mann in Berlin-Schöneberg festgenommen zu haben, der ein schwules Ehepaar mit Gegenständen beworfen, bedrängt und homofeindlich beleidigt haben soll.

Ersten Berichten zufolge soll sich der später Festgenommene das Paar, nachdem sie ihn auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen haben, zu ihnen begeben haben und den beiden gefolgt sein, als sie den Waggon wechselten, um einer Eskalation zu entgehen. Dann soll er sie mit entstempelten Fahrscheinen und einem Feuerzeug beworfen sowie homofeindlich beleidigt haben. Als er die beiden Männer im Anschluss auch noch bedrängt haben soll, alarmierten diese die Polizei.

Diese nahm den Tatverdächtigen schließlich fest und übergab den Fall dem Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes, welcher die weiteren, noch andauernden Ermittlungen führt.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt haben eigene Ansprechpartner für LGBTI.

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Ein künstlich erschaffener, nicht existenter Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie wurde und wird von Konservativen bereits seit langem instrumentalisiert, um queere Menschen weiter zu marginalisieren. An dieser Polemik bediente sich vor einem Jahr auch Friedrich Merz, als er Homosexualität und den sexuellen Missbrauch von Kindern in einen Zusammenhang stellte. Nun sieht das wohl anders aus.

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Als Gastredner am Samstagabend auf der Bundesmitgliederversammlung der Lesben und Schwulen in der Union inszenierte sich Merz als Straight Ally. Gerade Friedrich Merz, der die Einführung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften als Unions-Fraktionschef vehement bekämpfte und 2001 das Coming-out des SPD-Politikers Klaus Wowereit mit dem Satz kommentierte: „Solange der Wowereit sich mir nicht nähert, ist mir das egal.“ Womöglich hat Merz in den letzten 20 Jahren verstanden, was an dieser Aussage falsch ist. Doch auf die Frage „Bild Live“, ob ein Schwuler Kanzler werden kann, sagte er im vergangenen September erst: „Die Frage der sexuellen Orientierung geht die Öffentlichkeit nichts an. Solange sich das im Rahmen der Gesetze bewegt und solange es nicht Kinder betrifft – an der Stelle ist für mich allerdings eine absolute Grenze erreicht -, ist das kein Thema für die öffentliche Diskussion“. Aus dieser Antwort geht, wie aus seinem Wunsch, dass ihm Wowereit fernbleibe, die gleiche homofeindliche und pathologisierende Botschaft hervor. Das lässt vermuten, dass Friedrich Merz wohl noch nicht verstanden hat, was es heißt ein Ally zu sein.

Doch die LSU, die sich damals empört geäußert hatte, dass sie seit ihrer Gründung gemeinsam mit vielen anderen Menschen in diesem Land hart daran arbeite, „den immer wieder hergestellten, aber nicht vorhandenen Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie aus den Köpfen zu bekommen“ und „maßlos darüber verärgert“ sei, dass Merz diese beiden Begriffe öffentlich und ohne Not miteinander verknüpft hat, erklärte am Sonntag in einer Pressemitteilung zur Bundesmitgliederversammlung, Merz habe sich „kritischen Fragen zur LSBTIQ-Politik“ gestellt. So durfte sich der Bundestagsabgeordnete als Straight Ally inszenieren, indem in der Pressemitteilung Zitate genannt wurden wie: „Wir werden als Union keine Mehrheit haben, wenn wir uns nur auf alte Traditionen besinnen“. Auch von seiner „persönlichen Erfahrung“ sprach Merz: „Menschen, die homosexuell sind, brauchen und verdienen Anerkennung und Respekt. Dafür möchte ich in der CDU arbeiten. Ich würde mir auch wünschen, dass sich meine Kirche hier leichter tut.“

Bei der vom LSU gewünschten Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität wird es nicht zuletzt wieder auf die Stimmen der Union ankommen, denn für Gesetzesbeschlüsse, die das Grundgesetz ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Dann wird Friedrich Merz eine Chance haben, das Gesetz und die Normen so zu formen, dass Politiker*innen (wie er) Homosexualität in Zukunft nicht mehr pathologisieren, und sich seine Kirche vielleicht auch „leichter tut“ homosexuelle Menschen anzuerkennen und zu respektieren.

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Im ostafrikanischen Land Kenia haben Aktivist*innen und Filmproduzent*innen die Entscheidung der hiesigen Filmklassifizierungsbehörde kritisiert, einen Dokumentarfilm zu verbieten, der die Geschichte eines kenianischen Mannes erzählt, der mit seiner Sexualität kämpft.

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Der Film, der über fünf Jahre hinweg gedreht wurde und dessen Bearbeitung zwei Jahre in Anspruch nahm, zeigt das Leben eines jungen Mannes, der in Kenia auf dem Land aufwächst und von seiner Sexualität gequält wird, und der nach seinem Umzug in die Hauptstadt Nairobi Akzeptanz findet.

Laut Aktivist*innen spiegele das Verbot Kenias „intolerante und aufdringliche religiöse und kulturelle Überzeugungen“ wider: „Die anhaltende Kriminalisierung von LGBTQ+-Personen in Kenia ist ein trauriger Trend, der an Diskriminierung und Verfolgung von Personen grenzt, die als Minderheit wahrgenommen werden. Der Schritt wird von sehr intoleranten und aufdringlichen religiösen und kulturellen Überzeugungen diktiert“, sagte Kamau Ngugi, der geschäftsführende Direktor der Defenders Coalition, einer Dachorganisation von Rechtsorganisationen und Aktivist*innen.

Die Filmklassifizierungsbehörde erklärte letzte Woche, dass der Film „offensichtlich“ gegen die Gesetze des Landes verstoße, die jede Form von Homosexualität oder gleichgeschlechtlicher Ehe unter Strafe stellen, und dass die Handlung ein „klarer und bewusster Versuch des Produzenten sei, die gleichgeschlechtliche Ehe als akzeptable Lebensform zu fördern“. Das kenianische Gesetz stellt jeden unter Strafe, der „fleischliche Kenntnisse von einer Person entgegen der natürlichen Ordnung“ erlangt. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 14 Jahre Gefängnis. In der kenianischen Verfassung heißt es, dass die Ehe eine Verbindung zwischen zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts ist. Die Regierung bezeichnete den Film auch als Blasphemie gegen den christlichen Glauben. Zwei junge Männer werden gezeigt, wie sie einen Gottesdienst abhalten, was „ein Versuch ist, die Religion zu benutzen, um die gleichgeschlechtliche Ehe zu befürworten“, so die Regierung. Sie hat gewarnt, dass jede*r, der*die versucht, den Film in Kenia „auszustellen, zu verbreiten, zu senden oder zu besitzen“, „mit der vollen Härte des Gesetzes“ bestraft wird.

Toni Kamau, eine der Produzent*innen des Films, bezeichnete das Verbot jedoch als einen Affront gegen die in der kenianischen Verfassung verankerte Redefreiheit. Sie sagte, sie sei zutiefst betrübt über die diskriminierende Sprache, die die Regierung verwendet, um die Erfahrungen der Menschen zu beschreiben, die ihnen Einblick in ihr Leben gewährt haben. Sie glaube, dass es hier um eine größere Diskussion über die Meinungsfreiheit gehe. Jede*r habe das Recht, seine*ihre Lebenserfahrung, seine*ihre Wahrheit zu teilen: „Was bedeutet es, ein religiöser kenianischer Mann in einem Land zu sein, das seine Liebe kriminalisiert? Wir hielten es für wichtig, diese Geschichte zu erzählen, weil es eine kenianische Geschichte ist.“

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