Echte Vielfalt

20. Dezember 2021

Venedig-Kommission des Europarats bewertet Ungarns Anti-LGBTQ+-Gesetz als Verstoß gegen Menschenrechte

Wie die Venedig-Kommission des Europarats, ein Gremium von Verfassungsrechts-Expert*innen der wichtigsten europäischen Menschenrechts-Institution, am Montag verkündete, verstoße Ungarns Verbot der Darstellung von Homosexualität für Minderjährige gegen internationale Menschenrechts-Standards.

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Die mit dem Verbot verbundenen Maßnahmen tragen zu einem „bedrohlichen Umfeld“ gerade für queere Kinder bei, sagte die Venedig-Kommission, die den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen berät. Dabei wird dem ungarischen Premierminister Viktor Orbán vorgeworfen, zum Hass gegen die LGBTQ+-Gemeinschaft aufzustacheln. Diese Bewertung der Venedig-Kommission ist nur die jüngste internationale Kritik an den im Juni verabschiedeten ungarischen Gesetzesänderungen, die den Zugang zu Inhalten, die LGBTQI*-Identitäten darstellen, für Personen unter 18 Jahren beschränken.

Argumentiert hatte der ungarische Ministerpräsident Orbán, dass die neuen Maßnahmen dem Schutz von Kindern und den Rechten der Eltern dienen würden. Nun hat er kürzlich ein Referendum zu dem Thema gefordert. LGBTQI*-Rechtsgruppen und Kritiker*innen Orbáns haben dem langjährigen Regierungschef jedoch vorgeworfen, Hass gegen die queere Community zu schüren, um von politischen Kontroversen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Vorfeld der für das Frühjahr 2022 angesetzten Parlamentswahlen abzulenken.

Die Venedig-Kommission erklärte jedoch in einer neuen Stellungnahme, dass die ungarischen Einschränkungen legitime Äußerungen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, die durch die Europäische Menschenrechts-Konvention geschützt sind, unterdrücken könnten. Die Änderungen ließen nur Raum für „einseitigen und voreingenommenen Unterricht“, was der Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTQI*-Personen Tür und Tor öffne, argumentierten die Expert*innen. Sie stellten auch fest, dass die breite Anwendung und die zweideutige Auslegung der ungarischen Änderungen bedeuten könnten, dass sie das Recht auf Familienleben und das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, verletzen würden. „Wenn Eltern ihren Kindern unter achtzehn Jahren einen Jugendroman über LGBTQI-Personen kaufen oder sie einen Film mit LGBTQI-Figuren sehen lassen, verstoßen sie gegen das Gesetz“, schrieb die Venedig-Kommission: „In der Tat scheint es Eltern nicht mehr möglich zu sein, ihren Kindern beizubringen, Schwule, Lesben oder Transgender zu akzeptieren, oder ihnen sogar zu helfen, ihre eigene Sexualität zu akzeptieren.“

Auch bei anderen EU-Institutionen sind die queerfeindlichen Maßnahmen der ungarischen Regierung seit ihrer Einführung auf Kritik gestoßen und haben bei den europäischen Staats- und Regierungschefs Bestürzung ausgelöst. Am 2. Dezember leitete die Europäische Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn ein und gab der Regierung zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken Brüssels zu reagieren und die Situation zu verbessern. Gleichzeitig will sie queere Menschen besser vor Hass und Hetze schützen, indem sie am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorstellte, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen.

Bereits im Juli hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet und argumentiert, die Änderungen verstießen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in der EU-Grundrechtecharta garantiert sind, sowie gegen mehrere andere EU-Richtlinien und Grundsätze des EU-Vertrags. Sollte die ungarische Regierung die Bedenken nicht ausräumen, könnte die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen vor dem höchsten Gericht der EU anfechten.

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