Weiterlesen Die Regelung betrifft über 1000 trans* Personen, die nun einen neuen Führerschein beantragen müssen, während ihre zuvor gültigen Dokumente unbrauchbar werden. Betroffene sind häufig auf ihre Autos angewiesen – insbesondere im ländlich geprägten Kansas mit eingeschränktem öffentlichen Nahverkehr – etwa, um zur Arbeit zu gelangen. Auch der Weg zur zuständigen Behörde darf nicht mehr mit dem Auto zurückgelegt werden. Das Fahren ohne Führerschein kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Dollar oder eine sechsmonatige Haftstrafe. Nach der Ausstellung neuer Dokumente berichten Betroffene von einem erhöhten Risiko für Diskriminierung. In der Vergangenheit hatten viele trans* Personen ihren Geschlechtseintrag anpassen lassen, um Diskrepanzen zwischen Eintrag und äußerem Erscheinungsbild zu vermeiden und so Diskriminierung, insbesondere bei Kontrollen, vorzubeugen. Dieser Schritt zur Selbstbestimmung wird nun rückgängig gemacht. In anderen Bundesstaaten wurde es trans* Personen bereits untersagt, ihren Geschlechtseintrag anzupassen. Die neue Gesetzgebung in Kansas verschärft diese Entwicklung und erklärt auch rückwirkend Ausweisdokumente mit rechtmäßig geänderten Geschlechtseinträgen für ungültig. Das Gesetz SB 244 betrifft nicht ausschließlich Ausweisdokumente mit geändertem Geschlechtseintrag, sondern reglementiert auch die Nutzung von Toiletten und Umkleiden in staatlichen Gebäuden. Diese sollen künftig nach dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht getrennt werden. Darüber hinaus dürfen Privatpersonen, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz vermuten, Klage erheben und Schadensersatz in Höhe von 1000 Dollar fordern. Kritiker*innen sprechen hierbei von „Kopfgeldjägern“, die auf vermeintliche trans Personen angesetzt würden. Eine Zunahme von Fehlbeschuldigungen und zusätzliche Unsicherheiten für trans* Personen werden erwartet. Gegen das Gesetz formiert sich Widerstand. Die Demokratische Gouverneurin Laura Kelly legte ein Veto ein, das jedoch von der Republikanischen Mehrheit im Parlament überstimmt wurde. Im Namen von zwei trans* Personen klagt die American Civil Liberties Union (ACLU) gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Ballard Spahr LLP gegen das Gesetz. Die Organisationen argumentieren, dass es den in der Verfassung von Kansas verankerten Grundsätzen von Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre und Selbstbestimmung widerspreche. Eine gerichtliche Anhörung ist für den 29. September 2026 angesetzt.
Trans
EuGH-Urteil für die gelebte Identität: Warum Europa jetzt Ausweise von trans* Menschen anerkennen muss
17. März 2026Weiterlesen Ausgangspunkt der Entscheidung war der Fall einer bulgarischen Staatsbürgerin, die bei der Geburt als männlich registriert wurde, inzwischen jedoch als Frau lebt. Sie hatte in Italien eine Hormontherapie begonnen und beantragte bei den bulgarischen Behörden, ihren Geschlechtseintrag, ihren Namen und ihre Identifikationsnummer in den offiziellen Dokumenten zu ändern. Bulgarien lehnte dies ab. Das nationale Recht definiert Geschlecht dort ausschließlich biologisch; Änderungen in Personenstandsregistern sind praktisch ausgeschlossen. Der Fall landete schließlich beim bulgarischen Obersten Kassationsgericht, das den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts bat. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass eine solche Regelung mit dem europäischen Recht nicht vereinbar sei. Der zentrale juristische Bezugspunkt des Urteils ist das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Wenn die Geschlechtsidentität einer Person nicht mit den Angaben in ihren Ausweisdokumenten übereinstimmt, entstehen im Alltag zahlreiche Probleme, beispielsweise bei Grenzkontrollen, Identitätsprüfungen oder im Berufsleben. Deshalb müssen Mitgliedstaaten künftig Verfahren bereitstellen, mit denen trans* Personen ihre Geschlechtsangaben in offiziellen Dokumenten ändern können. Der EuGH betonte zugleich ein wichtiges Detail: Die Ausstellung von Ausweisdokumenten bleibt grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten. Doch diese Zuständigkeit endet dort, wo europäische Grundrechte betroffen sind. Wenn nationale Regelungen verhindern, dass Bürger*innen ihr EU-Recht auf Freizügigkeit effektiv nutzen können, müssen sie angepasst werden. Der Gerichtshof verweist dabei auch auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU-Charta) – ein Schutz, der ausdrücklich auch die Geschlechtsidentität umfasst. Besonders relevant ist das Urteil für Länder, in denen eine rechtliche Geschlechtsanerkennung bislang kaum möglich ist, wie zum Beispiel in Teilen Osteuropas. In einigen Staaten wurden entsprechende Verfahren zuletzt sogar eingeschränkt oder vollständig abgeschafft. Das Urteil schafft hier erstmals einen unionsweiten Mindeststandard: EU-Staaten müssen klare, zugängliche und wirksame Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität bereitstellen. Menschenrechtsorganisationen begrüßen die Entscheidung daher als wichtigen Schritt für Gleichberechtigung und Würde.
Raum für Austausch und Akzeptanz: TIN*MV nimmt Arbeit auf
10. Februar 2026- Einzelberatungen zu Themen wie geschlechtliche Vielfalt, Coming-Out, Transition oder De-Transition
- Weiterbildungen und Sensibilisierungsangebote für Fachkräfte, um Kompetenzen im Umgang mit TIN*-Themen zu stärken
- Vernetzung und Austausch mit queeren Akteur*innen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern
Weiterlesen Am 17. Mai 2025 eröffnete Flensburg die CSD-Saison mit einem bunten Demonstrationszug unter dem Motto „Hier & Queer – jetzt erst recht!“. Die Route führte vom Hafen über den Südermarkt durch die Innenstadt. Am 5. Juli versammelten sich rund 500 Menschen zum CSD in Neumünster. Auch hier wurde gefeiert und gleichzeitig für queere Rechte gekämpft – ein wichtiges Signal aus der Region, wie der NDR in seinem kurzen Überblick vom 26. Juli zur bisherigen Saison berichtete und zudem hervorhebt, dass der CSD neben den Festlichkeiten immer auch eine politische Demonstration für Gleichberechtigung darstellt. In Kiel verzeichnete der CSD am 12. Juli sogar einen neuen Rekord: Mit über 6.000 Teilnehmenden verdoppelte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr. Die wachsende Beteiligung an den CSD-Veranstaltungen in Schleswig-Holstein ist ein hoffnungsvolles Zeichen dafür, wie engagiert und lautstark sich die Menschen hier für Vielfalt, Toleranz und queeres Leben einsetzen. Der CSD schafft es dabei, ein gesellschaftlich relevantes und ernstes Anliegen – nämlich das Eintreten für Würde und Gleichberechtigung – in ein buntes, lebensfrohes Fest zu verwandeln. So wird aus politischem Engagement ein gemeinschaftliches Erlebnis, das Mut macht und verbindet. Bis Anfang September sind noch drei Veranstaltungen geplant: CSD Lübeck am 15. & 16. August 2025 CSD Elmshorn am 6. September 2025 CSD Wacken am 27. September 2025 Die Termine findet ihr auch unter: csd-schleswig-holstein.de – bereitgestellt vom Verband Queere Vielfalt in Schleswig-Holstein (LSVD+).
Weiterlesen Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen: Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt. Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant. Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“. Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen. Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel). Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird. Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte. Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.
Weiterlesen Der Antrag trägt den Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“. Vor dem Hintergrund zahlreicher rechtsextrem motivierter Angriffe auf Pride Veranstaltungen im letzten Jahr fordern die Grünen darin, dass „Staat und Gesellschaft […] diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden“ entgegnen. Auch in diesem Jahr sind CSD-Veranstaltungen wieder Zielscheibe rechtsextremer, queerfeindlicher Gruppen. Nun wird die Regierungskoalition in Verantwortung gezogen, ihr Versprechen, queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung zu schützen - wie im Koalitionsvertrag in einem kurzen Absatz festgelegt – konsequent umzusetzen. Konkret fordert der Antrag die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für CSD-Veranstaltungen. Ebenso soll eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt und der Aktionsplan „Queer Leben“ weitergeführt werden. Die Bundesregierung müsse sich konsequenter für Demokratieförderung einsetzen und dafür Mittel bereitstellen. Zum Schutz der Zivilgesellschaft und Prävention von Diskriminierung sei ein Demokratieförderungsgesetz „längst überfällig“, wie die Grünen auf ihrer Webseite kritisieren. Eine zentrale Forderung im Antrag, die schon lange im Fokus queerpolitischer Debatten steht, stellt auch die Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Kategorie der „sexuellen Identität“ dar. Wichtig sei auch, „dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind“. Erick Jödicke (Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt) begrüßt den Vorstoß: „Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind.“ Der Antrag wird von SPD und den Linken unterstützt (LSVD+). Bei der Anhörung am 26. Juni setzten die Fraktionen von Grüne und Linke ein Zeichen für Vielfalt, indem sie sich in Regenbogenfarben kleideten, wie der Spiegel berichtete.
Weiterlesen Mit der Aktionswoche soll die Sichtbarkeit von trans* Personen erhöht und über geschlechtliche Vielfalt aufgeklärt werden. Besonders in den USA finden landesweit Bildungsveranstaltungen und Aktionen statt. Die US-amerikanische Organisation Human Rights Campaign legt mit ihrer Kampagne zur Transgender Awareness Week den Fokus auf „positive und aufschlussreiche Geschichten von trans* Personen aus dem ganzen Land“. Damit sollen trans* Personen von der LSBTIQ* Community gefeiert und geehrt werden. Während also im Rahmen der Awareness Woche der Fokus auf Empowerment liegt, wird am abschließenden Transgender Day of Remembrance die Aufmerksamkeit auf die Todesopfer von transfeindlicher Gewalt gelenkt. Solidarität mit trans* Personen zu zeigen ist immer wichtig, doch aktuell scheint es umso dringlicher. Denn die erneute Wahl des Ex-Präsidenten Donald Trump ist für die LSBTIQ* Community und insbesondere trans* Personen ein Anlass zur Sorge. Es ist mit weiteren Einschränkungen, insbesondere beim Zugang zu transspezifischer Gesundheitsversorgung zu rechnen. Laut CNN haben Hilfeangebote für trans* Personen kurz nach der Wahl einen massiven Anstieg von Anrufen verzeichnet. Die Bedarfe sind teilweise höher als die Unterstützungsangebote auffangen können. Doch nicht nur in den USA sind queerfeindliche Diskriminierung, Hass und Gewalt ein Problem. Das „Trans Murder Monitoring project“ hat im Jahr 2024 weltweit so viele Todesopfer verzeichnet wie noch nie seit dem Beginn ihrer Beobachtungen 2008. Die meisten Opfer sind rassifizierte trans* Frauen. In Deutschland scheint die Transgender Awareness Woche noch wenig Aufmerksamkeit zu erfahren. Dabei ist Aufklärung auch hier weiter notwendig. Das Bundesinnenministerium meldete im Jahr 2023 854 Delikte im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“, worunter insbesondere Hasskriminalität gegenüber trans*, inter und nicht-binäre Personen zählt. Zusätzlich zu den steigenden offiziellen Zahlen geht Andre Lehmann vom LSVD+ Verband Queere Vielfalt von einem Dunkelfeld von 80 bis 90 Prozent aus, da viele Übergriffe nicht angezeigt werden. Zum Transgender Day of Remembrance am 20. November wurden bundesweit einige Veranstaltungen angekündigt. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) plant in Frankfurt ein ökumenisches Gedenken für verstorbene trans* Menschen. Zu den Veranstaltungen in Schleswig-Holstein und Hamburg: Unter dem Hashtag #TDOR wird außerdem in den sozialen Medien an die Opfer transfeindlicher Gewalt erinnert und auf die Notwendigkeit des Schutzes von trans* Menschen aufmerksam gemacht.
Georgiens neues Anti-LGBTIQ* Gesetz und seine Folgen
24. September 2024Weiterlesen Das Gesetz für „Familienwerte und den Schutz von Minderjährigen“ verbietet gleichgeschlechtliche Ehen, Adoption für nicht-heterosexuelle Paare und Geschlechtsangleichungen. Ähnlich wie in Russland soll die angebliche LGBTIQ*-„Propaganda“ verboten werden, darunter zählen auch Pride-Veranstaltungen und Demonstrationen (Spiegel). Konkret heißt dies auch, dass es im Bildungssystem, in Büchern, in der Kunst und vielen weiteren Bereichen Einschränkungen geben wird, da die Darstellung von queeren Lebensweisen so gut wie verboten wird. Für Organisationen, die sich für die Rechte queere Personen einsetzen, könnte das Gesetz das Aus bedeuten. Die Anti-LGBTIQ* Politik wird von der konservativen Regierungspartei „Georgischer Traum“ gefestigt, die seit dem Sommer aufgrund ihrer verstärkten autokratischen Tendenzen mit dem sogenannten „Agentengesetz“ vermehrt in Kritik steht (siehe einen Bericht der KAS). Zudem hat die orthodoxe Kirche starken Einfluss im Land. Laut Reuters will die Regierung nach eigenen Aussagen „pseudo-liberalen“ ausländischen Werten entgegnen und die georgische Souveränität fördern. Für die georgische LGBTIQ*-Gemeinschaft bedeuten die neuen Gesetze jedoch, dass das Leben „unerträglich“ werden würde, so der Gründer von Tbilisi Pride Giorgi Tabagari. Diese Sorge ist nicht unbegründet: Kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde Kesaria Abramidze, eine der ersten georgischen trans Frauen, die öffentlich über ihre Identität sprach, getötet. Aktivist*innen sehen einen Zusammenhang zwischen den queerfeindlichen Gesetzen und der Tat (BBC). Auch bei Pride Veranstaltungen kam es vermehrt zu physischer Gewalt seitens konservativer Gruppen. Ende 2023 wurde Georgien offiziell der Status eines EU-Beitrittskandidaten verliehen; jedoch wurde das Verfahren zunächst nicht weitergeführt. Auch nach Verabschiedung des „Agentengesetzes“ gab es scharfe Kritik seitens der Europäischen Union. Nun ruft die EU-Kommission dazu auf, das Gesetz zurückzunehmen. Der Außenbeauftragte Josep Borrell kritisiert das Gesetz als hinderlich für den angestrebten EU-Beitritt (Deutschlandfunk).
Call for Contributions: BVT*-Fachtage „Wissenstrans*formation“ am 2. und 3. November 2024
18. Juni 2024Weiterlesen Während der Fachtagung 2024 sollen sowohl akademische als auch nicht-akademische Forscher*innen und Denker*innen zusammenkommen, die sich mit den Lebensrealitäten von trans* und nicht-binären Personen befassen. Ziel ist es, über Forschungsprojekte und andere wissenschaftliche Arbeiten zu diskutieren, die gemäß der Veranstaltungsbeschreibung „wichtiges Wissen für Trans* und nicht-binäre Communities partizipativ zusammengetragen haben“. Thematisch sind die Fachtage breit aufgestellt und wollen Perspektiven aus verschiedenen Bereichen wie Medizin, Recht, Trans* & Gender Studies, KI, IT, Soziologie, Community-Dynamiken, Antidiskriminierung und Gewaltschutz, Medien oder gesellschaftspolitische Repräsentation abdecken. Bis zum 07. Juli werden gibt es noch die Möglichkeit, sich in die Veranstaltung einzubringen – ob als Referent*in zu einem bestimmten (Forschungs-)Projekt im Rahmen eines Panels oder in einem offenen Format. Auch Moderator*innen werden noch gesucht. Für weitere Informationen siehe den Call for Contributions. Unter dem Link befindet sich auch ein Formular, über das die Bewerbung eingereicht werden kann. Der Bundesverband Trans* vertritt seit 2015 die Interessen von trans* Personen und fordert beispielsweise eine Reform des Familien- und Abstammungsrechts, Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung und setzt sich gegen die Stigmatisieurng von trans* und anderen genderqueeren Menschen ein. Formate wie die Fachtagung liefern einen wichtigen Raum für queere Bildung und das Teilen von Erkenntnissen, dies auf einer Forschung basieren, die im Austausch mit der Community steht und sensibilisiert auf die Lebensumstände queerer Personen ist. Denn auch in der Wissenschaft werden häufig Stereotypen und Vorurteile (re-)produziert. Immer mehr Projekte und Initiativen setzen sich inzwischen für geschlechter- und diversitätssensible Forschung und Lehre ein (beispielsweise das Zentrum Gender & Diversity in Hamburg). Die Verbreitung von diskriminierungsfreiem Wissen soll auch mehr Verständnis in der Gesellschaft über die Realitäten queerer Personen schaffen, womit wiederum Diskriminierung abgebaut werden kann.
Broschüre „Trans* mit Kind! Tipps für Trans* und Nicht-Binäre Personen mit Kind(ern) oder Kinderwunsch“
14. Dezember 2023Weiterlesen Der Bundesverband Trans* klärt in der Broschüre „Trans* mit Kind! Tipps für Trans* und Nicht-Binäre Personen mit Kind(ern) oder Kinderwunsch“ ausführlich über verschiedene Fragen auf. Dabei geht es sowohl um rechtliche Fragen wie die Anerkennung bei nicht-biologischer Elternschaft als auch um Möglichkeiten von biologischer Schwangerschaft. So geht es zum Beispiel um den Einfluss von Hormontherapien auf die Fruchtbarkeit oder Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung. Erst seit 2011 ist eine biologische Elternschaft für trans Personen möglich, bis dahin war in § 8 Absatz 3 des Transsexuellengesetzes (TSG) ein Sterilisationszwang bei der Änderung des Geschlechtseintrags angeordnet. Ebenso werden in der Publikation verschiedene Aspekte von trans oder nicht-binärer Elternschaft diskutiert, die unter anderem auch den Umgang mit verschiedenen Institutionen wie Kita, Schule und Behörden diskutieren. Denn in diesen Situationen würden trans und nicht-binäre Eltern oft auf Unwissenheit und Unverständnis stoßen. So stellt der Bundesverband Trans* einige Tipps zusammen, wie queere Elternteile in cis-heteronormativen Strukturen handeln können, beispielsweise mit einem Musterschreiben, das Standesämter trans Vätern, die ein Kind geboren haben, ausstellen können, um den Beantragungsprozess von Kindergeld o.ä. zu erleichtern. Auch Fragen der Erziehung und des Coming-Outs bei den eigenen Kindern werden verhandelt. Zuletzt werden auch Vernetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für trans und nicht-binäre Eltern aufgelistet. Auch das Regenbogenportal hat auf seiner Webseite Informationen zum Thema Trans* Elternschaft veröffentlicht.






