Echte Vielfalt

Seite
Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, kurz Queerbeauftragte*r, wurde von der Ampel-Regierung zu Beginn ihrer Legislaturperiode eingeführt. Auf den Grünen-Politiker Sven Lehmann folgt nun Sophie Koch (SPD).

Weiterlesen

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde zunächst nicht erwähnt, ob das Amt weitergeführt wird, was eine zentrale Forderung queerer Interessensverbände war. Dass nun also eine neue Queerbeauftragte ernannt wurde, erleichtert die queere Community.

Seit 2024 ist Sophie Koch Mitglied des Sächsischen Landtags. Der LSVD+ begrüßt die Ernennung und bezeichnet die neue Queerbeauftrage als „engagierte junge Stimme aus Ostdeutschland“, die „nicht nur politische Erfahrung mit[bringt], sondern auch eine enge Verbindung zu verschiedensten Communities.“

Die Deutsche Gesellschaft für Trans* und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) zeigt sich ebenfalls erfreut über die Benennung von Sophie Koch. In einer Pressemitteilung schreibt der dgti: „Queere Menschen, ihre Angehörigen und Freund*innen machen ungefähr ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands aus. Diese Personen brauchen eine Repräsentanz und Ansprechperson in der Bundesregierung.“ Im gleichen Zuge fordert der Interessensverband, dass das Amt ausgebaut und der Aktionsplan Queer Leben weitergeführt wird. Ebenso sei ein Bundesförderprogramm zur Unterstützung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen von LSBTIQ* notwendig. Oft seien solche Stellen von Kürzungen und Finanzierungsproblemen betroffen.

Trotz Lob an der Benennung Kochs betont Erik Jödicke vom Bundesvorstand des LSVD+ jedoch auch, dass es im Koalitionsvertrag von Union und SPD „massive queerpolitische Lücken“ gebe (eine Einordnung des Koalitionsvertrags aus queerpolitischer Sicht finden Sie hier). Das Amt dürfe „kein Feigenblatt für eine Bundesregierung sein, die queere Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte ignoriert oder gar bedroht“.

Die reine Besetzung einer Queerbeauftragten scheint somit noch keine Absicherung für LSBTIQ* in den kommenden Jahren. Vor dem Hintergrund sinkender gesellschaftlicher Akzeptanz und steigender Hasskriminalität gegen LSBGTIQ* – auch in Schleswig Holstein, wie der NDR gerade berichtete – müssen rechtlich verbindliche Maßnahmen geschaffen werden, um ebensolchen negativen Tendenzen entgegenzuwirken. Herausfordernd für die neue Queerbeauftragte könnte auch der Umgang mit queerfeindlichen Tendenzen in den eigenen Reihen der Bundesregierung werden. Darunter womöglich der neue Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der in seinem Buch „Das konservative Manifest“ (2018) LSBTIQ*-feindliche Aussagen traf (queer.de).   

Schließen


Am 27. Mai wurde der Diversity Day 2025 gefeiert – ein Tag, der die Wertschätzung von Vielfalt und Inklusion in Gesellschaft und Arbeitsleben stärkt. Doch eine inklusive Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Sie braucht klare Prinzipien und Mechanismen, um sich selbst zu kontrollieren und gegen Hass und Diskriminierung vorzugehen.

Weiterlesen

Hier setzt die Kampagne STOP the HATE an. Sie konzentriert sich auf Unterstützung, Prävention und Aufklärung, um Betroffene von Hasskriminalität zu schützen und die Gesellschaft zu sensibilisieren. Bereits im vergangenen Jahr berichtete Echte Vielfalt über die Initiative, die darauf abzielt, Menschen zu empowern und für eine sichere Gesellschaft einzutreten.

STOP the HATE hat den Anspruch , die Betroffenen auf die Anzeigenerstattung und deren mögliche Folgen vorzubereiten sowie die richtigen Kontakte zur Polizei bereitzustellen. Darüber hinaus helfen die Mitarbeiter*innen bei der Bekämpfung von Hass im Internet und unterstützen das Löschen schädlicher Inhalte. Zusätzlich organisiert die Kampagne Workshops, in denen Teilnehmende lernen, Hass zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Auch Zivilcourage spielt eine große Rolle: Das Netzwerk Echte Vielfalt vermittelt Hilfe und zeigt auf, warum es entscheidend ist, Stellung zu beziehen.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Landespolizei Schleswig-Holstein mit der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* unterstützen STOP the HATE aktiv. Die Kampagne bietet betroffenen Personen professionelle Hilfe, insbesondere bei der schwierigen Entscheidung, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dabei werden nicht nur die Tat selbst, sondern auch das persönliche Erleben und individuelle Identitätsfragen sensibel berücksichtigt.

Klare Grenzen gegen Hass – ein notwendiger Schutzraum

Hasskriminalität betrifft nicht nur körperliche Gewalt, sondern schließt auch verbalen und symbolischen Hass mit ein. Dabei ist Hass eine zweischneidige Angelegenheit, bei der es wichtig ist, zwischen struktureller Diskriminierung – verursacht durch Ignoranz oder fehlendes Wissen – und gezielten, hasserfüllten Taten zu unterscheiden. Während strukturelle Diskriminierung durch Bewusstseinsbildung und Reflexion angegangen werden kann mit dem Ziel, das Gegenüber abzuholen, braucht Hasskriminalität eine klare und direkte Grenze.

Eine Anlaufstelle wie STOP the HATE ist daher nicht nur eine notwendige Unterstützung für Betroffene, sondern auch eine selbstverständliche Institution in einem Rechtsstaat wie Deutschland. Sie hilft dabei, eine starke Gemeinschaft zu formen, die sich gegen Hass stellt und ein deutliches „Nein“ zu Hate Crime gegen Queers ausspricht – „für eine Gesellschaft, in der Respekt und Toleranz an erster Stelle stehen“.

 

Hier geht es zum offiziellen Flyer von STOP the HATE.

Schließen


Trans SH – Lübeck organisiert nun monatlich ein Treffen für alle Menschen, die sich in einer Identität unter dem nichtbinären/non-binary Umbrella heimisch fühlen, sowie Angehörige und Interessierte.

Weiterlesen

Die Treffen finden immer am jeweils letzten Samstag des Monats statt.

Der nächste Termin ist der 31. Mai um 16 Uhr.

​Darin soll Raum für Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung auf dem Weg der Identitätsklärung, aber auch die Bewältigung von Alltag, Schule, Studium oder Beruf geboten werden.

​Die Webseite befindet sich momentan noch im Aufbau. Weitere Informationen per E-Mail an enbytreff.luebeck@gmail.com.

Schließen


In deutschen Großstädten ist queeres Leben längst sichtbar und fester Bestandteil der Gesellschaft. Doch in ländlichen Regionen kämpfen LGBTIQ*-Personen weiterhin gegen tief verwurzelte Vorurteile und Diskriminierung. Besonders in strukturschwachen Gebieten fehlen oft unterstützende Netzwerke, die für viele eine essenzielle Stütze wären.

Weiterlesen

Bereits in unserem Artikel „LGBTIQ* und das Leben auf dem Land“ aus dem vergangenen Jahr haben wir dieses Thema beleuchtet. Trotz der Schwierigkeiten gibt es Hoffnung: Initiativen wie „Allgäu Pride“ aus Bayern oder „Queere Worte – Queere Orte“ aus Hessen setzen sich aktiv für mehr Sichtbarkeit und Vernetzung ein. In Fulda wurde die „Queere Stunde“ ins Leben gerufen, bei der Gleichgesinnte an wechselnden Orten zusammenkommen, um Kontakte zu knüpfen. Schleswig-Holstein bietet ebenfalls Stammtische, wobei diese vermehrt in städtischen Regionen zu finden sind.

Zwar haben rechtliche Errungenschaften wie das Selbstbestimmungsgesetz Fortschritte gebracht, doch sie ändern nicht unmittelbar die Lebensrealität vieler queerer Menschen auf dem Land. Vorurteile bleiben bestehen, und strukturelle Herausforderungen erschweren die Akzeptanz. Projekte wie „Allgäu Pride“ versuchen, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, doch es mangelt an politischer Unterstützung und finanziellen Mitteln. Besonders in wirtschaftlich schwächeren Regionen ist Engagement gefordert, damit queeres Leben sichtbarer und selbstverständlicher wird.

Finanzielle Förderung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Ohne Investitionen in soziale und infrastrukturelle Maßnahmen bleibt die Auseinandersetzung mit queerem Leben oft oberflächlich oder wird verdrängt – in manchen Fällen wird sie sogar mit Hass betrachtet. Es braucht ganzheitliche Konzepte, die alle Menschen in ländlichen Regionen einbeziehen und Vorurteile abbauen.

Ein anekdotischen Einblick in die Realität queerer Menschen auf dem Land bietet die Dokumentation „Queer in der Provinz“ des MDR aus dem Mai 2025. Die Sendung begleitet vier Personen auf ihrem Weg zu mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz:

  • Eric, der sich trotz Widerstände für den ersten CSD seiner Kleinstadt engagiert,
  • Tina und ihre Ehefrau, die Akzeptanzprobleme in ihrem Heimatdorf erleben,
  • Christian, der unsicher ist, ob sein neues Zuhause ihn willkommen heißt,
  • Joe, der mit bürokratischen Hürden bei der Anerkennung seiner Identität kämpft.

Die Dokumentation verdeutlicht, dass gesellschaftlicher Wandel möglich ist – und dass die Provinz nicht nur als Gegensatz zur Großstadt existiert, sondern Raum für Vielfalt bieten kann. Ländliche Regionen dürfen nicht mit Ausgrenzung gleichgesetzt werden. Entscheidend ist daher eine Kombination aus politischem Druck für Investitionen in Infrastruktur und dem tatkräftigen Engagement der LGBTIQ*-Community. Vereine und Initiativen sowie all jene, die über genug Energie verfügen, um über die eigenen Interessen hinaus aktiv zu werden, tragen dazu bei, inklusive Räume zu schaffen, die allen Menschen offenstehen.

Schließen


Die Organisation Against Conversion Therapy (ACT) fordert die EU-Kommission dazu auf, Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union zu verbieten. Ein Jahr lang wurden Unterschriften dafür gesammelt: Mit 1.245.626 hat die Initiative die Anforderung von einer Million Unterschriften erreicht.

Weiterlesen

Während die WHO Homosexualität seit 1990 nicht mehr als ‚Krankheit‘ einstuft, gibt es heute noch Maßnahmen und Praktiken, die darauf abzielen, queere Personen durch Zwang zu ändern. Sogenannte Konversionstherapien, erklärt Victor Madrigal-Borloz, Experte der Vereinten Nationen für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, können langanhaltende psychische und physische Schäden verursachen. Solche Praktiken seien diskriminierend, unmenschlich und degradierend. In einigen Fällen würden die körperlichen und psychologischen Dimensionen von Konversionstherapien einer Folter gleichkommen.

Einen EU-weiten rechtlichen Rahmen, durch den solche diskriminierenden Praktiken verboten werden, gibt es bisher nicht. Mit der am 17. Mai 2024 gestarteten Petition setzt sich die Organisation ACT eben dafür ein – mit Erfolg: Vor einigen Tagen wurde deutlich, dass die Mindestanzahl an Unterschriften erreicht und sogar mit mehr als 200.000 Stimmen überstiegen wurde.

Konkret fordert die Petition von der Europäischen Kommission „einen Richtlinienvorschlag zur Erweiterung der Liste der Straftaten mit europäischer Dimension um Konversionsmaßnahmen und/oder zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie (2008) zwecks Aufnahme eines Verbots dieser Maßnahmen vor[zu]legen.“

Außerdem soll sie „eine nicht bindende Entschließung annehmen, in der ein generelles Verbot von Konversionsmaßnahmen in der EU gefordert wird, um dem legislativen Moratorium entgegenzuwirken.“ In allen EU-Mitgliedsstaaten soll also ein Verbot von Konversionsmaßnahmen eingeführt werden.

Auch für die Opfer von Konversionsmaßnahmen müsse sich die Kommission einsetzen, indem sie die diese in ihre Opferschutzrichtlinie aufnimmt.

Deutschland gehört zu den ersten EU-Mitgliedsstaaten, in denen ein Verbot von Konversionstherapien rechtlich verankert wurde (das erste EU-Land war Malta). Jedoch bezieht sich das Verbot hier im Land nur auf Minderjährige.

Laut Schwulissimo laufen seit September 2024 Ausarbeitungspläne für eine EU-Richtlinie. Das Ergebnis der Petition wird diesen Prozess hoffentlich beschleunigen, damit EU-weit gesichert ist, dass queeres Begehren keine Krankheit ist, die geheilt werden müsste und LSBTIQ*-Personen vor solchen erniedrigenden und gewaltvollen Praktiken besser geschützt werden.

Schließen


Die wiederholte Zerstörung von Regenbogen-Bannern in Flensburg wirft erneut die Frage auf, wie Teile unserer Gesellschaft mit Symbolen der LGBTIQ*-Gemeinschaft umgehen.

Weiterlesen

Laut NDR haben Unbekannte in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai erneut Regenbogenflaggen von Brücken entfernt. Später fand man diese zerschnitten auf den Bahngleisen. Der Staatsschutz ermittelt. In Deutschland kann das Verbrennen von Pride-Flaggen als symbolische „böswillige Verächtlichmachung“ gegen eine Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung verstanden werden. Damit würde es sich nach §130 StGB um Volksverhetzung handeln.

Während solche Angriffe in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, bleibt eine Verfolgung jedoch immer reaktiv. In den USA hingegen zeigen einige Städte, dass es auch einen proaktiven Weg gibt: Sie erklären die Pride-Flagge offiziell zum Symbol, um gesetzliche Einschränkungen zu umgehen und ein klares Zeichen für Vielfalt und Akzeptanz zu setzen. Zwar reagieren sie damit auf einen Angriff auf die Freiheit durch die Bundesstaaten selbst – etwas, das in Deutschland nicht der Fall ist –, doch gleichzeitig zeigen sie, dass nicht nur Rechtspopulismus und ultrakonservative Kräfte den Rechtsstaat und seine Instrumente nutzen können.

In einigen republikanisch geführten Bundesstaaten der USA – insbesondere Idaho und Utah – wurden inoffizielle Fahnen an öffentlichen Gebäuden verboten, darunter auch die Regenbogenflagge, so berichtet der RND in einem Artikel vom 14. Mai 2025. Um dem entgegenzuwirken, haben sich Städte wie Boise und Salt Lake City dazu entschlossen, die Flaggen offiziell zu einem Symbol der Stadt zu erklären. Kathy Corless, Stadträtin von Boise, betont, dass es sich bei dem Verbot nicht um eine bloße politische Aktion, sondern um eine klare Zensur handelt. Dies ist umso schwerwiegender, da „Zensur“ genau der Vorwurf ist, der inflationär aus dem konservativen Trump-nahen Lager kommt. Auf dem Instagram-Kanal von Salt Lake City heißt es: Die Stadtverwaltung hat einstimmig drei neue Stadtflaggen genehmigt, die von der Bürgermeisterin vorgeschlagen wurden. Alle enthalten das Symbol der Sego-Lilie, das bereits auf der aktuellen Stadtflagge zu sehen ist und für Widerstandsfähigkeit, Akzeptanz und Zugehörigkeit steht. Chris Wharton, Vorsitzender des Stadtratsbezirks 3, betont, dass die Pride-Flagge ein Symbol für gemeinsame Werte und Menschlichkeit sei. Angesichts der staatlichen Einschränkungen für Fahnen an öffentlichen Gebäuden sieht er es als wichtigen Schritt, dass die Stadt ihre Werte weiterhin innerhalb des gesetzlichen Rahmens vertreten kann.

Der Politikwissenschaftler Christian Lammert bewertet diese Maßnahme gegenüber dem RND als mehr als reine Symbolpolitik. Seiner Ansicht nach sendet sie eine starke Botschaft für Vielfalt, Akzeptanz und Gleichberechtigung – mit potenziell positiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Städte. Diese Entscheidung verdeutlicht auch die politischen Spannungen zwischen republikanisch dominierten Bundesstaaten und demokratisch geführten Stadtverwaltungen. Sie zeigt zudem, dass sich nicht nur Rechtspopulisten das Recht zunutze machen können. Die Flaggen sind ein Beispiel dafür, dass auch Verwaltungs- und Zivilrecht zu einem Schutzwall werden können. Allerdings hängt es maßgeblich davon ab, wie sie von den jeweiligen Institutionen – ob kommunal oder nicht – interpretiert und angewandt werden. Am Ende braucht es immer wieder Menschen – hier Politiker*innen –, die Recht erlassen, anwenden und darüber hinaus auch zivile Akteure, die solches Recht einfordern.

Schließen


Vergangene Woche wurde der neue Papst gewählt: Der 69-jährige Kardinal Robert Francis Prevost wird am Sonntag, den 18. Mai, in sein neues Amt eingeführt und ab dann als Papst Leo XIV. das neue Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche sein. Während der verstorbene Papst Franziskus mit seiner progressiven Einstellung gegenüber LSBTIQ*-Rechten aufgefallen ist, stellt sich nun die Frage, ob Papst Leo diesen Weg weiterführen wird.

Weiterlesen

Jedoch bereiten frühere Äußerungen des neuen Papstes queeren Gläubigen Sorgen hinsichtlich seiner Einstellung gegenüber LSBTIQ*. Nach Angaben von The Guardian kritisierte Robert Francis Prevost im Jahr 2012 die „westlichen Massenmedien“, die „Sympathien für unchristliche Lebensstile wecken“ würden. Darunter nennt er neben Abtreibung auch „homosexuelle Lebensstile“.

Im Vergleich dazu äußerte sich Papst Franziskus im Jahr 2013 öffentlich gegen Diskriminierung homosexueller Personen: „Wenn jemand schwul ist und den Herrn sucht und guten Willen hat, wer bin ich, dass ich darüber urteile?“ Auch später machte er deutlich, dass die Kriminalisierung von Homosexualität ungerecht sei, so das unabhängige Nachrichtenportal The 19th.

Ob der neue Papst seine Haltung zu Homosexualität inzwischen geändert hat, ist unklar. Das Online-Magazin Them erklärt, dass er noch keine klare Position für oder gegen die Segnung von homosexuellen Paaren eingenommen habe. Jedoch würde er generell eine inklusivere Kirche im Sinne von Papst Franziskus befürworten.

Katholische LSBTIQ*-Organisationen haben bereits ihre Enttäuschung zu den damaligen Aussagen von Roberto Francis Prevost geäußert. Francis DeBernado, Executive Director der US-amerikanischen Gruppe New Ways Ministry, erklärt in seinem Willkommensstatement für Papst Leo XIV., er hoffe, dass dieser den inklusiven Weg von Papst Franziskus weitergehen wird. Mit scharfen Worten kritisiert er die anhaltende Diskriminierung queerer Menschen in der katholischen Kirche: „Katholiken müssen von der tödlichen Homophobie und Transphobie befreit werden, die ihr persönliches und geistiges Wachstum hemmen.“

DeBernado zeigt sich jedoch optimistisch: „Wir glauben, dass der Heilige Geist Papst Leo XIV. in einer Weise leiten wird, die unserer Kirche und unserer Welt zugutekommen wird. Auch wenn der Weg nicht einfach sein mag, hoffen und beten wir, dass er zuhört und offen ist für alle - auch für LGBTQ+ Menschen -, damit Spaltungen und Schmerz geheilt werden können.“

Schließen


Seit März 2023 berichten wir regelmäßig über die Entwicklungen rund um das sogenannte „Anti-Homosexuellengesetz“ in Uganda und den Einfluss ultrakonservativer US-amerikanischer Organisationen auf die Gesetzgebung in afrikanischen Ländern. Nun stehen in mehreren afrikanischen Staaten hochkarätig besetzte Konferenzen bevor, bei denen internationale rechtskonservative Gruppen ihre Agenda gegen Abtreibung, LGBTIQ+-Rechte und Sexualaufklärung vorantreiben wollen.

Weiterlesen

Unter dem Vorwand von „Familienwerten“ und „religiöser Freiheit“ reisen prominente Vertreter*innen aus den USA, den Niederlanden und Polen an, um Einfluss auf die lokale Politik zu nehmen. Bereits im Januar hatten wir in unserem Artikel „Der Einfluss aus Amerika auf die ugandische Gesetzgebung“ die Verflechtungen zwischen ultrarechten und evangelikalen Gruppen aufgezeigt, die ihren Einfluss auf die Politik des Kontinents ausbauen wollen.

Besonders im Fokus steht laut The Guardian die Pan-Afrikanische Konferenz zu Familienwerten, die vom 12. bis 17. Mai in Nairobi stattfindet. Mitorganisiert wird sie unter anderem von Gruppen wie dem Center for Family and Human Rights (C-Fam) und der Alliance Defending Freedom (ADF), die in den USA als Hassorganisationen gelten. Unterstützt wird die Bewegung auch von afrikanischen Politiker*innen und Aktivist*innen, die offen gegen LGBTIQ+-Rechte und Abtreibung eintreten.

Menschenrechtsorganisationen warnen davor, dass diese Konferenzen zur Verabschiedung repressiver Gesetze führen könnten. Ein Beispiel ist der kenianische Family Protection Bill, der LGBTIQ*-Personen kriminalisiert und grundlegende Menschenrechte einschränkt. Auch in Sierra Leone droht durch eine ähnliche Konferenz das Scheitern eines Gesetzes zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

„Das ist kein afrikanisches Wertesystem, sondern ein Rückschritt in koloniale Denkweisen“, sagt Nelly Munyasia vom Reproductive Health Network Kenya laut The Guardian.

Zivilgesellschaftliche Organisationen in Afrika und darüber hinaus reagieren mit verstärkter Vernetzung, Informationsarbeit und öffentlicher Positionierung auf den wachsenden Einfluss global vernetzter anti-reproduktiver und anti-queerer Bewegungen. Ein Beispiel dafür ist der für den 25. Mai geplante Report Until Everybody Is Free der Organisation Purposeful.

Der Titel erinnert an die Aktivistin Fannie Lou Hamer, die 1971 in ihrer berühmten Rede beim National Women’s Political Caucus in Washington, D.C., die Notwendigkeit betonte, Unterschiede zwischen Frauen verschiedener sozialer und ethnischer Hintergründe ernst zu nehmen. Hamer kritisierte vereinfachende feministische Narrative und forderte, Differenzen nicht zu übergehen, sondern als Grundlage für ehrliche, solidarische Zusammenarbeit zu betrachten.

Diese Perspektive ist auch heute relevant. Der Kampf für Gleichberechtigung und Menschenrechte in Afrika betrifft nicht nur Frauen- oder LGBTIQ*-Rechte isoliert. Vielmehr stehen Aktivist*innen vor der Herausforderung, Spannungen und Widersprüche zwischen verschiedenen marginalisierten Gruppen sichtbar zu machen, ohne sie sofort auflösen zu müssen – und dennoch gemeinsame Interessen zu erkennen.

Entscheidend ist, Räume für gemeinsame Strategien zu schaffen, die sowohl der Komplexität gesellschaftlicher Realitäten gerecht werden als auch ultrarechten, populistischen und extremistischen Einflüssen, ob von außen oder innen, wirksam entgegentreten können. Diese Schlussfolgerung bleibt universell und kann in Deutschland ebenso Orientierung geben wie überall.

Schließen


Am 6. Mai fand die Wahl des neuen Bundeskanzlers statt – mit einem historischen Novum: Friedrich Merz gelang es erst im zweiten Wahlgang, die notwendige Mehrheit zu erreichen. Am Ende fehlten sechs Stimmen bis zur notwendigen Mehrheit von 316 Stimmen, und auch im zweiten Wahlgang stimmten lediglich 325 von 328 Stimmen der beiden Regierungsparteien für Merz.

Weiterlesen

Die Spekulationen darüber, wer gegen ihn gestimmt hat und warum bleiben – und sie führen zu einer potenziell geschwächten Position des Kanzlers, die auch in der kommenden Legislaturperiode spürbar sein könnte.

Logischerweise beeinflussen die politischen Turbulenzen nicht nur das Kanzleramt. Sven Lehmann, nun ehemaliger Queerbeauftragter, äußerte sich angesichts der unvorhersehbaren Entwicklungen zunächst erleichtert darüber, dass er seine Entlassungsurkunde noch nicht erhalten habe, so das Magazin Queer mit Verweis auf die dpa. Noch während der Koalitionsverhandlungen stand der Posten des/der Queerbeauftragten unter Vorbehalt (Hier unser Artikel zum Vertrag). Erst jetzt hatte Queer mit Verweis auf Focus Online berichten können, dass „das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queerbeauftragter)“ offenbar erhalten bleiben soll. Für 25 weitere Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinator*innen wird es jedoch keine neuen Ämter geben.

Dass Behörden und Funktionspositionen neugestaltet und umstrukturiert werden, ist nichts Neues und nicht per se gut oder schlecht. Doch ein Blick in die USA zeigt, welche Bedeutung solche Umstrukturierungen haben können.

Mit seinem Anschluss an „Project 2025“ zielt Trumps aktuelle Amtszeit genau auf solche behördlichen Strukturen. Wie der Deutschlandfunk zusammenfasst, versucht Trump durch Dekrete die Bundesverwaltung umfassend umzustrukturieren. Zudem setzte er Bundesbedienstete unter Druck, indem er ihnen eine Frist für eine freiwillige Kündigung gegen Abfindung setzte – eine Maßnahme, die 40.000 Beschäftigte nutzten, bevor sie durch einen Bundesrichter vorerst gestoppt wurde. Zusätzlich verhängte Trump einen Einstellungsstopp für Bundesbeamte, um die Verwaltung weiter zu verkleinern. Und auch Merz‘ Kabinett weist Besetzungen auf, die nicht auf eine offenere zukünftige Regierung hindeuten.

Vor diesem Hintergrund ist der Erhalt des Amtes des/der Queerbeauftragten ein wichtiges Signal an die LGBTIQ*-Gemeinschaft und lässt hoffen, dass sich die zukünftige Regierung, trotz aller erwartbaren Kritik, eben nicht wie Trump im Porzellanladen aufführen wird. Dennoch bleibt abzuwarten, was am Ende geschieht und was nicht.

Schließen


Der Queer-Treff Eutin – organisiert von und für LGBTQIA* Personen - wird ehrenamtlich vom mitten-drin Netzwerk OH gGmbH getragen. Das Angebot besteht nun seit über einem Jahr. Die Treffen finden immer am letzten Mittwoch des Monats von 17:00 bis 19:00 Uhr statt.

Weiterlesen

Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen. Derzeit sind die meisten Teilnehmer*innen zwischen 15 und 25 Jahren, aber auch ältere LGBTQIA* Personen nehmen an den Treffen teil.

Die betreuenden Mitarbeiter*innen sind pädagogische Fachkräfte, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Menschen mit kognitiv/körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen betreuen. Somit ist der Queer-Treff Eutin inklusiv und steht auch Menschen mit Behinderungen offen.

Alle Mitarbeitenden des Queer-Treff Eutin gehören selbst der LGBTQIA* Community an, haben teilweise Zusatzausbildungen in Traumapädagogik oder sind in der Arbeit mit LGBTQIA* Klient*innen besonders bewandert.

Je nach Jahreszeit und externen Faktoren wie z. B. Schulferien, nehmen bislang circa 20 Personen pro Treffen teil, in den Ferienzeiten sind es meist weniger.

Die Treffen finden an folgender Adresse statt: Am Rosengarten 9, 23701 Eutin

Weitere Informationen im Flyer Queer-Treff Eutin, über Instagram (@queertreffeutin) oder per  Mail (kontakt@mitten-drin-oh.org).

Schließen

 

Echte Vielfalt
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}