Echte Vielfalt

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Anfang letzter Woche stimmte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dafür, das Mandat für einen unabhängigen LSBTIQ*-Expert*innen auf drei Jahre zu verlängern. Das Mandat sorgt für die Dokumentierung von Menschenrechtsverletzungen auf Basis von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.

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Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte im Vorfeld dazu, obwohl die Erklärung für Menschenrechte mit dem Grundsatz anfange, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien, Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTIQ* Personen anhalte. Das Mandat, welches 2016 eingeführt wurde, spiele eine zentrale Rolle dabei, diesen Verletzungen zu entgegnen und unterstütze Regierungen dabei, ihren Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten nachzugehen.

Derzeit wird das Mandat vom südafrikanischen Sozialwissenschaftler und Aktivisten Graeme Reid besetzt. Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt betont die Erfolge des Amtes: Seit der Einführung wurden bereits 17 Berichte erstellt, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, die Mandatsträger*innen haben elf Ländern einen offiziellen Besuch abgestattet und 171 Staaten haben eine Dokumentation von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen erhalten.

Bei der Abstimmung stimmten 29 Staaten für die Verlängerung, 15 dagegen und drei enthielten sich. Zu den Staaten, die das Mandat befürworten, gehören Chile, Deutschland, Kenia und Südafrika. Dagegen gestimmt haben einige afrikanische Staaten sowie Qatar (Reuters). Die Vereinigten Staaten haben mit der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump das Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen verlassen (queer.de).

Besonders im Hinblick auf die regressive LSBTIQ*-Politik Trumps ist die Erneuerung des Mandats ein wichtiges Zeichen, um die Verletzungen der Rechte queerer Menschen weltweit zu dokumentieren und dagegen vorzugehen. So begrüßt auch das globale Netzwerk von LGBTIQ*-Organisationen ILGA World die Verlängerung des Mandats. Dieses könne nun weiterhin Initiativen unterstützen, „die sicherstellen, dass LGBT-Personen und Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität in Ländern auf der ganzen Welt frei von Diskriminierung leben können, und ihre Stimmen und Erfahrungen in internationalen Menschenrechtsforen verstärken“.

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Vor Inkrafttreten des SBGG im November 2024 äußerte das Bundesinnenministerium Bedenken, dass Kriminelle durch Geschlechts- und Namensänderungen einer Strafverfolgung entgehen könnten. Nach einem Diskurs über eine flächendeckende Datenweitergabe an Behörden wurde diese letztendlich nicht umgesetzt – aus guten Gründen.

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Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen:

  1. Verordnung 0702: Übermittlung des Geschlechtseintrags vor Änderung
  2. Verordnung 0703: Datum der Änderung
  3. Verordnung 0704: Behörde + Aktenzeichen
  4. Erweiterung der Übermittlung früherer Vornamen (Verordnungen 0304, 0305)

Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt.

Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant.

Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“.

Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen.

Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel).

Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird.

Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte.

Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.

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In Ghana droht eine besorgniserregende Verschärfung queerfeindlicher Gesetzgebung: Die nationale katholische Bischofskonferenz und der nationale Christenrat haben das Parlament in einem gemeinsamen Schreiben dazu aufgefordert, die strafrechtliche Verfolgung queerer Menschen erheblich auszuweiten. Öffentliches Eintreten für LGBTIQ*-Rechte könnte demnach künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden.

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Diese Entwicklung steht nicht isoliert. Bereits in unserem Artikel zum wachsenden „Einfluss ultrakonservativer Netzwerke“ aus den USA, den Niederlanden und Polen auf afrikanische Gesetzgebungsprozesse hatten wir auf die Verflechtungen während der „Pan-Afrikanischen Konferenz“ hingewiesen. Insbesondere evangelikale Gruppierungen aus den USA spielen eine zentrale Rolle bei der ideologischen Einflussnahme und fördern eine Politik, die auf der Diskriminierung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten basiert. Mit Ghana beteiligen sich nun auch offiziell Teile der katholischen Kirche aktiv an dieser menschenverachtenden Politik.

Wie das Magazin Queer.de berichtet, wurde der queerfeindliche Gesetzesentwurf bereits 2023 vom ghanaischen Parlament beschlossen, jedoch damals vom Präsidenten Nana Akufo-Addo nicht unterzeichnet. Im März 2025 wurde der Entwurf erneut eingebracht. Der derzeitige Präsident John Dramani Mahama signalisiert grundsätzliche Unterstützung, knüpft diese jedoch an die Bedingung, dass es sich um ein offizielles Regierungsvorhaben handeln müsse – und nicht um den Vorstoß einzelner Abgeordneter. Er beruft sich auf „Familienwerte“ und christliche Moralvorstellungen, betont eine binäre Geschlechterordnung und die Ehe zwischen Mann und Frau.

Solche Argumentationen, die auf vermeintlich afrikanische „Familienwerte“ rekurrieren, verdecken oft den Einfluss westlich geprägter, religiös-fundamentalistischer Ideologien. Nelly Munyasia vom Reproductive Health Network Kenya hält im Guardian fest: „Das ist kein afrikanisches Wertesystem, sondern ein Rückschritt in koloniale Denkweisen.“ Konferenzen wie die „Pan-Afrikanische Konferenz“ in Kenia oder restriktive Gesetzesinitiativen wie in Uganda und Sierra Leone verdeutlichen, dass es sich um einen groß angelegten Kulturkampf handelt, der die Rechte von LGBTIQ*-Menschen sowie reproduktive Freiheiten massiv bedroht.

Die neue Beteiligung der katholischen Kirche in Ghana wirft allerdings Fragen nach der Position des Vatikans auf. Während die evangelikale Bewegung keinem internationalen Oberhaupt untersteht, ist das katholische Lehramt klar strukturiert. Queer.de bemerkt: Papst Franziskus hatte bereits 2023 erklärt, dass Homosexualität und Transidentität aus kirchlicher Sicht zwar als Sünde gelten, jedoch keinesfalls strafrechtlich verfolgt werden sollten. Ob und wie sich Leo XIV. zu den Vorgängen in Ghana äußern wird, bleibt bislang offen. Dabei ist zu betonen, dass die katholische Kirche keineswegs ein monolithischer Akteur ist – unterschiedliche Stimmen und Positionierungen existieren innerhalb der weltweiten Gemeinschaft. Dennoch wird seine Stimme Signalwirkung haben – selbst, wenn er schweigen sollte.

Die Entwicklungen in Ghana sind Ausdruck eines beunruhigenden Trends, der nicht auf den afrikanischen Kontinent begrenzt ist: Im Namen von „Werten“ und „Tradition“ werden queere Menschen entrechtet, ihre Existenz delegitimiert. Besonders perfide ist dabei, dass dieser Kulturkampf nicht selten unter dem Deckmantel des Anti-Kolonialismus geführt wird – während er in Wahrheit koloniale Denkstrukturen reproduziert.

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Ende Juni hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag im Deutschen Bundestag eingereicht, der darauf abzielt, queere Hasskriminalität zu bekämpfen. Darin fordert die Oppositionspartei die Bundesregierung auf, Maßnahmen zum Schutz queerer Menschen in Deutschland zu ergreifen.

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Der Antrag trägt den Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“.

Vor dem Hintergrund zahlreicher rechtsextrem motivierter Angriffe auf Pride Veranstaltungen im letzten Jahr fordern die Grünen darin, dass „Staat und Gesellschaft […] diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden“ entgegnen. Auch in diesem Jahr sind CSD-Veranstaltungen wieder Zielscheibe rechtsextremer, queerfeindlicher Gruppen.

Nun wird die Regierungskoalition in Verantwortung gezogen, ihr Versprechen, queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung zu schützen - wie im Koalitionsvertrag in einem kurzen Absatz festgelegt – konsequent umzusetzen. Konkret fordert der Antrag die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für CSD-Veranstaltungen. Ebenso soll eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt und der Aktionsplan „Queer Leben“ weitergeführt werden. Die Bundesregierung müsse sich konsequenter für Demokratieförderung einsetzen und dafür Mittel bereitstellen. Zum Schutz der Zivilgesellschaft und Prävention von Diskriminierung sei ein Demokratieförderungsgesetz „längst überfällig“, wie die Grünen auf ihrer Webseite kritisieren.

Eine zentrale Forderung im Antrag, die schon lange im Fokus queerpolitischer Debatten steht, stellt auch die Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Kategorie der „sexuellen Identität“ dar. Wichtig sei auch, „dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind“.

Erick Jödicke (Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt) begrüßt den Vorstoß: „Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind.“

Der Antrag wird von SPD und den Linken unterstützt (LSVD+). Bei der Anhörung am 26. Juni setzten die Fraktionen von Grüne und Linke ein Zeichen für Vielfalt, indem sie sich in Regenbogenfarben kleideten, wie der Spiegel berichtete.

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Seit 1985 beschäftigt sich das Schwule Museum Berlin mit queeren Lebensgeschichten, Themen und Ideen und stellt sie auf künstlerische Weise dar. Aktuell gibt es drei Ausstellungen zu besichtigen, die diverse geographische Kontexte und künstlerische Perspektiven abbilden:

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Die Ausstellung „Young Birds from Strange Mountains – Queere Kunst aus Südostasien und seiner Diaspora“ läuft bereits seit November letzten Jahres und kann noch bis zum 4. August 2025 besichtigt werden. Die Ausstellung will in die Wissenslücke über queere Menschen und Praktiken aus Südostasien und seiner Diaspora intervenieren und zeigt Arbeiten von queeren Künstler*innen aus der Region und Diaspora. So wird auch Archivmaterial aus dem Schwulen Museum, dem A Queer Museum Hanoi und dem Queer Indonesia Archive aufgegriffen. Der Titel der Ausstellung ist eine Referenz auf den vietnamesischen Dichter Ngô Xuân Diệu (1916–1985): „‘Junge Vögel‘ kann als Sinnbild für die Erfahrungen queerer Menschen in einer Gesellschaft interpretiert werden, in der sie um ihre Zugehörigkeit kämpfen und dennoch einen bleibenden Eindruck in der Geschichte hinterlassen“, so das Museum.

Seit dem 6. Juni 2025 läuft die Ausstellung „A HEART THAT BEATS – Queere ukrainische Kunst im Fokus“. Darin wird multimediale Kunst im Kontext der Geschichte queerer Gemeinschaften in der Ukraine gezeigt - und das in drei Kapiteln: Das erste sucht nach Spuren queerer Geschichte unter dem Sowjetregime, wo queere Lebensweisen und Kunst größtenteils versteckt bleiben mussten. Das zweite Kapitel behandelt die Jahre der Unabhängigkeit bis 2014 und setzt sich mit dem Aufbau queerer Infrastruktur trotz Widerstand auseinander. Zuletzt wird eine queere Geschichte der Gegenwart erzählt, die von der russischen Besetzung der Krim und dem Angriffskrieg auf die Ukraine geprägt ist. Trotz Geschichten von Repression möchten die Kurator*innen Anton Shebetko und Maria Vtorushyna mit der Ausstellung die Lebendigkeit der ukrainischen queeren Kultur hervorheben.

Die neuste Ausstellung namens „Feuer + Flamme dem Patriarchat. Petra Galls Fotos der Berliner FrauenLesben-Szene“ wird am 3. Juli 2025 eröffnet und bis Februar 2026 laufen. Sie zeigt vor allem Fotos von Petra Gall (1955-2018) im Kontext der FrauenLesbenbewegung der 1980er und 90er Jahre in Berlin. Die Fotografin war selbst Teil der Bewegung, die wichtige feministische Forderungen antrieb und bis heute Wirkung zeigen. Von (körperlicher) Selbstbestimmung, ökonomischer Gleichstellung und rechtlicher Anerkennung – all diese weiterhin höchst aktuellen Themen wurden von der FrauenLesbenbewegung verhandelt. Die Ausstellung ehrt die Bewegung und die Fotografin gleichzeitig. Der Nachlass Petra Galls mit über 200.000 Negativen und Abzügen befindet sich seit 2012 in der Sammlung des Schwulen Museums.

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Trotz eines offiziellen Verbots durch die Polizei fand am 28. Juni in Budapest die diesjährige Pride-Parade statt – und wuchs zu einem historischen Ereignis heran. Rund 200.000 Menschen zogen laut Veranstalter*innen durch die Innenstadt der ungarischen Hauptstadt. Die Demonstration wurde zum deutlichen Protest gegen die Anti- LGBTIQ+-Politik der Orbán-Regierung – und zu einem Fanal für Freiheit und Gleichberechtigung.

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Bereits Anfang März hatte das Kabinett um Premierminister Viktor Orbán ein Gesetz verabschiedet, das Pride-Veranstaltungen im Land untersagt (hier zu unserem Artikel). Es stützt sich auf eine umstrittene Regelung, die die „Darstellung oder Förderung“ gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegenüber Minderjährigen untersagt – ein Gesetz, das von Kritiker*innen als gezielter Angriff auf die LGBTIQ+-Gemeinschaft gewertet wird.

Budapests Bürgermeister Gergely Karácsony erklärte nach Angeben des Guardian das von der Polizei ausgesprochene Verbot hingegen als rechtlich nicht bindend. Die Pride sei eine städtische Veranstaltung und benötige daher keine gesonderte Genehmigung. Schon im Vorfeld kündigte Karácsony einen „Plan C“ an, um die Parade trotz Widerstands zu ermöglichen. Der Bürgermeister, ein erklärter Gegner der Orbán-Regierung, bezeichnete die Parade als Ausdruck von Freiheit und Menschenwürde – Werte, die seiner Meinung nach in Budapest unantastbar bleiben müssten.

Auch die Tagesschau berichtete von einer ‚gewaltigen Masse‘, die sich über zweieinhalb Kilometer durch die Hauptstadt zog – deutlich mehr als die üblichen 30.000 bis 40.000 Teilnehmenden. Zudem wurde die klare Solidarität europäischer Politikerinnen und Politiker hervorgehoben: Rund 70 EU-Abgeordnete – darunter der grüne EU-Vizepräsident Nicolae Ştefănuţă – beteiligten sich am Marsch. Ihre Teilnahme hatten sie bereits im Vorfeld angekündigt.

Einziger Wermutstropfen war ein kurzfristiger Routenwechsel, nachdem Rechtsextreme die Freiheitsbrücke blockiert hatten. Der Demonstrationszug wich auf die Elisabethbrücke aus – größere Zwischenfälle blieben jedoch aus. Auch die Polizei hielt sich weitgehend im Hintergrund.

Ob die ungarischen Teilnehmer*innen nachträglich mit Strafen rechnen müssen, ist derzeit unklar. Es lässt sich nur spekulieren, ob Orbán mit Blick auf die Parlamentswahlen im April 2026 milde reagiert – oder im Gegenteil seinen Kurs verschärft. Sicher ist: Die Riesenveranstaltung entfaltet politischen Druck. Laut Tagesschau liegt Orbáns Herausforderer Péter Magyar in Umfragen konstant vorn. Das Pride-Verbot könnte sich damit als Bumerang für den Regierungschef entpuppen.

Sollten tatsächlich 200.000 Menschen auf der Straße gewesen sein, entspräche das in Ungarn – bei rund 9,6 Millionen Einwohner*innen – gut zwei Prozent der Gesamtbevölkerung. In Deutschland käme das zum Vergleich einer Beteiligung von über 1,6 Millionen Menschen gleich. Allein diese Zahl macht die diesjährige Pride zu weit mehr als nur einem Demonstrationszug.

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Letzte Woche berichteten wir in einem Artikel über die aktuellen Bedrohungen von CSD-Veranstaltungen bereits über das Verbot, dass das Regenbogen-Netzwerk der Bundestagsverwaltung am diesjährigen Christopher Street Day in Berlin am 26. Juli  teilnimmt. Trotz Kritik verteidigt die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die Entscheidung.

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Ein Sprecher von Klöckner erklärt, dass die Entscheidung auf Basis der Notwendigkeit der politischen Neutralität der Verwaltung getroffen worden sei. Aufgrund der konkreten politischen Forderungen auf dem CSD würde eine Teilnahme „über ein allgemeines Bekenntnis zu Menschenrechten und Vielfalt“ hinausgehen (Tagesspiegel).

Der Vorstand des Berliner CSD e.V. sieht das anders und übt scharfe Kritik an dem Verbot: “CSDs sind gelebte Demokratie. Wer die Teilnahme von queeren Netzwerkgruppen staatlicher Institutionen untersagt, kündigt stillschweigend den Konsens auf, dass Grundrechte sichtbar verteidigt gehören”.

Abseits von der queeren Community sorgt die Entscheidung auch innerhalb der CDU für Kritik. Das Nachrichtenportal queer.de berichtet, dass sowohl in Düsseldorf als auch in München (Verwaltungs-)Mitarbeitende an den CSD-Veranstaltungen teilnahmen oder dies ankündigten. Zudem würde auch das Bundesfamilienministerium, geführt von CDU-Ministerin Karin Prien, am CSD Berlin präsent sein.

Auch eine weitere Maßnahme Klöckners in Hinblick auf den Christopher Street Day stößt auf Widerstand: Während die Regenbogenflagge am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homophobie, am Reichstagsgebäude gehisst wurde, soll diese zum 47. CSD in Berlin das Gebäude nicht schmücken – anders als in den Jahren zuvor. Laut rbb rechtfertigt Klöckner die Entscheidung damit, dass die Flagge am CSD „zurecht auf vielfältige Weise durch die Menschen selbst getragen und verbreitet [wird], nicht durch die Institution Bundestag“. Die Bundesflagge repräsentiere das Grundgesetz und würde sexuelle Selbstbestimmung deshalb bereits mit einbeziehen.

Der Vorstand des Berliner CSD e.V. drängt hingegen auf die Notwendigkeit einer Positionierung in der aktuellen Lage: „Gerade in Zeiten, in denen CSDs zur Zielscheibe rechtsextremer Angriffe werden, wäre politischer Rückhalt mehr als angebracht.”

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Wer eine Alternative zu lauten Love- und CSD-Paraden sucht oder einfach zwischendurch Lust auf entspanntes Beisammensein hat, aber dennoch aktiv sein will, sollte sich die Freizeitgruppe Lesben unterwegs vormerken.

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Die Gruppe organisiert sich über HAKI e.V. Jeden dritten Sonntag im Monat heißt es: Raus aufs Rad oder zu Fuß und rein in die Natur – meist mit Startpunkt Husum und immer mit guter Laune im Gepäck. Die Ausflüge führen quer durch den Norden Schleswig-Holsteins und bieten eine wunderbare Gelegenheit, neue Frauen kennenzulernen oder bekannte Gesichter wiederzusehen.

Am Sonntag, 20. Juli, steht die nächste gemütliche Radtour mit Picknick auf dem Programm. Treffpunkt ist um 11:15 Uhr am Bahnhof Husum. Einfach ein verkehrstaugliches Fahrrad und etwas Leckeres fürs Picknick einpacken – und los geht’s!

Neue Teilnehmerinnen sind immer herzlich willkommen! Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich.

Kommt ihr mit dem Zug oder sucht eine Mitfahrgelegenheit? Dann meldet euch bitte frühzeitig bei der Tour-Verantwortlichen: lesben-unterwegs@haki-sh.de.

Weitere Infos – etwa zu Route, Dauer und möglichen Kosten – gibt es vorab über eine Ankündigung.

Wer im Juli nicht dabei sein kann – kein Problem: Das Jahresprogramm 2025 hält noch viele weitere Highlights bereit.

Also: Aufsatteln und Sommerluft schnappen!

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Mitten im Pride-Monat zeigt sich die aktuelle Gefahr für queeres Leben in Deutschland: Die Schlagzeilen über Bedrohungen verschiedener CSD-Veranstaltungen in Deutschland häufen sich. Eine CSD-Demonstration in Regensburg wurde deshalb abgesagt. Zusätzlich wurde ein Fest für Vielfalt in Brandenburg von mehreren jungen Rechtsextremen angegriffen.

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Anfang der Woche berichtete die Mittelbayrische Zeitung, dass die für den 5. Juli geplante CSD-Parade in Regensburg aufgrund einer „abstrakten Bedrohungslage“ abgesagt wird. Die Entscheidung hätte sich nach einem Krisengespräch mit dem Ordnungsamt und der Polizei ergeben. Die Sicherheit der Teilnehmenden während der Demonstration könne nicht gewährleistet werden, so der CSD-Organisator Alexander Irmisch (zitiert auf queer.de). Das geplante Straßenfest und eine Kundgebung könnten jedoch stattfinden, da diese besser abzusichern seien. Laut Irmisch gehe die Bedrohung von Rechten und religiösen Fanatiker*innen aus.

Angst vor rechtsextremen Angriffen bei queeren Veranstaltungen ist in der aktuellen Lage nicht unbegründet. So gab es vor dem CSD Wernigerode in Sachsen-Anhalt eine mutmaßliche Anschlagsdrohung. Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete von dem Verdacht, dass ein 20-Jähriger in einer Kneipe Angriffe auf die Pride-Veranstaltung angekündigt hätte. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei mehrere Waffen und Munition. Aufgrund fehlender Beweise für den geplanten Anschlag ist der Verdächtigte jedoch noch auf freiem Fuß. Der CSD in Wernigerode wurde durchgeführt und verlief friedlich.

Erst vergangenes Wochenende kam es in Brandenburg zu einem tatsächlichen Angriff, der unter anderem queerfeindlich motiviert zu sein scheint. Circa zwölf Vermummte stürmten ein Fest des Bündnisses „Bad Freienwalde ist bunt“, wobei zwei Menschen leicht verletzt wurden (Tagesschau). Die taz ordnet den Vorfall klar als Angriff von Neonazis ein. In dem Ort gebe es eine starke rechte Jugendbewegung. Der Versammlungsleiter des Fests Samuel Signer kritisiert, dass zu dem Zeitpunkt keine Polizei vor Ort war, obwohl es Hinweise auf eine Bedrohung gegeben hätte.

Erst im Mai wurde die Statistik des Bundeskriminalamtes zu politisch motivierter Kriminalität veröffentlicht. Darin wurde ein alarmierender Anstieg von Hasskriminalität gegenüber queeren Menschen 2024 von über 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr festgestellt (siehe dazu die Pressemitteilung des LSVD+). Die Amadeo-Antonio-Stiftung berichtete, dass 2024 ein Drittel aller CSDs in Deutschland zum Ziel rechtsextremer Angriffe wurde. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Bedrohung auch in diesem Jahr wieder da ist – womöglich sogar erhöht.

Der Anstieg von Queerfeindlichkeit muss in der Planung von CSD-Veranstaltungen mitgedacht werden. Kai Bölle, Vorstandsmitglied des Vereins CSD Deutschland, betont, dass auch die Bedrohungen im Netz stark angestiegen seien (zitiert in der WELT). Besonders von jungen rechtsextremistischen Gruppen gehe eine Bedrohung aus.

Trotz einer erhöhten Bedrohungslage und teilweise Gegenproteste von Neonazis (wie etwa im baden-württembergischen Pforzheim) lassen sich die CSD-Veranstalter*innen nicht gänzlich abschrecken. In den meisten deutschen Städten werden die Pride-Demos und Veranstaltungen weiter geplant. So auch in der Hauptstadt Berlin. Da kam es jedoch zu einer anderweitigen Schlagzeige: Das queere Regenbogennetzwerk des Bundestags sagt seine Teilnahme ab. In den letzten beiden Jahren hingegen nahm die Bundestagsverwaltung beim Christopher Street Day teil. Der Spiegel zitiert den Vorstand des Berliner CSD e.V., der dies als „aktive Absage an queere Sichtbarkeit“ bezeichnet. Die Verwaltung des Bundestags erklärte ihre Absage mit der Neutralitätspflicht. Dabei wäre genau jetzt in der steigenden Bedrohungslage eine klare Positionierung der Politik für die Rechte und den Schutz queerer Menschen notwendig.

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Die Loveparade ist ein pulsierendes Symbol der 90er Jahre, das Millionen faszinierte. Wummernde Bässe, grenzenlose Freiheit und ihr besonderes Lebensgefühl machten sie zu einer der bedeutendsten Technoparaden weltweit.

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Unter dem Titel „Friede, Freude, Eierkuchen – Die Loveparade in den 90ern“ widmet das Haus der Geschichte in Bonn dieser einzigartigen Ära eine eindrucksvolle Fotoausstellung. Nach dem Mauerfall verwandelte sich Berlin in ein Zentrum der Clubkultur, wo alles möglich schien und die Loveparade als Sinnbild von Gemeinschaft, Frieden und selbstbestimmter Liebe aufblühte.

Das Motto „Love“ stand dabei für mehr als nur Musik – es war Ausdruck von Freiheit und Selbstentfaltung: „Viele Feiernde zeigen nackte Haut. Selbstbewusst ausgelebte Homosexualität gehört so selbstverständlich zur Loveparade wie Heterosexualität.“ Der Fotograf Daniel Biskup hielt diese elektrisierende Atmosphäre in seinen Bildern seit 1995 fest. Die Ausstellung zeigt eine exklusive Auswahl seiner Werke und bringt die Besucher*innen zurück in die Zeit der schrillen Outfits, des ekstatischen Tanzens und des ungebremsten „Hier und Jetzt“-Lebensgefühls.

Ein besonderes Highlight: Laut Manuel Opitz vom Magazin GEO gibt es in der Ausstellung Plattenspieler mit Technomusik, die das Erlebnis auch musikalisch wieder hervorrufen.

Mehr Informationen vor Ort: Willy-Brandt-Allee 14, 53113 Bonn
oder online unter:Friede, Freude, Eierkuchen

Bild: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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