Echte Vielfalt

Am 26. April ist es wieder so weit: Der International Day of Lesbian Visibility steht vor der Tür. Dieser Tag wurde 2008 in Spanien ins Leben gerufen und ist mittlerweile ein wichtiger Anlass, um die Sichtbarkeit von Lesben in der Gesellschaft zu fördern. Wir nutzen die Gelegenheit, um bereits Anfang des Monats April das Thema aufzugreifen.

Weiterlesen

Trotz vieler Fortschritte im Bereich der LGBTQ+-Rechte sind Lesben in der gesellschaftlichen Wahrnehmung oft unterrepräsentiert. In den Medien und der breiten Öffentlichkeit wird häufig mehr über schwule Männer gesprochen, während Lesben kaum Beachtung finden. Selbst in der LGBTQ+-Community sind Lesben oft weniger sichtbar, was nicht nur ihre Lebensrealität, sondern auch die Herausforderungen ihres Coming-out betrifft. Der Lesbian Visibility Day soll das ändern, indem er Lesben einen Raum bietet, ihre Stimmen zu erheben und sich als Teil einer größeren Gemeinschaft zu präsentieren. Eine Kritik, die das Magazin „L-Mag“ bereits 2023 formulierte und die wir selbstkritisch bestätigen können.

Auch wenn wir bei „Echte Vielfalt“ das Ziel haben, möglichst die ganze LGBTIQ*-Gemeinschaft abzubilden, fällt doch auf, dass wir aufgrund unserer Sekundärquellen seltener Artikel verfassen, die sich mit der lesbischen Perspektive beschäftigen. Anders als L-Mag allgemein schreibt, finden sich bei uns auch seltener Artikel, die sich mit der schwulen Perspektive auseinandersetzen. Bei einer bewussten Nachbetrachtung lässt sich zumindest anekdotisch feststellen, dass Suchanfragen, die sich allgemein auf LGBTIQ* beziehen, weniger Themen zum lesbischen Leben hervorbringen.

Diese Beobachtung ist zwar keinesfalls wissenschaftlich abgesichert, regt jedoch zum Nachdenken an: Auf der einen Seite könnte man nun vermuten, dass Lesben weniger häufig explizit in den medialen Kulturkampf einbezogen werden, was zu einem gewissen Punkt auch zutreffen mag. Aber Vorsicht: Auf der anderen Seite wissen wir aus der Historie nur zu gut, welche Gefahren das „Nicht-Sichtbar-Sein“ für Gruppen mit sich bringt. Sichtbarkeit ist also auch – oder gerade dann – ein Thema, wenn Personengruppen nicht vorrangig präsent sind, und das gilt vor dem politischen Hintergrund unserer Zeit erneut mehr denn je.

Schließen


Am 20. Januar 2025 erließ US-Präsident Donald Trump ein Dekret, das die Anerkennung von Geschlechtern in den USA auf „männlich“ und „weiblich“ beschränkt. Dieses Dekret hat weitreichende Folgen, insbesondere für internationale Reisende, deren Geschlechtseintrag von diesen Kategorien abweicht – auch aus Ländern wie Deutschland, die früher noch zur „Westlichen Wertegemeinschaft“ zählten. Die neuen Regelungen markieren somit einen symbolischen Bruch mit eben jener „Wertegemeinschaft“ und werfen Fragen zu Gleichstellung und Menschenrechten auf.

Weiterlesen

Laut einem Bericht des MDR vom 26. März 2025 zielte Trump damit auch auf Transpersonen, die nun das US-Militär verlassen sollen, wenn sie ihre Transidentität öffentlich leben. Auch wenn die Umsetzung zunächst richterlich gestoppt wurde, können laut MDR in der Folge Deutsche, deren Geschlechtseintrag im Pass von "männlich" oder "weiblich" abweicht, nicht mehr ohne Weiteres in die USA einreisen.

Das US-Einreiseverfahren verlangt, dass der Geschlechtseintrag im ESTA-Antrag oder Visum dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht. Personen mit einem "X" als Geschlechtseintrag müssen sich vor der Reise an US-Vertretungen wenden. Einige queere Menschen sehen sich daher gezwungen, von Änderungen ihres Geschlechtseintrags abzusehen, so der MDR weiter.

Selbst das Auswärtige Amt verweist mittlerweile explizit auf die Allgemeinen Sicherheitshinweise für LGBTIQ*, die in die USA reisen wollen. Damit fallen die USA in eine Reihe mit mehr als siebzig weiteren Ländern, in denen gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen ein Verbrechen bis hin zu einer schweren Straftat darstellen (dies trifft auf die USA jedoch nicht zu).

Perfiderweise sind diese Ereignisse zumindest im Nachhinein nicht ganz überraschend, wie wir bereits in unserem Artikel zu den Verflechtungen der ultrakonservativen „NGO Family Watch International“ und dem 2023 verabschiedeten Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda aufgezeigt hatten. Darin zeigte sich recht deutlich, wie weit die Gedanken und Ideologien bereits in der Amerikanischen Gesellschaft reichen. Durch die Dekrete werden nun allerdings Fakten geschaffen, welche die gesellschaftliche Gesamtlage zu einem neuen Tiefpunkt führen. Insbesondere wenn wir die Signalwirkung berücksichtigen, die die USA auf andere konservative Staaten in der Welt haben.

Wer also aus familiären oder beruflichen Gründen doch in die USA reisen muss, dem seien die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes empfohlen. „Zudem veranschaulichen Online-Karten der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) und ILGA Europe die aktuelle weltweite Gesetzeslage hinsichtlich LGBTIQ*. 

Schließen


Ein Schlag ins Gesicht für LGBTIQ* in Europa: Anfang letzter Woche wurde in Ungarn ein Gesetz verabschiedet, dass Pride-Veranstaltungen verbieten will. Die rechtspopulistische Regierung Victor Orbáns wird nun vonseiten internationaler Organisationen scharf kritisiert.

Weiterlesen

Erst vor kurzem berichteten wir über das geplante CSD-Verbot der ungarischen Regierung. Die Regierung unter Viktor Orbán rechtfertigte dies mit dem angeblichen Schutz von Kindern und erklärt, dass öffentliche LGBTIQ*-Veranstaltungen nicht länger toleriert werden müssten. Nur kurze Zeit nach der Einbringung im Parlament wurde das Gesetz in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet.

Bereits im Jahr 2021 wurde in Ungarn ein Gesetz verabschiedet, das die Darstellung von LGBTIQ*-Inhalten in Büchern, Filmen, Werbung und anderen Medien drastisch einschränken wollte. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International stufte das Gesetz als rechtswidrig im Rahmen geltenden EU-Rechts ein (echte-vielfalt berichtete).

Das neue Verbot baut auf dem queerfeindlichen „Propaganda“-Gesetz auf. Laut den Bestimmungen des neuen Gesetzes ist es nun verboten, eine Versammlung abzuhalten, die im Widerspruch zur Gesetzgebung von 2021 steht (BBC). Verstöße werden voraussichtlich mit Geldstrafen bis zu 500 Euro geahndet. Zudem sieht das Gesetz den Einsatz neuer Gesichtserkennungstechnologien vor.

Trotz der angekündigten Strafen ist mit Widerstand gegen das Pride-Verbot zu rechnen. Laut Bericht der taz folgt der Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony der links-grünen Opposition dem Verbot der rechtspopulistischen Regierung nicht. Auf Facebook äußerte er: „Budapest lässt diejenigen, die für ihre Selbstachtung, Gemeinschaft, Freiheit und die Macht der Liebe einstehen, nicht im Stich.“ Er deutet an, dass es Pride-Veranstaltung geben werde, „möglicherweise größer als je zuvor.“

Heftige Kritik an dem Verbot kommt vonseiten internationaler Organisationen. Der Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen Volker Türk fordert nach Angabe von Deutschlandfunk eine Zurücknahme der diskriminierenden Gesetze in Ungarn und stattdessen eine Politik „im Einklang mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen“.

Der Direktor von Amnesty International Ungarn Dávid Vig bezeichnet das Vorgehen als „Frontalangriff auf die LGBTQIA+ Community und eine eklatante Verletzung der Verpflichtungen Ungarns, Diskriminierung zu verbieten sowie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu garantieren.“  Das queerfeindliche Gesetz zeige zudem, dass das Recht auf friedliche Versammlung in Europa zunehmend angegriffen werde.

Die Diskriminierung von LGBTIQ* in Ungarn stößt schon länger auf Kritik, auch innerhalb der EU. Jedoch wurden noch keine konkreten Maßnahmen angekündigt, wie mit dem neuen Gesetz umgegangen werden soll. Laut einem Bericht der FAZ fordert der Grünen-Abgeordnete im Europäischen Parlament Daniel Freund, Ungarn dass Stimmrecht zu entziehen und EU-Zahlungen zu stoppen. Auch der Einsatz von Gesichterkennungssoftware ist umstritten.

Um konsequent Haltung gegen Diskriminierung und Queerfeindlichkeit in der EU zu zeigen, müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, damit die LGBTIQ*-Gemeinschaft in Ungarn und europaweit diesen Sommer für ihre Sichtbarkeit und Rechte demonstrieren und feiern kann.

Schließen


Der Bundesverband Trans* e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wir reden mit! Warum trans* Kinder und Jugendliche ernst genommen und unterstützt werden müssen“ veröffentlicht. Darin werden die Lebensrealitäten von inter*, trans* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen sichtbar gemacht und Möglichkeiten zur Unterstützung aufgezeigt.

Weiterlesen

Die Broschüre bezieht sich auf die Aktion #WirRedenMit, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde.  An einer Online-Umfrage haben sich 576 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von fünf bis 26 Jahren beteiligt. Aus den Antworten ergab sich ein vielfach geäußerter Wunsch nach mehr Selbstbestimmung. Zudem möchten die Kinder und Jugendliche in ihren Belangen ernst genommen werden und benötigen mehr unterstützende Strukturen. Die zwölf zentralen Forderungen, die sich aus der Umfrage ergeben haben, können auf der Webseite der Aktion #WirRedenMit nachgelesen werden.

Erlebnisse wie Diskriminierung im Alltag, Mobbing in der Schule oder Konflikte in den Familien führen zu erhöhten psychischen Belastungen für trans*, inter* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche. Wenn sie in ihrem Umfeld Unterstützung erfahren, ist die Gefahr psychischer Probleme nicht höher als bei cis-geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen.

Ein zentraler Teil der Broschüre behandelt, wie Unterstützung aussehen kann: Geschlechtliche Vielfalt sollte selbstverständlich thematisiert und allgemein berücksichtigt werden. Dazu zählen kleine Maßnahmen wie geschlechtsneutrale Optionen bei Anmeldeformularen sowie die Möglichkeit, Pronomen und selbstgewählte Vornamen eintragen oder mitteilen zu können – sei es in der Schule, im Sportverein oder zu Hause. Die Repräsentation von Vielfalt in Büchern und Serien sowie im Unterrichtsmaterial kann ebenfalls zur Normalisierung von trans* und nicht-binären Identitäten beitragen, was sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene wirkt.

Ebenfalls wird betont, dass Diskriminierung zu entgegnen und sich gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren ein relevanter Aspekt der Unterstützung von trans* Kindern und Jugendlichen ist. „Zu wissen, dass jemand hinter uns steht und wir uns immer an jemanden wenden können, ist unfassbar viel Wert!“, so ein*e Jugendliche*r in der Broschüre.

Zudem wird die Frage nach Selbstbestimmung ab 14 Jahren diskutiert. Dabei werden diverse Verbände und Organisationen zitiert, die durchaus dafür plädieren, dass Personen ab 14 Jahren selbstbestimmt ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern dürfen sollten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beispielsweise fordert eine Stärkung der Selbstbestimmung von Minderjährigen. Im aktuellen Selbstbestimmungsgesetz können Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ihren Antrag selbst stellen, benötigen jedoch das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten.

In der Broschüre wird betont: „Entgegen weit verbreiteter Missverständnisse hat das Selbstbestimmungsgesetz allerdings nichts mit körperlichen oder medizinischen Änderungen zu tun. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es nur um Bürokratie: die Änderung von Vorname(n) und Geschlechtseintrag im Geburtenregister, was eine Änderung in den Dokumenten wie Geburtsurkunde oder Personalausweis zur Folge hat.“

In Bezug auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Minderjährigen wird in der Broschüre die Behandlungsleitlinie des Deutschen Ethikrates angeführt. Darin wird die besondere Verantwortung für Minderjährige genauso wie deren Mitbestimmungsrecht betont. Der Bundesverband Trans* e. V. spricht in diesem Zusammenhang von einem Entscheidungsprozess, "in dem alle Beteiligten ihren Teil der Verantwortung tragen (Shared Decision Making)". Dafür braucht es passende und diskriminierungsfreie Beratungsangebote, die sich auf die individuellen Fälle einlassen. So würde eine pauschale Altersgrenze keinen Sinn machen. Ein*e trans* und nicht-binäre junge*r Erwachsene*r sagt dazu: „Transition ist individuell. Es gibt mehr als nur ‚ganz oder gar nicht‘. ‚Was brauchst du?‘ ist daher immer wieder eine enorm wichtige Fragestellung.“

Schließen


Am 10. März 2025 veröffentlichte der LSVD⁺ erstmals unter seinem neuen Namen „LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e. V.“ seinen „Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes zum LSVD⁺-Verbandstag 2025“. Im Vorwort heißt es in Bezug auf den neuen Namen, dass das Plus die innerverbandliche Öffnung im Logo symbolisiere. Unter diesem Motto enthält der Bericht einen pointierten Rundumblick auf die großen Themen, die die LSBTIQ*-Gemeinschaft im vergangenen Jahr beschäftigt haben und in der Zukunft beschäftigen werden.

Weiterlesen

Ebenfalls im Vorwort des Tätigkeitsberichts zieht der LSVD⁺ bereits Bilanz zur Ampelkoalition, die trotz ihres frühen Zusammenbruchs in Bezug auf die queeren politischen Meilensteine die beste Bilanz seit Gründung der Bundesrepublik vorweisen kann. Zu den bedeutendsten Errungenschaften zählen die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes, die Abschaffung des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie eine Gedenkstunde im Bundestag für queere Opfer des Nationalsozialismus. Weitere Fortschritte umfassen einen queerpolitischen Aktionsplan, die Erweiterung des Strafrechts für LSBTIQ* und den Schutz queerer Asylsuchender. Offene Punkte bleiben Reformen im Familien- und Abstammungsrecht, in der Fortpflanzungsmedizin und die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes.

Der Bericht beleuchtet darüber hinaus die Arbeit des LSVD⁺ in Bereichen wie rechtliche Gleichstellung, internationale Zusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit und gibt so einen guten Einblick in die Felder, auf denen der Kampf um eine gerechtere Gesellschaft geführt wird:

  • Bundespolitische Aktivitäten:
    • Einsatz für rechtliche Gleichstellung (z. B. Regenbogenfamilien, Artikel 3, AGG-Reform).
    • Bekämpfung von Hass und Förderung der Menschenwürde, einschließlich Schutz queerer Geflüchteter.
    • Gesundheitspolitik, Gedenkkultur und digitale Identität.
    • Stärkung der Rechte queerer Menschen im Sport.
  • Internationales: Zusammenarbeit mit globalen Netzwerken und Initiativen, einschließlich Menschenrechte und Dekolonisierung.
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Kommunikation und Sensibilisierung.
  • Mitarbeit in Netzwerken: Beteiligung an verschiedenen nationalen Plattformen und Gremien.
  • Organisation: Interne Entwicklungen wie Mitgliederwerbung, Fundraising und die Zusammenarbeit mit Landesverbänden.

Im anschließenden Ausblick warnt der LSVD+ angesichts eines Anstiegs queerfeindlicher Hassverbrechen und der Normalisierung diskriminierender Positionen vor den Gefahren für Minderheitenrechte, insbesondere nach dem Einzug einer rechtsextremen Partei als zweitstärkste Kraft in den Bundestag. Eine parlamentarische Mehrheit wurde dabei bereits mit Unterstützung der extremen Rechten gebildet, was rechtlich zwar folgenlos blieb, aber dennoch große Besorgnis auslöst (hierzu ein Bericht der Tagesschau).

Mit den derzeitigen Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU und SPD fordert der LSVD⁺ daher alle demokratischen Parteien auf, die Rechte der queeren Community zu schützen, insbesondere das Selbstbestimmungsgesetz, das nicht verhandelbar sei.

Ebenfalls betont der Verein die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen, trotz wachsenden Drucks weiterhin entschlossen die Demokratie und die Rechte der Community zu verteidigen. Dabei hebt der LSVD⁺ die Bedeutung des Austausches mit demokratischen Parteien hervor, um bereits erreichte Fortschritte zu sichern. Umso bedeutender wird diese Rolle mit Blick auf internationale Entwicklungen, so der LSVD⁺ abschließend. Dabei ist ermutigend festzustellen, dass sich die eigene Öffnung des LSVD⁺ auch in seiner internationalen Vernetzung, bspw. zur „ILGA Europe“ und dem „Amsterdam Netzwerk“, widerspiegelt,  während auf nationaler Ebene die Schnittstellen zum Sport, zur Migration und letztendlich zur Demokratie deutlich machen, dass ein Kampf für LGBTIQ* mehr ist als nur eine eindimensionale Interessenvertretung.

Schließen


Nach einem queerfeindlichen Vorfall in einem Kinder- und Jugendzentrum in Lübeck am 22. Januar 2025 kam es zu einer politischen Debatte um die Sicherheit queerer Menschen in Schleswig-Holstein. Im Landtag standen zwei Anträge zur Abstimmung.

Weiterlesen

Das Jugendnetzwerk lamda::nord bietet in Lübeck verschiedene Gruppentreffen für queere Kinder und Jugendliche an. Während diese Treffen eigentlich als Schutzräume dienen sollen, kam es Ende Januar zu einem queerfeindlichen Vorfall, der von lambda::nord als Morddrohung gegenüber den Teilnehmenden eingeschätzt wurde. Der LSVD Schleswig Holstein erklärt in einer Pressemitteilung, dass sich dieser Vorfall in eine steigende Zahl queerfeindlicher Angriffe im norddeutschen Bundesland einreihe. Erst kürzlich berichteten wir von Drohbriefen an einen schwulen Propst aus Itzehoe.

Aufgrund der inakzeptablen Angriffe auf LSBTIQ*-Personen richtete sich Danny Clausen-Holm vom LSVD.sh-Landesvorstand an die Landesregierung: „Wir fordern die Aufnahme queerer Menschen in die Landesverfassung. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie notwendig dieser Schritt ist. Nur durch eine klare rechtliche Verankerung in der Verfassung können queere Menschen in Schleswig-Holstein effektiv geschützt werden. Der Blick in die USA, wo queeren Personen zunehmend grundlegende Rechte entzogen werden, zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig gegen einen gesellschaftlichen Rechtsruck vorzugehen.“

Nun wurde im Landtag über zwei Anträge abgestimmt, die die Sicherheit queerer Menschen in den Blick genommen haben. Der Antrag der (Oppositions-)Fraktionen von FDP, SPD und SSW „Sicherheit und Gleichberechtigung für queere Menschen in Schleswig-Holstein: Entschlossene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt“ fordert unter anderem, dass Straftaten gegen LSBTIQ* in der Polizeilichen Kriminalstatistik auf Bundesebene aufgenommen werden. Auch eine Erweiterung der Landesverfassung, um den Schutz der sexuellen Identität darin zu verankern, wurde vorgeschlagen. Diese beiden Aspekte würden vom Antrag der Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen abweichen (LSVD.sh).

Jedoch stünden alle Fraktionen dafür ein, dass eine Verfassungsänderung zur Verankerung des Schutzes sexueller Vielfalt auf Bundesebene geschehen soll. Dafür wird eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Art. 3 (3) im Grundgesetz gefordert. Die beiden Anträge wurden an Ausschüsse überwiesen, die Regierungs- und Oppositionsparteien wollen zu einem gemeinsamen Antrag kommen. Der LSVD.sh befürwortet eine solches gemeinsames Zeichen zum Schutz von LSBTIQ*, betont im selben Zuge aber auch die notwendige Erweiterung der Landesverfassung um die Kategorie sexuelle Identität. Vor dem Hintergrund der Angriffe gegen LSBTIQ* sowie des Anstiegs der queerfeindlichen AfD, die nun als zweitstärkste Kraft im Deutschen Bundestag vertreten sein wird, scheint eine solche Sicherung des Schutzes von queeren Menschen in den Landesverfassungen ebenso wie im Grundgesetz überfällig.

Schließen


Am vergangenen Freitag, 21. Februar, wurde zum 39. Mal im Rahmen der Berlinale der TEDDY AWARD verliehen - der älteste und bedeutendste queere Filmpreis der Welt.

Weiterlesen

Laut Webseite kommt der TEDDY AWARD „Filmen und Personen zugute[…], die Themen zur gesellschaftlichen Vielfalt kommunizieren und einen Beitrag für mehr Toleranz, Akzeptanz, Solidarität und Gleichstellung in der Gesellschaft leisten.“

Bei der diesjährigen Preisverleihung an der Berliner Volksbühne wurde der australische Film „Lesbian Space Princess" von Leela Varghese und Emma Hough Hobbs in der Kategorie ‚Bester Spielfilm‘ gekürt. Der Film spielt in einem queeren Science-Fiction Universum, die Protagonistin „Princess Saira“ befindet sich auf einer „inter-gay-lactic“ Selbstfindungsreise.

Den besten Dokumentarfilm gewann Rosa von Praunheim mit „Satanische Sau“. Der queere Regisseur, dessen Filme eine wichtige Rolle für die deutsche  LGBTIQ*-Bewegung einnahmen, erklärt zu dem Film: „Die Sau bin ich, gespielt von meinem Alter Ego, dem genialen Schauspieler Armin Dallapiccola. Der Film ist ein Traum, eine Parodie, eine Farce meines Lebens. Poetische Assoziationen zu meinem Tod, zu meinem Sexleben, zu meiner Wiedergeburt.“

Seit diesem Jahr bedeutet die Auszeichnung in der Kategorie Dokumentarfilm noch eine weitere Ehre. Der Gewinnerfilm wird automatisch für einen Oscar in der Kategorie ‚Dokumentarfilm‘ qualifiziert.

Der Film über den Künstler Lloyd Wong (Titel: Llyod Wong, Unfinished) von Lesley Loksi Chan wurde als bester Kurzfilm ausgezeichnet.

Weitere Informationen zu den ausgezeichneten und nominierten Filmen sowie Interviews mit den Regisseur*innen finden sich auf dem Blog des TEDDY AWARD. Zudem findet sich auf der Webseite eine Übersicht über queere Filmfestivals auf der ganzen Welt.

Den Hauptpreis der Berlinale, den Goldenen Bären, gewann im Übrigen auch ein LGBTIQ*-Film: „Dreams (Sex Love)“ vom norwegischen Regisseur Dag Johan Haugerud. Der queere Coming of Age Film handelt von einer 17-Jährigen, die sich in ihre Lehrerin verliebt. Nach Angaben von queer.de soll er im Mai 2025 in die deutschen Kinos kommen.

Schließen


Demenz betrifft Menschen in ihrer ganzen Vielfalt. Dennoch stehen häufig vor allem heterosexuelle, weiße und ältere Menschen im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und Pflegekonzepte. Die aktualisierte Broschüre "Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" setzt genau hier an und bietet kompakte Informationen und praxisnahe Hinweise für den respektvollen Umgang mit queeren Menschen mit Demenz.

Weiterlesen

Die Broschüre richtet sich an Pflegekräfte, Angehörige sowie an alle, die mit dem Thema befasst sind, und soll dazu beitragen, Verständnis und Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse der von Demenz betroffenen queeren Menschen zu schaffen. Über die Vielfältigkeit von Demenz, die eben nicht bloß heterosexuelle, weiße und alte Menschen betrifft, wurde hier bereits ausführlich im April 2024 berichtet. Ziel ist es, die Diversität der an Demenz Erkrankten sichtbar zu machen und eine respektvolle Betreuung zu ermöglichen.

Ein besonderes Merkmal der Broschüre sind QR-Codes, die zu vertiefenden Webinhalten führen. Hier teilen Expert*innen ihre Erfahrungen und geben wertvolle Einblicke in die Bedarfe queerer Menschen mit Demenz.

Durch die finanzielle Unterstützung des Sozialministeriums Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesaktionsplanes Echte Vielfalt können die Broschüre sowie das dazugehörige Poster gegen Versandkosten beim Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein per Mail bestellt werden: info@demenz-sh.de

Die PDF-Version gibt es hier zum Download: Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen! 2. Auflage

Das Kompetenzzentrum Demenz bietet auch in der aktuellen Version Links zum Weiterlesen, Informieren und Stöbern sowie einen kleinen Exkurs zum Thema „Liebe und Intimität im Alter und bei Demenz“.

Ebenso finden sich auf der Webseite des Kompetenzzentrums die Originaltöne der Zitate aus der Broschüre und darüber hinaus weitere Veröffentlichungen und Broschüren zum Thema Demenz.

Veranstaltungshinweis:

Passend zur Neuauflage der Broschüre findet am 20. März 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel "Demenz ist mehr als nur Vergessen" statt. In den Räumlichkeiten des HAKI e.V. in Kiel wird sich der Abend intensiv mit folgenden Themen befassen:

  • Grundlagen zu Demenz: Symptome, Risikofaktoren und Diagnose
  • Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Spezifische Herausforderungen bei queeren Personen mit Demenz
  • Wünsche und Perspektiven für eine gute Zukunft mit Demenz

Teilnehmer*innen haben zudem die Möglichkeit, eine Urkunde der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu erhalten, die als Softskill-Nachweis dient und zur internationalen "dementia friends"-Bewegung gehört.

Veranstaltungsdetails auf einen Blick

Datum: 20.03.2025, 18:00 - 20:00 Uhr
Ort: HAKI, Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Kosten: Keine
Anmeldung: veranstaltungen@haki-sh.de
Spontane Teilnahme ist möglich, solange Plätze frei sind.

Schließen


In ihrem Koalitionsvertrag versprachen SPD, Bündnis 90/Die Grünenund FDP eine Modernisierung des Familienrechts. Mit dem Ende der Ampelregierung zerbrach die Hoffnung auf eine zeitnahe Reform. Eine Petition will Druck ausüben – auch auf die zukünftige Regierung.

Weiterlesen

Anfang 2024 berichteten wir über ein Eckpunktepapier von (Ex-)Justizminister Marco Buschmann zur Reform des Familienrechts. Mehr als ein Jahr danach ist klar, dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bis zu den Neuwahlen am 23. Februar 2025 wohl nicht mehr umgesetzt wird.

Im aktuellen Abstammungsrecht werden insbesondere lesbische Elternpaare diskriminiert. Bei heterosexuellen Paaren wird der Mann als Vater anerkannt, wenn er mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder sich die Elternschaft hat anerkennen lassen. Als weibliche Partnerin muss jedoch der umständliche Weg der Stiefkindadoption gegangen werden, um offiziell als Elternteil zu gelten - auch wenn das Paar verheiratet ist.

Mit einer Reform des Abstammungsrechts sollte dieses Problem angegangen werden, im Eckpunktepapier war sowohl ein Ende der Stiefkindadoption bei queeren Paaren vorgesehen als auch, dass mehr als zwei Personen Sorgerechte für ein Kind bekommen könnten. Familien, in denen mehr als zwei Personen ein Kind erziehen, haben derzeit keinerlei rechtliche Absicherung, wie die taz in einem Bericht über ein dreiköpfiges Elternteam zeigt.

Aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition besteht große Sorge, dass queeren Paaren und alternativen Familienmodellen weiterhin erhebliche Barrieren auferlegt werden. Die Petition „Für ein Ende der staatlichen Diskriminierung von queeren und Mehrelternfamilien!“ will dieser Unsicherheit entgegnen. Darin wird der aktuelle Justizminister Volker Wissing sowie sein*e Nachfolger*in adressiert und „[e]in Ende der diskriminierenden Rechtslage“ gefordert, ebenso wie „die Anerkennung aller Familien unabhängig von Geschlecht und ob ein, zwei, drei oder vier Erwachsene für die Kinder Sorge tragen“.

Wie Ronja H., eine der Initiatorinnen der Petition gegenüber der taz betont, würde das aktuelle Abstammungsrecht nicht die gesellschaftliche Realität widerspiegeln. Familienmodelle außerhalb der heterosexuellen Kleinfamilie sind lange keine Ausnahme mehr. Unter dem aktuellen Recht würden auch die Kinder leiden, wie mitunter am Beispiel der Stiefkindadoption klar wird:

„Bis das Adoptionsverfahren durch ist, hat das Kind rechtlich nur ein Elternteil und befindet sich damit in einer sozial, juristisch und ökonomisch prekären Situation und wird vom deutschen Staat gegenüber Kindern in heterosexuellen Konstellationen ungleichbehandelt und damit diskriminiert.“

Zur Frage auf der Plattform abgeordnetenwatch.de, ob in dieser Legislaturperiode noch mit einer Umsetzung der Reform zu rechnen ist, gab Wissing (bisher) keine Antwort. Dass in der nächsten Legislaturperiode eine solche Modernisierung des Familienrechts stattfinden würde, bleibt angesichts der aktuellen Umfragewerte von CDU/CSU und ihrer konservativen Familienpolitik ebenfalls eher zweifelhaft.

Schließen


Weltweit liegt unbezahlte Care-Arbeit zum Großteil bei Frauen – denken wir an Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Hausarbeit.“ Die politische Aktivistin und Philosophin Olga Shparaga gilt als eine Vordenkerin der Proteste in Belarus 2020 und setzt sich für eine „female Utopia“ ein. Sie lebt im Exil und engagiert sich in internationalen Forschungs- und Aktivismusprojekten.

Weiterlesen

Am 10. Februar spricht sie in Hamburg mit Hanna Grześkiewicz, Programmleitung bei filia, über die Rolle von Care-Arbeit in revolutionären Kontexten, insbesondere in Belarus. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Erfahrungen politischer Gefangener. Shparaga beschreibt, wie Fürsorge und Solidarität unter Frauen und queeren Personen auch unter extremen Bedingungen bestehen. Sie thematisiert zudem die Bedeutung von Care-Arbeit im belarussischen Exil und deren Beitrag zu einer demokratischen Vision. Neben dem Interview liest die Schauspielerin Marion Gretchen Schmitz Texte von Olga Shparaga.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Hamburger Tage des Exils statt. Der Eintritt ist frei.

 

Eckdaten

Termin: Montag, 10. Februar 2025, 19:30 Uhr

Ort: Gemeindesaal St. Petri, Schmarjestraße 33, Hamburg-Altona

Anmeldung per Mail an: info@filia-frauenstiftung.de

Schließen


Echte Vielfalt
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}