Echte Vielfalt

LSBTIQ

Am Donnerstag, 08. September 2022, startet das „Queerfilmfestival“. Bis Mittwoch, 14. September, werden dabei verteilt über Deutschland und Österreich 19 nicht-heteronormative Spielfilme und Dokumentationen gezeigt.

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2019 fand das erste Filmfest dieser Art in drei Städten statt. Am aktuellen vierten Filmfest beteiligen sich bereits 13 Städte: Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Fürstenwalde, Halle (Saale), Köln, Leipzig, Magdeburg, München, Nürnberg, Stuttgart und Wien.

Eröffnet wird das Festival in diesem Jahr mit einer Neuverfilmung von Rainer Werner Fassbinders „Die bitteren Tränen der Petra von Kant“ (1972). François Ozons lässt in seiner Version „Peter von Kant“ statt dreier Frauen nun drei Männer in den Mittelpunkt des Geschehens treten.

Auf der Seite der Dokumentarfilme findet sich als Beispiel „Vorurteil und Stolz“ von Eva Beling. Der Film unternimmt eine Reise durch die nicht-heteronormative Filmvergangenheit Schwedens, gerahmt von Interviews mit Filmemacher*innen und Fachleuten.

„Im Programm finden sich Highlights aus Cannes, Toronto, Locarno und von der Berlinale. Bis auf wenige Ausnahmen laufen die Filme als deutsche Erstaufführungen“. (queerfilmfestival.net)

Ein Gesamtüberblick des Programms findet sich hier.

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Der Oberste Gerichtshof Indiens erkannte in seinem Urteil vom 29.08.2022 die Rechte von unverheirateten Paaren oder queere Beziehungen an. Diese haben demnach u. a. Anspruch auf Familien zustehenden Sozialleistungen. Dieser Erfolg tritt fast genau vier Jahre nach einem wegweisenden Urteil ein: Am 06. September 2018 stärkte Indiens Oberster Gerichtshof die Rechte von trans, queer und homosexuellen Personen.

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Der Gerichtshof sah es damals als erwiesen an, dass §377 unhaltbar sei und willkürlich Menschen diskriminiere und stigmatisiere. Der noch aus der britischen Kolonialzeit stammende Paragraf stellte alle sexuellen Handlungen „wider die natürliche Ordnung“ unter Strafe. Damit war alles gemeint, was nicht dem heteronormativen Mann-Frau-Schema entsprach.

Bereits 2009 hatte der Oberste Gerichtshof den §377 als verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil musste allerdings aufgrund von Klagen religiöser Gruppierungen im Jahr 2013 wieder aufgehoben werden, wie Frank Hoffmann in seinem Artikel für „freiheit.org“ schreibt. Erst 2018, nach ca. neunjährigen Auseinandersetzungen, wurde das Urteil nun erneuert. Für andere Entscheidungen des Obersten Gerichts, wie die Anerkennung eines dritten Geschlechts im Jahr 2014, besteht in Indien bis heute das Problem, dass auf gerichtliche Entscheidungen keine politische Umsetzung folgte. Für die LSBTIQ* Community in Indien ist es dennoch ermutigend, mit dem Obersten Gerichtshof einen starken Verbündeten zu haben. Gleichzeitig zeigt dieser Fall aber auch, dass es für Veränderungen immer auf mehr als einzelne Urteile ankommt: Gesetze können geändert werden, aber haben wenig oder keine Chance, wenn einflussreiche Akteure wie religiöse Gruppen oder gar die Regierung selbst nicht gewillt sind, diese anzuerkennen bzw. sie umzusetzen. Ähnliches gilt auch für das Stadt-Land-Gefälle. Das Recht braucht somit, um Sicherheit zu gewähren, immer auch Menschen, die es tragen. Juristische Kämpfe und Kämpfe um die gesellschaftliche Haltung sind dabei zwei Seiten derselben Medaille: Während erstere sich mit juristischen Fallstricken auseinandersetzen müssen, haben letztere das Problem, sich eingefahrenen „Glaubenssätzen“ gegenüberzustellen.

Das Urteil bildet damit nicht den Abschluss für die LSBTIQ* Community in Indien, aber es ist ein wichtiger Schritt und führt zugleich die bis heute aktuellen Schwierigkeiten vor Augen, wenn es darum geht, den großen Begriff der „Menschenwürde“ für alle Menschen anwendbar zu machen.

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Das deutsche Parlament wird nächstes Jahr zum ersten Mal den Opfern des Naziregimes gedenken, die wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt und getötet wurden, sagte die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am Freitag.

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Am 27. Januar, dem internationalen Holocaust-Gedenktag, werden die deutschen Abgeordneten diese Opfer "in den Mittelpunkt der Gedenkveranstaltung stellen", sagte Bärbel Bas.

Deutschland begeht den Holocaust-Gedenktag offiziell seit 1996 jedes Jahr am 27. Januar mit einer feierlichen Zeremonie im Bundestag, einer Rede eines*r Überlebenden und Gedenkveranstaltungen im ganzen Land. "Leider gibt es keine Überlebenden mehr" für das Denkmal für die LGBT-Opfer, sagte Bas und fügte hinzu, dass die parlamentarischen Behörden in engen Gesprächen mit dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) stünden.

Aktivist*innen setzen sich seit Jahren für ein solches offizielles parlamentarisches Gedenken an diese NS-Opfer ein. Eine Petition, die von Opferorganisationen, Wissenschaftler*innen und anderen Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft unterzeichnet wurde, wurde 2018 zur Unterstützung dieser Idee eingereicht.

Während der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog bei der ersten Veranstaltung 1996 Homosexuelle unter den Opfern des Nationalsozialismus nannte, "haben diese Opfer noch keine eigene Gedenkstätte", sagte Henny Engels, Vorstandsmitglied des LSVD. Daher "begrüßte" die Gruppe die Entscheidung der Bundestagspräsidentin, den Tag den Opfern zu widmen, die wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt und getötet wurden. "Um die richtigen Lehren aus all ihren Facetten zu ziehen, muss die Geschichte umfassend lebendig gehalten werden", sagte Engels.

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Ghanas erste geoutete trans Musikerin hat einen Song veröffentlicht, um die Moral der LGBTQ+-Gemeinschaft des westafrikanischen Landes zu stärken. Diese Community hat mit einem harten Durchgreifen der Behörden und einer Zunahme homofeindlicher Verfolgung zu kämpfen.

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Die Künstlerin Angel Maxine sagte, sie habe Wo Fie – was in der Ghanaischen Twi-Sprache "Dein Zuhause" bedeutet – geschrieben, um LGBTQ+-Ghanaer*innen zu trösten, die nicht nur mit Drohungen der Behörden, sondern auch mit einem Anstieg der verbalen und physischen Angriffe in der Öffentlichkeit konfrontiert sind.

"Die Situation für die Queer-Community in Ghana ist im Moment sehr angespannt", sagte Maxine, 35, der Thomson Reuters Foundation per Telefon aus der Hauptstadt Accra. Deswegen, so Maxine, habe sie etwas tun müssen um ihrer Gemeinschaft zu helfen. "Das Lied soll ihnen zeigen, dass sie nicht allein sind, und auch anderen sagen, dass wir auch Menschen sind und es verdienen, genauso zu existieren wie sie". Sie fügte hinzu, dass in den Mainstream-Medien Ghanas wenig Platz für LGBTQ+-Menschen sei, was sie dazu veranlasste, einen Song zu schreiben, der in den sozialen Medien veröffentlicht werden könnte. Der Text des Liedes handelt davon, dass jede*r – Freund*innen, Familie, Kolleg*innen - LGBTQ+ sein könnte und wendet sich gegen den Hass auf schwule, bisexuelle und trans Menschen.

Anfang des Jahres wurde das erste LGBT+-Gemeinschaftszentrum des Landes drei Wochen nach seiner Eröffnung geschlossen, nachdem kirchliche Gruppen und Politiker*innen für Empörung gesorgt hatten. Seitdem wurden Aktivist*innen verhaftet und ein Gesetzesentwurf eingebracht, der LGBTQ+ Menschen kriminalisieren würde. Homosexueller Sex wird in Ghana mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, und obwohl es nur selten zu strafrechtlichen Verfolgungen kommt, sind queere Menschen häufig Missbrauch und Diskriminierung ausgesetzt, einschließlich Erpressung und Angriffen. Der neue Gesetzesentwurf, der dem Parlament letzten Monat vorgelegt wurde, würde noch weiter gehen - es wäre illegal, LGBTQ+ zu sein oder für LGBTQ+-Rechte einzutreten, und es würden noch längere Strafen verhängt.

Maxine sagte dazu, dass das neue Gesetz "erschreckend" sei und die Intoleranz und Verfolgung von LGBTQ+ Menschen verstärken und sie zwingen würde, sich zu verstecken oder im Ausland Asyl zu suchen. Maxine, die sich vor drei Jahren als trans geoutet hat, sei aufgrund der weit verbreiteten Diskriminierung mit vielen Problemen konfrontiert gewesen - von der Entlassung aus ihrem Job und der Räumung ihrer Wohnung bis hin zum Verlust von Freund*innen. "Als ich von dem Gesetzentwurf hörte, war ich schockiert. Ich frage mich immer wieder 'Warum dieser ganze Hass? Sind wir nicht alle menschliche Wesen? Für eine Transfrau wie mich ist das wirklich beängstigend", sagte sie.

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Eine Moschee in Berlin hat im Vorfeld einer Reihe von LGBTQ-Veranstaltungen in der Stadt die Regenbogenflagge gehisst. Einer der Imame hofft, dass andere Moscheen diesem Beispiel folgen werden.

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Die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin erklärte sich als die erste deutsche Moschee, die die Regenbogenflagge hisst – ein Symbol des Stolzes und der Vielfalt der LGBTQ+ Gemeinschaft. Die Berliner Moschee ist Deutschlands einzige selbsternannte liberale Moschee, in der alle Geschlechter gemeinsam beten können. Sie wurde erst vor fünf Jahren gegründet.

Im zentralen Stadtteil Moabit der deutschen Hauptstadt entfaltete sie ihre Flagge vor einer kleinen Gruppe von Menschen, darunter Berlins Kultursenator Klaus Lederer. Dabei trugen die Anwesenden Aufkleber mit der Aufschrift "Liebe ist Halal".

Mo el-Ketab, einer der sechs Imame der Moschee, sagte der Raum solle ein "sicherer Ort für Menschen sein, die anders sind, damit auch sie die spirituelle Seite ihres Lebens erfahren können". Er hoffe deswegen, dass auch viele andere Moscheen die Flagge auf diese Weise zeigen oder andere positive Zeichen für die LGBT-Gemeinschaft setzen werden. Die Flagge werde bis Ende Juli gehisst bleiben.

CSD-Vorstandsmitglied Marc-Eric Lehmann sagte, die Regenbogenflagge an der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee sei ein "unglaublich starkes Zeichen" und es sei "wirklich wichtig", einen Platz für Religion in LGBTQ-Gemeinschaften zu finden. "Queere Menschen können auch religiös sein und an Gott glauben", sagte er. "Wir sollten nicht nur über sichere Räume in Bars und Clubs in Berlin sprechen, sondern auch über sichere Räume in den Gotteshäusern."

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Justizminister Marco Buschmann möchte, dass in Deutschland beide Partnerinnen eines lesbischen Ehepaars als Mütter anerkannt werden. Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Elternschaft für ein verheiratetes weibliches Paar.

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Das bedeutet, dass nur die biologische Mutter rechtlich als Elternteil anerkannt wird und ihr Partner ein formelles Adoptionsverfahren durchlaufen muss, um der zweite Elternteil des Kindes zu werden, auch wenn sie verheiratet sind. Ein solches Verfahren kann Monate oder sogar Jahre dauern. Doch das soll sich nun ändern.

"Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau hineingeboren wird, ist der Mann - unabhängig von der biologischen Vaterschaft - rechtlich der Vater", sagte Bundesminister Buschmann (FDP) in einem Interview mit der Rheinischen Post und dem General-Anzeiger. "Die Frage ist: Warum sollte das bei einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein?". Entscheidend sei, so Buschmann, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit geben und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen". Deshalb müsse es zur Regel werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter "als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden".

Buschmanns Forderung deckt sich mit dem, was die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP Ende letzten Jahres in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel formuliert hat. In der Vereinbarung heißt es: "Wird ein Kind in die Ehe zweier Frauen hineingeboren, sind automatisch beide die rechtliche Mutter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist".

Doch bisher gab es keine wirkliche Bewegung bei der gesetzlichen Regelung der Elternschaft für ein verheiratetes Frauenpaar. Diese Frage ist nach wie vor ungelöst, obwohl gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland seit Oktober 2017 legal sind. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen "wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden", hatte Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) im Sommer 2020 gesagt und hinzugefügt, "eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen".

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Die Biden-Regierung hat Pläne vorgelegt, um einen Angriff der Trump-Ära auf die Gesundheitsversorgung von LGBTQ+-Personen rückgängig zu machen: Sie will den Nichtdiskriminierungsschutz im Affordable Healthcare Act für LGBTQ+ Menschen wiederherstellen und stärken.

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Dieser Schutz verbietet "Diskriminierung aufgrund von Rassifizierung, nationaler Herkunft, Geschlecht, Alter und Behinderung". Unter Obama umfasste "Geschlecht" die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität. Die Trump-Regierung änderte diese Definition, so dass LGBTQ+-Personen nicht unter die Regelung fielen.

Nun plant das Weiße Haus die ursprünglichen Schutzbestimmungen wieder einzuführen. Dies sei, so berichtete Pink News, Teil von Bidens Versprechen, die Gleichstellung der Geschlechter, die Gesundheit und die Bürger*innenrechte voranzutreiben. So soll außerdem klargestellt werden, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auch eine Schwangerschaft oder "damit zusammenhängende Bedingungen, einschließlich 'Schwangerschaftsabbruch'", umfasst. Es sei der Biden-Administration wichtiger denn je sicherzustellen, dass Menschen frei von Diskriminierung Zugang zur Gesundheitsversorgung haben.

Organisationen, die sich für LGBTQ+ einsetzen, begrüßten die Ankündigung und erklärten, es sei nur richtig, dass die Regierung Bidens den Schutz für den diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung für queere Menschen wiederherstelle. Omar Gonzalez-Pagan, Rechtsberater und Stratege für das Gesundheitswesen bei Lambda Legal, sagte, die Ankündigung markiere einen "entscheidenden Moment bei der Wiederherstellung des regulatorischen Nichtdiskriminierungsschutzes für diejenigen, die ihn am meisten brauchen".

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Ein Jahr nach der Verabschiedung eines weithin kritisierten Gesetzes, das als Rückschlag für die LGBTQ-Gemeinschaft angesehen wird, nahmen tausende am Samstag am jährlichen Budapest Pride-Marsch teil, um die Rechte von LGBTQ zu verteidigen.

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Das Gesetz, welches 2021 verabschiedet wurde, verbietet die Förderung und Verbreitung von Medien für unter 18-Jährige, die Informationen über Homosexualität und Geschlechtsumwandlung enthalten. "Es ist ein Mittel, um Menschen zu spalten und gegeneinander auszuspielen", sagte ein Teilnehmer des Marsches laut DW. Die Europäische Kommission hatte Ungarn Anfang Juli wegen des Gesetzes verklagt.

Ministerpräsident Viktor Orban jedoch bekräftigte am Samstag in einer Rede in Rumänien seine Unterstützung für die Position der Regierung zu dem Gesetz: "Der Vater ist ein Mann, die Mutter ist eine Frau, lasst unsere Kinder in Ruhe", sagte er und wies den "westlichen Unsinn" zu diesem Thema zurück. Das Gesetz wurde von Orbans Regierung als Maßnahme zum Schutz der Kinder propagiert. Es verbietet die Förderung und Verbreitung von Medien, die Informationen über Homosexualität und Geschlechtsanpassung enthalten, für Personen unter 18 Jahren.

Ungarn erkennt seit 2018 Lebenspartner*innenschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren an. Geschlechtsanpassungen und die Anerkennung nicht-binärer Geschlechter sind in dem Land weiterhin illegal. "Wir sind eine rückständige Gesellschaft", sagte eine Frau, die an der Demonstration teilnahm, um ihren Sohn zu unterstützen. "Ich kann nicht akzeptieren, dass er in seinem eigenen Land als Bürger zweiter Klasse angesehen wird", fügte sie hinzu. Gegendemonstrant*innen trugen Transparente, auf denen Homosexualität mit Pädophilie verglichen wurde.

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Das US-Repräsentant*innenhaus hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, welches gleichgeschlechtliche und Ehen gesetzlich schützt. Er zielt darauf ab, die Rechte der Homo-Ehe vor einer möglichen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu schützen.

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Die überparteiliche Schlussabstimmung fiel mit 267 zu 157 Stimmen aus, wobei 47 Republikaner*innen gemeinsam mit den Demokrat*innen für den Gesetzentwurf stimmten. Es ist jedoch nicht klar, ob der Gesetzentwurf den Senat passieren kann, wo sich mindestens 10 Republikaner*innen den Demokrat*innen anschließen müssten, um die 60-Stimmen-Hürde des Filibusters zu überwinden.

Die Abstimmung findet inmitten Befürchtungen der Demokrat*innen statt, dass die konservative Mehrheit des Obersten Gerichtshofs die gleichgeschlechtliche Ehe in Zukunft angreifen könnte, nachdem das Oberste Gericht in einer folgenschweren Entscheidung das Urteil Roe v. Wade aufgehoben hat.

Der Gesetzentwurf sichert nicht nur landesweit das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehen, sondern sieht auch einen bundesweiten Schutz für Ehen zwischen weißen und Schwarzen Menschen vor. Die Maßnahme sieht vor, dass eine Ehe nach Bundesrecht anerkannt werden muss, wenn sie in dem Staat, in dem sie geschlossen wurde, legal war.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem zusätzliche rechtliche Garantien für verheiratete Paare vor, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rassifizierung, der ethnischen Zugehörigkeit oder der nationalen Herkunft zu verhindern, und ermächtigt den Generalstaatsanwalt, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Demokrat*innen im Repräsentant*innenhaus, die sich nach der Abtreibungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs auf kulturelle Fragen konzentrieren, wollen diese Woche ebenfalls einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zugang zu Verhütungsmitteln garantiert. Die bahnbrechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der das Urteil Roe v. Wade und damit das bundesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben wurde, hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob andere Präzedenzfälle nun in Gefahr sind. Die drei liberalen Richter*innen des Gerichts warnten, dass niemand darauf vertrauen solle, dass die konservative Mehrheit mit ihrer Arbeit fertig ist.

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Die rechtliche Änderung des Geschlechts und des Namens ist in Deutschland immer noch ein mühsames Verfahren. Nun fordert die deutsche Regierung ein neues "Selbstbestimmungs"-Gesetz, das es den Menschen erleichtern soll. Doch nicht alle sind davon überzeugt.

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Das vom Justiz- und Familienministerium vorgeschlagene "Selbstbestimmungs"-Gesetz würde ein jahrzehntealtes sogenanntes "Transsexuellengesetz" ersetzen, das von trans und nicht-binären Menschen einen Gerichtsbeschluss und zwei Sachverständigengutachten verlangt, um ihr Geschlecht und ihren Namen in offiziellen Dokumenten zu ändern. Das Gesetz ist in Deutschland seit 40 Jahren in Kraft und wurde von der trans Community in Deutschland als "entwürdigend und archaisch" bezeichnet.

So hatte die aktuelle deutsche Regierungskoalition versprochen, dieses Gesetz abzuschaffen. Justizminister Marco Buschmann sagte nun, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Dabei sieht der neue Vorschlag vor, dass der rechtliche Status einer Person durch eine einfache Selbsterklärung geändert werden kann. Eine weitere Änderung ist erst ein Jahr nach der Registrierung der ersten Änderung zulässig. Ein weiterer Aspekt des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass Jugendliche über 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, wenn ihre Eltern zustimmen.

Eine von YouGov im Auftrag der Welt am Sonntag durchgeführte Umfrage ergab, dass 46 % der Befragten den Plan befürworten und 41 % ihn ablehnen. Die repräsentative Umfrage wurde an zwei Tagen im Juli durchgeführt. 1.796 Personen beantworteten die Fragen online. Dabei fand YouGov heraus, dass 48% der Teilnehmer*innen den Aspekt, dass Jugendliche ihr Gesetz auch selbst ändern könnten, eher oder ganz ablehnten, während 39% ihn eher oder ganz unterstützten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch sagte, wie DW berichtete berichtete, dass es darum gehe, "ein zentrales Versprechen des Grundgesetzes zu wahren: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde für alle Menschen". Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei mehr als überfällig, dass wir den rechtlichen Rahmen an die gesellschaftliche Realität anpassten.

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