Echte Vielfalt

LSBTIQ

Die ideologisch motivierten Kürzungen im US-Außenministerium unter Präsident Trump haben drastische Folgen für internationale Menschenrechtsarbeit. Besonders betroffen sind Programme zum Schutz marginalisierter Gruppen – darunter LGBTQIA*-Gemeinschaften, Minderheiten und Frauen. Eine perfide aber kaum überraschende Entwicklung, die deshalb aber umso mehr thematisiert werden sollte.

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In einem Artikel vom 21. Juli 2025 berichtet der Guardian über gravierende strukturelle und finanzielle Einschnitte im US-Außenministerium: Entlassungen, massive Budgetkürzungen und die Abschaffung ganzer Programme. Mehr als 1.300 Mitarbeitende erhielten sogenannte "Reduction in Force"-Mitteilungen; rund 3.000 Angestellte verließen die Behörde. Der Prozess wird von Mitarbeitenden und Gewerkschaften als intransparent, juristisch fragwürdig und ideologisch motiviert beschrieben. Die Auswirkungen gehen allerdings weit über die Behörde hinaus.

Besonders betroffen waren Programme zur Unterstützung von LGBTQIA*-Gemeinschaften, zur Förderung reproduktiver Gesundheit und zum Schutz von Minderheitengruppen. Diese Kürzungen richteten sich gezielt gegen die Rechte und Bedürfnisse marginalisierter Menschen. Laut Guardian handelt es sich um eine bewusste ideologische Verschiebung zugunsten rechtskonservativer Positionen – wenig überraschend angesichts der Politik Trumps und seines engen Führungszirkels.

Parallel dazu verzeichnete man zunehmende Einschüchterung innerhalb der Behörde. Begegnungen mit externen Organisationen dürfen mittlerweile nur noch mit Genehmigung erfolgen, während humanitäre Prinzipien im diplomatischen Dienst mehr und mehr geopfert werden.

Auch in offiziellen Dokumenten wie den jährlichen Menschenrechtsberichten zeigen sich die Auswirkungen: Abschnitte zu reproduktiver Gesundheit, LGBTQIA*-Rechten und Anliegen von Minderheitengruppen wurden gestrichen – mit der Begründung, diese Themen entsprächen nicht der „America First“-Priorität der Regierung.

Langfristig führen diese Kürzungen sowohl im Außenministerium als auch bei der amerikanischen Entwicklungshilfeagentur (USAID) zu einem Verlust von Fachwissen, einer Schwächung der internationalen US-Diplomatie und einem erhöhten Risiko für fragwürdige globale Partnerschaften. Doch die Konsequenzen reichen weit über die USA hinaus.

Laut dem Alliance Magazine verweist eine aktuelle Studie von Outright International auf die Auswirkungen der 90-tägigen US-Hilfensperre, die am 24. Januar 2025 unter Trump eingeführt wurde. Weltweit gerieten LGBTQIA*-Organisationen in existenzielle Notlagen, ihre Arbeit wurde massiv eingeschränkt, und bestehende Fortschritte gefährdet. Der Wegfall finanzieller Mittel bedeutete oft den Verlust von Schutzräumen, medizinischer Versorgung oder rechtlicher Unterstützung.

Was sich in den USA vollzieht, bleibt keine nationale Angelegenheit. Wenn weltweit ideologisch motivierte Kürzungen marginalisierte Gruppen ins Abseits drängen, betrifft das auch Deutschland. Zum einen aus Solidarität, zum anderen aber auch aus knallhartem Eigeninteresse: Es sollte klar sein, dass unabhängig davon, welche marginalisierte Gruppe von der Politik unter Druck gesetzt wird, die Grenzen immer für alle Gruppen verschoben werden. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint.

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Anfang letzter Woche stimmte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dafür, das Mandat für einen unabhängigen LSBTIQ*-Expert*innen auf drei Jahre zu verlängern. Das Mandat sorgt für die Dokumentierung von Menschenrechtsverletzungen auf Basis von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.

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Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte im Vorfeld dazu, obwohl die Erklärung für Menschenrechte mit dem Grundsatz anfange, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien, Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTIQ* Personen anhalte. Das Mandat, welches 2016 eingeführt wurde, spiele eine zentrale Rolle dabei, diesen Verletzungen zu entgegnen und unterstütze Regierungen dabei, ihren Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten nachzugehen.

Derzeit wird das Mandat vom südafrikanischen Sozialwissenschaftler und Aktivisten Graeme Reid besetzt. Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt betont die Erfolge des Amtes: Seit der Einführung wurden bereits 17 Berichte erstellt, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, die Mandatsträger*innen haben elf Ländern einen offiziellen Besuch abgestattet und 171 Staaten haben eine Dokumentation von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen erhalten.

Bei der Abstimmung stimmten 29 Staaten für die Verlängerung, 15 dagegen und drei enthielten sich. Zu den Staaten, die das Mandat befürworten, gehören Chile, Deutschland, Kenia und Südafrika. Dagegen gestimmt haben einige afrikanische Staaten sowie Qatar (Reuters). Die Vereinigten Staaten haben mit der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump das Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen verlassen (queer.de).

Besonders im Hinblick auf die regressive LSBTIQ*-Politik Trumps ist die Erneuerung des Mandats ein wichtiges Zeichen, um die Verletzungen der Rechte queerer Menschen weltweit zu dokumentieren und dagegen vorzugehen. So begrüßt auch das globale Netzwerk von LGBTIQ*-Organisationen ILGA World die Verlängerung des Mandats. Dieses könne nun weiterhin Initiativen unterstützen, „die sicherstellen, dass LGBT-Personen und Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität in Ländern auf der ganzen Welt frei von Diskriminierung leben können, und ihre Stimmen und Erfahrungen in internationalen Menschenrechtsforen verstärken“.

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Vor Inkrafttreten des SBGG im November 2024 äußerte das Bundesinnenministerium Bedenken, dass Kriminelle durch Geschlechts- und Namensänderungen einer Strafverfolgung entgehen könnten. Nach einem Diskurs über eine flächendeckende Datenweitergabe an Behörden wurde diese letztendlich nicht umgesetzt – aus guten Gründen.

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Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen:

  1. Verordnung 0702: Übermittlung des Geschlechtseintrags vor Änderung
  2. Verordnung 0703: Datum der Änderung
  3. Verordnung 0704: Behörde + Aktenzeichen
  4. Erweiterung der Übermittlung früherer Vornamen (Verordnungen 0304, 0305)

Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt.

Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant.

Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“.

Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen.

Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel).

Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird.

Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte.

Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.

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Ende Juni hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag im Deutschen Bundestag eingereicht, der darauf abzielt, queere Hasskriminalität zu bekämpfen. Darin fordert die Oppositionspartei die Bundesregierung auf, Maßnahmen zum Schutz queerer Menschen in Deutschland zu ergreifen.

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Der Antrag trägt den Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“.

Vor dem Hintergrund zahlreicher rechtsextrem motivierter Angriffe auf Pride Veranstaltungen im letzten Jahr fordern die Grünen darin, dass „Staat und Gesellschaft […] diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden“ entgegnen. Auch in diesem Jahr sind CSD-Veranstaltungen wieder Zielscheibe rechtsextremer, queerfeindlicher Gruppen.

Nun wird die Regierungskoalition in Verantwortung gezogen, ihr Versprechen, queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung zu schützen - wie im Koalitionsvertrag in einem kurzen Absatz festgelegt – konsequent umzusetzen. Konkret fordert der Antrag die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für CSD-Veranstaltungen. Ebenso soll eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt und der Aktionsplan „Queer Leben“ weitergeführt werden. Die Bundesregierung müsse sich konsequenter für Demokratieförderung einsetzen und dafür Mittel bereitstellen. Zum Schutz der Zivilgesellschaft und Prävention von Diskriminierung sei ein Demokratieförderungsgesetz „längst überfällig“, wie die Grünen auf ihrer Webseite kritisieren.

Eine zentrale Forderung im Antrag, die schon lange im Fokus queerpolitischer Debatten steht, stellt auch die Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Kategorie der „sexuellen Identität“ dar. Wichtig sei auch, „dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind“.

Erick Jödicke (Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt) begrüßt den Vorstoß: „Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind.“

Der Antrag wird von SPD und den Linken unterstützt (LSVD+). Bei der Anhörung am 26. Juni setzten die Fraktionen von Grüne und Linke ein Zeichen für Vielfalt, indem sie sich in Regenbogenfarben kleideten, wie der Spiegel berichtete.

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Trotz eines offiziellen Verbots durch die Polizei fand am 28. Juni in Budapest die diesjährige Pride-Parade statt – und wuchs zu einem historischen Ereignis heran. Rund 200.000 Menschen zogen laut Veranstalter*innen durch die Innenstadt der ungarischen Hauptstadt. Die Demonstration wurde zum deutlichen Protest gegen die Anti- LGBTIQ+-Politik der Orbán-Regierung – und zu einem Fanal für Freiheit und Gleichberechtigung.

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Bereits Anfang März hatte das Kabinett um Premierminister Viktor Orbán ein Gesetz verabschiedet, das Pride-Veranstaltungen im Land untersagt (hier zu unserem Artikel). Es stützt sich auf eine umstrittene Regelung, die die „Darstellung oder Förderung“ gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegenüber Minderjährigen untersagt – ein Gesetz, das von Kritiker*innen als gezielter Angriff auf die LGBTIQ+-Gemeinschaft gewertet wird.

Budapests Bürgermeister Gergely Karácsony erklärte nach Angeben des Guardian das von der Polizei ausgesprochene Verbot hingegen als rechtlich nicht bindend. Die Pride sei eine städtische Veranstaltung und benötige daher keine gesonderte Genehmigung. Schon im Vorfeld kündigte Karácsony einen „Plan C“ an, um die Parade trotz Widerstands zu ermöglichen. Der Bürgermeister, ein erklärter Gegner der Orbán-Regierung, bezeichnete die Parade als Ausdruck von Freiheit und Menschenwürde – Werte, die seiner Meinung nach in Budapest unantastbar bleiben müssten.

Auch die Tagesschau berichtete von einer ‚gewaltigen Masse‘, die sich über zweieinhalb Kilometer durch die Hauptstadt zog – deutlich mehr als die üblichen 30.000 bis 40.000 Teilnehmenden. Zudem wurde die klare Solidarität europäischer Politikerinnen und Politiker hervorgehoben: Rund 70 EU-Abgeordnete – darunter der grüne EU-Vizepräsident Nicolae Ştefănuţă – beteiligten sich am Marsch. Ihre Teilnahme hatten sie bereits im Vorfeld angekündigt.

Einziger Wermutstropfen war ein kurzfristiger Routenwechsel, nachdem Rechtsextreme die Freiheitsbrücke blockiert hatten. Der Demonstrationszug wich auf die Elisabethbrücke aus – größere Zwischenfälle blieben jedoch aus. Auch die Polizei hielt sich weitgehend im Hintergrund.

Ob die ungarischen Teilnehmer*innen nachträglich mit Strafen rechnen müssen, ist derzeit unklar. Es lässt sich nur spekulieren, ob Orbán mit Blick auf die Parlamentswahlen im April 2026 milde reagiert – oder im Gegenteil seinen Kurs verschärft. Sicher ist: Die Riesenveranstaltung entfaltet politischen Druck. Laut Tagesschau liegt Orbáns Herausforderer Péter Magyar in Umfragen konstant vorn. Das Pride-Verbot könnte sich damit als Bumerang für den Regierungschef entpuppen.

Sollten tatsächlich 200.000 Menschen auf der Straße gewesen sein, entspräche das in Ungarn – bei rund 9,6 Millionen Einwohner*innen – gut zwei Prozent der Gesamtbevölkerung. In Deutschland käme das zum Vergleich einer Beteiligung von über 1,6 Millionen Menschen gleich. Allein diese Zahl macht die diesjährige Pride zu weit mehr als nur einem Demonstrationszug.

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Letzte Woche berichteten wir in einem Artikel über die aktuellen Bedrohungen von CSD-Veranstaltungen bereits über das Verbot, dass das Regenbogen-Netzwerk der Bundestagsverwaltung am diesjährigen Christopher Street Day in Berlin am 26. Juli  teilnimmt. Trotz Kritik verteidigt die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die Entscheidung.

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Ein Sprecher von Klöckner erklärt, dass die Entscheidung auf Basis der Notwendigkeit der politischen Neutralität der Verwaltung getroffen worden sei. Aufgrund der konkreten politischen Forderungen auf dem CSD würde eine Teilnahme „über ein allgemeines Bekenntnis zu Menschenrechten und Vielfalt“ hinausgehen (Tagesspiegel).

Der Vorstand des Berliner CSD e.V. sieht das anders und übt scharfe Kritik an dem Verbot: “CSDs sind gelebte Demokratie. Wer die Teilnahme von queeren Netzwerkgruppen staatlicher Institutionen untersagt, kündigt stillschweigend den Konsens auf, dass Grundrechte sichtbar verteidigt gehören”.

Abseits von der queeren Community sorgt die Entscheidung auch innerhalb der CDU für Kritik. Das Nachrichtenportal queer.de berichtet, dass sowohl in Düsseldorf als auch in München (Verwaltungs-)Mitarbeitende an den CSD-Veranstaltungen teilnahmen oder dies ankündigten. Zudem würde auch das Bundesfamilienministerium, geführt von CDU-Ministerin Karin Prien, am CSD Berlin präsent sein.

Auch eine weitere Maßnahme Klöckners in Hinblick auf den Christopher Street Day stößt auf Widerstand: Während die Regenbogenflagge am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homophobie, am Reichstagsgebäude gehisst wurde, soll diese zum 47. CSD in Berlin das Gebäude nicht schmücken – anders als in den Jahren zuvor. Laut rbb rechtfertigt Klöckner die Entscheidung damit, dass die Flagge am CSD „zurecht auf vielfältige Weise durch die Menschen selbst getragen und verbreitet [wird], nicht durch die Institution Bundestag“. Die Bundesflagge repräsentiere das Grundgesetz und würde sexuelle Selbstbestimmung deshalb bereits mit einbeziehen.

Der Vorstand des Berliner CSD e.V. drängt hingegen auf die Notwendigkeit einer Positionierung in der aktuellen Lage: „Gerade in Zeiten, in denen CSDs zur Zielscheibe rechtsextremer Angriffe werden, wäre politischer Rückhalt mehr als angebracht.”

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Wer eine Alternative zu lauten Love- und CSD-Paraden sucht oder einfach zwischendurch Lust auf entspanntes Beisammensein hat, aber dennoch aktiv sein will, sollte sich die Freizeitgruppe Lesben unterwegs vormerken.

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Die Gruppe organisiert sich über HAKI e.V. Jeden dritten Sonntag im Monat heißt es: Raus aufs Rad oder zu Fuß und rein in die Natur – meist mit Startpunkt Husum und immer mit guter Laune im Gepäck. Die Ausflüge führen quer durch den Norden Schleswig-Holsteins und bieten eine wunderbare Gelegenheit, neue Frauen kennenzulernen oder bekannte Gesichter wiederzusehen.

Am Sonntag, 20. Juli, steht die nächste gemütliche Radtour mit Picknick auf dem Programm. Treffpunkt ist um 11:15 Uhr am Bahnhof Husum. Einfach ein verkehrstaugliches Fahrrad und etwas Leckeres fürs Picknick einpacken – und los geht’s!

Neue Teilnehmerinnen sind immer herzlich willkommen! Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich.

Kommt ihr mit dem Zug oder sucht eine Mitfahrgelegenheit? Dann meldet euch bitte frühzeitig bei der Tour-Verantwortlichen: lesben-unterwegs@haki-sh.de.

Weitere Infos – etwa zu Route, Dauer und möglichen Kosten – gibt es vorab über eine Ankündigung.

Wer im Juli nicht dabei sein kann – kein Problem: Das Jahresprogramm 2025 hält noch viele weitere Highlights bereit.

Also: Aufsatteln und Sommerluft schnappen!

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Mitten im Pride-Monat zeigt sich die aktuelle Gefahr für queeres Leben in Deutschland: Die Schlagzeilen über Bedrohungen verschiedener CSD-Veranstaltungen in Deutschland häufen sich. Eine CSD-Demonstration in Regensburg wurde deshalb abgesagt. Zusätzlich wurde ein Fest für Vielfalt in Brandenburg von mehreren jungen Rechtsextremen angegriffen.

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Anfang der Woche berichtete die Mittelbayrische Zeitung, dass die für den 5. Juli geplante CSD-Parade in Regensburg aufgrund einer „abstrakten Bedrohungslage“ abgesagt wird. Die Entscheidung hätte sich nach einem Krisengespräch mit dem Ordnungsamt und der Polizei ergeben. Die Sicherheit der Teilnehmenden während der Demonstration könne nicht gewährleistet werden, so der CSD-Organisator Alexander Irmisch (zitiert auf queer.de). Das geplante Straßenfest und eine Kundgebung könnten jedoch stattfinden, da diese besser abzusichern seien. Laut Irmisch gehe die Bedrohung von Rechten und religiösen Fanatiker*innen aus.

Angst vor rechtsextremen Angriffen bei queeren Veranstaltungen ist in der aktuellen Lage nicht unbegründet. So gab es vor dem CSD Wernigerode in Sachsen-Anhalt eine mutmaßliche Anschlagsdrohung. Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete von dem Verdacht, dass ein 20-Jähriger in einer Kneipe Angriffe auf die Pride-Veranstaltung angekündigt hätte. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei mehrere Waffen und Munition. Aufgrund fehlender Beweise für den geplanten Anschlag ist der Verdächtigte jedoch noch auf freiem Fuß. Der CSD in Wernigerode wurde durchgeführt und verlief friedlich.

Erst vergangenes Wochenende kam es in Brandenburg zu einem tatsächlichen Angriff, der unter anderem queerfeindlich motiviert zu sein scheint. Circa zwölf Vermummte stürmten ein Fest des Bündnisses „Bad Freienwalde ist bunt“, wobei zwei Menschen leicht verletzt wurden (Tagesschau). Die taz ordnet den Vorfall klar als Angriff von Neonazis ein. In dem Ort gebe es eine starke rechte Jugendbewegung. Der Versammlungsleiter des Fests Samuel Signer kritisiert, dass zu dem Zeitpunkt keine Polizei vor Ort war, obwohl es Hinweise auf eine Bedrohung gegeben hätte.

Erst im Mai wurde die Statistik des Bundeskriminalamtes zu politisch motivierter Kriminalität veröffentlicht. Darin wurde ein alarmierender Anstieg von Hasskriminalität gegenüber queeren Menschen 2024 von über 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr festgestellt (siehe dazu die Pressemitteilung des LSVD+). Die Amadeo-Antonio-Stiftung berichtete, dass 2024 ein Drittel aller CSDs in Deutschland zum Ziel rechtsextremer Angriffe wurde. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Bedrohung auch in diesem Jahr wieder da ist – womöglich sogar erhöht.

Der Anstieg von Queerfeindlichkeit muss in der Planung von CSD-Veranstaltungen mitgedacht werden. Kai Bölle, Vorstandsmitglied des Vereins CSD Deutschland, betont, dass auch die Bedrohungen im Netz stark angestiegen seien (zitiert in der WELT). Besonders von jungen rechtsextremistischen Gruppen gehe eine Bedrohung aus.

Trotz einer erhöhten Bedrohungslage und teilweise Gegenproteste von Neonazis (wie etwa im baden-württembergischen Pforzheim) lassen sich die CSD-Veranstalter*innen nicht gänzlich abschrecken. In den meisten deutschen Städten werden die Pride-Demos und Veranstaltungen weiter geplant. So auch in der Hauptstadt Berlin. Da kam es jedoch zu einer anderweitigen Schlagzeige: Das queere Regenbogennetzwerk des Bundestags sagt seine Teilnahme ab. In den letzten beiden Jahren hingegen nahm die Bundestagsverwaltung beim Christopher Street Day teil. Der Spiegel zitiert den Vorstand des Berliner CSD e.V., der dies als „aktive Absage an queere Sichtbarkeit“ bezeichnet. Die Verwaltung des Bundestags erklärte ihre Absage mit der Neutralitätspflicht. Dabei wäre genau jetzt in der steigenden Bedrohungslage eine klare Positionierung der Politik für die Rechte und den Schutz queerer Menschen notwendig.

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Die Wahl in Hamburg liegt zwar einige Tage zurück, doch ein Blick auf die Ergebnisse zeigt, dass die Stadt ihre Rolle in Sachen Vielfalt und Gleichberechtigung ernst nimmt.

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Wie das Magazin queer treffend feststellt: Während der Koalitionsvertrag der Bundesregierung zu LGBTIQ*-Themen weitgehend schweigt, setzen die Hamburger Koalitionsparteien SPD und Grüne ein klares Zeichen: Vielfalt ist hier nicht nur eine Randnotiz, sondern ein explizites Element der politischen Agenda.

In ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien zu einer weltoffenen Gesellschaft und führen den Aktionsplan „Hamburg l(i)ebt vielfältig“ fort. Dieser Plan umfasst 150 Maßnahmen in sieben zentralen Zielfeldern, darunter Aufklärung, Fachkräftequalifizierung und rechtliche Gleichstellung. Ziel ist es, Vielfalt in allen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen zu verankern – von Bildungseinrichtungen bis zu Pflegeheimen. Hervorzuheben ist auch der Fokus auf besonders vulnerable Gruppen, etwa LGBTIQ*-Menschen mit Fluchterfahrung und solche, die mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind. Diese explizite Erwähnung zeigt, dass Hamburg anerkennt: Eine diverse Gesellschaft besteht nicht aus isolierten Gruppen, sondern aus einem Miteinander. Der Koalitionsvertrag erkennt damit Vielfalt als ein Thema an, das über einzelne Gruppen und Generationen hinaus reicht.

Dies spiegelt sich auch in den übrigen Zielgebieten wider, die der Vertrag vorsieht:

  • Queeres Leben in allen Lebensbereichen: Von frühkindlicher Bildung bis zur Pflege soll Vielfalt selbstverständlich sein.
  • Fortbildung von Fachkräften: Mitarbeitende werden gezielt geschult, um queere Menschen besser zu unterstützen.
  • Repräsentation in Gremien: Institutionen wie der Landesseniorenbeirat spiegeln die Vielfalt der Stadtgesellschaft wider.
  • Zentrale Beratungsstelle für queere Familien: Eine solche Anlaufstelle wird geprüft.
  • Erweiterung des Diskriminierungsverbots: Das Grundgesetz soll um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität ergänzt werden.
  • Reform des Abstammungsrechts: Besonders lesbische Frauen sollen rechtlich gleichgestellt werden.
  • Konsequente Verfolgung von Hasskriminalität: Die Polizei wird ihre bestehenden LGBTIQ*-Konzepte weiterführen und stärken.

Natürlich löst ein Aktionsplan nicht alle strukturellen Probleme. Doch gerade vor dem Hintergrund der immer häufiger diskriminierenden Rhetorik auf Bundesebene setzt Hamburg mit diesen Maßnahmen ein deutliches Signal: Ein anderer Weg ist möglich und dabei handelt es sich keineswegs um eine rein ethisch-soziale Frage. Nicht umsonst betont der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), "soziale, wirtschaftliche und politische Sicherheit in unsicheren Zeiten geben" (queer.de) zu wollen. Er macht damit deutlich, dass wirtschaftliche und politische Sicherheit in unsicheren Zeiten eng mit sozialer Offenheit verbunden ist. Zwar bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis konkret auswirken, doch solange Bundesländer wie Hamburg aktiv für Vielfalt und Offenheit eintreten, bleibt der politische Diskurs in Deutschland dynamisch und offen für Veränderungen.

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Trans SH – Lübeck organisiert nun monatlich ein Treffen für alle Menschen, die sich in einer Identität unter dem nichtbinären/non-binary Umbrella heimisch fühlen, sowie Angehörige und Interessierte.

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Die Treffen finden immer am jeweils letzten Samstag des Monats statt.

Der nächste Termin ist der 31. Mai um 16 Uhr.

​Darin soll Raum für Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung auf dem Weg der Identitätsklärung, aber auch die Bewältigung von Alltag, Schule, Studium oder Beruf geboten werden.

​Die Webseite befindet sich momentan noch im Aufbau. Weitere Informationen per E-Mail an enbytreff.luebeck@gmail.com.

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