Echte Vielfalt

LSBTIQ

Die Organisation Against Conversion Therapy (ACT) fordert die EU-Kommission dazu auf, Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union zu verbieten. Ein Jahr lang wurden Unterschriften dafür gesammelt: Mit 1.245.626 hat die Initiative die Anforderung von einer Million Unterschriften erreicht.

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Während die WHO Homosexualität seit 1990 nicht mehr als ‚Krankheit‘ einstuft, gibt es heute noch Maßnahmen und Praktiken, die darauf abzielen, queere Personen durch Zwang zu ändern. Sogenannte Konversionstherapien, erklärt Victor Madrigal-Borloz, Experte der Vereinten Nationen für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, können langanhaltende psychische und physische Schäden verursachen. Solche Praktiken seien diskriminierend, unmenschlich und degradierend. In einigen Fällen würden die körperlichen und psychologischen Dimensionen von Konversionstherapien einer Folter gleichkommen.

Einen EU-weiten rechtlichen Rahmen, durch den solche diskriminierenden Praktiken verboten werden, gibt es bisher nicht. Mit der am 17. Mai 2024 gestarteten Petition setzt sich die Organisation ACT eben dafür ein – mit Erfolg: Vor einigen Tagen wurde deutlich, dass die Mindestanzahl an Unterschriften erreicht und sogar mit mehr als 200.000 Stimmen überstiegen wurde.

Konkret fordert die Petition von der Europäischen Kommission „einen Richtlinienvorschlag zur Erweiterung der Liste der Straftaten mit europäischer Dimension um Konversionsmaßnahmen und/oder zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie (2008) zwecks Aufnahme eines Verbots dieser Maßnahmen vor[zu]legen.“

Außerdem soll sie „eine nicht bindende Entschließung annehmen, in der ein generelles Verbot von Konversionsmaßnahmen in der EU gefordert wird, um dem legislativen Moratorium entgegenzuwirken.“ In allen EU-Mitgliedsstaaten soll also ein Verbot von Konversionsmaßnahmen eingeführt werden.

Auch für die Opfer von Konversionsmaßnahmen müsse sich die Kommission einsetzen, indem sie die diese in ihre Opferschutzrichtlinie aufnimmt.

Deutschland gehört zu den ersten EU-Mitgliedsstaaten, in denen ein Verbot von Konversionstherapien rechtlich verankert wurde (das erste EU-Land war Malta). Jedoch bezieht sich das Verbot hier im Land nur auf Minderjährige.

Laut Schwulissimo laufen seit September 2024 Ausarbeitungspläne für eine EU-Richtlinie. Das Ergebnis der Petition wird diesen Prozess hoffentlich beschleunigen, damit EU-weit gesichert ist, dass queeres Begehren keine Krankheit ist, die geheilt werden müsste und LSBTIQ*-Personen vor solchen erniedrigenden und gewaltvollen Praktiken besser geschützt werden.

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Die wiederholte Zerstörung von Regenbogen-Bannern in Flensburg wirft erneut die Frage auf, wie Teile unserer Gesellschaft mit Symbolen der LGBTIQ*-Gemeinschaft umgehen.

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Laut NDR haben Unbekannte in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai erneut Regenbogenflaggen von Brücken entfernt. Später fand man diese zerschnitten auf den Bahngleisen. Der Staatsschutz ermittelt. In Deutschland kann das Verbrennen von Pride-Flaggen als symbolische „böswillige Verächtlichmachung“ gegen eine Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung verstanden werden. Damit würde es sich nach §130 StGB um Volksverhetzung handeln.

Während solche Angriffe in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, bleibt eine Verfolgung jedoch immer reaktiv. In den USA hingegen zeigen einige Städte, dass es auch einen proaktiven Weg gibt: Sie erklären die Pride-Flagge offiziell zum Symbol, um gesetzliche Einschränkungen zu umgehen und ein klares Zeichen für Vielfalt und Akzeptanz zu setzen. Zwar reagieren sie damit auf einen Angriff auf die Freiheit durch die Bundesstaaten selbst – etwas, das in Deutschland nicht der Fall ist –, doch gleichzeitig zeigen sie, dass nicht nur Rechtspopulismus und ultrakonservative Kräfte den Rechtsstaat und seine Instrumente nutzen können.

In einigen republikanisch geführten Bundesstaaten der USA – insbesondere Idaho und Utah – wurden inoffizielle Fahnen an öffentlichen Gebäuden verboten, darunter auch die Regenbogenflagge, so berichtet der RND in einem Artikel vom 14. Mai 2025. Um dem entgegenzuwirken, haben sich Städte wie Boise und Salt Lake City dazu entschlossen, die Flaggen offiziell zu einem Symbol der Stadt zu erklären. Kathy Corless, Stadträtin von Boise, betont, dass es sich bei dem Verbot nicht um eine bloße politische Aktion, sondern um eine klare Zensur handelt. Dies ist umso schwerwiegender, da „Zensur“ genau der Vorwurf ist, der inflationär aus dem konservativen Trump-nahen Lager kommt. Auf dem Instagram-Kanal von Salt Lake City heißt es: Die Stadtverwaltung hat einstimmig drei neue Stadtflaggen genehmigt, die von der Bürgermeisterin vorgeschlagen wurden. Alle enthalten das Symbol der Sego-Lilie, das bereits auf der aktuellen Stadtflagge zu sehen ist und für Widerstandsfähigkeit, Akzeptanz und Zugehörigkeit steht. Chris Wharton, Vorsitzender des Stadtratsbezirks 3, betont, dass die Pride-Flagge ein Symbol für gemeinsame Werte und Menschlichkeit sei. Angesichts der staatlichen Einschränkungen für Fahnen an öffentlichen Gebäuden sieht er es als wichtigen Schritt, dass die Stadt ihre Werte weiterhin innerhalb des gesetzlichen Rahmens vertreten kann.

Der Politikwissenschaftler Christian Lammert bewertet diese Maßnahme gegenüber dem RND als mehr als reine Symbolpolitik. Seiner Ansicht nach sendet sie eine starke Botschaft für Vielfalt, Akzeptanz und Gleichberechtigung – mit potenziell positiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Städte. Diese Entscheidung verdeutlicht auch die politischen Spannungen zwischen republikanisch dominierten Bundesstaaten und demokratisch geführten Stadtverwaltungen. Sie zeigt zudem, dass sich nicht nur Rechtspopulisten das Recht zunutze machen können. Die Flaggen sind ein Beispiel dafür, dass auch Verwaltungs- und Zivilrecht zu einem Schutzwall werden können. Allerdings hängt es maßgeblich davon ab, wie sie von den jeweiligen Institutionen – ob kommunal oder nicht – interpretiert und angewandt werden. Am Ende braucht es immer wieder Menschen – hier Politiker*innen –, die Recht erlassen, anwenden und darüber hinaus auch zivile Akteure, die solches Recht einfordern.

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Vergangene Woche wurde der neue Papst gewählt: Der 69-jährige Kardinal Robert Francis Prevost wird am Sonntag, den 18. Mai, in sein neues Amt eingeführt und ab dann als Papst Leo XIV. das neue Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche sein. Während der verstorbene Papst Franziskus mit seiner progressiven Einstellung gegenüber LSBTIQ*-Rechten aufgefallen ist, stellt sich nun die Frage, ob Papst Leo diesen Weg weiterführen wird.

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Jedoch bereiten frühere Äußerungen des neuen Papstes queeren Gläubigen Sorgen hinsichtlich seiner Einstellung gegenüber LSBTIQ*. Nach Angaben von The Guardian kritisierte Robert Francis Prevost im Jahr 2012 die „westlichen Massenmedien“, die „Sympathien für unchristliche Lebensstile wecken“ würden. Darunter nennt er neben Abtreibung auch „homosexuelle Lebensstile“.

Im Vergleich dazu äußerte sich Papst Franziskus im Jahr 2013 öffentlich gegen Diskriminierung homosexueller Personen: „Wenn jemand schwul ist und den Herrn sucht und guten Willen hat, wer bin ich, dass ich darüber urteile?“ Auch später machte er deutlich, dass die Kriminalisierung von Homosexualität ungerecht sei, so das unabhängige Nachrichtenportal The 19th.

Ob der neue Papst seine Haltung zu Homosexualität inzwischen geändert hat, ist unklar. Das Online-Magazin Them erklärt, dass er noch keine klare Position für oder gegen die Segnung von homosexuellen Paaren eingenommen habe. Jedoch würde er generell eine inklusivere Kirche im Sinne von Papst Franziskus befürworten.

Katholische LSBTIQ*-Organisationen haben bereits ihre Enttäuschung zu den damaligen Aussagen von Roberto Francis Prevost geäußert. Francis DeBernado, Executive Director der US-amerikanischen Gruppe New Ways Ministry, erklärt in seinem Willkommensstatement für Papst Leo XIV., er hoffe, dass dieser den inklusiven Weg von Papst Franziskus weitergehen wird. Mit scharfen Worten kritisiert er die anhaltende Diskriminierung queerer Menschen in der katholischen Kirche: „Katholiken müssen von der tödlichen Homophobie und Transphobie befreit werden, die ihr persönliches und geistiges Wachstum hemmen.“

DeBernado zeigt sich jedoch optimistisch: „Wir glauben, dass der Heilige Geist Papst Leo XIV. in einer Weise leiten wird, die unserer Kirche und unserer Welt zugutekommen wird. Auch wenn der Weg nicht einfach sein mag, hoffen und beten wir, dass er zuhört und offen ist für alle - auch für LGBTQ+ Menschen -, damit Spaltungen und Schmerz geheilt werden können.“

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Der Queer-Treff Eutin – organisiert von und für LGBTQIA* Personen - wird ehrenamtlich vom mitten-drin Netzwerk OH gGmbH getragen. Das Angebot besteht nun seit über einem Jahr. Die Treffen finden immer am letzten Mittwoch des Monats von 17:00 bis 19:00 Uhr statt.

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Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen. Derzeit sind die meisten Teilnehmer*innen zwischen 15 und 25 Jahren, aber auch ältere LGBTQIA* Personen nehmen an den Treffen teil.

Die betreuenden Mitarbeiter*innen sind pädagogische Fachkräfte, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Menschen mit kognitiv/körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen betreuen. Somit ist der Queer-Treff Eutin inklusiv und steht auch Menschen mit Behinderungen offen.

Alle Mitarbeitenden des Queer-Treff Eutin gehören selbst der LGBTQIA* Community an, haben teilweise Zusatzausbildungen in Traumapädagogik oder sind in der Arbeit mit LGBTQIA* Klient*innen besonders bewandert.

Je nach Jahreszeit und externen Faktoren wie z. B. Schulferien, nehmen bislang circa 20 Personen pro Treffen teil, in den Ferienzeiten sind es meist weniger.

Die Treffen finden an folgender Adresse statt: Am Rosengarten 9, 23701 Eutin

Weitere Informationen im Flyer Queer-Treff Eutin, über Instagram (@queertreffeutin) oder per  Mail (kontakt@mitten-drin-oh.org).

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Die LSBTIQ*-Gemeinschaft blickt besorgt auf die Regierungsbildung zwischen CDU/CSU und SPD: Anfang der Woche stellte der wahrscheinlich künftige Kanzler Friedrich Merz (CDU) und sein Unionspartner Markus Söder (CSU) die personellen Entscheidungen für die Ministerämter vor. Einige der ernannten Minister*innen fielen in der Vergangenheit mit queerfeindlichen Aussagen auf.

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Bereits nach Vorstellung des Koalitionsvertrags von Union und SPD warnte der LSVD+ Verband Queere Vielfalt vor „queerpolitischen Rückschritten“ (eine Einschätzung findet sich in einem früheren Artikel). Die Verkündung der wahrscheinlich zukünftigen Minister*innen aus den Reihen der CDU und CSU setzt nun eine weitere Stufe darauf auf.

Am problematischsten scheint die Benennung von Katharina Reiche als neue Wirtschaftsministerin. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete war zuletzt in der Energiewirtschaft tätig. In der Vergangenheit äußerte sie sich vermehrt abfällig gegenüber queeren Menschen. Homosexualität erklärte sie in einer Talkshow 2011 für „nicht normal“ (queer.de). Nachdem sie aufgrund ihrer queerfeindlichen Aussagen in Kritik geriet, warf sie der LSBTIQ* Gemeinschaft Intoleranz vor (taz).

Aus den Reihen der CSU scheinen alle drei ernannten Minister*innen entgegen der Gleichstellung von LSBTIQ* zu sein. Zum Beispiel äußerte sich Dorothee Bär, die wahrscheinlich zukünftige Ministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, in der Vergangenheit gegen die Ehe für Alle ebenso wie gegen das Selbstbestimmungsgesetz. Letzteres wurde auch von Thorsten Frei (CDU), der für den Posten des Kanzleramtschefs benannt wurde, kritisiert und als „ideologisch“ bezeichnet (queer.de).

Auch Friedrich Merz, der mit hoher Wahrscheinlichkeit am 6. Mai zum Kanzler gewählt wird, stand bereits in der Kritik - beispielsweise aufgrund seiner Zustimmung zu Donald Trumps Verkündigung, es gäbe nur zwei Geschlechter (Schwulissimo). Im Vergleich zu der zerbrochenen Ampelregierung, die zwar nicht alle ihre Versprechen des Aktionsplans „Queer Leben“ umsetzen konnte und dennoch einige queerpolitische Fortschritte mit sich brachte, ist nun in Hinblick auf den neuen Koalitionsvertrag und die personellen Besetzungen der neuen Regierung ein Rückschritt zu erwarten.

Ein sogenannter „Kulturkampf“, der sich zulasten queerer Menschen äußert und insbesondere in den USA im vollen Gange ist, scheint sich somit weiter zu vertiefen. Während das Selbstbestimmungsgesetz zunächst evaluiert werden soll, verschlechtert sich das Klima im Land für trans*, inter*, nicht-binäre und andere queere Personen bereits vor Antritt der neuen Regierung - unter anderem mit der Verkündigung der potenziellen Minister*innen.

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Am 26. April wurde der „International Lesbian Visibility Day“ begangen – ein Anlass, um die Sichtbarkeit von Frauen liebenden Frauen in den Mittelpunkt zu stellen. Daher richten wir heute den Fokus auf die Aspekte des Sexismus gegen Frauen, speziell im Alter. Diskriminierungen finden oft nicht isoliert statt, sondern überlappen sich und verstärken sich gegenseitig.

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In unserem Artikel vom 30. April 2024 zu diesem Thema schlossen wir mit der Forderung des Dachverbands Lesben und Alter nach mehr Angeboten für Lesben im Alter: Es braucht Zufluchtsorte. Dabei müssen solche „Orte“ oder „Räume“ nicht immer exklusive Angebote sein. Geht es allerdings um Diskriminierung, kann die Exklusivität helfen, Ungleichgewichte zumindest abzumildern.

Eine Szene, die dabei durchaus attraktiv ist, da sie seit jeher einen Raum bietet, der immer wieder „auch“ – aber nicht überall – als Zuflucht genutzt wurde, ist die Clubszene. Während allerdings junge Frauen – häufig in sexualisierten Bildern – in der Außenpräsentation der Clubs zu finden sind, findet sich für Frauen in späteren Lebensphasen wenig Repräsentanz. Die Journalistin des SWR, Lydia Huckebrink, bemerkt in ihrem Artikel „DJ mit 70: Wie ältere Frauen die Clubszene aufmischen“ kritisch: Während männliche DJs wie Armin van Buuren oder David Guetta auch mit 50 oder 60 Jahren erfolgreich im Rampenlicht stehen, bleiben weibliche DJs ab ihren 40er Jahren nahezu unsichtbar. Dabei finden sich gerade in der Clubszene der Großstädte wie Berlin und Hamburg Möglichkeiten, Generationen zusammenzubringen. Und auch die Lesbenszene kennt ihre Clubs. Dennoch ist zu beobachten, dass Frauen gerade in körperlich-visuellen Bereichen wie den Clubs aus den allgemeinen Räumen gedrängt werden können.

Nun ist nicht jede*r ein*e passionierte*r Clubgänger*in – und es braucht definitiv mehr und verschiedene Räume – dennoch liefert der Artikel eine Anekdote, die über die Szene hinausgeht. Vorgestellt wird der Workshop „Forever Fresh“, der Frauen über 70 einen Raum bietet, um alles rund um das DJing zu erlernen – vom Mixing über Social Media bis zur technischen Ausstattung (s. Foto oben). Dieses Empowerment-Projekt zeigt eindrucksvoll, wie ältere Frauen trotz gesellschaftlicher Vorurteile aktiv werden und neue Wege beschreiten können. Beim diesjährigen C/O-Pop-Festival in Köln werden die Teilnehmerinnen ihr Können zum ersten Mal vor Publikum zeigen. Allerdings hat der Workshop mit elf Plätzen nur begrenzte Kapazitäten und braucht zudem Zeit. Das Beispiel zeigt jedoch wunderbar, dass jede kleine Gruppe zählt. Wer also kann und es sich zutraut – das sind Voraussetzungen – steht vor der Frage des „Wie?“: An dieser Stelle wollen wir als Beispiel auf Haki e.V. verweisen, der zumindest bei der Suche nach Räumen helfen kann.

Geht es allerdings um „Visibility“, dann findet sich in Huckebrinks Artikel noch eine weitere Anekdote: Porträtiert wird Cornelia Meißner, eine 62-jährige DJane. Meißner berichtet, dass die Jugend ihr zwar mit Unsicherheit begegne, sie Altersdiskriminierung allerdings eher aus der eigenen Generation erlebe.

Sichtbarkeit bedeutet deshalb immer auch, auf sich und die eigene Gruppe zu blicken. Diese Selbstreflexion ist essenziell, um eine diskriminierungsfreie Gesellschaft voranzubringen. Zusätzlich bedarf es der Solidarität mit jenen, die möglicherweise nicht den Konventionen ihrer Gemeinschaft entsprechen. Und ebenso Solidarität mit denen, die aus der Gemeinschaft heraus diskriminieren. Denn vor allem innerhalb der eigenen Community kann es gelingen, nicht zu verurteilen, sondern zu unterstützen, die blinden Flecken zu erkennen und im Idealfall zu überwinden. Solidarität meint nicht, Diskriminierung zu akzeptieren, sondern sie wahrzunehmen, ohne selbst auszugrenzen. Gleichzeitig bleibt es essenziell, sich auf politischer Ebene klar gegen jede Form von Diskriminierung zu positionieren – das sollte nicht verwechselt werden. Sichtbarkeit und eine annehmende solidarische Haltung werden damit innerhalb der eigenen Gruppe zu zwei Seiten derselben Medaille.

Wer weitere Artikel zum „International Lesbian Visibility Day“ lesen mag, findet unter folgendem Link unseren Artikel von Anfang April: Zum Thema „Warum Sichtbarkeit für die lesbische Gemeinschaft nach wie vor so wichtig ist“.

Foto: Nikolai Meier Johann, c/o pop Festival 

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Die Unionsparteien CDU und CSU und die SPD haben den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgelegt. Doch wie steht es darin um queerpolitische Maßnahmen? Was ist mit dem Aktionsplan „Queer leben“? Und bleibt das Selbstbestimmungsgesetz bestehen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel in den Blick genommen.

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Queerpolitische Fragen stehen keinesfalls im Vordergrund des neuen Koalitionsvertrags. Auf den fast 150 Seiten gibt es einen kurzen Absatz zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt“, in dem die wahrscheinlich künftigen Regierungsparteien festhalten:

„Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Dazu wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken.“

Konkrete Maßnahmen, wie die Koalition LSBTIQ* Personen besser vor Diskriminierung und Hasskriminalität schützen will, werden jedoch nicht genannt. Der von der Ampel-Regierung ins Leben gerufenen Aktionsplan „Queer leben“ bleibt ebenfalls unerwähnt, eine*n Queerbeauftragte*n wie in der derzeitigen Legislaturperiode wird es scheinbar nicht geben.

Dies kritisiert der LSVD+ Verband Queere Vielfalt: „Angesichts der jährlich steigenden Zahl von Angriffen auf LSBTIQ* Personen muss allerdings das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt erhalten bleiben und der Aktionsplan “Queer leben” fortgeführt werden.“

Selbstbestimmungsgesetz

Ein großer Sorgenpunkt queerer Menschen für die nächste Legislaturperiode kam im Wahlkampf auf, denn CDU und CSU forderten eine Abschaffung des erst letzten Jahres in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes, was sie mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründeten. In den Koalitionsverhandlungen schienen sich die Unionsparteien mit dieser Forderung nicht durchsetzen zu können. Die Koalitionspartner*innen verpflichten sich im Vertrag zur Wahrung „der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“.

Dennoch wurde festgehalten, dass das Selbstbestimmungsgesetz bis Ende Juli 2026 evaluiert werden soll, insbesondere in Hinblick „auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.“ Dabei hat sich gezeigt, dass solche Gesetze in anderen Ländern nur in den seltensten Fällen missbraucht würden, so der Tagesspiegel. Ob nach der Evaluation eine Abschaffung des Gesetzes folgen könnte, wurde nicht explizit erwähnt.

Queere Geflüchtete

Mit dem Fokus auf die ‚Begrenzung‘ und ‚Steuerung‘ der Migration durch Maßnahmen wie Zurückweisungen an den Staatsgrenzen und der Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer wird zudem die Frage des Schutzes queerer Geflüchteter vernachlässigt. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soll beendet und keine neuen freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme gestartet werden. Dass queere Geflüchtete ebenfalls unter den Schutz queeren Lebens, zu dem Union und SPD sich verpflichten, gehören sollten, scheinen die künftigen Regierungsparteien zu ignorieren.

Dazu kommentiert der LSVD+ besorgt, dass die zukünftige Koalition „queere Geflüchtete in Lebensgefahr“ bringe. Denn „[i]n Afghanistan verfolgen, vergewaltigen und ermorden die Taliban systematisch LSBTIQ* mit dem klaren Ziel der Vernichtung queerer Menschen. Hunderte queere Afghan*innen, denen Deutschland mithilfe des Bundesaufnahmeprogrammes die Rettung vor dem sicheren Tod versprochen hat, droht nach ihrer erfolgreichen Evakuierung nach Pakistan durch eine unkoordinierte Beendigung des Aufnahmeprogramms nun die Abschiebung nach Afghanistan und ihre grausame Ermordung.“

Familienrechtsreform

Zuletzt betrifft auch die Frage des Familienrechts queere Menschen. Eine Reform des Abstammungsrechts wurde von der Ampelregierung geplant, jedoch nicht umgesetzt (eine Kritik daran haben wir in einem früheren Beitrag formuliert). Union und SPD halten in ihrem Koalitionsvertrag nicht konkret fest, inwiefern es Verbesserungen für Regenbogenfamilien geben soll. In Bezug auf eine Familienrechtsreform solle sich „vom Wohl des Kindes“ geleitet werden lassen. Aus Sicht des LSVD+ könnte dies positiv gewertet werden, denn aus dieser Perspektive sei eine Reform des Abstammungsrechts wichtig. Zu hoffen bleibt, dass die Koalitionspartner*innen das ebenso verstehen und eine Reform des diskriminierenden Abstammungsrechts in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird. 

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„Outing“ und „Coming-out“: Zur Abgrenzung der Begriffe Outing, (sich) outen oder ein Coming-out haben: In Deutschland verschwimmt die Grenze zwischen den Begriffen zunehmend. Dabei spielt der Unterschied eine entscheidende Rolle – nicht zuletzt, wenn es das Ziel ist, den Wert der „Selbstbestimmung“ hochzuhalten.

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Auf den Punkt gebracht bedeutet „Outing“, dass jemand anderes die sexuelle Orientierung einer Person öffentlich macht – zumeist gegen deren Willen. Im Gegensatz dazu bedeutet ein „Coming-out“ die freiwillige Entscheidung einer Person, ihre Sexualität offen auszusprechen. Im Deutschen hat sich dazu der Anglizismus „outen“ etabliert. Dabei wird die Bedeutung von „Coming-out“ auf „Outing“ übertragen. Das Wörterbuch für Anglizismen – so Dirk Naguschewski, Redaktionsleiter beim Leibniz-Zentrum für Literatur- und Kulturforschung in „Wörter aus der Fremde“ – weist allerdings darauf hin, dass im Englischen „to out oneself“ als Verb nicht existiert und der Ausdruck „to come out“ nicht mit dem Ausdruck „to out somebody“ gleichgesetzt werden kann. Im Deutschen wird hingegen vorrangig von Outing gesprochen. Besonders der Begriff „Selbst-Outing“ unterstreicht dabei den Trend, dass das „Coming-out“ immer häufiger ersetzt wird. Hinzu kommt, dass das „Outen bzw. Outing“ nicht nur in Bezug auf die Sexualität Verwendung findet. Entsprechend definieren sich zwei Bedeutungen:

  • Das Veröffentlichen von kleinen Schwächen oder Fehlern von Prominenten gegen deren Willen.
  • Das unfreiwillige Zugeben von persönlichen Vorlieben oder Abweichungen in der Öffentlichkeit.

Damit haftet qua Definition dem „Outen“ automatisch eine negative Bedeutung an. Solange nämlich das Veröffentlichen auch nur von „kleinen Schwächen und Fehlern“ als Outen verstanden wird, bedeutet das indirekt, dass auch das Veröffentlichen der sexuellen Orientierung in eben jener Kategorie der „kleinen Schwächen und Fehler“ gedacht werden kann.

In einem lesenswerten Artikel vom 1. April greift das Magazin L-Mag in einem kurzen historischen Abriss die begriffliche Entwicklung auf und gibt so einen Einblick in die bedeutsame Unterscheidung. Etabliert wurde der Begriff „Outing“ 1991 von Rosa von Praunheim, der in der RTL-Talkshow „Der heiße Stuhl“ öffentlich über die Homosexualität von Alfred Biolek und Hape Kerkeling sprach.

In den 1990er-Jahren wurde das Outing als politisches Mittel verstanden, um Sichtbarkeit zu schaffen und Gleichbehandlung einzufordern, etwa durch die New Yorker Aidshilfe-Gruppe ACT UP. Die Gruppe veröffentlichte zwanzig Prominente in einer Plakatkampagne mit dem Ziel, jungen homo- und bisexuellen Menschen Vorbilder zu präsentieren. Sie wollten so die Gesellschaft zum Umdenken bewegen, besonders während der Aids-Krise, als Schwule oft nur als „Aidskranke“ wahrgenommen wurden. Bis heute bleibt diese Kampagne allerdings umstritten. Weniger umstritten ist hingegen laut L-Mag „das Anprangern heimlich schwuler Amts- und Würdenträger, die sich [in ihren Amtshandlungen] homophob verhielten“. Doch wo liegt hier die genaue Grenze?

Selbst wenn Kerkeling und Biolek ihr „Outing“ im Nachhinein als Befreiung ansahen, bleibt der Akt ein Eingriff in die Privatsphäre. Das bleibt er auch, wenn er als politisches Instrument genutzt wird. Während allerdings Amts- und Würdenträger*innen als „Funktionsträger*innen“ dafür honoriert werden, in der öffentlichen Debatte etwas zu repräsentieren, und auch Prominente im wörtlichen Sinne von der Öffentlichkeit leben, sieht dies bei Menschen außerhalb dieser Einkommens- und Machtbereiche deutlich anders aus. Damit bekommt der Diskurs, ob „Outing“ überhaupt als politisches Mittel genutzt werden sollte, zumindest eine erste orientierende Einschränkung: Je geringer die Handlungsmacht einer Person, desto eher lautet die Antwort „Nein“.

Um es klar zu sagen: Werden die Widersprüche von Amts- und Würdenträger*innen aufgezeigt, ist das Teil ihres Job-Risikos. Äußert sich eine Person in einem mehr oder weniger privaten Umfeld abfällig oder „homophob“, legitimiert es nicht im Gegenzug, die Selbstbestimmung und damit die Würde dieses Menschen zu verletzen, indem er „geoutet“ wird. Aber selbst, wenn man sich in einigen Fällen darauf einigen würde, dass das „Outen“ von Personen legitim sei, bleibt dabei der negative Beigeschmack, dass die Sexualität einer Person als etwas Negatives, ein „Fehler“ – zumindest für sie und ihr Umfeld – gedacht wird.

Idealerweise wäre es irgendwann egal, weil sexuelle Orientierungen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung überhaupt nicht mehr als Problem wahrgenommen würden. Solange dies allerdings nicht der Fall ist, bleibt die sprachliche Unterscheidung von Bedeutung. Gleichzeitig folgt daraus explizit kein Plädoyer für eine Debatte. Wer sich „selbst outen“ möchte, sollte dies ebenso tun können wie eine Person, die ihr „Coming-out“ hat, ohne dass jemand Drittes deshalb einen sprachlichen Schluckauf bekommt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass alle EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, auch wenn diese im Ausland geschlossen wurden. Im vorliegenden Fall hatte sich Polen geweigert, eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem polnischen und einem deutsch-polnischen Staatsbürger in das polnische Personenstandsregister einzutragen.

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Wie das Magazin Schwullissimo zusammenfasst, sah es Generalanwalt Richard de la Tour als gegeben an, dass das EU-Recht alle Mitglieder der Europäischen Union zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichte. „Ansonsten würden homosexuelle Paare in ihrem Recht beschnitten, sich frei innerhalb der EU zu bewegen – die Freizügigkeit, gerade auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, sei unter allen Umständen sicherzustellen.“ Schwullissimo bezieht sich dabei auf die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association“ (ILGA-Europe), nach deren Angabe das Gutachten einen weiteren Fortschritt für die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in der EU darstellt und über das frühere Urteil in der Rechtssache Coman hinausgeht. Dies legte fest, dass EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen für Aufenthaltsrechte anerkennen müssen.

Laut Generalanwalt, so ILGA weiter, sei es demnach Sache solcher Mitgliedsstaaten, die keine gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen, geeignete Verfahren einzuführen, um sicherzustellen, dass in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossene Ehen in Bezug auf Dritte öffentlich gemacht werden. Solche Verfahren sollen verhindern, dass gleichgeschlechtliche Paare in ein rechtliches Vakuum geraten und dafür sorgen, grundlegende Aspekte ihres Lebens, wie Eigentum, Steuern oder Erbschaft, regeln zu können.

Zwar handelt es sich zunächst lediglich um einen Untersuchungsbericht, wie Schwullissimo allerdings bemerkt: „Zumeist richten sich die Richter aber an die Untersuchungsberichte des Generalanwalts.“ Aber auch wenn sich Richter*innen an solchen Berichten orientieren, bleibt fraglich, ob dies in Polen geschieht, selbst wenn das Urteil durch den EuGH ausgesprochen wird. Bereits im Dezember 2022 hatten wir bei echte vielfalt mit Bezug auf die NGO forbidden colours das Problem aufgegriffen, dass die Freizügigkeit, auf die sich auch das aktuelle Gutachten des Generalanwalts bezieht, die Mitgliedstaaten zwar verpflichtet, das Recht und bereits ausgesprochene Urteile aber von einigen Staaten wie Bulgarien und Rumänien ignoriert werden.

Inwieweit sich also Polen an das Urteil halten wird, bleibt weiterhin offen. Aus diesem Grund versteht ILGA-Europe in der Sache zugleich einen Appell an die Europäische Kommission, die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU vollständig zu gewährleisten, einschließlich der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien wegen der Nichtumsetzung des Coman-Urteils. Eine Forderung, die auch aus demokratietheoretischer Sicht nicht zu unterschätzen ist.

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Am 26. April ist es wieder so weit: Der International Day of Lesbian Visibility steht vor der Tür. Dieser Tag wurde 2008 in Spanien ins Leben gerufen und ist mittlerweile ein wichtiger Anlass, um die Sichtbarkeit von Lesben in der Gesellschaft zu fördern. Wir nutzen die Gelegenheit, um bereits Anfang des Monats April das Thema aufzugreifen.

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Trotz vieler Fortschritte im Bereich der LGBTQ+-Rechte sind Lesben in der gesellschaftlichen Wahrnehmung oft unterrepräsentiert. In den Medien und der breiten Öffentlichkeit wird häufig mehr über schwule Männer gesprochen, während Lesben kaum Beachtung finden. Selbst in der LGBTQ+-Community sind Lesben oft weniger sichtbar, was nicht nur ihre Lebensrealität, sondern auch die Herausforderungen ihres Coming-out betrifft. Der Lesbian Visibility Day soll das ändern, indem er Lesben einen Raum bietet, ihre Stimmen zu erheben und sich als Teil einer größeren Gemeinschaft zu präsentieren. Eine Kritik, die das Magazin „L-Mag“ bereits 2023 formulierte und die wir selbstkritisch bestätigen können.

Auch wenn wir bei „Echte Vielfalt“ das Ziel haben, möglichst die ganze LGBTIQ*-Gemeinschaft abzubilden, fällt doch auf, dass wir aufgrund unserer Sekundärquellen seltener Artikel verfassen, die sich mit der lesbischen Perspektive beschäftigen. Anders als L-Mag allgemein schreibt, finden sich bei uns auch seltener Artikel, die sich mit der schwulen Perspektive auseinandersetzen. Bei einer bewussten Nachbetrachtung lässt sich zumindest anekdotisch feststellen, dass Suchanfragen, die sich allgemein auf LGBTIQ* beziehen, weniger Themen zum lesbischen Leben hervorbringen.

Diese Beobachtung ist zwar keinesfalls wissenschaftlich abgesichert, regt jedoch zum Nachdenken an: Auf der einen Seite könnte man nun vermuten, dass Lesben weniger häufig explizit in den medialen Kulturkampf einbezogen werden, was zu einem gewissen Punkt auch zutreffen mag. Aber Vorsicht: Auf der anderen Seite wissen wir aus der Historie nur zu gut, welche Gefahren das „Nicht-Sichtbar-Sein“ für Gruppen mit sich bringt. Sichtbarkeit ist also auch – oder gerade dann – ein Thema, wenn Personengruppen nicht vorrangig präsent sind, und das gilt vor dem politischen Hintergrund unserer Zeit erneut mehr denn je.

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