Echte Vielfalt

LSBTIQ

Was ist der Unterschied zwischen bisexuell und queer? Und zwischen queer und pansexuell? Und zwischen pansexuell und polysexuell? Und ist das überhaupt wichtig? Und wenn ja: Warum?

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Der erste Unterschied zwischen queer sein auf der einen Seite, und bi-, pan-, oder polysexuell sein, auf der anderen, offenbart sich durch das Vorhandensein der Komponente „Sexualität“ in den Begriffen. Das heißt, dass Menschen, die sich als bi-, pan-, und polysexuell outen, damit erstmal nur Auskunft über ihre sexuelle Orientierung geben – nicht ihre geschlechtliche Identität. Während das zwar nicht bedeutet, dass bi-, pan-, und polysexuelle nicht auch queer sein können, so schließen diese Bezeichnungen nicht automatisch jede Person ein, die Geschlecht und Sexualität nicht „traditionell“ lebt – wie der Begriff queer es tut. Queer ist damit eine positive Selbstbezeichnung für Personen, die nicht heterosexuell und/oder cisgeschlechtlich sind. In diesem Zusammenhang kann „nicht heterosexuell“ entweder bedeuten nur Menschen des eigenen Geschlechts anziehend zu finden (homosexuell), oder mindestens zwei verschiedene Geschlechter zu begehren (bi-, pan-, und polysexuell). „Nicht cisgeschlechtlich sein“ als mögliches Element von Queer sein, bezieht sich wiederum auf die eigene Geschlechtsidentität und hat erstmal nichts mit der sexuellen Orientierung zu tun, sondern besagt, dass sich eine Person nicht oder nur zum Teil zu dem Geschlecht zugehörig fühlt, welches ihr bei der Geburt zugewiesen wurde. Trans*, inter*, agender und nicht-binäre Personen bezeichnen sich daher oft auch als queer – jedoch nicht immer.

Und darin offenbart sich der zweite Unterschied zwischen queer sein und beispielsweise bi sein: Als eine Frage der Selbstidentifizierung und der Begriffe, die Menschen zur Verfügung stehen, wenn sie sich zur ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität outen wollen. In einem Gespräch zwischen zwei Journalistinnen des Online-Netzwerks Funk, von denen sich eine als queer und die andere als bisexuell bezeichnet, schildert die bisexuelle Journalistin, dass sie den Begriff queer gar nicht gekannt habe, als sie vor zehn Jahren begann sich in einem kleinen bayerischen Dorf als bi zu identifizieren. Dies bedeute für sie jedoch nicht, dass sie sich nur für Frauen und Männer interessiere - eine überholte Vorstellung und häufige Annahme der heteronormativen Mehrheitsgesellschaft.

Und so geht aus diesem Gespräch der dritte Unterschied zwischen den verschiedenen Bezeichnungen hervor: Die Erfahrungen, die Menschen damit machen. So erzählt die queere Person in dem oben genannten Gespräch, dass ihr oft vorgeworfen werde, mit ihrer queeren Selbstbezeichnung nur für Aufmerksamkeit sorgen zu wollen; oder dass man ihr sage: „Du siehst ja gar nicht queer aus!“. Die bisexuelle Journalistin wiederum berichtet von sogenannter „Bi-Erasure“, auf Deutsch „Bi-Radierung“: Das Phänomen, dass bisexuellen Menschen häufig unterstellt wird, nur in der Übergangsphase zum Outing als schwul oder lesbisch sein, oder sich nicht entscheiden zu können und in einer „Phase“ zu sein.

So zeigt sich jedoch in den Unterschieden der oben genannten Bezeichnungen auch eine große Gemeinsamkeit, und zwar die Abweichung von „traditionellen“ Vorstellungen. Damit kann „queer“ eine Art Regenschirm-Begriff für alle darstellen, die sich nicht zur heteronormativen Mehrheitsgesellschaft zugehörig fühlen – sondern zu einer queeren Community.

Mehr Informationen und mehr Begriffe finden Sie in der Fibel Echte Vielfalt. 

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Anfang 2020 hatte das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgelegt. Nach diesem sollen chirurgische Eingriffe an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern nur noch erlaubt sein, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.

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„In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind“ heißt es in dem Entwurf.  Auch bestehende medizinische Leitlinien rieten davon ab, solche irreversiblen Eingriffe vorzunehmen.

Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, neben dem „Schutz der körperlichen Integrität des Kindes […] das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.“

Ab 14 Jahren sollen intergeschlechtliche Kinder mit Genehmigung eines Familiengerichtes dann selbst entscheiden, ob sie operiert werden möchten. Dafür müssen außerdem die Eltern einwilligen und der Eingriff dem Kindeswohl nicht widersprechen.

Im Dezember 2020 beriet des Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD] begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich den Entwurf. Er forderte jedoch Nachbesserungen, da zu befürchten sei, dass Eltern und Mediziner*innen versuchen, das Verbot zu umgehen.

In einer Expert*innen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die am 13. Januar 2021 stattfand, stieß der inzwischen überarbeitete Entwurf bei den eingeladenen Expert*innen überwiegend auf Zustimmung, jedoch wurde auch ein hoher Nachbesserungsbedarf attestiert.
Die Meinungen verschiedener medizinischer Sachverständigen gingen mitunter auseinander. So sagte die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche zudem nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und werde der Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht.

Die Vertreterin der Kinder Endokrinolog*innen, Professorin Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. Ebenso konstatierte die Psychologin Prof. Katinka Schweizer von der Hamburg Medical School: „Insgesamt sind der Gesetzentwurf und seine Ziele, den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und leiblichen Souveränität zu gewährleisten, zu begrüßen.“ Es bestehe jedoch erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich, und werde damit in der alltagsweltlichen Praxis von Familien nicht gerecht.

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Die Bundestagsfraktion der FDP hat den Antrag „Vielfalt schützen – Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen“ ins Parlament eingebracht.

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Um der wachsenden homo- und transfeindlichen Hasskriminalität zu entgegnen, wird der Bundestag aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit zu entwickeln.

„In einem freiheitlich-demokratischen Land darf niemand aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität Angst vor gewaltsamen Übergriffen haben müssen. Die Zunahme von homo- und transfeindlichen Straftaten zeigt, wie zerbrechlich vermeintlich selbstverständliche Minderheitenrechte sein können“ schreibt die Fraktion in ihrer Begründung für den Antrag.

Der Vorschlag für den Aktionsplan beinhaltet Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen. Bei Polizei und Staatsanwaltschaften sollen jeweils LSBTI-Ansprechpersonen benannt werden, und homo- und transfeindliche Straftaten einheitlich in der Kriminalstatistik erfasst werden. Laut dem Antrag ist Berlin bisher das einzige Bundesland, das homo- und transfeindliche Hintergründe von Straftaten gezielt in Polizeiberichten benennt und regelmäßig die dazu gemeldeten Fallzahlen veröffentlicht.

Die Stärkung von Aufklärungs- und Bildungsangeboten über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sieht der Antrag ebenfalls vor, und Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Betroffene sollen ausgebaut werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung außerdem auf, den Schutz vor Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern.

In 15 von 16 Bundesländern gibt es bereits Landesaktionspläne gegen Homo- und Transphobie. Einzig Bayern sieht dies bisher nicht als notwendig an.

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Das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. (mhc) ist ein Beratungs-, Kultur und Jugendzentrum in Hamburg und existiert seit über 35 Jahren. Ziel der Arbeit des mhc ist die „Gleichstellung, gesellschaftliche Chancengleichheit und die positive Wertschätzung einer heterogenen Gesellschaft.“. 

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Angeboten werden unter anderem Gruppen und Selbsthilfegruppen für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Trans*. In der Beratungsstelle des mhc erhalten Menschen professionelle Unterstützung zu allen Fragen, die mit sexueller Identität und Orientierung zusammenhängen. Ein Kulturprogramm mit Vorträgen, Theater- und Musikveranstaltungen lädt ebenfalls ein, das mhc und sein dazugehöriges Café zu besuchen.

Magnus-Hirschfeld-Centrum
Borgweg 8
22303 Hamburg
www.mhc-hh.de

Telefon: 040.278 778 00

E-Mail: info@mhc-hamburg.de

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Bi-Angebote

1. Februar 2021
In diesem Beitrag sind verschiedene Bi-Angebote in Norddeutschland aufgelistet.

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Bi-Stammtisch Kiel

Der Bi-Stammtisch Kiel existiert seit über 10 Jahren und richtet sich an bisexuelle Männer und Frauen, aber auch Menschen anderer sexueller Orientierung sind willkommen. Interessierte können sich per Mail an Till wenden.
till@regenbogensport.de
www.bi-in-kiel.de

Bi-Politik im Norden

Bi-Politik im Norden ist eine Gruppe von Bisexuellen aus Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Gruppe arbeitet zur Sichtbarkeit von Bisexuellen in Norddeutschland und bringt sich in die LSBTI*Community, zum Beispiel bei Treffen, ein.
www.bifriendshh.de/bi-politik-im-norden/

Bi & Friends HH

Bi & Friends HH ist ein Stammtisch für Bi- und Pansexuelle sowie ihre Freund*innen in Hamburg.
www.bifriendshh.de
Facebook/Twitter/Instagram/Meetup: bifriendshh

BiNe – Bisexuelles Netzwerk e. V.

Das Bisexuelle Netzwerk, BiNe, ist eine Vereinigung von Gruppen und Einzelpersonen der Bi-Bewegung. BiNe leistet Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zum Thema Bisexualität, unterstützt Selbsthilfegruppen und kooperiert mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen und Organisationen. Der Verein gibt das Magazin bijou, das bisexuelle Journal, heraus.

Ignystr. 14
50858 Köln
www.bine.net
www.facebook.com/Bisexuelles.Netzwerk/

Kielhisstdiebiflagge

Bisexualität und Schule

www.bine.net/schule
Instagram: bisexualitaetundschule

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Der 27.1. ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, an dem regelmäßig an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert wird. Auch der Verfolgung von homosexuellen Menschen während der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus wird an diesem Tag mit verschiedenen Gedenkveranstaltungen gedacht.

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Über 50.000 schwule Männer wurden während des Nationalsozialismus unter einem verschärften Paragraph 175 verfolgt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Hierfür wurde 1936 eigens eine Behörde, die "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung", eingerichtet. Der "Schwächung der allgemeinen Volkskraft" sollte damit Einhalt geboten werden. Homosexuelle Männer galten als „Volkschädlinge“, da sie die Ideologie der „gesunden Volksgemeinschaft“ und das Männlichkeitsbild im Nationalsozialismus bedrohten. Lesbische Frauen waren hingegen weniger im Fokus der Nationalsozialisten.

Schätzungsweise 10-15.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslagern festgehalten, und erfuhren hier besondere Gewalt, welche viele nicht überlebten. Gekennzeichnet waren sie mit dem Häftlingsabzeichen des rosa Winkels. Zu den dokumentierten Zwangsmaßnahmen gehörten auch „Umerziehungsmaßnahmen“, die dazu dienten, die sexuelle Orientierung zu ändern, wie zum Beispiel der zwangsweise Besuch von KZ-Bordellen.

Lange Zeit wurde Männern, die aufgrund ihrer Homosexualität im NS verfolgt wurden, der Status als Opfergruppe nicht zuerkannt. Dies hing unter anderem damit zusammen, dass auch nach 1945 Homosexualität zunächst ein strafrechtliches Vergehen darstellte. Erst langsam gelangten Homosexuelle als spezifische Opfergruppe in das öffentliche Bewusstsein. Zum zehnten Jahrestag der Einweihung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen formulierte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier daher 2018 starke Worte und bittet die LGBTI-Community um Vergebung: „Als Bundespräsident ist mir heute eines wichtig: Ihr Land hat Sie zu lange warten lassen. Wir sind spät dran. Was gegenüber anderen gesagt wurde, ist Ihnen bisher versagt geblieben. Deshalb bitte ich heute um Vergebung – für all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen, das darauf folgte.“

Seit Jahren fordern LGBTQI-Aktivist*innen nun eine offizielle Ehrung der queeren Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag, so zum Beispiel in der offiziellen Gedenkstunde des Bundestages. Vertreter*innen verschiedener Parteien sprachen sich dafür aus, verhindert wurde dies jedoch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU).

Detaillierte Informationen zur Verfolgungsgeschichte Homosexueller im NS gibt es unter  www.rosa-winkel.de

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Noch immer werden Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren rechtlich diskriminiert. Zwei Frauen gehen nun den rechtlichen Weg, um beide als Mütter in der Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen zu werden.

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Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann fordern, mit heterosexuellen Elternpaaren rechtlich gleichgestellt zu werden. Denn bei diesen wird der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn eine biologische Vaterschaft nicht besteht, z.B. weil das Kind mit einer Samenspende entstanden ist. Homosexuelle Elternpaare müssen stattdessen nach der derzeitigen rechtlichen Regelung das lange dauernde Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Tochter Paula hat daher bisher rein rechtlich nur einen Elternteil.

Nach Ansicht der beiden Mütter ist Paula jedoch kein Adoptionskind, wie Verena Ackermann in einem Interview erläutert: „Wir haben uns von Anfang an gemeinsam für ein Kind entschieden. Sind jeden Schritt gemeinsam gegangen. Paula muss nicht adoptiert werden, denn sie hat mich und Gesa als ihre Mütter. Dass die Gesetze unseres Staates diese Tatsache nicht anerkennen, erleben wir als massive Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren und Familien, dort fragt auch niemand nach der genetischen Elternschaft des Vaters.“

Gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte kämpfen die beiden Frauen gegen ihre rechtliche Benachteiligung, von der vor allem auch Paula selbst betroffen ist.  Nach der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigen die Fälle wie dieser auf, wie Familien derzeit bei der Anerkennung ihrer Elternschaft diskriminiert würden. Doch es prägten vielfältige Familienkonstellationen die Gesellschaft – etwa 14.000 Kinder würden in Deutschland in nicht heterosexuellen Familien aufwachsen.

Das Oberlandesgericht Celle beschäftigte sich nun am 13.01. mit dem Fall in einer Anhörung, zuvor waren bereits Anträge in erster Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen worden. Die Anwältin der beiden Frauen, Lucy Chebout, äußerte sich nach der Anhörung  positiv: „Das war ein guter Tag! Das Oberlandesgericht Celle hat sich viel Zeit genommen, um die persönlichen und rechtlichen Dimensionen zu erörtern.“

Unter dem Hashtag #paulahatzweimamas kam es in den sozialen Medien, z.B. auf Twitter, zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen. So schreibt zum Beispiel eine Twitter-Userin: „Wenn es in einer Familie zwei Mütter gibt, müssen sie rechtlich gleichbehandelt werden. Weil dies bisher nicht geschieht, signalisiert man gesellschaftlich, dass solche Familien "nicht richtig" sind. Das ist falsch, und das ist Diskriminierung.“

Eine umfassende Reform des Abstammungsrecht sei nach dem Bundesjustizministerium in Arbeit. So lange wollen das Paar und ihre Unterstützer*innen jedoch nicht warten:  "Es bleibt immer wieder bei Ankündigungen", kritisierte Gesa Teichert-Akkermann. "Wir vertrauen nicht darauf, dass uns der politische Prozess zu Recht verhilft. Bisher gab es nur Sonntagsreden, aber keine Anpassung der Gesetze."

Das Paar möchte den Rechtsweg weiter verfolgen – wenn notwendig mit einer Verfassungsbeschwerde.

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Am vergangenen Wochende wurde auf dem digitalen Parteitag der CDU mit Armin Laschet ein neuer Vorsitzender der Partei gewählt, der sich gegen die Kandidaten Friedrich Merz und Norbert Röttgen durchsetzte. Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) hatten zuvor allen drei Kandidaten um den Vorstandsvorsitz Fragebögen zugeschickt, die auch beantworten wurden.

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"Es gab Zeiten, da war das gar nicht so selbstverständlich", so der LSU-Vorsitzende Vogt, der die LSU seit 2010 anführt. Armin Laschet habe zudem in diesem Zusammenhang zugesagt, die Annahme des Beschlusses zur Anerkennung der LSU als Parteiorganisation zu unterstützen. Damit könnte die Rolle der LSU innerhalb der Union gestärkt werden.

LSBTIQ-Inhalte sind jedoch weiterhin kein Kernthema der CDU, und alle drei Kandidaten haben in der Vergangenheit LSBTIQ-feindliche oder -kritische Positionen vertreten, was sich am deutlichsten bei Friedrich Merz gezeigt hatte.

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Eine Fotomontage eines Kusses des Amed Sherwan mit dem Aktivisten Mohamed Hisham in Mekka wurde auf Facebook und Instagram gelöscht und die Profile der beiden gesperrt. Im Hintergrund der sich küssenden Männer ist die Kaaba in Mekka sowie eine Regenbogenfahne zu sehen.

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Die beiden Geflüchteten engagieren sich in der Säkularen Flüchtlingshilfe. Die Organisation vermutet, dass das Bild dass das Bild "massenhaft von fundamentalistischen Muslimen aus der ganzen Welt gemeldet" wurde. Gegen Beleidigungen oder sogar Morddrohungen welche die beiden Aktivisten erhalten haben, ging Facebook jedoch nicht vor.

Der aus Kurdistan geflohene und selbst heterosexuelle Amed Sherwan erklärte, er habe das Bild als Zeichen der Solidarität mit LGBTIQ-Personen in muslimischen Communitys veröffentlicht. Mit Unterstützung der Giordano Bruno Stiftung wehrt er sich nun gerichtlich. Auch eine Petition wurde ins Leben gerufen.

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Mehr als einen Menschen lieben und sogar mehrere Beziehungen führen: Polyamore Menschen machen genau das. Echte-Vielfalt sprach mit Maria, die Polyamorie lebt. Maria ist Anfang 30, Psychologin, pansexuell und lebt in Bayern.

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Was verstehst Du unter Polyamorie?

Polyamorie bedeutet grundlegend, Beziehungen mit mehreren Menschen zu haben, so dass es hier keine Exklusivität gibt: Weder auf Sexualität bezogen noch auf emotionale Nähe. Es gibt natürlich auch Unterschiede, zum Beispiel Polyamorie-Konzepte, in der Beziehungen hierarchisiert werden, oder Konzepte, die das ablehnen. Ich nutze diese Begriffe mittlerweile auch gar nicht mehr so, sondern erkläre lieber direkt, wie es eigentlich bei mir ist.

Wie sieht denn das polyamore Beziehungsmodell derzeit bei Dir praktisch aus?

Ich sehe mich mittlerweile auch eher als „beziehungsanarchistisch“, da ich vorgefertigte Konzepte einfach nicht hilfreich finde. Bei mir ist es so, dass ich derzeit, je nachdem wie man fragt, um die fünf Beziehungen habe. Diese sind alle sehr unterschiedlich, wie auch die Menschen, mit denen ich diese Beziehungen habe. Am meisten Zeit verbringe ich mit Josef, wir wohnen auch im selben Ort, und er ist auch die Person, mit der ich Zukunftsträume habe. Josef hat vorher hauptsächlich Beziehungen mit Männern gehabt, seine bisherigen Beziehungen waren auch eher monogam. Josef möchte übrigens keine anderen Leute daten, aber das bedeutet bei uns nicht, dass ich nicht Beziehungen mit anderen Menschen ausleben darf.
Ich habe eine weitere Beziehung mit einer Person, die auch bei mir in der Nähe wohnt, welche total schön ist, auch wenn wir uns nicht so oft sehen. Dann habe ich außerdem noch Beziehungen zu drei Personen, die alle in der gleichen Stadt in Norddeutschland wohnen, und welche jeweils untereinander auch Beziehungen zueinander haben.

Wie hat es sich ergeben, dass Du dich für eine polyamore Lebensweise entschieden hast?

Ich war immer in monogamen Beziehungen, bis meine beste Freundin entschieden hat, ihre langjährige Beziehung zu öffnen. Ich dachte, das wäre nie etwas für mich, dann habe ich aber mitbekommen, wie das bei den beiden funktioniert und fand es total schön und wurde neugierig. Mir schien es dann auch irgendwann intuitiv sinnvoller und für mich passender als die Beziehungsformen, die ich bis dahin gelebt hatte. Es ist Teil meiner Identität geworden und wenn ich es Leuten erzähle, fühlt es sich auch ein bisschen wie ein Coming-out an, interessanterweise ist das bei meiner sexuellen Orientierung, die sich auf mehr als ein Geschlecht bezieht, anders.

Weiß denn Deine Familie davon?

Die weiß davon. Mein Bruder hat sehr interessiert reagiert. Meine Mutter hatte zunächst damit mehr Schwierigkeiten, da sie Angst hatte, dass ich keine ernsteren Beziehungen mehr habe, oder sie keine Enkelkinder bekommen wird.

Welche Herausforderungen ergeben sich bei diesem Beziehungskonzept?

Die größte Herausforderung ist das Zeitmanagement (lacht). Es gibt keine Begrenzung von Liebe, die man für Menschen empfinden kann, aber es gibt halt nur eine begrenzte Zeit, von der ich auch nicht mehr zu Verfügung habe als andere Leute. Das beschäftigt mich oft, also wie ich es schaffen kann, mit allen meinen Beziehungsmenschen Zeit zu verbringen, ohne dass sich jemand vernachlässigt fühlt, das beschäftigt mich aber genauso in meinen Freundschaften.

Andere denken oft, dass eine große Herausforderung die Eifersucht ist, was mich fasziniert, da Eifersucht erst mal nur ein Gefühl ist. Wenn man sich auf eine Beziehung einlässt, dann geht man das Risiko ein, dass man Dinge fühlt, und zwar nicht nur schöne Dinge, sondern auch unangenehme.
Ich merke auch, dass das, was mir über Eifersucht beigebracht wurde, oft einfach nicht stimmt. So läge ich ganz oft daneben vorherzusagen, wann zum Beispiel Josef eifersüchtig wird. Natürlich kommt das vor, das man eifersüchtig wird, aber dann spricht man darüber und dann legt sich das auch wieder ziemlich schnell.

Wie begegnen Dir Menschen aus der LSBTIQ-Community, wenn sie erfahren, dass Du poly bist?

Viele, die ich in einem solchen Umfeld kennen lerne, sind entweder selbst poly oder wissen, was damit gemeint ist. Ich treffe aber natürlich auch in meiner Blase eher Leute, die offen für sowas sind, deswegen ist das vielleicht auch nicht so verallgemeinerbar.

Was wünscht Du dir von der Gesellschaft?

Entspannung, was die Gestaltung des Liebes- und Sexlebens anderer Leute angeht. Hier kann ich nicht so verstehen, warum es so wichtig ist, wie ich lebe, da ich ja niemandem damit schade. Zum Beispiel: Nur weil man als anders und nicht der Norm entsprechend eingeordnet wird, ist es nicht in Ordnung, jemanden, obwohl man ihn nicht kennt, ganz persönliche und intime Dinge zu fragen. Ebenfalls stört mich, dass an meine Beziehungsform gerade im Fall von Konflikten zwischen Beziehungspartner*innen mitunter von außen andere Ansprüche gestellt werden als an andere Beziehungsmodelle. Wenn es also Schwierigkeiten gibt, führen einige das sofort auf die Beziehungsform zurück. Ich würde aber ja auch nicht Freund*innen, die in monogamen Beziehungen leben, im Falle von Beziehungsproblemen vorwerfen, dass sie das falsche Beziehungsmodell leben.

Ein weiterer Punkt ist das Thema Kinder, hier wünsche ich mir eine größere Offenheit dafür, dass Menschen, die in anderen Beziehungsmodellen leben, genauso Kinder großziehen können. Das ist ähnlich den Vorurteilen Regenbogenfamilien gegenüber.

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