Echte Vielfalt

Queer

Am Samstag, 17.09.2022, fand in Belgrad die EuroPride statt. Im Vorfeld hatten Rechtsradikale und Ultra-Konservative, gestützt durch die serbisch-orthodoxe Kirche und Teile der Regierung, massiv gegen die Veranstaltung aufgerufen. Der Gipfel war das Präsidial-Verbot.

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Die Veranstalter*innen legten daraufhin Widerspruch ein, jedoch ließ das Innenministerium das Verbot bestehen. Es bestünden Sicherheitsbedenken aufgrund rechtsextremer Gegendemonstrationen, zitiert die ZEIT. Obwohl auch die Gegendemonstrationen verboten waren, kündigten einige der Gruppen an, sich nicht daran zu halten, so der Bericht weiter.

Und doch fand am vergangenen Samstag eine – wenn auch verkürzte – Pride-Parade statt. Ana Brnabić, serbische Premierministerin, hatte nach Angaben von EPOA am Freitag die Veranstaltung bestätigt und ihre Sicherheit garantiert. Zu diesem Zweck waren zwischen 5.200 und 6.000 Polizist*innen im Einsatz gegenüber einer Teilnehmer*innenzahl von „an die Tausend“ nach Angaben des Spiegel u. a. Medien und bis zu 7.000 Teilnehmer*innen nach Angaben der Veranstalter*innen. Das Innenministerium sprach im Nachgang dennoch davon, dass das Verbot der EuroPride durchgesetzt worden sei. Es habe sich bei dem polizeilichen Einsatz lediglich um die „Eskorte der Menschen zu einem Konzert“ gehandelt, so die ZEIT weiter.

Während die EuroPride wohl auch wegen des großen Polizeiaufgebots sicher verlief, kam es am Rande zu Zusammenstößen. Der „Freitag“ und die „Friedrich Neumann Stiftung“ berichten, dass nach offiziellen Angaben 64 Personen festgenommen und 13 Polizist*innen verletzt wurden. Unter den Opfern der Zusammenstöße befanden sich u. a. auch deutsche Journalist*innen. Der Vorfall ereignete sich auf dem Rückweg ins Hotel, so der Tagesspiegel, dessen Journalistin Nadine Lange betroffen war.

Dennoch wird die EuroPride von den EPOA als Erfolg gewertet. Hält man sich den internationalen und europäischen Druck vor Augen, wie auch die Teilnahme von Politiker*innen wie die des Queerbeauftragten der deutschen Bundesregierung, so zeigt sich, dass zivile und politische Mechanismen auch in Serbien noch wirken, obwohl sich die Regierung in letzter Zeit sehr nach rechts und zum ultrakonservativen Lager orientiert hatte.

Gerade vor diesem Hintergrund bleibt allerdings offen, ob der Polizeischutz auch gewährleistet gewesen wäre, wenn sich keine internationalen Stimmen gegen Serbiens Regierung gerichtet und keine Vertreter*innen ausländischer Institutionen an der Parade teilgenommen hätten.

Es ist ein ziviler Erfolg, der umso stärker wiegt, bedenkt man, dass im Vorfeld vonseiten der Gegner*innen sogar Waffengewalt ins Spiel gebracht wurde. Gleichzeitig wird klar, dass ein solcher Erfolg ein Zusammenspiel zwischen den gesellschaftlichen Akteur*innen erfordert. Demonstrationen und Veranstaltungen wie die EuroPride sind ein wichtiger Ausdruck, brauchen aber den Rückhalt der (inter-)nationalen Gemeinschaft, der hier deutlich wahrzunehmen war.

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Nachdem hier bei echte vielfalt bereits über die Stellungnahme des  Aachener Bischofs Helmut Dieser im Vorfeld der diesjährigen Synode berichtet wurde, liegt es nahe, sich nun auch die Ergebnisse dieser Versammlung anzusehen. Dieser hatte sich vorab für die Segnung homosexueller Paare ausgesprochen.

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Ein Blick in den Grundtext verrät, dass sich die katholische Kirche in Deutschland der Problematik hinter ihrer Sexualhaltung voll bewusst ist. Nicht nur verweist der Text darauf, dass diese Haltung sowohl in keinster Weise mehr der Lebenswelt der Gläubigen entspricht als auch ein Abweichen von der katholischen Norm mit Sünde gleichzusetzen systemisch diskriminiert. Das sei für die betroffenen Paare, Familien und Einzelpersonen mit viel Leid verbunden: „[…] Ausgrenzungen aus der Familie oder weiteren sozialen Gruppen (z. B. Kirchgemeinden) bis hin zu Entlassungen aus der Arbeitsstelle. Nicht zuletzt zu nennen sind die lebensbedrohlichen Kriminalisierungen, die Menschen zur Flucht nötigen“. Der Text betont weiterhin das Menschsein als Gemeinsamkeit sowie die Relevanz sexueller Selbstbestimmung.

Leider gelang es der Synode nicht, diesen Grundtext mit der nötigen Mehrheit zu verabschieden. Dabei hatten sich nach einem Bericht des Deutschlandfunks lediglich drei der 21 Bischöfe, die mit Nein stimmten, an der vorherigen Debatte überhaupt beteiligt. Während einige Bischöfe sich im Nachhinein rechtfertigten, aber dennoch redebereit zeigten, lehnte eine Gruppe um den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, zu der auch der Kölner Erzbischof Woelki und Kurienkardinal Kasper zählen, die Reformen grundlegend ab. Dies führte beinahe zum Scheitern der Synode, obwohl zuvor das Zentralkomitee mit der nötigen Zweidrittelmehrheit ebenso dafür gestimmt hatte wie die Bischöfe mit 61%. Der folgende Unmut der Teilnehmenden zeigte dabei deutlich, dass die katholische Gemeinde das Signal dieser Ablehnung nicht teilt. Die Empörung schien Wirkung zu zeigen. Die weiteren Papiere wurden angenommen, darunter ein Grundsatzpapier zu „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und ein Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“. Letzterer empfiehlt eine Überarbeitung des Weltkatechismus dahingehend, dass homosexuelle Handlungen nicht mehr als Sünde gegenüber der ‚Keuschheit‘ gelten und darüber hinaus nicht mehr als Krankheit deklariert werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing sowie die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken Irme Stetter-Karp sprachen dennoch am Ende von einem guten Ergebnis. Bätzing betonte allerdings, es sei deutlich geworden, dass die katholische Kirche eine Kirche der zwei Geschwindigkeiten sei. Auch wenn Bätzing den Grundsatztext für sein Bistum aufnehmen möchte, bleibt im Hintergrund doch die Instanz in Rom. Die katholische Gemeinde ist bis in ihre Führungsebene gespalten und so langsam die Veränderungen einerseits sind, so machen die Empörung über die Ablehnung andererseits Hoffnung, dass Reformen, zumindest in Deutschland, eine Frage des „Wann“ zu sein scheinen.

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Der Aachener Bischof Helmut Dieser spricht sich für die Segnung homosexueller Paare aus. Gerade fand vom 08. bis 10. September in Frankfurt ein Treffen zum deutschen Synodalen Weg statt, bei dem Dieser den Co-Vorsitz innehat. Der Synodale Weg ist die Zusammenkunft der deutschen katholischen Bischöfe und des Zentralkomitees, um über die zukünftige Ausrichtung der Katholischen Kirche in Deutschland zu beraten. Ein Ordnungspunkt unter anderen ist die Reform der katholischen Sexualmoral.

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Wie vatikannews.va berichtet, soll das Ergebnis der deutschen Synode in der 2023 im Vatikan stattfindenden Welt-Synode Berücksichtigung finden.

Im Vorfeld des Treffens in Frankfurt machte Dieser im Interview gegenüber der ZEIT deutlich, er selbst könne zwar keine Segnung gegen die offizielle Position der Kirche anbieten, aber für sein Bistum gelte schon länger die Haltung, dass es eine Gewissensentscheidung des einzelnen Seelsorgers sei. Dieser betont, Homosexualität sehe er schon lange nicht mehr als Sünde an und grenzte sie explizit von Fällen wie Missbrauch oder Betrug ab. Damit setzte er ein erstes Stimmungsbild für die Synode in Frankfurt und ein öffentliches Umdenken.

Gleichzeitig zeigt der Bezug auf sein früheres Denken die überwiegend geltende Position der Kirche und lässt erkennen, dass Homosexualität als „Sünde“ oder zumindest „nicht Gott gewollt“ immer noch einen tief verankerten Platz in der Katholischen Kirche hat. Auf vatikannews.va heißt es dazu.

„Die geltende kirchliche Lehre ist im Weltkatechismus der Katholischen Kirche ausführlich dargelegt. Sie sieht eine Segnung homosexueller Ehen […] nicht vor. Mit seinem Lehrschreiben Amoris Laetitia hat Papst Franziskus der kirchlichen Ehe- und Familienpastoral und einem Synodalen Prozess auf Weltebene, der 2023 in einer Synode im Vatikan gipfeln soll, einen dezidiert pastoralen Akzent gegeben, an der grundsätzlichen Lehre der Kirche aber nichts geändert.“

Es bleibt also weiter abzuwarten, ob sich auch international immer mehr Stimmen, zudem aus der Führungsebene, Dieser anschließen.

Aber auch die Kirche als Institution sollte auf Reformen hoffen. Die Frage, ob nicht in der allgemeinen Abwertung einer gesamten Menschengruppe als „nicht Gott gewollt“ bereits selbst eine Sünde (Anmaßung) liegt, sollte Gehör finden.

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Der serbische Ministerpräsident Aleksandar Vučić untersagte den für den 12. bis 18. September geplanten EuroPride in Serbiens Hauptstadt Belgrad. Wie die taz am 28. August berichtete, waren im Vorfeld diverse homophobe und menschenverachtende Petitionen eingegangen. Der Kurs von Vučić und seiner Fortschrittspartei (SNS) ist dabei klar auf die Vergangenheit und national-konservative Strömungen des Landes gerichtet. Die Veranstaltenden (EPOA – European Pride Organiser Association) reagierten prompt auf das Verbot.

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Auf epoa.eu heißt es dazu:

“Neither the hosts of EuroPride 2022, Belgrade Pride, nor us as the licensor will cancel EuroPride in Belgrade.”

Der Verband beruft sich dabei auf Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Serbien ist zwar noch kein Mitglied der EU, aber seit 2003 Teil des Europarates und hat daher die EMRK ebenfalls unterzeichnet. So wichtig es ist, dass die Veranstaltenden nicht einfach nachgeben, sondern ihre Rechte und damit auch die darin verankerten Werte verteidigen, so sicher ist auch, dass sich der Diskurs nicht mit einem Rechtsstreit bereinigen lassen wird. Die „Neue Züricher Zeitung“ bemerkt:

„Wohl auch um national-konservative Kreise angesichts [des] vermeintlichen Tabubruchs [im Grenzstreit mit dem Kosovo] zu besänftigen, kündigte Vučić praktisch gleichzeitig an, den […] EuroPride nicht zum geplanten Zeitpunkt im September durchführen zu lassen.“

Neben politischem Kalkül spielt jedoch auch die christliche Ideologie des Landes eine ausschlaggebende Rolle. Gerade die Gruppe der serbisch-orthodoxen Christ*innen feierte das Pride-Verbot von Vučić. Bischof Nikanor Bogunović hatte bereits im Vorfeld die Diskussion in den Sozialen-Medien mitgeprägt und war zuletzt mit seiner Aussage: „Wenn ich eine Waffe hätte, ich würde sie benutzen!“ aufgefallen, wie das Portal freiheit.org zitiert.

Allen Widrigkeiten zum Trotz hält EPOA an der Durchführung der Veranstaltung fest. Aktuelle Informationen zum EuroPride 2022 unter https://www.europride2022.com/

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Am Donnerstag, 08. September 2022, startet das „Queerfilmfestival“. Bis Mittwoch, 14. September, werden dabei verteilt über Deutschland und Österreich 19 nicht-heteronormative Spielfilme und Dokumentationen gezeigt.

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2019 fand das erste Filmfest dieser Art in drei Städten statt. Am aktuellen vierten Filmfest beteiligen sich bereits 13 Städte: Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Fürstenwalde, Halle (Saale), Köln, Leipzig, Magdeburg, München, Nürnberg, Stuttgart und Wien.

Eröffnet wird das Festival in diesem Jahr mit einer Neuverfilmung von Rainer Werner Fassbinders „Die bitteren Tränen der Petra von Kant“ (1972). François Ozons lässt in seiner Version „Peter von Kant“ statt dreier Frauen nun drei Männer in den Mittelpunkt des Geschehens treten.

Auf der Seite der Dokumentarfilme findet sich als Beispiel „Vorurteil und Stolz“ von Eva Beling. Der Film unternimmt eine Reise durch die nicht-heteronormative Filmvergangenheit Schwedens, gerahmt von Interviews mit Filmemacher*innen und Fachleuten.

„Im Programm finden sich Highlights aus Cannes, Toronto, Locarno und von der Berlinale. Bis auf wenige Ausnahmen laufen die Filme als deutsche Erstaufführungen“. (queerfilmfestival.net)

Ein Gesamtüberblick des Programms findet sich hier.

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Der Oberste Gerichtshof Indiens erkannte in seinem Urteil vom 29.08.2022 die Rechte von unverheirateten Paaren oder queere Beziehungen an. Diese haben demnach u. a. Anspruch auf Familien zustehenden Sozialleistungen. Dieser Erfolg tritt fast genau vier Jahre nach einem wegweisenden Urteil ein: Am 06. September 2018 stärkte Indiens Oberster Gerichtshof die Rechte von trans, queer und homosexuellen Personen.

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Der Gerichtshof sah es damals als erwiesen an, dass §377 unhaltbar sei und willkürlich Menschen diskriminiere und stigmatisiere. Der noch aus der britischen Kolonialzeit stammende Paragraf stellte alle sexuellen Handlungen „wider die natürliche Ordnung“ unter Strafe. Damit war alles gemeint, was nicht dem heteronormativen Mann-Frau-Schema entsprach.

Bereits 2009 hatte der Oberste Gerichtshof den §377 als verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil musste allerdings aufgrund von Klagen religiöser Gruppierungen im Jahr 2013 wieder aufgehoben werden, wie Frank Hoffmann in seinem Artikel für „freiheit.org“ schreibt. Erst 2018, nach ca. neunjährigen Auseinandersetzungen, wurde das Urteil nun erneuert. Für andere Entscheidungen des Obersten Gerichts, wie die Anerkennung eines dritten Geschlechts im Jahr 2014, besteht in Indien bis heute das Problem, dass auf gerichtliche Entscheidungen keine politische Umsetzung folgte. Für die LSBTIQ* Community in Indien ist es dennoch ermutigend, mit dem Obersten Gerichtshof einen starken Verbündeten zu haben. Gleichzeitig zeigt dieser Fall aber auch, dass es für Veränderungen immer auf mehr als einzelne Urteile ankommt: Gesetze können geändert werden, aber haben wenig oder keine Chance, wenn einflussreiche Akteure wie religiöse Gruppen oder gar die Regierung selbst nicht gewillt sind, diese anzuerkennen bzw. sie umzusetzen. Ähnliches gilt auch für das Stadt-Land-Gefälle. Das Recht braucht somit, um Sicherheit zu gewähren, immer auch Menschen, die es tragen. Juristische Kämpfe und Kämpfe um die gesellschaftliche Haltung sind dabei zwei Seiten derselben Medaille: Während erstere sich mit juristischen Fallstricken auseinandersetzen müssen, haben letztere das Problem, sich eingefahrenen „Glaubenssätzen“ gegenüberzustellen.

Das Urteil bildet damit nicht den Abschluss für die LSBTIQ* Community in Indien, aber es ist ein wichtiger Schritt und führt zugleich die bis heute aktuellen Schwierigkeiten vor Augen, wenn es darum geht, den großen Begriff der „Menschenwürde“ für alle Menschen anwendbar zu machen.

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Die rechtliche Änderung des Geschlechts und des Namens ist in Deutschland immer noch ein mühsames Verfahren. Nun fordert die deutsche Regierung ein neues "Selbstbestimmungs"-Gesetz, das es den Menschen erleichtern soll. Doch nicht alle sind davon überzeugt.

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Das vom Justiz- und Familienministerium vorgeschlagene "Selbstbestimmungs"-Gesetz würde ein jahrzehntealtes sogenanntes "Transsexuellengesetz" ersetzen, das von trans und nicht-binären Menschen einen Gerichtsbeschluss und zwei Sachverständigengutachten verlangt, um ihr Geschlecht und ihren Namen in offiziellen Dokumenten zu ändern. Das Gesetz ist in Deutschland seit 40 Jahren in Kraft und wurde von der trans Community in Deutschland als "entwürdigend und archaisch" bezeichnet.

So hatte die aktuelle deutsche Regierungskoalition versprochen, dieses Gesetz abzuschaffen. Justizminister Marco Buschmann sagte nun, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Dabei sieht der neue Vorschlag vor, dass der rechtliche Status einer Person durch eine einfache Selbsterklärung geändert werden kann. Eine weitere Änderung ist erst ein Jahr nach der Registrierung der ersten Änderung zulässig. Ein weiterer Aspekt des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass Jugendliche über 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, wenn ihre Eltern zustimmen.

Eine von YouGov im Auftrag der Welt am Sonntag durchgeführte Umfrage ergab, dass 46 % der Befragten den Plan befürworten und 41 % ihn ablehnen. Die repräsentative Umfrage wurde an zwei Tagen im Juli durchgeführt. 1.796 Personen beantworteten die Fragen online. Dabei fand YouGov heraus, dass 48% der Teilnehmer*innen den Aspekt, dass Jugendliche ihr Gesetz auch selbst ändern könnten, eher oder ganz ablehnten, während 39% ihn eher oder ganz unterstützten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch sagte, wie DW berichtete berichtete, dass es darum gehe, "ein zentrales Versprechen des Grundgesetzes zu wahren: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde für alle Menschen". Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei mehr als überfällig, dass wir den rechtlichen Rahmen an die gesellschaftliche Realität anpassten.

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Die Ampelparteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das sogenannte „Transsexuellengesetz“ abzuschaffen. Nun sagte Justizminister Marco Buschmann, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Trans Personen in Deutschland sollen nach einem neuen Plan der Regierung in Zukunft ihr Geschlecht und ihren Namen leichter ändern können. Die Selbstbestimmung soll das Erfordernis von zwei psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Genehmigung ersetzen.

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So hat die Regierung am 30. Juli Pläne vorgestellt, die es trans und nicht-binären Personen erleichtern sollen, ihren Vornamen und ihr Geschlecht gesetzlich anerkennen zu lassen. Dieses vorgeschlagene „Selbstbestimmungs“-Gesetz soll das vielkritisierte sogenannte „Transsexuellengesetz“ ablösen, welches seit 40 Jahren gilt. Darin ist geregelt, dass Menschen vor Gericht gehen und zwei psychotherapeutische Gutachten vorlegen müssen, um ihren Vornamen und ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten wie ihrem Personalausweis oder Führerschein ändern zu lassen. Nach den Plänen des neuen Gesetzesvorschlags können Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren (mit Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten) in ihrem örtlichen Standesamt eine Änderung erklären.

In einigen anderen europäischen Ländern wie Belgien, Dänemark und der Schweiz ist die Änderung des rechtlichen Geschlechtsstatus durch Selbsterklärung bereits möglich.

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Nachdem gegen den Auftritt einer transfeindlichen Biologin an der Berliner Humboldt-Universität protestiert wurde, ist ein für den zweiten Juli geplanter Vortrag der Biologiedoktorandin Marie-Luise Vollbrecht an der Berliner Humboldt-Universität (HU) abgesagt worden. Dies scheint nun vor allem, aber nicht nur, von rechten Kreisen instrumentalisiert zu werden.

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So reagierte die transfeindliche Biologin Marie-Luise Vollbrecht selbst mit dem Vorwurf, dass ihre Gegner*innen gewaltbereit und wissenschaftsfeindlich seien. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hingegen erklärte die Demonstrierenden in seiner Berichterstattung zu Opfern einer Verschwörungstheorie und erwähnte nichts von der queerfeindlichen Haltung der Biologin. Zudem wurde der Beitrag mit einem Video von aus der Nazi-Zeit versehen. Und gerade in rechten Kreisen führte die Absage zu dem Vorwurf von „Cancel Culture“. Der AfD-Familienpolitiker Martin Reichardt nutzte etwa das Stichwort „Queerer-Extremismus“. Die AfD-Abgeordnete Christina Baum, die selbst ein CSD-Verbot fordert, behauptete: „Die freie Wissenschaftsenfaltung wird behindert.“ Bei solchen Argumentationslinien scheint es sehr wichtig zu reflektieren, dass die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit von beispielsweise transfeindlichen Akademiker*innen durch Ausladungen nicht eingeschränkt wird – es hindert sie nur daran, diese Freiheit nicht auf der Bühne der jeweiligen Institution zu praktizieren. Darin zeigt sich also auch die völlige Deplatzierung der Vergleiche dieser Situation mit Bücherverbrennungen in NS-Zeiten.

Doch auch der Bildungsstaatssekretär Jens Brandenburg, ehemaliger queerpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, folgte dieser Kritiklinie auf Twitter: „Zur Meinungsfreiheit gehört, auch schwer erträglichen Unsinn äußern zu dürfen. Zur Wissenschaftsfreiheit gehört, dass auch längst widerlegte Thesen ihren Raum bekommen. Denn das stärkste Argument siegt in der offenen Debatte. Abgesagte Vorträge füttern nur bequeme Vorurteile.“

Abgesagte transfeindliche Vorträge verhindern jedoch auch, so ließe sich argumentieren, dass Hetze gegen die bloße Existenz von geschlechtlichen Minderheiten eine Plattform geboten und Gewalt gegen trans und nichtbinäre Menschen damit legitimiert wird. Ohne Zweifel sind Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in einem solchen Kontext von sehr hoher Bedeutung. Es muss jedoch die Frage gestellt werden, ob dabei nicht aus einer Machtposition heraus einer ohnehin bereits marginalisierten Gruppe die bloße Existenz und damit Menschlichkeit abgesprochen wird – und ob der Schutz dieser Gruppen in solchen Entscheidungen nicht Priorität genießen sollte.

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Ein für den zweiten Juli geplanter Vortrag der Biologiedoktorandin Marie-Luise Vollbrecht an der Berliner Humboldt-Universität (HU) ist wegen Protest, unter anderem aus dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen an der HU, abgesagt worden. Das Thema des Vortrags sollte lauten: „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt.“

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So schrieb der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen an der HU auf Twitter, man wolle „Keine Bühne für die Co-Autorin von Statements einer 'biologischen Realität der Zweigeschlechtlichkeit' und 'woker Trans-Ideologie'. An unserer Uni gibt es keinen Platz für Queerfeindlichkeit. Wir sehen uns auf der Straße!“.

Hintergrund des Protests und der Kritik war, dass Vollbrecht zu den Autor*innen eines viel kritisierten transfeindlichen Gastbeitrags in der „Welt“ gehört und sich in sozialen Netzwerken bereits wiederholt über geschlechtliche Minderheiten lustig gemacht hat.

Während diese Absage in verschiedenen Kreisen als Zensur verurteilt wird, ließe sich dem entgegensetzen, dass Hetze gegen die bloße Existenz von geschlechtlichen Minderheiten zu Gewalt gegen trans und nichtbinäre Menschen führe. So tweetete die trans Journalistin Georgine Kellermann über Vollbrecht: „Sie ist halt nicht nur als Wissenschaftlerin unterwegs“ – sondern auch, so ließe sich argumentieren, in einer einflussreichen Machtposition, deren Missbrauch zu gravierenden Konsequenzen für marginalisierte Geschlechter führen könnte.

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