Echte Vielfalt

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In ihrer Pressemitteilung vom 07. Dezember 2022 teilte die Europäische Kommission mit, dass sie einen neuen Vorschlag für das sogenannte Gleichstellungspaket angenommen habe. In der neuen Verordnung gehe es darum, die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene zu harmonisieren.

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„Einer der wichtigsten Aspekte des Vorschlags besteht darin, dass die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollte,“ so die Kommission.

Bis jetzt sieht das Unionsrecht nach Auslegung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vor, dass EU-Staaten aufgrund des Rechtes zur Freizügigkeit eine Elternschaft aus einem anderen Mitgliedsstaat anzuerkennen haben – allerdings ist eine gleichgeschlechtliche Partner*innenschaft nicht überall anerkannt was für Familien zu Problemen führen kann.

Im entsprechenden Fall hatte ein in Spanien lebendes lesbisches Ehepaar mit britischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit geklagt. Bei der Geburt ihrer Tochter hatte die spanische Behörde eine Geburtsurkunde mit doppelter Mutterschaft ausgestellt. Nach einer Zusammenfassung der Tagesschau weigerte sich daraufhin die Stadt Sofia (Bulgarien), dem Mädchen einen Reisepass auszustellen. Zur Begründung hieß es: Die „öffentliche Ordnung“ lasse ausschließlich Geburtsurkunden von Mutter und Vater zu. Zudem sei nicht erkennbar, welches die leibliche Mutter sei. Laut EUGH sei dies jedoch nicht relevant. Spanien habe bestätigt, dass es sich bei beiden Frauen um die Mütter handele. Dies müsse auch Bulgarien anerkennen. Unabhängig von der leiblichen Elternschaft ergebe sich bereits aus der rechtlichen Elternschaft ein Anspruch auf die entsprechende Staatsangehörigkeit. Bulgarien sei zur Ausstellung eines Reisepasses verpflichtet.

Wie die Kommission in ihrer Pressemitteilung jedoch einschränkend anmerkt, gelte dieses Urteil nicht für die Ansprüche, die sich aus einer Elternschaft im nationalen Recht ergeben. Diese würden weiterhin beim jeweiligen Staat verbleiben und müssten in jedem Fall einzeln und zumeist mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand eingeklagt werden. Damit findet zusätzlich eine Diskriminierung statt. Der neue Vorschlag soll diese Lücke füllen, indem er Rechtssicherheit für Familien und Entlastung bei den Prozesskosten sowohl für die Familien selbst als auch für die Verwaltungs- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten vorsieht.

So positiv dieser neue Vorschlag auch klingt, so harsch ist die an ihm geübte Kritik. Nach einer Stellungnahme der europäischen LGBTI*-Bürgerrechtsorganisation Forbidden Colours ändere dieser Vorschlag nichts an dem eigentlichen Problem, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und/oder sexueller Ausrichtung weiterhin bei den Mitgliedstaaten verbleibe. Es fehle nicht am Recht, so die NGO, sondern an dessen Umsetzung.

„Mitgliedstaaten wie Bulgarien und Rumänien ignorieren Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung der Elternschaft. Die Europäische Kommission ist nicht bereit, diese Urteile gegenüber ihren Mitgliedstaaten durchzusetzen. Das nennen wir in der Rechtswissenschaft: Pflichtvergessenheit“, so der konkrete Vorwurf von Forbidden Colours.

Wie das Magazin schwullissimo in Bezug auf die Stellungnahme von Forbidden Colours ergänzt, seien seit 14 Jahren bereits vier Kommissare an einer wirkmächtigen Rechtsumsetzung gescheiter.

Einmal mehr wird damit deutlich, dass Rechte immer Teil ihrer jeweiligen Gesellschaft und ihrer Akteure bleiben, die damit die mühevolle, aber notwendige Aufgabe haben, diese für sich selbst, aber auch für Dritte zu hinterfragen und ständig aufs Neue einzufordern.

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Am 21. November 2022 fanden auf Teneriffa erstmals die „International Lesbian Visibility Awards“ statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom internationalen Lesbenverband EL*C (EuroCentralAsian Lesbian* Community). Die Auszeichnung wurde in den Kategorien „lesbische Sichtbarkeit“, „lesbische Pionierin“, „lesbische Gemeinschaft“ und „lesbische Verbündete“ an sechs Preisträgerinnen vergeben.

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Dabei ging es im speziellen zwar um das Engagement für Frauen und die lesbische Gemeinschaft, die Aktivistinnen setzten sich allerdings durchweg darüber hinaus für die Rechte der gesamten LGBTQ* Gemeinschaft in verschiedenen Ausprägungen ein.

Der Hauptpreis, so das Magazin L-Mag, ging dabei an Olena Shevchenko. Sie wurde für ihren Einsatz in der ukrainischen Frauenbewegung sowie im LGBT-Aktivismus mit dem „International Lesbian Visibility Award“ ausgezeichnet. Shevchenko ist eine der bekanntesten LGBT-Aktivist:innen in der Ukraine und Mitbegründerin der Initiative „Insight“.

Der „Pioneer Award“ ging an die Autorin Shelley Anderson, die die Auszeichnung unter anderem auch als Erinnerung an ihre schriftstellerische Arbeit Anfang der 1990er Jahre erhielt.

Ise Bosch erhielt den „Lesbian Allyship Award“. Bosch ist Erbin der Industriellenfamilie Bosch und setzt sich ebenfalls seit den 1990er Jahren mit Spenden und Stiftungen für Menschenrechte, Frauen und sexuelle Minderheiten ein (Dabei ist anzumerken, dass Philanthropie kein unumstrittenes Themenfeld ist, was nicht den Einsatz oder die Wirkung Ise Boschs schmälern, jedoch auch nicht unterschlagen werden sollte).

Der „Lesbian Community Award“ wurde gleich zweimal vergeben. Zum einen ging er an Shadi Amin, die sich für LGBTQI-Rechte im Iran einsetzt. Zum zweiten an das Duo „Sapphosutra“ aus Paris, das sich als queere Liebeskünstler:innen Leo & Lou betätigt.

Den „Spanish Lesbian Visibility Award“ erhielt Paloma del Rio als eine der ersten erfolgreichen Frauen ihrer Generation im Sportjournalismus.

Neben den Verleihungen traten auch der Indie-Rocker Michi, die Flamenco-Künstlerin Noelia La Negri und DJ Sofia Cristo auf. Durch den Abend führten die Autorin, Slam-Poetin und Performance-Künstlerin Joëlle Sambi und die Komikerin und Aktivistin Patricia Galván.

Wer das Ganze verpasst hat oder sich noch einmal Momente des Abends ansehen möchte, kann dies auf dem YouTube-Kanal der EL*C tun.

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Vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 findet in Berlins Rotlichtviertel Bülowkiez ein Rundgang durch die Geschichte der Sexarbeit statt. Bei der Ausstellung handelt es sich um einen Audiorundgang, den sich die Besucher*innen kostenlos über die Berlin History App anhören können. Organisiert wurde der Rundgang von Sexarbeiter*innen der Freien Arbeiter*innen Union Berlin, dem Schwulen Museum und der Berlin History App.

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Die Gegend ist als Ausgehviertel, aber auch als Brennpunkt über Berlin hinaus bekannt, so das Magazin queer in seinem Bericht über die historische Führung. Der Rundgang führt dabei durch zwölf Stationen des vergangenen Jahrhunderts und darüber hinaus, sie beginnt mit 1885. Auf der Seite schwules museum heißt es:

„Die Tour startet mit dem Bau des U-Bahnhofs Bülowstraße in 1885, führt durch die Roaring Twenties, den Nationalsozialismus und die Deportation von Sexarbeiter*innen in Konzentrationslagern, die AIDS-Krise und endet mit den Erfahrungen von Sexarbeiter*innen während der Covid-19-Sperren und der Gründung einer Sektion für Sexarbeiter*innen in der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union Berlin.“

Das Motto lautet: „Wir waren schon immer überall".

Auch andere Städte wie bspw. Hamburg bieten schon lange Führungen über den jeweiligen Kiez, jedoch meist kostenpflichtig und weniger museal. Doch gerade dieser museale Aspekt ist manchmal sehr wichtig, schafft er doch die nötige Distanz, um hinter die Kulissen eines umstrittenen Themas zu blicken.

Wie der historische Rundgang zeigt, sind Sexarbeiter*innen ein Kristallisationspunkt für die Verwerfungen ihrer Zeit - gerade weil sie „schon immer und überall“ waren. Nimmt man das Motto ernst, bedeutet es, Sexarbeiter*innen sind ebenso Teil der LSBTIQ* Community wie sie Teil der gesamten Gesellschaft sind und das nicht nur in den großen Städten wie Berlin oder Hamburg. Vielleicht liegt in diesem Format also auch eine Anregung für andere Gemeinden, sich mit ihrer Sexarbeitsszene (historisch) auseinanderzusetzen.

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Das deutsche Gesundheitssystem unterteilt sich in private und gesetzliche Versicherungen. Grundsätzlich hat dabei jede Person das Recht bzw. die Pflicht auf eine Krankenversicherung. Trotz dieses allgemeinen Schutzes gibt es immer noch Menschen, die durch das Netz fallen: Entweder, weil sie nicht versichert sind oder aber weil die Behandlungen z. T. zu verallgemeinernd und historisch stark männlich geprägt sind. Gerade letzteres betrifft dabei Personen der LGBTIQ* Community.

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Anders sieht das Ganze in den USA aus: Hier besteht zunächst einmal keine Pflicht sich krankenversichern zu lassen. Nicht nur Anbietende von Leistungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, sondern auch der Versicherungsmarkt ist stark von privaten Marktinteressen beeinflusst. Zwar gibt es auch verschiedene Pakete, die sich z. B. an alte Menschen, Kinder, Arme oder Militärangehörige richten, jedoch bleibt die stark wirtschaftliche Ausrichtung des gesamten Gesundheitssystems bestehen. Damit trifft die Hürde einer genderspezifischen Behandlung zusätzlich auf eine allgemein teure und nur bedingte Grundversorgung.

Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung des Personalabbaus im Chicagoer Gesundheitszentrum „Howard Brown Health“, dem größten Anbieter für Gesundheits- und Wellenessleistungen für die LGBTIQ*-Gemeinschaft und HIV-Infizierte im Mittleren Westen der USA, ein herber Schlag. Wie herb, zeigt ein Bericht des Guardian, nach dem es landesweit zu weitreichenden Kürzungen bei der Gesundheitsversorgung von Queeren und Transsexuellen gekommen war, da die Bundesstaaten teilweise den Zugang zu geschlechtsangleichender Behandlung verboten oder eingeschränkt hatten. Howard Brown war somit nicht nur eine Anlaufstelle der LGBTIQ*-Bevölkerung von Chicago, sondern ebenso der umliegenden Bundesstaaten.

Zu den gekürzten Stellen zählen solche in den Bereichen Verhaltensmedizin, Gesundheitserziehung, PrEP-Navigation (Vorsorge vor einem möglichen HIV-Kontakt), Covid-Tests etc. Ausfällig ist, dass viele dieser gefährdeten Stellen von Gewerkschaftsmitgliedern besetzt sind. Erst im August dieses Jahres hatten Mitarbeiter*innen von Howard Brown beschlossen, eine Gewerkschaft zu gründen. Nachdem sich das Unternehmen weigerte, der Gewerkschaft Einblicke in die Finanzen zu gewähren, um gemeinsam alternative Einsparmaßnahmen zu finden, erhebt diese nun Vorwürfe, mit den Entlassungen gezielt die Gewerkschaft schwächen zu wollen, so der Guardian weiter.

Wie sich das Ganze entwickelt, bleibt abzuwarten. Allerdings zeigt sich am Beispiel der USA, dass es bei einer gendergerechten Versorgung nicht bloß auf qualitativ geschulte Mediziner*innen ankommt, sondern dass auch eine ausreichende Anzahl notwendig ist. Gerade für jene Mitglieder der LGBTIQ*-Gemeinschaft, die sich auf Grund geringerer Mittel nicht einfach nach alternativen Versorgungmöglichkeiten umsehen können, sind lokale oder zumindest allgemein zugängliche Angebote von großer Bedeutung. Eine Verschlechterung der Behandlungsqualität aufgrund von Personalabbau betrifft oftmals gerade solche Gruppen, die besonders auf eine reflektierte und nicht verallgemeinernde Medizin angewiesen sind.

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Die Debatte um sogenannte Unisex-Toiletten handelt nicht ausschließlich von der Anerkennung von Menschen mit nicht-binären Identitäten. Stattdessen geht es hier auch um das Bedürfnis nach Schutz. Aber auch das greift zu kurz.

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Hinter der Schaffung von „neuen“ Räumen stehen Fragen nach den ungeschriebenen „Benimmregeln“, unterschiedlichen sozialräumlichen und gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten, mit denen sich die Menschen dort begegnen. Einen Raum zu schaffen ist das eine, zu lernen sich in diesem zu bewegen etwas ganz anderes.

Dabei sind Unisex-Toiletten nichts absolut Neues. Wie die Tageszeitung taz in ihrem Artikel zu dem Thema schreibt, gibt es sie schon seit langem in Flugzeugen und Bahnen. Der Unterschied zum „nicht mobilen“ öffentlichen Raum besteht jedoch darin, dass es sich hierbei um einzelne und vollständig abschließbare Kabinen handelt. Dazu ist eine direkte „Kontrolle“ der Gänge vor den Toiletten durch die Öffentlichkeit möglich. In öffentlichen Toiletten, z. B. in Schulen, liegen diese häufig abseits und sind z. T. innerhalb verwinkelt. Auch wenn diese Räume theoretisch für jede Person zugänglich sind, so besteht doch ein gesellschaftliches Selbstverständnis, diese Grenze nicht zu überschreiten.

Damit sind keinesfalls die Diskriminierungserfahrungen von trans Personen auf nach Geschlecht getrennten Toiletten zu marginalisieren. Dennoch bedeutet die Begegnung in Unisex-Toiletten ohne geschlossene Einzelkabinen nicht, dass automatisch weniger diskriminierende Erfahrungen gemacht werden. Öffentliche Toiletten dienen auch als Schutzräume für Mädchen und Frauen vor sexualisierter Gewalt und z. B. bei der Menstruation. Nach Johannes Rück, Sprecher der German Toilet Organization, „sei es [zwar] gut, wenn ‚Klos für alle‘ Diskriminierung verhinderten, aber in vielen Kulturen würden gemischte Klos die Sitten oder religiöse Regeln verletzen.“ (zdf.de)

Es geht also nicht bloß um ein Umdeklarieren vorhandener Toiletten, sondern um eine komplette Neugestaltung des Konzeptes. Dabei stehen zwei große Themen im Kern der Debatte: Zum einen sind es die baulichen Möglichkeiten und ihre Kosten, die in öffentlichen Räumen immer mitbedacht werden müssen. Nach einem Zitat der niedersächsischen Kultusministerien Julia Willie Hamburg auf queer.de sollten zugleich Barrierefreiheit und Bauvorschriften berücksichtigt werden. Zum anderen werden bestimmte Verhaltensmuster nicht einfach abgelegt, nur weil es neue Räume gibt. Besonders in den schulischen, aber auch in anderen Kontexten kann dabei eine unbegleitete Umstrukturierung eine Fahrlässigkeit der Verantwortungstragenden darstellen.

Das Problem besteht also darin, wie man Privatsphäre und einen sicheren Raum für alle schaffen kann. Auf den ersten Blick könnte die Schaffung einer dritten Toilettenkategorie eine Lösung darstellen, wie u. a. die taz schreibt. Auf den zweiten Blick unterliegen auch diese den baulichen Zwängen und dem Fakt, dass sie potenziell für „alle“ zugänglich wären. Solange die offenen Fragen nicht geklärt sind, kommt den Verwaltenden öffentlicher Gebäude für das Einrichten ebenso wie für das Nichteinrichten von Unisex-Toiletten eine besondere Verantwortung zu.

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"Wie war es, als schwuler Mann oder lesbische Frau, in den Sechziger-, Achtziger oder Zweitausenderjahren in Schleswig-Holstein zu leben? Und wie hat sich das queere Leben im nördlichsten Bundesland in sechs Jahrzehnten entwickelt? Erstmals gibt nun eine Publikation Auskunft zu diesen Fragen: 14 queere Menschen erzählen aus ihrem Leben."

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Die dargestellten Lebensgeschichten ergeben "ein beeindruckendes Gesellschaftsbild", insbesondere die sich verändernden Vorstellungen und Menschenbildern in dieser Zeitspanne von sechzig Jahren. Deutlich wird aber auch, "wie sich die queere Community aus eigener Kraft in die Mitte der Gesellschaft brachte – und dort auch nicht wirklich glücklich ist." Die Geschichten wurden von  Oliver Pries gesammelt. Der Journalist wurde in Bad Oldesloe geboren und lebt seit 30 Jahren in Lübeck.

Der Aktionsplan „Echte Vielfalt“ hat das Projekt »Broschüre „60 Jahre queeres Schleswig-Holstein: Lebensgeschichten von 1960 – 2020“« gefördert. Die Publikation ist in einer ersten Auflage (300 Exemplare) im August erschienen. Die zweite Auflage (1.000 Exemplare) kam im November aus der Druckerei und wird momentan verteilt. Inzwischen wurden bereits zwei Lesungen aus den Lebensgeschichten veranstaltet.

Parallel haben sich die Autor*innen (der Lübecker CSD e.V.) beim Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2022 der Bundeszentrale für politische Bildung beworben und ganz aktuell die Nachricht bekommen, dass die Auswahljury die Projektidee als vorbildlich einstuft und mit einem Preis von 4.000€ auszeichnet.

Das Projekt wird hier vorgestellt: www.luebeck-pride.de/news/lebensgeschichten

Das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt stellt das Projekt hier vor: www.buendnis-toleranz.de/arbeitsfelder/anlaufstelle/initiativen/initiativenlandkarte/177223/60-jahre-queeres-schleswig-holstein-lebensgeschichten-von-1960-2020

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Geschichten werden überall erzählt und teilweise nicht immer bewusst wahrgenommen. Gerade in der heutigen Werbegesellschaft sind wir ständig mit Geschichten konfrontiert, die uns an unserem Denken vorbei ein Gefühl vermitteln sollen. Je häufiger uns dabei auf Plakaten und in Clips heteronormative Familien begegnen, desto eher fangen wir an, diese „Norm“ zu akzeptieren. Dasselbe gilt für Kinderbücher.

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Die Geschichten unserer Kindheit erzählen uns ein Ideal, eine Welt, wie sie sein sollte. Sie können damit ein Fundament für ein Gesellschafts- und Familienbild schaffen oder eben eine Gegenperspektive bieten, die es uns ermöglicht zu vergleichen, zu hinterfragen und unseren Blick zu erweitern. Dies gilt im Besonderen für solche Kinder, die in ihrer eigenen Familie wenig Bezugspunkte zu einem Thema haben.

Aus diesem Grund sind die folgenden Empfehlungen nicht nur an Eltern gerichtet, die ihren Kindern ein Bewusstsein für Vielfalt vermitteln wollen, sondern explizite auch an Kitas und Schulen, die als Multiplikator*innen fungieren.

Flocke findet seine bunte Familie (ab 3 Jahren)

„In einer alten Windmühle am Waldesrand leben die beiden Füchsinnen Vesta und Kubaba gemeinsam mit ihren Freund*innen ein zufriedenes Leben. Alles, was dem Füchsinnen-Paar zum Glück noch fehlt, ist ein Baby. Als eines Nachts im Winter ein kleiner Schneeball vor der Tür des behaglichen Heimes liegt, wird das Leben der beiden Fuchsdamen gehörig auf den Kopf gestellt.“ (Buchfink Verlag)

Der Katze ist es ganz egal (ab 9 Jahren)

„Leo hat einen schönen neuen Namen: Jennifer. Woher sie ihren echten Namen kennt, weiß Jennifer selbst nicht. Aber sie ist sehr froh, eines Tages endlich mit ihm aufgewacht zu sein. Wie mit etwas, mit dem man besser atmen kann. Nur die Erwachsenen kapieren es erst mal nicht. Die glauben tatsächlich immer noch, sie wäre Leo, ein Bub. So ein Unsinn, finden der dicke Gabriel, Anne und Stella. Als weltbeste Freunde und treue Begleiterinnen beim Kaugummikauen, Schuleschwänzen, Kleiderprobieren und Sichselbstfinden sehen sie das Ganze nämlich genau wie die Katze. Die ist weder froh noch traurig über Leos neuen Namen. Er ist ihr ganz egal.“ (fembooks)

Regenbogentage (ab 10 Jahren)

„[…] nach den Sommerferien ist alles anders. Plötzlich muss man sich entscheiden: Gehört man zu den Mädchendiesichverlieben, die Latte Macchiato trinken und shoppen gehen, oder zu den MädchendiesichNICHTverlieben, die Schlabber-T-Shirts tragen und allen Mädchenkram peinlich finden? [Ihre Freundin] Linnéa steht auf der einen [und ihre Freundin] Bao auf der anderen Seite und Tuva irgendwo dazwischen. Und dann verliebt sie sich tatsächlich- in Mariam, die Neue aus der Parallelklasse.“ (fembooks)

Die Mitte der Welt (ab 14 Jahren)

„Was immer ein normales Leben auch sein mag - der 17-jährige Phil hat es nie kennengelernt. Denn so ungewöhnlich wie das alte Haus ist, in dem er lebt, so ungewöhnlich sind auch die Menschen, die dort ein- und ausgehen - seine chaotische Mutter Glass, seine verschlossene Zwillingsschwester Dianne und all die anderen. Und dann ist da noch Nicholas, der Unerreichbare, in den Phil sich unsterblich verliebt hat. Phil sehnt sich nach Orientierung und Perspektiven. Aber vor allem danach, mehr über sich selbst zu erfahren.“ (fembooks)

Natürlich gibt es noch viel mehr Geschichten für Kinder und auch für Jugendliche, die in der einen oder anderen Weise LSBTIQ* berühren. Schaut man allerdings genau hin, zeigen die Beispiele typische Handlungsstränge: Familienweihnacht und ein Baby mit Hindernissen. Der Eintritt in die Pubertät und das Verlieben. Dumme Erwachsene und gute Freunde. Und typisch für Jugendromane: das Ungewöhnliche und der unnahbare Schwarm. Dabei zeichnet die Bücher gerade aus, dass sie klassische Erzählstränge nehmen und LSBTIQ* so in eine Normalität holen, die auch Personen den Zugang ermöglichen kann, die sich ansonsten wenig damit auseinandersetzen.

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Am Dienstag, 29. November 2022, verabschiedete der US-Senat den „Respect for Marriage Act“, ein Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren auf Bundesebene die Rechte, Vorteile und Pflichten einer heterosexuellen Ehe im Bundesgesetzbuch garantiert. Damit hebt es den diskriminierenden „Defense of Marriage Act“ (DOMA) auf und bekräftigt, dass öffentliche Handlungen, Aufzeichnungen und Verfahren von allen Bundesstaaten anerkannt werden sollen. Außerdem werden die gleichen Rechte für Paare unterschiedlicher Ethnien festgeschrieben.

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The Human Rights Campaign (HRC) bezeichnete die Verabschiedung als historischen Moment und betonte, dass bei der Abstimmung von 61 zu 36 Stimmen neben der gesamten demokratischen Fraktion auch zwölf Republikaner*innen mit Ja gestimmt hatten. Dies zeige, so HRC weiter, „[…] dass selbst republikanische Gesetzgeber wissen, dass die Gleichstellung der Ehe Gesetz ist - und bleiben muss.“

Nach einer Umfrage von Gallup im Juni dieses Jahres sei die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe in der amerikanischen Bevölkerung auf über 71% gestiegen. Trotz der hohen Umfragewerte und des Zuspruchs auch aus den Reihen der Republikaner*innen wird erwartet, dass die Demokrat*innen versuchen werden, den Entwurf noch dieses Jahr durchzubringen, bevor die Republikaner*innen im nächsten Jahr das Repräsentantenhaus übernehmen.

Dies könnte nach Angaben des Guardian mit Bezug auf den Mehrheitsführer des Repräsentantenhauses, Steny Hoyer, bereits am 6. Dezember geschehen. Anschließend müsste Präsident Biden das Gesetz noch unterzeichnen.

Doch selbst wenn das Gesetz durchkommen sollte, so handelt es sich nicht um einen endgültigen Schlussstrich. Die USA sind ein föderales System, in dem - ähnlich wie in Deutschland - neben der Bundesebene auch die einzelnen Bundesstaaten ihre eigenen Rechte haben. Wie das Magazin Forbes berichtet, würde das Gesetz die einzelnen Staaten nicht dazu verpflichten, die gleichgeschlechtliche Ehe formell zu legalisieren. Gleichzeitig sind bereits alle 50 Staaten nach einem Urteil des Obersten Gerichtshof, in dem die gleichgeschlechtliche Ehe als verfassungsmäßiges Recht anerkannt wurde, angehalten diese zuzulassen. Allerdings bestehe in 35 Bundesstaaten immer noch ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe, so Forbes weiter, das wieder in Kraft treten können, sollte der Oberste Gerichtshof sein früheres Urteil aufheben. Dass dies geschehen kann, ist dabei nicht undenkbar, hält man sich vor Augen, dass der Gerichtshof momentan von einer „rechts-konservative Mehrheit“, wie es die Tagesschau bezeichnet, bestimmt wird.

Damit kann der Entwurf zwar durchaus als historisch bezeichnet werden, ein Endpunkt für den amerikanischen Diskurs markiert er allerdings noch lange nicht.

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Schaut man in die Meldungen gängiger Medien, so ist die LSBTIQ* Community durchaus präsent. Vergleicht man jedoch die Berichte und Artikel, so zeigen sie ein sehr aktives und engagiertes Bild der Menschen. Dass dies so ist, wird nicht zuletzt daran liegen, dass es für viele um Emanzipation und den Kampf um die eigene Identität geht. Was dabei häufig nicht in den Blick fällt, sind die Personen, die nicht mehr (so) aktiv sein können oder denen der Anschluss fehlt, so wie bei manchen Alten oder Pflegebedürftigen.

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Der AWO Bundesverband e.V. führte bis Ende 2020 ein bundesweites Modellprojekt zur Öffnung der verbandseigenen Altenhilfeeinrichtungen für die Zielgruppe „LSBTI“ durch. Dabei stellte er fest, dass in Deutschland schätzungsweise eine Million Menschen über 65 Jahre leben, die sich als „LSBTI“ identifizieren.

Dass Alter nicht zwangsläufig gleichbedeutend ist mit Isolation und Mangel an Aktivität, zeigen Beispiele wie die „Golden Girls“ aus Köln: Eine lesbische Gruppe für Frauen ab 50+, die in die Szene integriert ist und sich unter anderem für Lesben im Alter einsetzt. Laut L.MAG zeigen die „Golden Girls“ ein aktives Vereinsleben mit gegenseitiger Unterstützung und Engagement.

Dabei drängt sich die Frage auf, was mit den Menschen ist, die keinen Anschluss finden, für die das Vereinsleben nicht das richtige ist und/oder die sich aufgrund ihrer Biografie zurückgezogen haben. Wie die AWO anmerkt,

„[wurden] allein in der BRD […] zwischen 1950 und 1969 mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet mit ca. 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen, die erst 2017 nach einem Bundestagsbeschluss aufgehoben wurden, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Entschädigung.“

Zusätzlich sind LSBTIQ* aus dieser Generation häufiger mit einem Mangel an familiärer Unterstützung bzw. höherer Kinderlosigkeit konfrontiert und leben aus Angst vor erneuter Zurückweisung ebenfalls häufiger zurückgezogen.

Wenn es also um das Thema Alt-Sein als LSBTIQ* geht, muss ein besonderes Augenmerk auf die Gruppe gelegt werden, die nicht mehr aktiv sein kann oder will. Eine aktive Selbsthilfe und Sichtbarmachen von Alter, wie es die „Golden Girls“ vorleben, ist dabei für alle, die es sich vorstellen können, wünschenswert und in keiner Weise zu schmälern.

Grundsatz sollte jedoch die Forderung des Dachverbandes Lesben und Alter e.V. sowie der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. aus ihrem Positionspapier sein:

„[Es braucht eine] Sensibilisierung der Senior*innenarbeit für die Bedarfe von Lesben und Schwulen.“

Dies lässt sich dabei ohne Umschweife auf die gesamte LSBTIQ* Community übertragen und zeigt gleichzeitig, wie wichtig es ist, diejenigen mitzudenken, die sich nicht selbst artikulieren (können). In einem Leistungssystem, das den Gedanken der Subsidiarität hochhält, bedeutet die Forderung nicht weniger als die blinden Flecken der bestehenden (Alten-)Pflege anzugehen, da sich gerade hier die Menschen befinden, die nicht mehr den nötigen Anschluss an eine Community haben.

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Schon seit Mai 2021 gilt im „Karolinska-Universitätskrankenhaus“ in Stockholm eine neue Leitlinie zur Therapie von Minderjährigen mit sogenannter Geschlechtsdysphorie. Demnach dürfen keine Medikamente zur Unterdrückung der Pubertät oder für gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen bei Patient*innen unter 18 Jahren mehr verschrieben werden.

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Wie das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) dazu auf seiner Webseite schreibt, warne das Krankenhaus vor potenziellen „irreversible[n] negative[n] Folgen“. Gleichzeitig distanziert es sich damit vom „Dutch Protocol“, das als international propagierte Leitlinie gilt, dessen Grundlage, so IMABE, jedoch lediglich eine einzige Studie bei 55 Jugendlichen bilde. Während die Studie Medikamententherapien ab zwölf bzw. bei Mädchen schon ab acht Jahren empfiehlt, werden auch andernorts Äußerungen vernehmbar, dass diese Studie nicht ausreichend sei. Auch die Washington Post berichtete über die unzureichende Datenlage.

Während die eine Seite auf die unerforschten Nebenwirkungen verweist, wird von der anderen Seite der Vorwurf von Verzögerungen bei nötigen Behandlungen geäußert. Laut Florence Ashley von der McGill University in Kanada in einem Artikel von 2019 begründe gerade der Umstand, dass die Identitätsfindung ein Prozess sei, die Gewährung von Pubertätsblockern als Standard. Stattdessen solle der Nichteinsatz begründungspflichtig sein. Pubertätsblocker und Hormontherapien würden den Zwang verhindern, eine bestimmte Identität einzunehmen, der durch eine Verzögerung der Transitionen jedoch erst verursacht würde, so Florence.

Anders als beim Selbstbestimmungsgesetz, das „ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister“ betrifft, geht es bei einer medizinischen Transition aber eben nicht nur um eine Selbstdefinition, sondern um chemische bzw. chirurgische Eingriffe in den Körper. Wie wir bereits in einem früheren Artikel zur Detransition geschrieben haben, ist dabei das Ausmaß des Eingriffs ebenso ein Thema wie die Anmerkung, dass sich gerade junge Menschen - unabhängig davon, ob eine Geschlechtsdysphorie besteht oder nicht - in einer Selbstfindungsphase befinden und sich mit sich selbst und ihrer Beziehung zur sozialen Umwelt auseinandersetzen.

Doch würde eine pauschale Hormonbehandlung genauso wie eine pauschale Nichtbehandlung eine Norm schaffen, die sehr wahrscheinlich auch solche Menschen trifft, für die das eine oder andere ein medizinischer Übergriff bzw. eine Unterlassung bedeutete.

Gerade Jugendliche, die an einer Geschlechtsdysphorie leiden, benötigten hier einen interdisziplinären Ansatz, so die Washington Post weiter. Ärzt*innen sind aber - ebenso wie Aktivist*innen - keine Universalgelehrten. Beide benötigen die Einschätzung ihrer Kolleg*innen bzw. anderer Fachgruppen und Institutionen aus verschiedenen Feldern, wie zum Beispiel der Psychologie oder Pädagogik und Sozialen Arbeit. Wie jedoch der Artikel hervorhebt, haben viele Kliniken in den USA ein massives Personalproblem, gerade in Bezug auf Fachkräfte der Sozialen Arbeit.

Hier geht es eben nicht nur um die Fragen „Was ist Identität und wie entsteht sie?“, sondern auch darum, diese Identität „herzustellen“. Das Problem dabei entsteht, wenn einzelne Gruppen versuchen, hierauf eine abschließende und allgemeingültige Antwort zu finden.

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