Echte Vielfalt

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Mehr Vorbilder und Verbündete für queere Jugendliche! "Peer4Queer" unterstützt queere Jugendliche durch Mentoring in ihrer Identitätsfindung in Bezug auf ihre sexuelle und romantische Orientierung sowie geschlechtliche Identität. Dafür werden queere Menschen (bis zu 29 Jahren) zu Mentor*innen ausgebildet, damit sie als Vorbilder Jugendliche (bis zu 25 Jahren) ein Jahr lang begleiten und sie in ihrer Identitätsfindung unterstützen können.

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Die Mentor*innen geben im Eins-zu-eins-Mentoring ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die Jugendlichen weiter.

Außerdem arbeitet Peer4Queer mit Hamburger Schulen zusammen: In Seminaren beschäftigen sich Schüler*innen mit dem Thema "queere Identitäten" und lernen, wie sie sich für die Belange queerer Jugendlicher einsetzen können.

Queer!? – Was meinen wir eigentlich damit?

Unter dem Wort "queer" verstehen wir einen Sammelbegriff, der für alle Menschen offen ist, die sich nichtheterosexuell und/oder nicht-cis-geschlechtlich (also sich mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, nicht identifizieren können) fühlen – oder die sich nicht sicher sind, wie sie sich definieren möchten oder können.

 

Kontakt:

Peer4Queer

KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V.

Haus der Wirtschaft

Kapstadtring 10, 22297 Hamburg

 

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Mail: peer4queer@kwb.de

Instagram: @peer4queer

Telefon: 040 334241-0

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Am 15.11.2022 startete die Künstlerin „annette hollywood“ das Onlinearchive „anderkawer“. In diesem stellt sie Fotos, Skizzen, Videos, aber auch Polizeiakten und weitere Dokumente zur Verfügung, die das Leben und die Situation lesbischer Mütter der letzten 100 Jahre betreffen.

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Auf der Webseite lädt sie ein, sich durch die Materialien zu klicken und selbst einen Einblick in die historischen Dokumente zu erhalten:

„Das Langzeitprojekt [anderkawer] untersucht anhand biografischer und gesellschaftlicher Ereignisse die Situation von nicht heteronormativen Familien und den damit verbundenen Ideologien von Familie und Mutterschaft in den letzten 100 Jahren in Deutschland.“

Den Anfang macht das Projekt im Berlin der 1920er Jahre. Wie das Magazin L-Mag schreibt, sind lesbische Frauen in diesem Jahrzehnt „[…] sichtbare Realität, die sich heute noch im Archivmaterial in Form von Fotos, Plakaten und Medien -- zum Beispiel in der Zeitschrift ‚Frauenliebe‘, die in den Jahren 1926 bis 1930 in Berlin erschien – wiederfindet“.

Aber auch Themen wie Verfolgung, Denunziation und damit verbunden die Not, untertauchen zu müssen, spielen eine Rolle. Gerade in den Nachkriegsjahren um 1950 geht es darum, inwieweit die Protagonist*innen medial überhaupt in Erscheinung traten:

„Die Fundstücke, wie Zeitschriften und Akten, erzählen von der Unsichtbarkeit, gesellschaftlichen Diskussion und heute allmählichen Akzeptanz queerer Familien und machen die Verwendung von Sprache, ihre Zuschreibung und Wirkmacht im jeweiligen gesellschaftlichen Klima erfahrbar“.

Am Ende soll das Projekt einen Eindruck vermitteln, wie sich die Verhältnisse in den vergangenen 100 Jahren darstellten und veränderten. Dabei nimmt Unsichtbarkeit und das wieder Sichtbarwerden im Laufe der Zeit eine wichtige Rolle ein.

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Nach einem Antrag der CDU-Fraktion mit Unterstützung der AfD sollen Thüringens Landesbehörden und Landesregierung in ihrer öffentlichen Kommunikation auf gendergerechte Sprache verzichten. Wie das ZDF berichtet, wurde der umstrittene Antrag am späten Mittwochabend (09.11) bei einer namentlichen Abstimmung im Landtag mit 38 Ja- und 36 Nein-Stimmen verabschiedet.

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Thüringen wird momentan von einer rot-rot-grünen Minderheitskoalition regiert. Bis zuletzt hatte diese noch versucht, durch einen entsprechenden Gegenantrag über eine "Selbstverpflichtung zu einer respektvollen Kommunikation" Kompromisse zu finden, doch vergebens. Der CDU-/AfD-Antrag sieht vor, dass Landesregierung, Ministerien, Universitäten, staatliche Schulen und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Gender-Sprache mehr verwenden „sollen“. Wie das ZDF ergänzt, handelt es sich hierbei nur um einen Appell und nicht um eine Bestimmung. Ob und wie der Antrag umgesetzt wird, liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der Regierung.

Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel hatte den Antrag seiner Fraktion damit begründet, dass nach verschiedenen Umfragen eine Mehrheit der Menschen in Deutschland die "Gendersprache" ablehne. Gendern sei lediglich ein „Eliteprojekt“, das die Menschen bevormunde, so der Abgeordnete nach Angaben des ZDF. Wie das Magazine schwullissimo berichtet, sehe die thüringische CDU das Gendern als Ausdruck einer ideologischen Auffassung.

SPD und Linke hielten dagegen, dass es sich beim Gendern um ein „legitimes Mittel handele, die Gleichheit der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen“ und verwiesen auf das Gleichstellungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung.

Laut Bundesverfassungsgericht ist klar geregelt, dass staatliche Sprach- und Schreibverbote (abgesehen von strafbaren Beleidigungen) in der privaten Kommunikation ausgeschlossen sind. Für öffentliche Einrichtungen sieht es jedoch anders aus: Diese haben sich explizit an die deutsche Rechtschreibung zu halten, die ein entsprechendes Gendern nicht vorsieht. Im Gegensatz zu Schulen können sich Professor*innen und Universitäten (außerhalb ihrer Verwaltung) wiederum auf die Freiheit der Wissenschaft berufen. Gleiches gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch dieser hat durch „das Gebot der Staatsferne“ das Recht, selbständig seine Sprache zu wählen. Wie das ZDF folgert, wäre damit der Antrag auf individueller und universitärer Ebene sowie beim öffentlichen Rundfunk nicht anwendbar und bei allen weiteren stattlichen Einrichtungen überflüssig, da es de facto über die Rechtschreibpflicht bereits besteht. Dies gilt im Übrigen für ganz Deutschland.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Antragssteller*innen sich sehr wohl bewusst waren, dass ihr Antrag keinen rechtsbindenden Charakter haben würde und dass mit Bezug auf die Anwendungspflicht der deutschen Rechtschreibung bereits ein wirksames Genderverbot existiert. Damit bekommt der Vorwurf der Linken gegenüber der CDU, einen „rechtspopulistischen Kulturkampf“ zu betreiben, ein gewisses Fundament. Auf jeden Fall zeigt es aber, dass sich hinter dem Antrag eine ebensolche „ideologische“ Haltung verbirgt, wie sie die Antragsstellenden selbst zum Vorwurf gemacht haben.

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In der vergangenen Woche fanden in den USA die Zwischenwahlen statt. Besonders in Nevada hatte sich aufgrund eines knappen Wahlergebnisses und wahlrechtlicher Besonderheiten das endgültige Ergebnis deutlich verzögert. Am Sonntag kam dann die Meldung:

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„Die US-Demokraten behalten die Mehrheit im Senat. Im US-Bundesstaat Nevada setzte sich Senatorin Masto gegen ihren republikanischen Herausforderer Laxalt durch. Damit kommen die Demokraten auf genug Sitze, um die Kongresskammer zu kontrollieren“, so die Tagesschau mit Berufung auf CNN, NBC und CBS. Die Demokrat*innen kommen dadurch auf 50 der 100 Senatsstimmen. Bei einem Patt gibt die Stimme der Senatspräsident*in, in diesem Fall die Demokratin Kamala Harris, den entscheidenden Ausschlag. Zwar findet im Dezember in Georgia noch eine Stichwahl statt, jedoch wird diese nichts mehr an den Mehrheitsverhältnissen ändern. Der amtierende Präsident Joe Biden startet damit gestärkt in seine zweite Amtshälfte, auch wenn die Mehrheit im Repräsentantenhaus bis jetzt noch offen ist.

Doch was bedeutet das Ergebnis nun für LSBTIQ* Community? Auf ihrer Webseite gratulierte die NGO „Human Rights Campaign“ (HRC) der demokratischen Senatorin Catherine Cortez Masto und betonte ihren politischen Einsatz für die Rechte der LSBTIQ* Community in Nevada.

Mit ihrem Sieg, so HRC, sichere sie, dass die „pro-equality“ Mehrheit auch im 118. Kongress die Kontrolle behalten werde, wenn dieser ab Januar zusammenkommt. Bereits während der COVID-19-Pandemie setzte sich Masto dafür ein, dass das US-Gesundheitsministerium Daten über die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität erhebt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der LSBTIQ* Community verstanden und erfüllt würden. Darüber hinaus unterstützt sie den „International Human Rights Defense Act“ - ein Gesetz, das das Außenministerium anweist, die Menschenrechte u. a. von LSBTIQ* Personen weltweit zu verteidigen. Damit hat die US-Wahl nicht nur große Symbolkraft, wie wir bereits in einem früheren Artikel erwähnten, sondern gerade für die Regionen, in denen die USA physisch aktiv sind, enthält das Ergebnis ganz konkrete Bedeutung für das Leben der LSBTIQ* Gemeinschaften.

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In den Jahren 2017 bis 2020 gab es in Niedersachsen insgesamt 289 Operationen an den Genitalien von Kindern unter 10 Jahren. Das ergab eine kleine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Meta Janssen-Kucz (beide Bündnis 90/Die Grünen) im September dieses Jahres.

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Hierbei handelt es sich zumeist nicht um Operationen im Rahmen einer selbstbestimmten Geschlechtsangleichung aufgrund einer Geschlechtsdysphorie, sondern um die chirurgische Anpassung an eine heteronormative Erwartungshaltung von Eltern und/oder Ärzt*innen, so das Queere Netzwerk Niedersachsen (QNN) in seinem Artikel zu diesem Thema.

Wie QNN weiter berichtet, dauert der Streit zwischen „intergeschlechtlichen Selbstorganisationen“ und Mediziner*innen sowie Eltern darüber, wie ein „normales“ Geschlecht auszusehen habe, bereits Jahrzehnte an. Das Problem ist, dass diese kosmetischen Eingriffe zum einen medizinische Spätfolgen haben können (z. B. beeinträchtigte Orgasmusfähigkeit) und zum anderen jede Fehleinschätzung bei der vermeintlichen Zuordnung zu entsprechenden Problemen führen kann. In den seltensten Fällen geht es dabei um medizinisch akute Eingriffe. QNN schreibt:

„Im Mai 2022 trat deshalb das ‚Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ in Kraft: „Im Wesentlichen begrenzt das neue Gesetz die Personensorge von Eltern intergeschlechtlich geborener Kinder, in dem es klar formuliert, dass die Personensorge nicht das Recht umfasst, in die Behandlung nicht einwilligungsfähiger Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder diese selber durchzuführen […], wenn dies allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen (vgl. §1631e Abs. 1 BGB).“

Aber Vorsicht vor einer Fehleinschätzung. Sowohl bei früheren als auch beim aktuellen Gesetz liegt in dessen Auslegung ein hoher Interpretationsspielraum, sodass das Gesetz eine Hürde, aber kein Hindernis bedeutet. Auch der nun notwendige Beschluss des Familiengerichts erzeugt lediglich eine zusätzliche Kontrollinstanz, die ebenso interpretieren muss wie alle anderen. Zudem würde, selbst wenn ab sofort keine chirurgischen Eingriffe mehr durchgeführt würden, das Problem nur verlagert. Kinder und junge Erwachsene sind zeit ihres Lebens mit Normvorstellungen und Erwartungshaltungen konfrontiert. Die Belastung, die ein entsprechendes Missverhältnis zwischen dem Selbst, dem eigenen Körper und den externen Normen bedeuten kann, ist bereits aus der Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“ bekannt. Ebenso wie dort besteht auch hier das Problem, dass gerade junge Menschen (unabhängig von einer formalen Volljährigkeit) nicht automatisch in allem sofort Mündigkeit erlangen. Wie die Notwendigkeit des Gesetzes zeigt, gilt dies nicht einmal für Erwachsene im Allgemeinen.

Wenn also der „Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V." und das „Queere Netzwerk Niedersachsen" neben einer konsequenten Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesetzes intergeschlechtliche Selbsthilfe sowie Schulungen für Institutionen und medizinisches Personal fordern, trifft gerade letztere Maßnahme den Kern. Unsicherheiten, Unwissen und normative Überzeugungen, die auf die Entscheidungen von Eltern, Ärzt*innen, aber auch Kinder und später junge Erwachsene wirken, haben wenig mit einer spontanen Mündigkeit zu tun als vielmehr mit dem Bedarf einer Sicherheit schaffenden Beratung, um auch festgefahrene Überzeugungen und Ängste zu hinterfragen und zu begleiten. Dies gilt dabei für beide Seiten, wie das Thema der Detransition zeigt. Auch hinter einer vermeintlich progressiven und akzeptierenden Haltung können sich Fehleinschätzungen verbergen.

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Die WorldPride ist ein riesiges LGBTQIA+ Festival. Das erste Mal wurde sie im Jahr 2000 in Rom organisiert und findet seitdem in unregelmäßigen Abständen statt - außerhalb von Europa bis jetzt nur 2019 in New York.

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Die WorldPride wird grundsätzlich unter den Mitgliedern der Dach-NGO InterPride ausgeschrieben und von dieser lizenziert. Bei InterPride handelt es sich um ein Netzwerk von 400 Organisationen aus mehr als 70 Ländern, das global bei der Koordination von Prides unterstützt.

Mit Sydney wird 2023 zum ersten Mal eine Stadt der südlichen Hemisphäre ausgewählt, heißt es auf der offiziellen WorldPride Webseite. Daher findet das Festival auch nicht wie sonst im Juni, sondern bereits vom 17. Februar bis zum 5. März 2023 statt.

„Der Sydney WorldPride umfasst alle beliebten Veranstaltungen des schwul-lesbischen Karnevals in Sydney sowie ein breit gefächertes Festivalangebot in den Bereichen Kunst, Sport, Theater, Konzerte, Partys, Programme für die Ureinwohner und eine Menschenrechtskonferenz.“

Auch ohne die Veranstaltung der WorldPride ist Sydney für seinen „Schwulen und Lesben Karneval“ bekannt. Ungeachtet des irreführenden Namens handelt es sich beim „Gay and Lesbian Mardi Gras“ (SGLMG) um eine gemeinnützige, mitgliederbasierte LGBTQIA+ Organisation, die neben dem Karneval auch verschiedene andere Veranstaltungen und unterstützende Initiativen im Laufe des Jahres organisiert.  Somit mag die WorldPride zwar von Februar bis März stattfinden, die Veranstaltungen rundherum beginnen allerdings bereits im Januar. Wer Interesse hat, vielleicht auch nur als Inspiration, findet im Anschluss an diesen Artikel eine Liste aller Veranstaltungen im Zuge der WorldPride 2023.

Neben vielen künstlerischen Veranstaltungen wird zudem vom 1. bis 3. März eine Menschenrechtskonferenz stattfinden. Das Programm der Konferenz beinhaltet neben Vorträgen von über 60 lokalen und internationalen Redner*innen auch Podiumsdiskussionen und interaktive Workshops.

„Mitglieder der LGBTQIA+-Gemeinschaft aus der ganzen Welt werden zusammenkommen, um die großen Themen anzugehen, mit denen die LGBTQIA+-Gemeinschaft konfrontiert ist, und die Fähigkeiten und Netzwerke zu entwickeln, die einen positiven Wandel bewirken.“, heißt es auf der Seite der Veranstalter*innen. Mit Ticketpreisen von 147 australischen Dollar, also umgerechnet ca. 95€ ist die Konferenz allerdings nicht unbedingt als niedrigschwellig anzusehen.

Die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme ist auf der Webseite leider nicht ersichtlich. Gerade in den letzten Jahren ist es allerdings üblich geworden, Podiumsdiskussionen und Vorträge zu streamen und bei YouTube hochzuladen.
Würden die Veranstaltenden hinter diesen Standard zurückfallen, wäre das nicht nur schade, sondern würde auch dem Anspruch, „einen positiven Wandel" bewirken zu wollen, kaum gerecht werden.

Link zur Webseite der WorldPride 2023 und direkt zu den Veranstaltungen

Link zur Webseite der Sydney WorldPride Menschenrechtskonferenz

Link zum Gay and Lesbian Mardi Gras

Link zur Dachorganisation InterPride

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Heute, am 08.11.2022, beginnen in den USA die Midterm Elections, die Zwischenwahlen während der Amtszeit des jetzigen Präsidenten Joe Biden. In einem früheren Artikel haben wir bereits einen kurzen Überblick über das System der Zwischenwahlen und ihre mögliche Signalwirkung auch für die internationale LSBTIQ* Comunity erwähnt. Nun ist es so weit.

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Im deutschen Fernsehen wird u. a. der Sender Phönix über Nacht Berichte und Dokumentationen zu den Wahlen senden. Mit Schließen der ersten Wahllokale beginnt bereits die Stimmzählung, sodass, mit etwas Nachlauf, ab 0 Uhr die ersten Hochrechnungen erwartet werden können. Auch wenn die genauen Ergebnisse noch ausstehen, berichtet die NGO „Human Rights Campaign“ (HRC) von ersten Anzeichen dafür, dass trotz der Versuche extremistischer Kandidat*innen, Angst zu schüren und LSBTIQ*, Schwarze und Frauen vom Wählen abzuhalten, die Zwischenwahlen 2022 mehr LSBTIQ*-Wähler*innen aufweisen als jemals zuvor. Damit verbindet die HRC die Hoffnung, dass auch entsprechend mehr LSBTIQ* Vertreter*innen in die Ämter gewählt werden. Wie in unserem letzten Bericht bereits erwähnt, stellen sich dieses Jahr mindestens 101 LSBTIQ*-Kandidat*innen zur Wahl.

„This year, HRC endorsed more people of color and openly LGBTQ+ candidates than ever before. The LGBTQ+ community is expected to score a series of historic victories across the country, continuing to make important strides toward stronger representation and visibility at every level of government.”

Trotz der Euphorie ist allerdings zu berücksichtigen, dass traditionell die Partei, die gerade den Präsidenten stellt, tendenziell schlechter abschneidet, wie die Friedrich Neumann Stiftung bemerkt. Das ist zunächst kein unlösbares Problem. Auch Clinton und Obama regierten teilweise aus einer Minderheit heraus. Allerdings werden die Ergebnisse einen Hinweis darauf geben, ob und wie stark der ehemalige Präsident Donald J. Trump in die Wahlen 2024 eintreten wird. Dieser hatte sich im Vorfeld stark in die Kandidatenauswahl der Republikaner eingebracht.

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Wenn die Transition den Prozess beschreibt, in den sich eine Person begibt, um äußere und soziale Merkmale dem empfundenen Geschlecht anzugleichen, dann beschreibt die Detransition den Prozess des Rückgängigmachens dieses Prozesses. In der Broschüre ‚Gender Detransition auf dem Weg zur Selbstakzeptanz‘ definieren die Autorinnen Detransition…

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„… als die Entscheidung, die jemand trifft, um die soziale und medizinische Transition zu einem anderen Geschlecht zu beenden. Diejenigen, die eine soziale Detransition durchliefen (Outing, Namensänderung, etc.), aber ihren Prozess abgebrochen haben, bevor sie sich trans-bezogenen Behandlungen oder Operationen unterzogen, werden als „Desister“ bezeichnet.“ (PostTrans)

Aber Vorsicht beim Verständnis: Es mag so scheinen, dass Menschen, die sich für eine Detransition entscheiden, einfach wieder das Geschlecht annehmen, dessen Merkmale sie bei ihrer Geburt aufwiesen. Jedoch haben viele auch weiterhin das Problem, sich nicht genau einem Geschlecht zuordnen zu können. Erschwert wird dies oftmals zusätzlich, wenn geschlechtsangeleichende Operationen durchgeführt wurden und/oder aufgrund von Hormoneinnahme Änderungen in Stimme und Erscheinungsbild aufgetreten sind. Detransition ist also nur eine bedingte Rück-Transition. Für einige ist es ein weiterer Schritt der Selbstfindung, für andere bedeutet es, zwischen allen Stühlen zu stehen. Gerade für letztere ist dabei die Emotionalität, mit der dieses Thema von allen Seiten behandelt wird, eine besondere Belastung.

„So aufgeregt die Debatte in den Medien geführt wird, so dünn ist die Datenlage – und das gilt gleichermaßen für Trans-Personen wie für diejenigen, die detransitionieren.“ (Deutschlandfunk-Kultur)

Nicht nur Transmenschen, sondern alle, die nicht in das binäre Mann-Frau-Schema passen, können von Diskriminierung bis hin zu Gewalt betroffen sein. Der Deutschlandfunk nimmt auf dieses Dilemma Bezug, wenn er darauf verweist, dass Geschichten über Detransition immer auch das Potenzial haben, missbräuchlich verwendet zu werden. Wenn also einige Detransitionierer*innen aufgrund ihrer Erfahrungen mehr Vorsicht und bessere Begleitung fordern, steht auf der anderen Seite die trans Community, die ihre Rechte in Gefahr sieht. Dabei haben beide Gruppen gleiche Interessen - die Suche und gesellschaftliche Anerkennung des eigenen Geschlechts.

Gerade Jugendliche benötigen meist etwas mehr Beratung, da sie sich unabhängig davon, ob sie Transmenschen sind oder nicht, immer in einer Transitionsphase mit entsprechender Identitäts-Unsicherheit befinden. Aber auch Erwachsene – sowohl während einer Transition als auch bei einer Detransition - sind sich nicht unbedingt über mögliche Nebenwirkungen im Klaren. Wie der Deutschlandfunk in seinem Podcast anmerkt, können gerade Hormonbehandlungen nicht einfach abgebrochen werden, sondern benötigen medizinische Begleitung und entsprechende Beratung, die jedoch meist fehlt.

Persönliche Schicksale treffen also auf die politische Verwertungslogik von öffentlichen Debatten. Das Problem, das dabei entsteht, liegt nicht in der Unmöglichkeit aufeinander zuzugehen, sondern in der emotionalen Aufladung, mit der das Thema belastet ist und die zu einer verstärkten Verunsicherung der Beteiligten führt. Doch: „Detransition sollte als Part der geschlechtlichen Vielfalt und die detransitionierenden Menschen als Teil der trans*Community verstanden werden, bzw. ihre Geschichten als Teil der Trans Studies“ (Vanessa Slothouber auf: dgti).

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Am 27. Oktober trat die schottische Ministerin für kommunale Sicherheit, Ash Regan, zurück. Sie protestierte damit gegen den aktuellen Gesetzesentwurf der Regierung zur Selbsterklärung für die rechtliche Anerkennung des Geschlechts, das die Notwendigkeit einer psychiatrischen Diagnose der Geschlechtsdysphorie beseitigt und das Alter für Antragsteller*innen von 18 auf 16 Jahre herabsetzt.

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Als Begründung betonte Regan, sie könne die anstehende Abstimmung nach gründlicher Überlegung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Die schottische Prime Ministerin Nicola Sturgeon nahm den Rücktritt Regans an, warf dieser allerdings vor, es versäumt zu haben, ihre Bedenken frühzeitig zu äußern. „Ich stelle fest, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt an mich - oder an den Kabinettssekretär für soziale Gerechtigkeit - gewandt haben […]“, zitiert The Guardian Sturgeon. Dennoch wurde der Gesetzesentwurf im ersten Schritt vom Parlament mit 88 zu 33 Stimmen angenommen. Unterstützt wurde der Entwurf dabei auch von Nicht-Regierungsparteien wie der Labour Partei, „die dafür eintritt, eine Befriedung in der Sache erreichen zu wollen“, so das Magazin schwulissimo.

Bevor es allerdings zur endgültigen Gesetzgebung kommt, geht der Vorschlag in die sogenannte Änderungsphase. Hier wurden bereits im Voraus von verschiedenen Abgeordneten Bedenken geäußert, dass das Vorhaben massiv an Zustimmung in der Bevölkerung verlieren könne, wenn die Regierung im weiteren Verlauf nicht auf wesentliche Bedenken eingehe, so das Magazin weiter (In unserem letzten Artikel zu diesem Thema findet sich ein Überblick zu den Kritikpunkten).

Die Ministerin für soziale Angelegenheiten, Shona Robison, versicherte den Abgeordneten, dass sie eine "Politik der offenen Tür" für diejenigen habe, die Bedenken vorbringen oder mögliche Änderungsanträge diskutieren wollen. Jede*r Abgeordnete könne in der zweiten Phase Änderungsanträge einbringen, solange diese im Rahmen der Gesetzgebung liegen.

Nach der intensiven Debatte am Donnerstag, 27. Oktober, zeigten sich einen Tag später die Abgeordneten beider Seiten optimistisch: Diejenigen, die darauf hinwiesen, dass die wichtigsten Grundsätze der Reform parteiübergreifend unterstützt würden, und diejenigen, nach deren Meinung die Revolte der ‚Hinterbänkler‘ der Schottischen Nationalpartei (SNP) - die stärkste seit 15 Jahren - eine weitere Zusammenarbeit der Gegner*innen in der nächsten Phase anregen könne. Die Vertreter*innen der schottischen trans Community begrüßten zwar die breite Unterstützung des Gesetzentwurfs durch die Abgeordneten, fügte aber hinzu, dass es bedauerlich war, im Plenarsaal einige der gleichen Fehlinformationen zu hören, gegen die sie seit Jahren ankämpften.

Wie The Guardian weiter berichtet, wird auf der Gegenseite nächsten Monat die Anhörung eines langwierigen Gerichtsverfahrens erwartet, das den Entwurf evtl. nochmals infrage stellen könnte. Die Kampagnengruppe „For Women Scotland“, die gegen die Selbstdeklaration eintritt, hatte bereits 2018 im Zusammenhang mit einem Gesetz über die Vertretung der Geschlechter in öffentlichen Gremien gegen die schottische Regierung geklagt.

Es ist also zu vermuten, dass die zweite Phase nicht weniger kontrovers verlaufen wird als es bis jetzt der Fall war.

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Mitte letzten Jahres trat Amazons ‚Inclusion Playbook‘ in Kraft. Darin legte der Konzern Richtlinien zum Beispiel zum Umgang mit Stereotypen fest, die bei einem Filmdreh von und für Amazon zu berücksichtigen sind. Seitdem ist über ein Jahr vergangen und die zunächst laut gewordene Kritik am Playbook scheint in den Hintergrund gerückt, wie aktuell die jüngsten Empörungen um die Netflix-Serie „Heartstopper“ zeigen.

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Nach massivem Druck aus der Community sah sich der Schauspieler Kit Connor gezwungen, sich auch privat als bi zu outen, nachdem ihm bzw. der Serie ‚Queerbaiting‘ vorgeworfen wurde. Queerbaiting gilt als „eine Marketingtechnik für Fiction- und Entertainment-Formate, bei denen die Produzent*innen auf gleichgeschlechtliche Romanzen oder andere LGBTI-Darstellungen hinweisen, sie dann aber nicht darstellen.“ (queer.de) Connor erhielt die Vorwürfe, nachdem er Hand in Hand mit einer Schauspielerkollegin gesehen wurde: „Bei manchen Fans sorgte dies für Unverständnis, da Connor in ‚Heartstopper‘ einen bisexuellen Schüler spielte, […] und in Interviews von sich gab, dass er sich mit seiner Rolle identifizieren könne.“

Diese „Fans“ glaubten, einen Anspruch darauf zu haben, aufgrund einer Rolle über die sexuelle Orientierung eines Schauspielers zu urteilen. Genau dies missversteht jedoch auch Amazon: Im Inclusion Playbook stellt - neben Inklusion - Authentizität eine zentrale Maxime. Es gehe darum, Minderheiten auch in Bezug auf ihre „sexuelle Orientierung“ zu stärken, so der Konzern. Aber: Die Richtlinie regelt, wer vor und hinter der Kamera steht, indem sie Quoten für Geschlecht, Herkunft sowie sexuelle, politische oder religiöse Ausrichtungen setzt. Andreas Berner zitiert dazu in seiner ZEIT-Kolumne: „Es sollen nur noch Schauspieler engagiert werden, deren Identität (Geschlecht, Geschlechtsidentität, Nationalität, Ethnizität, sexuelle Orientierung, Behinderung) mit den Figuren, die sie spielen, übereinstimmt."

Der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt mahnt, dass die hier betriebene Nebeneinanderstellungen von Identitäten durch „Authentizität“ eine Identitätspolitik erzeuge, wie sie auch bei den „Neuen Rechten“ zu finden sei. Hier gehe es nicht mehr um Schauspiel und Rollenübernahme, sondern dass jede*r einen/ihren Platz zugewiesen bekommt. Sowohl Schmitt als auch Berner zitieren in diesem Zusammenhang Diderot und sein „Paradox über den Schauspieler“ um 1770:

"Der Schauspieler ist nicht diese oder jene Person, er spielt sie nur und spielt sie so gut, dass Sie ihn mit ihr verwechseln", […] "das vollständige Fehlen von Empfindsamkeit" sei daher gerade "die Voraussetzung für erhabene Schauspieler".

Die taz fragte im vergangenen Jahr, ob nun nicht geoutete Schauspieler*innen mehr oder weniger zu Outings gezwungen würden, um Jobs zu bekommen und bemerkte: „Ein Mörder muss nicht von einem Mörder gespielt werden. […] Und ein homosexueller Schauspieler kann eben auch die Rolle eines Heterosexuellen übernehmen.“ Ebenso hätte Connor, auch wenn er nicht bi wäre, die Rolle verkörpern können.

Amazons Anliegen, möglichst keine potenziellen Kund*innen zu verschrecken, ist offensichtlich. Dabei verlangt der Konzern allerdings nicht weniger als eine*n gläserne*n Arbeitnehmer*in, die*der alles über ihre*seine Herkunft und (sexuelle) Identität verrät, um anstellbar zu bleiben. Ob dabei ein Thema schauspielerisch gut umgesetzt wird oder nicht, sollte jedoch auch weiterhin eine Frage des Handwerks und nicht der sexuellen oder irgendeiner anderen Identität bleiben.

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