Echte Vielfalt

Noch immer werden Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren rechtlich diskriminiert. Zwei Frauen gehen nun den rechtlichen Weg, um beide als Mütter in der Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen zu werden.

Weiterlesen

Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann fordern, mit heterosexuellen Elternpaaren rechtlich gleichgestellt zu werden. Denn bei diesen wird der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn eine biologische Vaterschaft nicht besteht, z.B. weil das Kind mit einer Samenspende entstanden ist. Homosexuelle Elternpaare müssen stattdessen nach der derzeitigen rechtlichen Regelung das lange dauernde Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Tochter Paula hat daher bisher rein rechtlich nur einen Elternteil.

Nach Ansicht der beiden Mütter ist Paula jedoch kein Adoptionskind, wie Verena Ackermann in einem Interview erläutert: „Wir haben uns von Anfang an gemeinsam für ein Kind entschieden. Sind jeden Schritt gemeinsam gegangen. Paula muss nicht adoptiert werden, denn sie hat mich und Gesa als ihre Mütter. Dass die Gesetze unseres Staates diese Tatsache nicht anerkennen, erleben wir als massive Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren und Familien, dort fragt auch niemand nach der genetischen Elternschaft des Vaters.“

Gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte kämpfen die beiden Frauen gegen ihre rechtliche Benachteiligung, von der vor allem auch Paula selbst betroffen ist.  Nach der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigen die Fälle wie dieser auf, wie Familien derzeit bei der Anerkennung ihrer Elternschaft diskriminiert würden. Doch es prägten vielfältige Familienkonstellationen die Gesellschaft – etwa 14.000 Kinder würden in Deutschland in nicht heterosexuellen Familien aufwachsen.

Das Oberlandesgericht Celle beschäftigte sich nun am 13.01. mit dem Fall in einer Anhörung, zuvor waren bereits Anträge in erster Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen worden. Die Anwältin der beiden Frauen, Lucy Chebout, äußerte sich nach der Anhörung  positiv: „Das war ein guter Tag! Das Oberlandesgericht Celle hat sich viel Zeit genommen, um die persönlichen und rechtlichen Dimensionen zu erörtern.“

Unter dem Hashtag #paulahatzweimamas kam es in den sozialen Medien, z.B. auf Twitter, zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen. So schreibt zum Beispiel eine Twitter-Userin: „Wenn es in einer Familie zwei Mütter gibt, müssen sie rechtlich gleichbehandelt werden. Weil dies bisher nicht geschieht, signalisiert man gesellschaftlich, dass solche Familien "nicht richtig" sind. Das ist falsch, und das ist Diskriminierung.“

Eine umfassende Reform des Abstammungsrecht sei nach dem Bundesjustizministerium in Arbeit. So lange wollen das Paar und ihre Unterstützer*innen jedoch nicht warten:  "Es bleibt immer wieder bei Ankündigungen", kritisierte Gesa Teichert-Akkermann. "Wir vertrauen nicht darauf, dass uns der politische Prozess zu Recht verhilft. Bisher gab es nur Sonntagsreden, aber keine Anpassung der Gesetze."

Das Paar möchte den Rechtsweg weiter verfolgen – wenn notwendig mit einer Verfassungsbeschwerde.

Schließen

 


Nach einer langen Geschichte der institutionellen Diskriminierung schwuler Soldaten öffnet sich die Bundeswehr und arbeitet die Vergangenheit auf.

Weiterlesen

Die Bundeswehr vermittelt ein Bild eines toleranten Arbeitgebers, und bekennt sich zur einer vielfältigen Gesellschaft.  Auch rechtlich sind heute homosexuelle Soldat*innen mit heterosexuellen Angehörigen in der Bundeswehr gleichgestellt. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz hat das Ziel, Diskriminierung von Soldat*innen unter anderem auf Grund der sexuellen Identität zu verhindern.

Doch dies war nicht immer so. Bis 1969 mussten Soldaten, die nach dem ehemaligen § 175 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, auch bei der Bundeswehr mit Konsequenzen rechnen. Dazu gehörten zum Beispiel die Herabsetzung ihres Dienstgrades oder eine Entlassung. Nachdem Homosexualität schließlich entkriminalisiert worden war,  ergab  1970 ein Urteil des  Bundesverwaltungsgericht, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen außerhalb des Dienstes kein Dienstvergehen darstellen. Trotzdem ging die Diskriminierung auch nach den Gesetzesreformen weiter. Erst im Jahre 2000 wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung der Erlass zur „Personalführung homosexueller Soldaten“ aufgehoben, und in der Folge eine  „Führungshilfe für Vorgesetzte – Umgang mit Sexualität“ veröffentlicht Die Verpflichtung zur Kameradschaft beinhalte auch Toleranz gegenüber verschiedenen Formen der sexuellen Orientierung, heißt es darin. Die eigenen Lebensentwürfe könnten nicht zum Maßstab für andere gemacht werden.

Studie untersucht die Diskriminierungsgeschichte und den Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr

Eine systematische Aufarbeitung der Diskriminierung schwuler Soldaten erfolgte nun erstmals durch die Studie „Zwischen Tabu und Toleranz". In der Studie wurde der Umgang der Bundeswehr mit Homosexuellen von 1955 bis zur Jahrtausendwende untersucht und die Ergebnisse im September vom Bundesministerium für Verteidigung vorgestellt. Sie liefert einen ausführlichen Einblick in die bis zur Jahrtausendwende praktizierte systematische Diskriminierung und Verfolgung von schwulen Soldaten innerhalb der Bundeswehr.  So wurde eine gleichgeschlechtliche Orientierung als Sicherheitsrisiko aufgefasst und verhinderte eine Offizierskarriere.  Autor der Studie ist Oberstleutnant und Militärhistoriker Klaus Storkmann. Für seine Forschung sprach er mit mehr als 60 Zeitzeug*innen, und wertete Archivdokumente aus.

Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten geplant

Das Verteidigungsministerium hat im Zusammenhang mit der Studie auch einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Bundeswehrsoldaten vorgelegt, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden sind. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer bezeichnete die Diskriminierung von Soldaten auf Grund ihrer sexuellen Orientierung als "beschämend und unerhört" und bat die Betroffenen um Entschuldigung.

LGBTI-Organisationen begrüßten den Gesetzesentwurf, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung des LGBTI-Bundeswehrverbandes QueerBw, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) hervor.

In Deutschland engagiert sich der Verein QueerBw für die Rechte und Interessen aller queeren Angehörigen der Bundeswehr. Der Verein wurde im Jahre 2002 als Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr e. V (AHsAB) gegründet. Der Verein möchte Diskriminierung und Benachteiligung bekämpfen und nimmt dazu Kontakt mit Führungskräften auf sowie bietet Beratung und Aufklärung rund um Fragen zu Homosexualität in der Bundeswehr an. Dazu fordert QueerBW auch die Einrichtung von Ansprechstellen innerhalb der Bundeswehr und ein zentrales Diversity Management. Seit langem schon fordert die Organisation eine Rehabilitierung von Soldat*innen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt worden sind.

In einem Interview auf der Webseite des Verteidigungsministeriums äußert sich Leutnant Sven Bäring, Vorsitzender von QueerBW, zu den aktuellen Entwicklungen um die historische Aufarbeitung: „Bis vor 20 Jahren gab es in der Bundeswehr ein de facto Berufsverbot für homosexuelle Soldaten. Es war ja keine heimliche oder indirekte Diskriminierung – im Gegenteil: Man kann in den Vorschriften nachlesen, wie Homosexuelle systematisch ausgegrenzt wurden, dass sie weniger Wert waren als andere Soldaten.“ Bäring plädiert in diesem Zusammenhang auch dafür, die Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Vielfalt zu einem verpflichtenden Teil der soldatischen Ausbildung zu machen.

Schließen


Das sperrige Wort Heteronormativität (englisch: Heteronormativity) wurde von  Michael Warner in seinem Artikel Introduction: Fear of a Queer Planet geprägt, um ein System von Normen, also Verhaltenserwartungen zu bezeichnen, nach denen jeder Mensch heterosexuell ist bzw. sein sollte.

Weiterlesen

Mittlerweile ist der Begriff ein zentrales Konzept der Queer-Theorie. Die Idee der Heterosexualität als vermeintlich „natürliche“ oder höherwertige Form der Sexualität wird damit in Frage gestellt. Dazu gehört auch die alltagsweltliche Annahme, dass er nur zwei Geschlechter gäbe, die sexuell aufeinander bezogen sind: „Die Heteronormativität drängt die Menschen in die Form zweier körperlich und sozial klar voneinander unterschiedener Geschlechter, deren sexuelles Verlangen ausschließlich auf das jeweils andere gerichtet ist“ (Wagenknecht 2004).

Heteronormativität findet sich nicht nur in den Einstellungen von Menschen, sondern auch in den gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen wieder, zum Beispiel wenn homosexuelle Paare oder Regenbogenfamilien rechtlich diskriminiert werden.

Auch in der Alltagskultur findet sich Heteronormativität wieder, wie die Geschlechterforscherin Sabine Hark in einem Interview erläutert: „Heterosexualität organisiert die gesamte Alltagskultur. Das beginnt mit den Fantasiewelten, die in Kinderbüchern oder -filmen gezeigt werden, geht über Lehrmaterialien in der Schule bis hin zu allgegenwärtiger Werbung, in der das romantische Glück von Heteropaaren inszeniert wird. Es wird schon früh vorausgesetzt, dass Kinder und Jugendliche eines Tages eine/n gegengeschlechtliche/n Partner/in finden.“

Doch natürlich gibt es auch Widerstand gegen die Norm der Heterosexualität und die Abwertung von Homosexualität. LSBTIQ-Personen, ihre Sichtbarkeit und ihr Engagement zeigen auf, dass die Gesellschaft vielfältiger ist, als es uns oft vermittelt wird.

Schließen


2012, im Rahmen des Aktionsplans der Landesregierung NRW „für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“, wurde vom Schulministerium NRW und der Initiative Schule der Vielfalt ein Kooperationsvertrag unterschrieben. Damit wurde auf das bereits seit 2008 vorhandene Engagement der damaligen lesbisch-schwulen Schulaufklärung (SchLau) NRW und der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW aufgebaut.

Weiterlesen

Diese war ins Leben gerufen worden, um „in Nordrhein-Westfalen eine gesellschaftliche Öffentlichkeit für die Ächtung von Homophobie in der Schule herzustellen und so sowohl strukturelle als auch individuelle homophobe Diskriminierung und Gewalt in Schulen zu stoppen“.

Heute ist die Schule der Vielfalt ein bundesweites Antidiskriminierungsnetzwerk, welches Lokalgruppen in allen Ländern hat, die sich dafür einsetzen, „dass an Schulen mehr gegen Homo- und Trans*feindlichkeit und mehr für die Akzeptanz von unterschiedlichen Lebensweisen getan wird“.

Für das Landesnetzwerk in Schleswig-Holstein wurde unter dem Träger „HAKI e.V. – lesbisch-schwule Emanzipationsarbeit in Schleswig-Holstein“ der Name SCHLAU übernommen, mit SCHLAU-Teams in Flensburg, Kiel und Lübeck; die Bildungs-, Aufklärungs- und Antidiskriminierungsworkshops zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt für Schulen, Sportvereine, Jugendzentren und andere Jugendeinrichtungen anbieten. Dabei stünden Begegnungen und Gespräche zwischen Jugendlichen und lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Teamer*innen im Zentrum, um diese mittels „pädagogischer Methoden und evaluierter Konzepte“ für die Lebenswirklichkeiten von jungen LSBTIQ*-Personen zu sensibilisieren. Weitere Ziele der SCHLAU-Workshops sind unter anderem die Förderung von Respekt und Toleranz gegenüber geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, und Jugendlichen und jungen Erwachsenen Mut zu machen für einen selbstbewussten Umgang mit ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.

Die Tatsache, dass 2015 eine Studie zu Coming-Out-Erfahrungen von LSBTIQ*-Jugendlichen ergab, dass mehr als 65% der ca. 4000 Befragten vor ihrem ersten äußeren Coming-Out Ablehnung durch Freund*innen und Familienmitglieder fürchteten, ist nur ein Indiz für die Notwendigkeit von aufklärenden Antidiskriminierungsworkshops. Unter ihrem Konzept erklärt auch SCHLAU selbst, warum Arbeit wie ihre wichtig ist – und liefert Informationen zu Methodik, theoretischen Grundlagen wie Menschenrechtsbildung und Intersektionalität und der Qualifikation ihrer Mitarbeitenden.

Zwar können momentan während der COVID-19 Pandemie keine physischen Workshops stattfinden, doch auch online steigt die Präsenz von LSBTIQ*-Inhalten für Jugendliche: Beispielsweise das TV-Magazin von Queerblick e.V.  „das Medienprojekt für schwule, lesbische, bisexuelle und trans* Jugendliche“ auf YouTube. Hier können Interessierte durch eine Bandbreite verschiedener Filmformate wie Dokus, Kurzfilme und Interviews mehr über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt lernen.

Schließen